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Kindesnachzug nicht geklappt- Botschaft hält Dokumente zurück (Gelesen: 4.594 mal)
Noahpapa
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24.07.2014 um 20:35:00
 
Hallo Ihr Lieben, lang ist es her.
Gruss an alle die sich an mich erinnern.

Mir wurde folgende Problemstellung herangetragen: Kenianische Staatsbürgerin erhält FZV und hat in Ihrem Antrag bei der Deutschen Botschaft auch Ihren beiden Kinder (17 + 13) erwähnt.
Da die Dokumentenüberprüfung der Kinder noch nicht abgeschlossen war, reist die Frau vorab allein nach Deutschland und heiratet. Als das Visum für die 13 jährige beantragt wird, wird seitens der Botschaft ein DNA Test nunmehr verlangt !
Dieser wurde gemacht und 99% Mutter !
Zwischenzeitlich verliert der Ehemann den Job und ABH teilt mit, das das zu Grunde liegende Einkommen nicht reicht um eine Aufenthalsgenehmigung für das 13 jährige Kind auszustellen! weinend
Fall ruht, da so schnell kein Einkommen kommt.
Nach etwa 8 Monaten reist die kenianische Frau nach Kenia und sucht die Dt. Botschaft auf um die Dokumente des Kindes dort abzuholen.
Aber Botschaft gibt die Dokumente nicht heraus sondern verlangt, dass die ABH ein Schreiben sendet, das der Antrag zurückgezogen wurde ?

Kann DAS sein ?
Eine Mutter erhält auf schriftlichen Antrag die Dokumente nicht zurück ?

Ich habe keine Antwort gefunden, das so eine Vorgehensweise legitim ist. Ich denke jeder kann immer seine Dokumente zurück verlangen.
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Antwort #1 - 24.07.2014 um 21:11:11
 
Staatsangehörigkeit des Ehemanns?
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Noahpapa
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Antwort #2 - 24.07.2014 um 21:18:32
 
Deutscher Staatsbürger seit Geburt - aber nicht Vater des Kindes.
(Kenianische Frau war seit vielen Jahren verwitwet und allein erziehend).
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« Zuletzt geändert: 24.07.2014 um 21:31:25 von Noahpapa »  

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Antwort #3 - 24.07.2014 um 22:21:09
 
Warum die Dokumente nicht zurückgegeben werden, verstehe ich nicht. Aber vielleicht kann es ja ein AA'ler erklären.
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Noahpapa
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Antwort #4 - 24.07.2014 um 22:55:35
 
Ja, mal abwarten. Obwohl wenn ich solche Sachen höre, mir immer die Hutschnur hochgeht.
Minderjähriges Kind verbleibt im Heimatland. Was ist mit dem guten alten GG Artikel 6 Abs.2 +3 sowie Abs. 5
Die Frau hat es auf jeden Fall innerhalb eines Jahres schon bis zum B2/2 Level gebracht. Trotz der Umstände (oder grad deswegen)
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Antwort #5 - 24.07.2014 um 23:07:22
 
Möglicherweise wäre die Adoption des Kindes eine Option?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Noahpapa
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Antwort #6 - 25.07.2014 um 00:03:57
 
Aras schrieb am 24.07.2014 um 23:07:22:
Möglicherweise wäre die Adoption des Kindes eine Option?


Aber dafür Bedarf es der original Docs die in der Botschaft sind  Cool
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Antwort #7 - 25.07.2014 um 09:21:07
 
Guten Morgen.

Noahpapa schrieb am 24.07.2014 um 20:35:00:
...
Aber Botschaft gibt die Dokumente nicht heraus sondern verlangt, dass die ABH ein Schreiben sendet, das der Antrag zurückgezogen wurde ?

Kann DAS sein ?
Eine Mutter erhält auf schriftlichen Antrag die Dokumente nicht zurück ?

Ich habe keine Antwort gefunden, das so eine Vorgehensweise legitim ist. Ich denke jeder kann immer seine Dokumente zurück verlangen.


