Erstmal danke für alle Kommentare und Hinweise. Da war schon das ein oder andere brauchbare dabei.
dgstein schrieb am 26.07.2014 um 12:21:05:pms, du müsstest mal etwas mehr "Butter bei die Fische" geben. Wann ist deine Freundin erstmalig in die Bundesrepublik eingereist? Wann hat sie sich hier behördlich angemeldet? Von wann bis wann war sie im Inland und wann im Ausland?
Erstmalig ist sie 2002 bereits mit ihren Eltern nach Deutschland eingereist. Damals minderjährig und natürlich ohne Führerschein. Zu diesem Zeitpunkt war sie dann auch das erste Mal behördlich hier gemeldet und hatte entsprechende Aufenthaltstitel.
Dazwischen war sie nie länger als 6 Monate am Stück in Korea. D.h. der Lebensmittelpunkt blieb D. Erst letztes Jahr ist sie dann nach Korea zum Praktikum/Semesteraufenthalt und hat dann dort den Führerschein gemacht, da sie ihn dort benötigte und davor in D nie benötigt wurde und daher keiner gemacht wurde.
Im April ist sie dann wieder nach D eingereist.
dgstein schrieb am 26.07.2014 um 12:21:05:Die 6-Monats-Frist dürfte begonnen haben, als deine Freundin das erste mal hier eingereist ist und beschlossen hat, hier zu studieren.
Wenn es wirklich die erstmalige Einreise ist, dann wäre klar, dass der internationale Führerschein nicht anerkannt wird. Wenn es die erstmalige Einreise nach Erwerb des Führerscheins wäre, dann wäre sie noch innerhalb der 6 Monatsfrist.
Zu den Stempeln im Pass: Wir haben beide nur die Stempel bei der Einreise nach D gefunden. Ausreise aus D/Einreise KOR war nichts drin. Wobei das ja eventuell digital gespeichert wird?!
Wir haben uns aber quasi jetzt am Wochenende dazu entschieden, dass sie den Führerschein nochmal komplett hier in D macht. Kostet natürlich Geld und einiges an Zeit, aber sicher ist sicher. Gerade wenn mal was passieren sollte.
Viele Grüße
pms