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Ausreiseaufforderung (Gelesen: 6.862 mal)
Themen Beschreibung: Ausreiseaufforderung
fragin
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Nicht-EU
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01.09.2014 um 12:17:41
 
Servus,

Ich kam vor 4 Jahren nach Deutschland als Student. Nach meinen Sprachkursen habe ich anfangen in einer Firma zu arbeiten und nicht mehr das Studium berücksichtigt. Jetzt habe eine Ausreiseaufforderung von ABH bekommen wobei innerhalb von einem Monat das Land verlassen da die mich nicht mehr hierher als halten denn es geht nicht vorwärts mit dem Studium.
Inzwischen habe ich meine französische Freundin (aus Frankreich ) geheiratet.
Jetzt die Frage : Mit der Eheschließung und dem Arbeitsvertrag könnte noch  etwas gemacht werden um in Deutschland zu bleiben  trotz dem Ausreiseaufforderungsbrief von ABH? Danke
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 01.09.2014 um 12:21:05
 
Lebt die Ehefrau in Deutschland? Wenn ja, dann ist eine abgeleitete Freizügigkeit vorhanden und die Ausreiseaufforderung vom Tisch.
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fragin
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i4a rocks!


Beiträge: 7
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Nicht-EU
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Antwort #2 - 01.09.2014 um 12:23:49
 
Ja die Frau studiert zurzeit  in Deutschland.

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 01.09.2014 um 12:25:22
 
Ja, dann sollte das der Ausländerbehörde mitgeteilt und eine Aufenthaltkarte nach § 5 Abs. 1 FreizügG beantragt werden. Damit wäre die Sache erledigt.
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tiggger
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i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 01.09.2014 um 12:43:48
 
Die Frage ist eher ob ihr zusammen lebt.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 01.09.2014 um 12:47:44
 
tiggger schrieb am 01.09.2014 um 12:43:48:
Die Frage ist eher ob ihr zusammen lebt. 

Nein das nicht - sofern es keine reine Scheinehe ist. Im Unionsrecht spielt die eheliche Lebensgemeinschaft keine Rolle (vgl. EuGH, Urt. v. 08.11.2012 - C-40/11 - "Iida", Rn. 58; Urt. v. , 13.02.1985 - 267/83 - "Diatta", Rn. 20 und 22).             
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fragin
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Nicht-EU
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Antwort #6 - 01.09.2014 um 13:04:46
 
Die Ehe wird in Deutschland gelebt, da ich hier arbeite und bzw die noch hier studiert. Danke.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 01.09.2014 um 19:28:11
 
zudem stellt sich mir die Frage, warum du als "Deutscher" (das sagt Dein Profil) einen AT brauchst.
Antwort: Dein Profil ist falsch.
Es wäre nicht verkehrt das zu berichtigen, denn basierend auf deinem Profil kannst du mal in Zukunft komplett falsche Antworten bekommen.
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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fragin
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Nicht-EU
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Antwort #8 - 01.09.2014 um 21:26:31
 
Sorry, ich bin nicht deutscher sondern rin Ausländer aus Afrika.
Danke.

Daddys' Änderung:
Hab' deine Staatsangehörigkeit im Profil mal auf "Nicht-EU" geändert... Vermeidet zukünftig Missverständnisse! Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 01.09.2014 um 21:50:42 von Daddy »  
 
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sid2014
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 11.09.2014 um 14:46:32
 
Hallo,
hab nen ähnlichen Fall, nur ich lebe schon etwas länger in DE.
Mein Pass wurde aber eingezogen und ich bekomme seit Monaten nur eine Grenzübertrittsbescheinigung (trotz Jobangebot als Informatiker)!
Jetzt überleg ich es mir eine deutsche Frau zu heiraten und mit ihr zusammenleben. 
Meine Frage lautet, wie hast du s geschafft deine Freundin zu heiraten? Gab es Komplikationen?

Vielen Dank im Vorraus
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #10 - 05.02.2016 um 21:12:33
 
sid2014 schrieb am 11.09.2014 um 14:46:32:
Mein Pass wurde aber eingezogen und ich bekomme seit Monaten nur eine Grenzübertrittsbescheinigung (trotz Jobangebot als Informatiker)!

Um darauf zu antworten, müsstest Du genauere Informationen über Deinen bisherigen Aufenthaltstitel preisgeben. So mir nichts, Dir nichts, wird man nicht ausgewiesen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 05.02.2016 um 22:25:57
 
@
Saxonicus

ähm, du hast schon gesehen, dass der letzte Beitrag fast 1 1/2 Jahre
alt ist? daher

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