ve5071 schrieb am 28.07.2014 um 23:34:40:Sorry, aber ich denke je weiter diskutiert, umso unklarer. Also nochmal: ein Urlaub kann auch zwei oder drei Monaten sein (muss nicht). Welches Gesetz legt dann fest, dass ein Urlaub z.B. max. 7 Tagen oder 4 Wochen betragen darf?
Nochmal: Du hast eine
AE zum Studieren, nicht zum Urlaub machen. Die
AE wird verlängert, wenn Du studierst. Wenn Du Urlaub machst, wird die
AE nicht verlängert, weil Du das auch ohne Studien-AE von zu Hause aus regeln kannst.
Die
ABH prüft vor einer Verlängerung, ob Du ordnungsgemäß studierst. Dieser Begriff ist natürlich dehnbar. Aber wenn Du erkennbar jobst, Urlaub machst, Praktika im Ausland machst, und alles hat mit Deinem Studium nichts zu tun, ist das Risiko da, dass die
AE nicht verlängert wird. Das war hier von Anfang an die Antwort von verschiedenen Leuten. Du argumentierst immer gegen die Auskünfte - das ist Quatsch. Du solltest die Auskünfte hier nutzen, um solide und im Rahmen der Gesetze zu planen, falls Du Interesse hast, die
AE zum Studieren zu verlängern.
Natürlich kannst Du die
AE verlängern, dann fünf Monate Urlaub machen, dann wieder zwei Monate hier rumtrödeln, dann ein fünfmonatiges Praktikum zu einem anderen Thema machen, dann wieder kommen und dann die Verlängerung der
AE beantragen. Es ist eben nicht das Problem, dass es ein "Gesetz gegen Urlaub" gibt, sondern das Problem, dass Deine
AE einen Zweck hat und verlängert wird, solange der Zweck von Dir (!) erfüllt wird.
Achte einfach darauf, dass Du nachweisen kannst, dass Du fleißig studierst und Dich durch nichts ablenken lässt, dann klappt die Verlängerung.
Oder riskier es einfach.