Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken
Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten (Gelesen: 5.067 mal)
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 395
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
24.07.2014 um 22:07:41
 
Grüß Gott,

vor kurzem stellte ein Arbeitgeber eine Äthiopierin auf 450 Euro Basis ein. Die erforderlichen Dokumente lagen vor: Aufenthaltstitel § 25 Abs. 2 oder 7 (wir können uns nicht einigen, da die Kopie sehr schwer zu lesen ist), Beschäftigung erlaubt, Steuernummer und Krankenkasse vorhanden, Anmeldung des Wohnortes liegt vor.

Nun wurde der Vertrag auf mehr Stunden geändert und die Krankenkasse informiert.
Von hier kam die Mitteilung, dass die Steuernummer storniert wurde, weil die Wohnortanmeldung vom Ausländeramt storniert wurde. Auf Anfrage bei der Stadt kam zuerst die Bestätigung, dass das Ausländeramt diese Anmeldung storniert hat, doch nach Nachfrage wurde jede weitere Beantwortung verweigert. Es kam nur noch: Das Ausländeramt erlaubt keine Anmeldung bei uns!!!

Das Ausländeramt erklärte, dass sie keinerlei Unterlagen haben und forderten von der Arbeitgeberin alle ihr vorliegenden Unterlagen sofort dem Amt zur Verfügung zu stellen. Das Finanzamt erklärte, dass die Äthiopierin unbekannt untergetaucht sei.

Dies ist uns nicht verständlich, denn die Frau lebt seit 1 Jahr in der angemeldeten Wohnung, auf dem Briefkasten ist ihr Name angeschrieben. 

Uns stellt sich jetzt die Frage, direkt auf die Ämter zugehen, Rechtsanwalt zuziehen oder was sonst. Wieso geht man davon aus, dass die Frau untergetaucht ist?

Wer weiß Rat?

Gruß Ryka
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Budweiser
Senior Member
****
Offline




Beiträge: 149

Tiraspol, Germany
Tiraspol
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #1 - 24.07.2014 um 22:44:31
 
Wieso fragen Sie die Dame nicht selbst?
Das bringt am leichtesten Licht in die Sache.
Mit den wenigen Informationen die Sie liefern können alle nur im Nebel stochern!
Und wenn Sie die Dame nicht fragen können, warum?
Ist Sie dann u.U. nicht doch abgetaucht?
Zum Seitenanfang
  

Es gibt keinen guten Faschismus.
Es gibt keinen guten Islam!
 
IP gespeichert
 
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 395
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #2 - 24.07.2014 um 22:56:32
 
Während der Reise durch die Ämter war die Äthiopierin selbstverständlich immer dabei. Sie spricht sehr schlecht deutsch und kann sich schwer verständlich machen. Sie wohnt und arbeitet seit 1 Jahr in der selben Wohnung und arbeitete 7 Monate als 450 Euro Kraft, angemeldet bei Knappschaft und AOK. Sie war bis heute der Meinung, dass sie rechtsgültig in der Wohnung wohnt, die Anmeldung der Stadt liegt vor. Ihr war bis heute nicht bewusst, dass die Anmeldung storniert wurde.

Ich als Deutsche verstehe nicht, warum und mit welchem Recht sie abgemeldet wurde und sie somit fast 1 Jahr als untergetaucht gilt. Warum hat sich kein Amt an sie gewandt? Wieso wurde sie nicht informiert?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #3 - 24.07.2014 um 22:57:33
 
ryka schrieb am 24.07.2014 um 22:07:41:
Wer weiß Rat?


Wer benötigt denn den Rat, der AG oder die Dame?
Als AG würde ich mir den Originalpass und den origonal AT vorlegen lassen und davon eigene Kopien ziehen.

Für mich scheint es so, als wolle sich jmd. mit fremden/verfälschten Dokumenten einen Arbeitsplatz erschleichen.
Dagegen muss sich der AG absichern. Ansonsten ist es natürlich nicht verboten auch einen Obdachlosen einzustellen.

Die melderechtliche Angelegenheit ist natürlich alleinige Sache dieser Dame, warum sollte der AG sich darum kümmern.

Ich würde sie jedenfalls nicht beschäftigen, wenn ich an der Identität und Aufenthaltsstatus (bezogen auf die erlaubte Beschäftigung) Zweifel hätte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 395
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #4 - 24.07.2014 um 23:21:03
 
Der AG ist ein soziales Unternehmen und hatte bis vor kurzem fast nur behinderte AN. Irgendwann wurden die behinderten immer weniger und mehr Ausländer, Arbeitslose usw. eingestellt. Bisher lief dies mehr oder weniger problemlos.

Dem AG lag der Originalausweis mit Aufenthaltstitel vor, die Kopie wurde vom AG selbst gemacht ohne darauf zu achten, dass alles gut leserlich ist. Mir lag nur diese Kopie vor. Morgen Nachmittag kann ich den Originaleintrag einsehen.

Hilfe benötigen AN und AG. Es bestehen keine Zweifel, dass der Titel und die Arbeitserlaubnis rechtens sind.

