Eine Duldung "gilt" gar nicht. Er bekommt sie alle drei Monate neu. Eine Duldung besagt nur, dass er ausreisepflichtig ist und täglich abgeschoben werden kann. Daran, dass er täglich abgeschoben werden kann, wird er alle drei Monate erinnert. Insofern "gilt" die Duldung nicht, sie wird nur neu gegeben.
Er muss sich immer um eine Aufenthaltserlaubnis kümmern, niemals um eine "Verlängerung" der Duldung (= neue Erinnerung an eine mögliche Abschiebung). Eine
AE bekommt er, indem er eine nach einer Härtefallregelung beantragt. Die verschiedenen Möglichkeiten (in jedem Bundesland anders) kann er bei einer Beratungsstelle klären.
Über Abschiebestopps und Härtefall-Möglichkeiten kannst Du Dich beim Flüchtlingsrat in Hildesheim erkundigen. Entweder ist dort jemand, die / der Auskunft geben kann, oder Du erfährst dort die Adresse einer Beratungsstelle in der Nähe.
Sinnvoll ist immer, wenn er sich darum kümmert, er hier schreibt, er eine Beratungsstelle sucht. Denn eine Chance auf eine
AE hat er nur, wenn er die Bedingungen dafür erfüllt. Eine Bedingung ist immer die gute Integration. Und die kann er nur selbst zeigen.