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Eintragung eines Mittelnamens (erteilt nach dänischem Recht) (Gelesen: 978 mal)
jankomo
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Slagelse, Denmark
Slagelse
Denmark
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eintragung eines Mittelnamens (erteilt nach dänischem Recht)
02.09.2014 um 11:40:04
 
Hallo! Bin neu hier und fand das Forum bei der desperaten Suche nach Antwort auf folgende Frage:

Wir wohnen in DK, haben dort eine Tochter bekommen, die nach dänischem Namensrecht einen Vornamen, einen Mittelnamen und einen Nachnamen erteilt bekommen hat. Beim Mittelnamen handelt es sich um unseren Familiennamen "Walter". Durch die Regelung des Art. 48 EGBGB haben wir den Nachnamen, der nicht mit unserem übereinstimmt, auch in Deutschland eintragen lassen können. Das Problem ist nun der Mittelname, den das Standesamt 1 in Berlin nicht eintragen will, da es Mittelnamen in Deutschland nicht gibt. Da wir beide Deutsche sind, gilt  grundsätzlich deutsches Namensrecht. Wir wollen gerne erreichen, dass unsere Tochter in ganz Europa den gleichen Gesamtnamen trägt und nicht in DK und D verschiedene Namen. Wir haben auch angeboten, den Mittelnamen als 2. Vornamen zu führen, aber das scheint auch nicht möglich zu sein. Gibt es hierfür eine Lösung?
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