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Rückkehr nach Deutschland mit Ehegatten (Gelesen: 1.425 mal)
Flaka
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rückkehr nach Deutschland mit Ehegatten
01.09.2014 um 22:56:28
 
Liebes Team,

ich lebe seit etwas mehr als 1 Jahr in Mexiko und habe hier vor 11 Monaten geheiratet. Mein Mann hat die mexikanische Staatsbürgerschat, ich bin Deutsche.

Eigentlich wollten wir in Mexiko leben, daher habe ich meinen Wohnsitz in Deutschland abgemeldet. Inzwischen stellt sich die Situation aber so dar, dass wir daran denken, in Deutschland zu leben. Wir waren voller Pläne und Hoffnungen, aber es ist hier sehr schwer, sich eine Existenz aufzubauen. Mangelnde Fachkenntnisse (vom Handwerker bis zum Bankdirektor), falsche Auskünfte und die allgegenwärtige Korruption haben große Frustration aufkommen lassen.

Wie können wir vorgehen, wenn wir nach Deutschland ziehen wollen? Mein Mann braucht ja zunächst kein Visum, um einreisen zu können, er war auch bereits schon 2x dort. Aber was dann? Kann er einreisen, wir suchen eine Wohnung und gehen dann zur Ausländerbehörde? Einkünfte hätten wir keine, aber es ist Kapital zum Aufbau einer selbstständigen Existenz vorhanden.

Eine weitere Frage: Mein Mann hat 35 Jahre lang in den USA gelebt und ist dort vor 26 Jahren (unschuldig) zu einer 1-jährigen Haftstrafe verurteilt worden, die er auch abgesessen hat. Wird für die Aufenthaltsgenehmigung geprüft, ob es eine kriminelle Vergangenheit gibt und könnte diese Haftstrafe ein Hinderungsgrund sein?

Liebe Grüße
Flaka
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.09.2014 um 23:30:48
 
Flaka schrieb am 01.09.2014 um 22:56:28:
Mein Mann braucht ja zunächst kein Visum, um einreisen zu können, er war auch bereits schon 2x dort. Aber was dann?


Dein Mann braucht kein Visum zu Besuchszwecken, wenn er anschließend brav wieder ausreist. Die visumfreie Einreise hingegen, zum Zwecke des längerfristigen Aufenthaltes wäre damit schon illegal.

Er braucht ein Visum zur Familienzusammenführung (FZF). Voraussetzung dafür ist der Sprachnachweis in Deutsch Stufe A1.
Siehe Merkblatt des Konsulates in Mexiko:

http://www.mexiko.diplo.de/contentblob/2522072/Daten/3980407/MerkblattFamilienzu...

Flaka schrieb am 01.09.2014 um 22:56:28:
Kann er einreisen, wir suchen eine Wohnung und gehen dann zur Ausländerbehörde? Einkünfte hätten wir keine, aber es ist Kapital zum Aufbau einer selbstständigen Existenz vorhanden.


LU ist nicht erforderlich. Ihr gebt bei der Visaantrag an, wohin ihr ziehen werdet. Daraus ergibt sich die Zuständigkeit der ABH, die im Visaverfahren bereits beteiligt wird.
Nach einreise Wohnung nehmen, sich bei der Meldebhörde anmelden und eine AE bei der ABH beantragen.

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Flaka
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 02.09.2014 um 16:09:34
 
Vielen Dank für die Infos, das hilft mir schon mal weiter.

Wie sieht es aus mit dem Background-Check? Mein Mann ist darüber sehr besorgt. Es wäre schön, wenn das noch jemand beantworten würden.

Danke und Gruß
Flaka
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.09.2014 um 16:49:07
 
Beim Antrag wird er seine Vorstrafe offenbaren müssen.

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1086513898

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 02.09.2014 um 19:58:15
 
Aber eine so alte Strafe wird kein Hinderungsgrund sein. Das kann nur passieren, wenn sie verschwiegen wird und dann rauskommt - dann muss natürlich überprüft werden, ob noch mehr Falschangaben da sind.

"Unschuldig" würde ich persönlich nicht dazu schreiben, weil nur das Urteil selbst zählt, nicht die persönliche Meinung über das Urteil.
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