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Botschaft.für was 3000 Euro? (Gelesen: 4.274 mal)
Wari
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i4a rocks!


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27.08.2014 um 18:40:13
 
Eine frage zu den Experten?
Meine Frau hat einen Anruf von der Botschaft bekommen, sie soll innerhalb von eine Woche das Visum abholen, und alle Unterlagen wieder mitbringen und 3000 Euro.

für was sind 3000 Euro?

LG

wari
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jeem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.08.2014 um 18:44:04
 
Das kann doch nicht wahr sein! vielleicht hat deine Frau falsch verstanden?
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Wari
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Antwort #2 - 27.08.2014 um 18:50:21
 
Ich habe gedacht dass sie vielleicht falsch verstanden hat aber hat sie mir gesagt dass sie das gehört und zweimal gefragt hat, ich verstehe selber nicht
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Saxonicus
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Antwort #3 - 27.08.2014 um 18:51:39
 
Vielleicht die Kosten für den Vertrauensanwalt, aber die können kaum so hoch sein ?

Welche Botschaft soll das sein ?
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Wari
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i4a rocks!


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Antwort #4 - 27.08.2014 um 18:55:56
 
Welche Vertrauensanwalt?

Die Botschaft in Algerien

=============

Ich weiß dass für normal Schengen Visum wird ein Kontoauszug von eine bestimmte Summe verlangt aber nicht bei Familienzusammenführung oder?

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jeem
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Antwort #5 - 27.08.2014 um 19:05:59
 
Algerien gehört nicht zum Länder mit unsicheren Urkundenwesen deswegen braucht man kein Vertrauensanwalt um die Urkunden zu prüfen.

Ihr sollte die Botschaft klar fragen wozu die 3000 Euro verlangt?

========

Wari schrieb am 27.08.2014 um 19:02:29:
Ich weiß dass für normal Schengen Visum wird ein Kontoauszug von eine bestimmte Summe verlangt aber nicht bei Familienzusammenführung oder?


du bist Deutscher sowas wird nicht verlangt.

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Wari
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Antwort #6 - 27.08.2014 um 19:15:42
 
ich komme grade von der Arbeit und meine Frau hat mir erzählt, ich werde Morgen früh den Botschaft anrufen, hoffentlich erreiche ich jemanden
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Aras
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Antwort #7 - 27.08.2014 um 19:26:57
 
Ruf erstmal den Bürgerservice des Auswärtigen Amtes an. Vielleicht sind die dann genauso überrascht wie du?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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blubb


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Antwort #8 - 28.08.2014 um 00:49:49
 
Hallo,

es gibt keinen denkbaren, legitimen Grund, 3000,- EUR in bar zu verlangen.

Entweder ist das ein Missverständnis oder ein Betrugsversuch, möglicherweise einer (im günstigeren Fall) Ortskraft .

Vergewissere Dich mit einem Anruf bei der Botschaft (verlange mit Schilderung des Grundes, Dich zum zuständigen deutschen Entsandten in der Visastelle durchzustellen) und dann, falls erforderlich weil die Forderung bestehen bleiben sollte, wie bereits empfohlen, klär das per Anruf beim Bürgerservice.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Wari
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Antwort #9 - 28.08.2014 um 17:37:30
 
Ein Betrug von der Botschaft kann es nicht sein, ich glaube dass meine Frau falsch verstanden hat, ich denke 3000DA, ich habe Heute versucht bei der Botschaft anzurufen aber habe leider nicht erreicht
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reinhard
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Antwort #10 - 28.08.2014 um 17:41:10
 
Ein FZF-Visum zu einem Deutschen ist kostenlos.

Das meint: kein Geld, keine Schokolade, keine Blumen, keine Euro, keine DA.

Hast Du es dem Auswärtigen Amt gemeldet?
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Saxonicus
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Antwort #11 - 28.08.2014 um 19:21:02
 
Wari schrieb am 28.08.2014 um 17:37:30:
, ich glaube dass meine Frau falsch verstanden hat, ich denke 3000DA, ich habe Heute versucht bei der Botschaft anzurufen aber habe leider nicht erreicht

Na das glaube ich aber auch.
3000 Algerischer Dinar (DZD) sind gerade mal knapp 30 €uro.
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Tippi
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Antwort #12 - 28.08.2014 um 21:58:35
 
Meine Güte ... wir ergehen uns hier in Spekulationen,
was soll das? Wem hilft es weiter?

Wir warten nun mal ganz geschmeidig auf Antwort des
TS und dann geht es bitte ausschl. sachlich weiter.
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Antwort #13 - 29.08.2014 um 01:10:10
 
Meine Empfehlung nachfragen, Anruf oder E-Mail und die Sache klaeren.

Frueher gab es mal Zeiten und wenige Orte wo man bei besonderen Faellen Kautionen oder Sicherheitsleistungen genommen hat, diese wurden bei erneuter Vorsprache nach Rueckkehr wieder ausgezahlt..
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