Diese Vorgehensweise ist sicherlich nicht rechtens, sondern grenzt, wenn der Ablauf sich auch faktisch exakt so wie geschildert darstellt, eher an eine Nötigung.

Sicherlich ist die Geburtsurkunde ein antragsbegründendes Dokument, dass trotz des mittlerweile offensichtlich in Kenia zum Goldstandard erhobenen Abstammungsgutachtens im Rahmen der Antragsbearbeitung im Original benötigt wird.

Jedoch kann die (Wieder-)Aushändigung nicht von einer Vorleistung, nämlich der "freiwilligen Rücknahme" des Antrags abhängig gemacht werden.
In Frage kommt bestenfalls, falls kein "auf Eis legen" des Antrags möglich sein sollte, nach Belehrung eine Ablehnung des Antrags mit entsprechender Rechtsmittelbelehrung.

Das ist aber von der Verfahrensweise her ein gewaltiger Unterschied.

Ich kann mir nicht denken, dass eine solche Vorgehensweise seitens des AA vorgesehen ist - tatsächlich denke ich, dass möglicherweise eine unautorisierte Handlung einer Ortskraft vorliegt, die dem entsandten SB nicht bekannt sein könnte.

Ich denke, dass Petersburger dazu etwas Verbindliches sagen kann.

Dass dies allerdings die AV in Nairobi betrifft, wundert mich wiederum nicht...

Im Zweifelsfall würde ich als Antragstellerin den Bürgerservice des AA kontaktieren, um diesen Sachverhalt einmal zu hinterfragen...

Gruß


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tapir
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Antwort #8 - 25.07.2014 um 10:30:10
 
Mir ist v.a. unverständlich, warum der Vater irgendeinen Antrag zurücknehmen soll. Die Mutter ist doch Antragstellerin im Visumverfahren. Soll sie doch - wenn überhaupt irgendwer - den Antrag zurücknehmen.
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Antwort #9 - 25.07.2014 um 10:36:17
 
Nö, Verbindliches sagt nur die betreffende AV.

Aber tapirs Verweis auf "AA'ler" ließ mich schmunzeln, nachdem ich auf des TS Profil geschaut habe ...


Mir fallen nur ein paar Dinge ein, die ich mal zusammenhanglos in den Raum werfen will:

Wenn die Urkundenprüfung nicht abgeschlossen ist, sind die Dokumente u.U. nicht verfügbar. Das Zurückholen ist ggf. aufwendig genug, um sich nicht auf "jetzt will ich nicht mehr - jetzt will ich doch wieder"-Spiele einzulassen.

Wurde die Urkundenüberprüfung von der ABH gefordert, ist ein Abbruch ohne Wissen der ABH auch nicht sehr logisch ...

Immer mal kommen Leute zu uns, die ihre Dokumente zurückhaben wollen. Wie sollen wir später belegen, auf welcher Grundlage wir tätig geworden sind und welche Entscheidung getroffen haben?


Und nun nochmal:
Verbindliches sagt die AV.
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Noahpapa
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Antwort #10 - 25.07.2014 um 11:13:40
 
Petersburger schrieb am 25.07.2014 um 10:36:17:
Nö, Verbindliches sagt nur die betreffende AV.

Aber tapirs Verweis auf "AA'ler" ließ mich schmunzeln, nachdem ich auf des TS Profil geschaut habe ...

Mir fallen nur ein paar Dinge ein, die ich mal zusammenhanglos in den Raum werfen will:

Wenn die Urkundenprüfung nicht abgeschlossen ist, sind die Dokumente u.U. nicht verfügbar.

Die Urkundenüberprüfung ist komplett abgeschlossen. Danach kam noch der Abstammungstest, welcher auch positiv abgeschlossen wurde.

tapir schrieb am 25.07.2014 um 10:30:10:
Mir ist v.a. unverständlich, warum der Vater irgendeinen Antrag zurücknehmen soll. Die Mutter ist doch Antragstellerin im Visumverfahren. Soll sie doch - wenn überhaupt irgendwer - den Antrag zurücknehmen.