Aber: Warum hat das Ausländeramt die Wohnortmeldung storniert und warum wurde die betroffene Äthiopierin nicht informiert? Hat das schon mal jemand erlebt? Weshalb ist die Erweiterung der Anmeldung bei der AOK nicht möglich? Sie ist ja immer noch freiwillig bei der AOK versichert wie seit 1 Jahr.

Sie Sachlage macht der Äthiopierin Muna natürlich Angst. Es stellt sich jetzt die Frage: Was will das Ausländeramt? Was ist zu befürchten? Wenn bei den Ämtern direkt weiter geforscht wird, kann sich das negativ für Muna auswirken? Oder sollte auf jeden Fall ein Rechtsanwalt bzw. der Flüchtlingsrat zugezogen werden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #5 - 24.07.2014 um 23:27:51
 
ryka schrieb am 24.07.2014 um 23:21:03:
Aber: Warum hat das Ausländeramt die Wohnortmeldung storniert und warum wurde die betroffene Äthiopierin nicht informiert? Hat das schon mal jemand erlebt? Weshalb ist die Erweiterung der Anmeldung bei der AOK nicht möglich? Sie ist ja immer noch freiwillig bei der AOK versichert wie seit 1 Jahr. 


Da kann man nur spekulieren.
Möglicherweise gab es Fehler bei ihrem letzten Wohnungswechsel, das kommt oft vor, z.b. wenn es Buchstabendreher bei der Eingabe gibt. Gleicht doch mal die vorhergehende Meldebescheinigung mit der aktuellen ab. Wurde die neue Adresse der KK überhaupt mitgeteilt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #6 - 24.07.2014 um 23:30:46
 
Nur so mal am Rande... wenn sie morgen einen Aufenthaltstitel gemäß § 25 Abs. 7 hat, dann ist wirklich was faul, da es keinen siebten Absatz gibt.

Nach Abs. 2 gibt es auch soweit ich weiß keine Residenzpflicht.

Auf der Rückseite der Aufenthaltserlaubnis steht die Meldeadresse geschrieben. Ggf. ist - wie bei unseren Personalausweisen - die neue Meldeadresse per Aufkleber aktualisiert.

Vielleicht hat sie noch den Durchschlag von der Ummeldung beim Einwohnermeldeamt? Da könnte man zumindest überprüfen ob die gemeldeten Daten korrekt sind.

Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #7 - 24.07.2014 um 23:39:29
 
Aras schrieb am 24.07.2014 um 23:30:46:
Nach Abs. 2 gibt es auch soweit ich weiß keine Residenzpflicht.

Nur für anerkannte Flüchtlinge. Bei der subsidiär geschützten werden immer noch regelmäßig Wohnsitzauflagen verfügt, ob das rechtmäßig ist wird das BVerwG klären. Ab dem 14.8 sind wir in der Hinsicht schlauer.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 395
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #8 - 24.07.2014 um 23:45:06
 
Ich hatte beide Anmeldungen in der Hand, habe aber die Namen nicht verglichen. Mach ich. Die KK hat die aktuelle Adresse.

Muna verzog in einen anderen Landkreis aber alles noch Bayern. Meiner Ansicht nach ist dies möglich. Man hat ihr gesagt, dass sie Sozialleistungen nur im Landkreis 1 erhält. Bei Umzug entfällt jede Leistung, deshalb beantragte sie keine Leistungen und arbeitete.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #9 - 24.07.2014 um 23:50:00
 
ryka schrieb am 24.07.2014 um 23:45:06:
an hat ihr gesagt, dass sie Sozialleistungen nur im Landkreis 1 erhält.

Klingt nach Wohnsitzauflage (die gibt es eigentlich nur zu diesem Zweck)..und wenn sie trotzdem weggezogen sind, dann kann ich mir schon vorstellen was bedeutet..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 395
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #10 - 24.07.2014 um 23:55:47
 
und was?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #11 - 24.07.2014 um 23:59:01
 
Ganz einfach: Sie durfte nicht umziehen ohne dass die Auflage vorher gestrichen wird, deshalb hat man die Anmeldung wieder "storniert". Ich gehe mal davon aus, dass die ABH das durch die Akte gesehen hat und entsprechend reagiert hat. Jetzt soll sie mal schauen, wie das wie zurechtbiegt.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 395
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #12 - 25.07.2014 um 00:03:54
 
und wie macht man das? Zum Ausländeramt und ummelden? Was kann ihr passieren? Ihr Aufenthalt z. Zt,. ist bis 2016.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #13 - 25.07.2014 um 00:08:06
 
Ich würde erstmal um Akteneinsicht bitten um genau zu wissen, was los war. Dann einen Antrag einen Streichung der Wohnsitzauflage stellen.

Ggf. kommt ein Bußgeld nach § 95 Abs. 3 Nr. 2 AufenthG.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ryka
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 395
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Humanitärer Aufenthalt und viele Unklarheiten
Antwort #14 - 25.07.2014 um 00:09:41
 
Danke.  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema