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Afghanischer Partner (24) in Ausbildung, geduldet, soll abgeschoben werden (Gelesen: 3.077 mal)
Themen Beschreibung: Duldung/ Abschiebung nach 3 Jahren, Duldung nur 3 Monate verlängert.
Fruddi
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21.08.2014 um 01:34:18
 
Hallo ihr alle Zwinkernd

Toll, dass es so ein Forum gibt, denn ich bin wirklich verzweifelt.
Mein afghanischer Freund (23, fast 24 Jahre alt) lebt nun seit 3 Jahren in Deutschland. Er hatte Asyl beantragt, wurde dann geduldet und ist zur Zeit im 2. Lehrjahr in einer Werkstatt. Nun ist die Duldung ausgelaufen und wurde nur um 3 Monate verlängert. Vor Deutschland hat er schon 2 Jahre in Griechenland gelebt, doch auch dort musste er gehen. Er hat neben seiner Ausbildung noch einen Job in einer Pizzeria. Soweit ich weiß, bekommen er und sein Mitbewohner nur die (super schlechte/ stark renovierungsbedürftige) Wohnung vom Sozialamt bezahlt, sonst nichts. Nun frage ich mich was wir tun können, damit er nicht abgeschoben wird. Ich kann es absolut nicht nachvollziehen, wie man jemanden hier jahrelang wohnen lassen kann, einen Sprachkurs machen lassen kann und eine Ausbildung anfangen lassen kann und dann tatsächlich glauben kann, dass derjenige hier kein Leben aufbaut. Er ist hier sehr gut integriert, hat sowohl deutsche als auch ausländische Freunde, 2 Jobs, mich als Freundin und möchte hier nie wieder weg (Er sagt selber, dass er in der afghanischen Kultur nicht mehr leben könnte). Familie hat er hier keine. Heiraten ist für uns zu früh. Wir sind erst 9 Monate zusammen, ich studiere und beziehe Bafög und wohne in einer anderen Stadt (ca. 100km entfernt). Tut mir Leid, dass ich manchmal vielleicht nicht ganz genaue Angaben machen kann aber er hat mir erst vor kurzem erzählt, dass er nur "geduldet" wird und nicht sowas wie ein "befristetes Visum" hat, wie ich es dachte (Er wollte mich nicht beunruhigen). Er ist nun erst einmal 2 Wochen bei einem afghanischen Freund (mit Aufenthaltsgenehmigung) zu Besuch und hat danach einen Termin beim Anwalt. Ich dagegen sitze hier und durchforste jede Nacht Foren, Gesetzestexte und Gerichtsurteile aber für mich scheint das alles nur willkürlich zu sein, also kann mir hier BITTE BITTE jemand helfen? Was kann er tun? Was kann ich tun?  weinend
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Bayraqiano
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Antwort #1 - 21.08.2014 um 09:27:02
 
Fruddi schrieb am 21.08.2014 um 01:34:18:
Nun frage ich mich was wir tun können, damit er nicht abgeschoben wird.

In NdS herrscht - Stand 2/14 - ein Abschiebestopp nach Afghanistan, also verstehe ich die Aufregung nicht.

Fruddi schrieb am 21.08.2014 um 01:34:18:
Was kann er tun? Was kann ich tun?

Soll ich das doch sein Anwalt nach Akteneinsicht erklären, das können wir hier doch gar nicht beurteilen. Es gäbe schon Möglichkeiten (z.B. § 18a AufenthG oder Härtefallkomission), aber ob das erfolgreich sein kann lässt sich von hier aus nicht sagen.
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Aras
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Antwort #2 - 21.08.2014 um 09:33:08
 
Hallo Fruddi und willkommen im Forum.

Also ich sehe hier jetzt keine akuten Probleme. Dein Partner kriegt immer Duldungen, die "nur" 3 Monate gültig sind. Eine Duldung bedeutet zudem, dass er ausreisepflichtig ist und, sofern z.B. kein Gerichtsprozess bezüglich der endgültigen Klärung seines Aufenthaltsrechtes läuft, die Abschiebung per Gerichtsbeschluss ausgesetzt ist, oder sonstige Absprachen mit der Ausländerbehörde getroffen wurden, jederzeit abgeschoben werden kann.

Und ohne zu wissen, wie die genaue Historie deines Freundes ist,  kann man auch nicht konkret beraten. Dein Partner hat eigentlich einen Anwalt der Geld bekommt um über die Lage bestens bescheid zu wissen, deinen Partner zu beraten und ggü. den Behörden entsprechend zu handeln. Vielleicht meldet dein Partner sich selber hier und beschreibt seine genaue Historie und seine genaue Situation. Dann hast du auch kein "stille Post"-Effekt.

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Fruddi
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Antwort #3 - 21.08.2014 um 16:13:37
 
Ok, danke schonmal Zwinkernd. Wie gesagt, ich habe wirklich nicht viel Ahnung von dem Ganzen, weil ich mich vorher nicht damit beschäftigt habe, somit sind vielleicht auch mal "dumme" Fragen oder Aussagen dabei Zwinkernd. Also das mit dem Abschiebestopp wusste ich z.B. gar nicht. Aber gilt das nicht immer nur 6 Monate? Somit wäre das nun ja vorbei. Kann man irgendwo genau sehen, wo gerade Abschiebestopps gelten?
Dass Duldungen IMMER nur 3 Monate gelten wusste ich z.B. auch nicht. Das heißt, dass er wahrscheinlich seit fast 3 Jahren immer alle 3 Monate wieder eine neue Duldung bekommt? (Wie gesagt, er ist gerade unterwegs, ich kann ihn nicht selber fragen)
Auf jeden Fall ein großes Danke Zwinkernd
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Antwort #4 - 21.08.2014 um 16:38:24
 
Eine Duldung "gilt" gar nicht. Er bekommt sie alle drei Monate neu. Eine Duldung besagt nur, dass er ausreisepflichtig ist und täglich abgeschoben werden kann. Daran, dass er täglich abgeschoben werden kann, wird er alle drei Monate erinnert. Insofern "gilt" die Duldung nicht, sie wird nur neu gegeben.

Er muss sich immer um eine Aufenthaltserlaubnis kümmern, niemals um eine "Verlängerung" der Duldung (= neue Erinnerung an eine mögliche Abschiebung). Eine AE bekommt er, indem er eine nach einer Härtefallregelung beantragt. Die verschiedenen Möglichkeiten (in jedem Bundesland anders) kann er bei einer Beratungsstelle klären.

Über Abschiebestopps und Härtefall-Möglichkeiten kannst Du Dich beim Flüchtlingsrat in Hildesheim erkundigen. Entweder ist dort jemand, die / der Auskunft geben kann, oder Du erfährst dort die Adresse einer Beratungsstelle in der Nähe.

Sinnvoll ist immer, wenn er sich darum kümmert, er hier schreibt, er eine Beratungsstelle sucht. Denn eine Chance auf eine AE hat er nur, wenn er die Bedingungen dafür erfüllt. Eine Bedingung ist immer die gute Integration. Und die kann er nur selbst zeigen.
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