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Namensauswahl bei Namensänderung (Gelesen: 5.416 mal)
Themen Beschreibung: Der Wunschname zur Namensänderung wird nicht akzeptiert.
winnibm
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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26.08.2014 um 13:31:55
 
Hallo,

meine Frau hat ihre Einbürgerungsurkunde erhalten und wollte danach ihren ursprünglichen Vornamen ändern, da dieser in Deutschland sehr ungewöhnlich klingt (sie hat schon meinen deutschen Nachnamen bei der Beurkundung unserer Heirat angenommen). Dass sie ihren Namen ändern kann, wurde auch vom Standesamt und Einwohneramt bestätigt, hier ist also kein Problem.
Aber sie möchte ihren Spitznamen als Namen eintragen lassen, der von allen Leuten, die sie kennt, verwendet wird (ihre eigene Familie, alle Freunde und Verwandte und natürlich mir selbst).

Der gewünschte Name lautet "Marmar" (die Bedeutung ist "Marmor", wie unschwer zu erkennen ist). Dieser wurde aber vom Standes- und Einwohneramt abgelehnt, da nicht in Deutschland üblich, kein deutscher oder europäischer Name und schwer zu verstehen und zu schreiben (wirklich war).

Gibt es eine Möglichkeit, doch diesen Namen durch zu bekommen, da meiner Frau sehr viel daran liegt? Was können wir tun? Hat jemand Erfahrung damit?

Vielen Dank!
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 26.08.2014 um 13:44:38
 
Höchstens wenn sie diesen als Künstlernamen verwendet.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Odysseus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #2 - 26.08.2014 um 15:31:56
 
Bin kein Standesbeamter, kann daher nur aus dem Bauch antworten.
Es gibt Grundsätze, denen ein Vorname entsprechen muss. Wenn Ihr belegen könnt, dass bspw. im Heimatland Deiner Frau der Name "Marmar" ein durchaus gebräuchlicher Vorname ist, könnte dies zum Erfolg führen - muss aber nicht. Ziel der gesetzlichen Regelung ist ja die Angleichung des Vornamens an das deutsche Recht - also aus Pjotr Peter zu machen.

Marmor, Holzklotz oder Besenstil sind keine gebräuchlichen Vornamen, damit kann man - ebenso wie mit Winnetou - schonmal scheitern.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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namaskaram
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 26.08.2014 um 16:17:32
 
Vielleicht behält sie ihren Vornamen und nimmt diesen als einen weiteren dazu? Eventuell hätte sie damit bessere Chancen.
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aman
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.08.2014 um 14:19:04
 
Bei der Namensberatung der Uni Leipzig könnt ihr prüfen lassen, ob es sich bei Marmar um einen Vornamen handelt. Ich würde aber vorher beim Standesamt nachfragen, ob sie so ein Gutachten akzeptieren.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 28.08.2014 um 14:21:01
 
Die Frage ist doch nicht ob Marmar ein Vorname ist oder nicht. Die Frage ist ob es ein deutscher Vorname ist oder nicht.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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winnibm
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.08.2014 um 11:05:32
 
Hallo,
vielen Dank an alle. Leider waren die Beamten im Einbürgerungsamt sehr festgefahren und umflexibel und haben mit Scheinargumenten herumgeworfen: der Zweck der Namensänderung dient der Vereinfachung und "Marmar" ist zu schwierig zu verstehen und zu schreiben (wenn ich aber eine Liste mit deutschen Namen mir ansehe und dort dann so was wie "Meimerich" (wohlgemerkt, ein weiblicher Vorname) sehe, dann kann ich diese Argumente nicht akzeptieren.

Jedenfalls war keiner der Beamten in der Lage, den ausgesprocheneren Namen "Marmar" zu verstehen oder in der Lage, diesen zu schreiben. Auch nachdem wir ihn auf ein Blatt Papier geschrieben haben, hat einer der Beamten, der diesen Namen googeln wollte, noch mal nach der Schreibweise gefragt. Danach war dann auch klar, dass diese sich wohl nur künstlich dumm gestellt haben (falls nicht, würde mich das jetzt wirklich erschrecken).
Im Endeffekt wird meine Frau jetzt den deutschen Namen "Maren" annehmen (auch mit dem hatte der Beamte erst mal Probleme, aber nachdem er im Einwohnerverzeichnis hunderte Einträge fand, wurde er akzeptiert).

Noch zusätzlich: "Marmar" ist ein Vorname persischen/iranischen Ursprungs. Dies ist auch im Internet auf diversen Seiten zu finden. Er ist halt nicht in Deutschland gebräuchlich.
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Antwort #7 - 29.08.2014 um 11:20:46
 
Die Standesämter stellen sich gerne auf den Standpunkt, dass bei der Namensänderung nach der Einbürgerung ein in Deutschland üblicher Name oder sogar deutscher Name gewählt werden muss, das OLG Bremen hat unter AZ 1 W 39/11 dazu entschieden, dass das nicht so sein muss.

inwieweit Marmar allerdings grundsätzlich als Vorname in Deutschland möglich ist -z.B. bei der Namensgebung nach der Geburt- kann ich nicht beurteilen
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Antwort #8 - 29.08.2014 um 12:55:17
 
Hallo,

warum sollten ausländische Vornamen, Gebräuchlichkeit im Herkunftsland ausreichend belegt, nicht möglich sein?

Hier laufen doch bereits genug "Kevins", "Jaquelines", auch in Deutschland geborene "Mohammeds" herum.

Weshalb sollte dann ein gebräuchlicher iranischer Vorname nicht möglich sein. Das erschließt sich mir nicht, wenn ich Namenswahl in diesem Fall analog zu der Namensvergabe bei Neugeborenen betrachte.

Zitat:
inwieweit Marmar allerdings grundsätzlich als Vorname in Deutschland möglich ist -z.B. bei der Namensgebung nach der Geburt- kann ich nicht beurteilen


Da sehe ich aus o.a. Gründen, bei einem belegt gebräuchlichen Namen, der den Träger nicht z.B. der Lächerlichkeit preisgibt etc., kein Problem.
Hier sind dazu Ausführungen (interessant ab Absatz 4).

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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winnibm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 29.08.2014 um 15:59:06
 
Zur Info, weil ich das nicht klar dargelegt habe:
Ich war zum einen beim Standesamt (nur deutsche oder europäische Namen) und beim Einwohneramt (nur in Deutschland gebräuchliche Namen). Die beschriebenen Probleme gab es beim Einwohneramt.
Mir wurde auch erklärt, dass bei der Namensvergabe an Kindern beim Standesamt auch mehr Möglichkeiten offen stehen, als bei der Namensänderung nach Einbürgerung.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 29.08.2014 um 16:00:24
 
Nachdem ich den Beschluss vom OLG Bremen gelesen habe, glaube ich schon, dass man die Namensänderung durchboxen könnte.
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Antwort #11 - 29.08.2014 um 16:15:06
 
T.P.2013 schrieb am 29.08.2014 um 12:55:17:
Hallo,

bei einem belegt gebräuchlichen Namen



Und genau das ist der Grund warum ich geschrieben habe, dass ich das nicht beurteilen kann, ich habe nicht die geringste Ahnung ob "Marmar" die Anforderung belegt gebräuchlich erfüllt, und nachdem ich in diesem Board keine shoulda coulda woulda Thesen verbreite habe ich eben geschrieben, dass ich es nicht weiß.
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