Habe mich ein wenig erkundigt (in dem ich mit meiner Mutter geredet habe, die mit ständigem Kontakt mit unserem Rechtsanwalt steht), dass es ein wenig knifflig in unserer Situation ist.
Es scheint als ob das Ausländeramt uns "ausgetrickst" hätte.
Ich hatte noch im ersten Post geschrieben, dass ich einen Antrag auf "Staatenlos" gestellt habe, trotzdem bekam ich nur einen RA für Ausländer (im Brief stand, dass ich drum gebeten habe, was nicht stimmte). Wie ich euch schon erzählt habe, hat die
ABH das deutsche Konsulat in BiH beauftragt zu der "Pass- und Urkundenbeschaffung" beauftragt. Meine Mutter unterzeichnete, dass sie die Kosten dafür tragen werde. Ich fasse mich jetzt ganz kurz. Laut unserem Anwalt, hat die
ABH etwas vom BiH bekommen, allerdings möchte Sie uns die Briefe anscheinend nicht rausrücken (dass die
ABH etwas vom deutschen Konsulat in Sarajevo bekommen hat, konnte der Anwalt aus dem Telefongespräch mit der
ABH Sachbearbeiterin feststellen). Den Antrag auf Passbeschaffung hat der Anwalt gestellt (die
ABH beauftrage daraufhin das deutsche Konsulat in BiH). Leider weiß selber der Auftragssteller (unserer Anwalt), was BiH geantwortet hat, das ich laut ABH-Aussage unserem Anwalt "gekündigt" habe, da ich einen Antrag auf RA für Ausländer (eigentlich für Staatenlose) gestellt habe. Also war unserer Anwalt für diese Zeit nicht zuständig.
Tut mir Leid, allerdings ist das reiner Schwachsinn (tut mir Leid für dieses strenge Wort) da ich weder einen Antrag für den Reiseausweis für Ausländer gestellt habe, noch den Vertrag mit dem Anwalt geschlossen habe. Ich habe lediglich um eine Erteilung des Reiseausweises für MICH gebeten. Das Ausländeramt erteilte allerdings uns allen die RA. Da ich NUR für mich einen Antrag gestellt habe, konnte ich den Anwalt anscheinend nicht "den Fall gekündigt habe", da ich nicht für meine ganze Familie sprechen kann.
Also hat die
ABH eine Antwort aus BiH und wir wissen leider nicht, ob wir jetzt BiH Staatsangehörige sind, oder die
ABH eine Negativbescheinigung erhalten hat, oder vielleicht sogar die Geburtsurkunden (hoffentlich können wir mehr erfahren, da wir selber einen Antrag in BiH gestellt haben, dass allerdings eine Weile dauern kann).
Jetzt komm ich zum Punkt. Demnächst werden wir einen Antrag auf Niederlassungserlaubnis stellen, dem hoffentlich nichts im Wege stehen wird. Meine Mutter hat allerdings die Sorge, dass uns dieses verweigert werden kann, da wir anscheinend 2009 zu wenig verdient haben (aber trotzdem kein Geld vom Staat bekamen). Geht den das?
Meine andere Frage. Falls uns die
NE erteilt wird, würde der Anwalt im Fall der Passbeschaffung/Ausbürgerung in/aus BiH auf Unzumutbarkeit plädieren, wodurch wir durch Hinnahme der Mehrstaatlichkeit einbürgern könnten. Um unsere Identität geklärt ist oder nicht weiß nur die
ABH (durch Erhalt der obenerwähnten Briefe), allerdings hat die
ABH selber herausgefunden, dass meine Eltern beide in BiH registriert sind (anscheinend wohnhaft, wissen allerdings nicht ob als Staatsbürger).
Was denkt ihr dazu, ist das wahrscheinlich dass ich mich so einbürgern kann?
Ich hoffe, dass Ihr mir wirklich helfen könnt und diese Frage beantwortet. Vielleicht habt Ihr die Erfahrungen (vielleicht mit Leuten aus anderen Ländern) mit anderen Fällen gemacht.
Laut einer Seite (wo man gegen Entgelt die Rechtsauskunft von Anwälten erbitten kann) konnte sich ein in BRD geborener Libanese einbürgern, da er auf Unzumutbarkeit plädiert hat (welches ihm vom Anwalt geraten wurde).
Und Bayraqiano:
Zitat:Der Zusatz interessiert die Einbürgerungsbehörde überhaupt nicht, weil die Festellungen im Aufenthaltsrecht für das Einbürgerungsverfahren nicht bindend sind (BVerwG, Urt. v. 01.09.2011 - 5 C 27.10 - Rn. 14). Die Identität ist insofern im Einbürgerungsverfahren gesondert nachzuweisen. Und da die Identität der Eltern nicht geklärt ist, kann man alleine aufgrund der Geburt im Bundesgebiet nichts für das Kind herleiten.
Laut BVerwG, U. v. 01.09.2011 - 5 C 27.10 - juris, Rn. 17.:
könnte dadurch eine Ungleichbehandlung entstehen, welche bei mir gegeben ist. Und zudem habe ich seit meiner Geburt eine relevante Vorgeschichte mit meiner Identität, wodurch die Einbürgerung nicht verweigert werden sollte.
Was sagst Du dazu?