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Auslandspraktikum unter 6 Monate (Gelesen: 4.038 mal)
reinhard
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Antwort #15 - 28.07.2014 um 19:18:15
 
Studium ist ein Studium.

Urlaub ist kein Studium.

Praktikum, das keine Pflicht ist, ist auch kein Studium.

So definiert man Studium.
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Antwort #16 - 28.07.2014 um 19:35:44
 
reinhard schrieb am 28.07.2014 um 19:18:15:
Studium ist ein Studium.

Urlaub ist kein Studium.

Praktikum, das keine Pflicht ist, ist auch kein Studium.

So definiert man Studium.


Schon einverstanden. Diese Frage bliebt aber noch unbeantwortet:

Und heißt es, mit dem AE darf man nicht beurlauben oder Praktikum machen?
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reinhard
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Antwort #17 - 28.07.2014 um 19:40:57
 
Die Frage wurde schon beantwortet.

Mit Einverständnis der ABH ja, ohne Einverständnis der ABH nein.
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Antwort #18 - 28.07.2014 um 19:46:31
 
reinhard schrieb am 28.07.2014 um 19:40:57:
Die Frage wurde schon beantwortet.

Mit Einverständnis der ABH ja, ohne Einverständnis der ABH nein.


?? Ich dachte dieses Einverständnis gilt ab Auslandsaufenthalt >6 Monate?? Wenn nicht, dann habe ich mindestens 10x seit 2008 für meinen 3-5 wöchigen Urlaub das Gesetz verstoßt?  Laut lachend Laut lachend
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reinhard
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Antwort #19 - 28.07.2014 um 20:02:03
 
Es geht nicht um einen Urlaub, sondern um ein mehrmonatiges Praktikum.

Ein Auslandsaufenthalt von mehr als sechs Monaten ist eine andere Regelung, die mit Deiner Frage hier nichts zu tun hat.

Aber mach einfach was Du willst, Du kannst selbst entscheiden, welche Informationen Du verwendest und welche nicht.
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Antwort #20 - 28.07.2014 um 23:34:40
 
reinhard schrieb am 28.07.2014 um 20:02:03:
Es geht nicht um einen Urlaub, sondern um ein mehrmonatiges Praktikum.


?? Sorry, aber ich denke je weiter diskutiert, umso unklarer. Also nochmal: ein Urlaub kann auch zwei oder drei Monaten sein (muss nicht). Welches Gesetz legt dann fest, dass ein Urlaub z.B. max. 7 Tagen oder 4 Wochen betragen darf?

Und wenn ich nichts gesagt hätte, dann weiß die ABH auch nicht und das muss nicht unbedingt Verstoß sein, ja?
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Antwort #21 - 29.07.2014 um 06:32:41
 
Offen gesagt:

Red mit deinen Professoren. Die sollen dir doch bitte bei der Ausstellung der Bescheinigungen helfen...
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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reinhard
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Antwort #22 - 29.07.2014 um 13:00:55
 
ve5071 schrieb am 28.07.2014 um 23:34:40:
Sorry, aber ich denke je weiter diskutiert, umso unklarer. Also nochmal: ein Urlaub kann auch zwei oder drei Monaten sein (muss nicht). Welches Gesetz legt dann fest, dass ein Urlaub z.B. max. 7 Tagen oder 4 Wochen betragen darf?


Nochmal: Du hast eine AE zum Studieren, nicht zum Urlaub machen. Die AE wird verlängert, wenn Du studierst. Wenn Du Urlaub machst, wird die AE nicht verlängert, weil Du das auch ohne Studien-AE von zu Hause aus regeln kannst.

Die ABH prüft vor einer Verlängerung, ob Du ordnungsgemäß studierst. Dieser Begriff ist natürlich dehnbar. Aber wenn Du erkennbar jobst, Urlaub machst, Praktika im Ausland machst, und alles hat mit Deinem Studium nichts zu tun, ist das Risiko da, dass die AE nicht verlängert wird. Das war hier von Anfang an die Antwort von verschiedenen Leuten. Du argumentierst immer gegen die Auskünfte - das ist Quatsch. Du solltest die Auskünfte hier nutzen, um solide und im Rahmen der Gesetze zu planen, falls Du Interesse hast, die AE zum Studieren zu verlängern.

Natürlich kannst Du die AE verlängern, dann fünf Monate Urlaub machen, dann wieder zwei Monate hier rumtrödeln, dann ein fünfmonatiges Praktikum zu einem anderen Thema machen, dann wieder kommen und dann die Verlängerung der AE beantragen. Es ist eben nicht das Problem, dass es ein "Gesetz gegen Urlaub" gibt, sondern das Problem, dass Deine AE einen Zweck hat und verlängert wird, solange der Zweck von Dir (!) erfüllt wird.

Achte einfach darauf, dass Du nachweisen kannst, dass Du fleißig studierst und Dich durch nichts ablenken lässt, dann klappt die Verlängerung.

Oder riskier es einfach.
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