Sorry, wenn ich mich falsch ausgedrückt hae. Es wurde NICHT der Vater zum Rückzug des Antrages aufgefordert sondern die in der AV vorstellige Mutter.
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Antwort #11 - 25.07.2014 um 11:15:39
 
Ich hatte noch geändert und finde den LÖSCHbutton für diesen Eintrag nicht . SORRY  Augenrollen
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Antwort #12 - 25.07.2014 um 21:34:47
 
Petersburger schrieb am 25.07.2014 um 10:36:17:
...
Immer mal kommen Leute zu uns, die ihre Dokumente zurückhaben wollen. Wie sollen wir später belegen, auf welcher Grundlage wir tätig geworden sind und welche Entscheidung getroffen haben?


Und nun nochmal:
Verbindliches sagt die AV.


Hi,

ach bitte, als wenn sich die Grundlage für die Entscheidung nur und auschließlich am Vorhandensein der Originalpapiere belegen ließe. Bei einer Ablehnung werden die Dokumente doch auch sofort ausgehändigt, ohne dass man sich wegen eines möglichen Widerspruchs und möglicher Begründung der Ablehnung Gedanken machen würde...

Ich verstehe, dass Du die Vorgehensweise Deiner Kollegen zumindest nicht offen kritisieren magst. Ich nehme auch zur Kenntnis, dass es also offensichtlich keine Verfügung Deiner Behörde bezüglich der Behandlung entsprechender Papiere in solchen Fällen gibt.

Trotzdem können, auch wenn eine AV relativ frei in ihrer Entscheidung diesbezüglich zu sein scheint, nicht Willkür und / oder nötigende Verfahrensweisen unwidersprochen in dieser Form Raum greifen.

Dies umso mehr, nachdem der TS sogar noch seine ergänzende Schilderung aus #10 hier dargelegt hat...

@Noahpapa
Wie gesagt, wenn es sicher ist, die Antragstellerin und / oder ihr Mann da nicht etwas missverstanden haben können, würde ich den Bürgerservice des AA kontaktieren oder sogar eine Sachaufsichtsbeschwerde an das AA adressieren.

Gruß
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Antwort #13 - 25.07.2014 um 23:11:35
 
Was ist denn eine "Sachaufsichtsbeschwerde"?
Warum immer gleich mit Kanonen schiessen?

Wir wissen doch wenig Genaues, Ausgang ist.. es wurde an mich "herangetragen"...

Originale sollte man zurueckbekommen koennen...  ist der Vorgang formal abgeschlossen? sind alle Amtshandlungen erledigt?

Ich mag aus den Ausgangsthread nicht erkennen das der Visumsvorgang mit Bescheid abgeschlossen wurde.. die Botschaft muss ueber das Visum entscheiden..
dafuer spricht die Aussage Ruecknahme des Antrages..
dafuer spricht die Aussage die ABH teilt mit..
wie gesagt der abschliessende Bescheid = Visum oder Versagung kommt von der Botschaft..
meines erachtens ist hier noch ein Vorgang/Antrag offen, dann gebe ich so einfach auch keine Unterlagen zurueck..
von Originalen kann man auch Doppel oder Kopien bei Antragstellung abgeben.. ueblicherweise kann man weitere Abschriften des Geburtseintrages  von den Behoerden erhalten die man abgeben kann.. selten wird bei Geburt auch nur ein einziges Exemplar ausgehaendigt (selbst im Ausland)..

Originale kann man ja nach anfertigen von Kopien zurueckgeben..

wie Petersburger gesagt hat  Genaues und Verbindliches nur von der AV und diese wird hier sicherlich nicht posten..

Empfehlung schriftlich per E-Mail kurz bei der Botschaft nachfragen und mal sehen was als Antwort kommt und mit welcher Begruendung..
und dann koennt Ihr immer noch die Kanonen auspacken..
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« Zuletzt geändert: 25.07.2014 um 23:23:29 von Einbeck »  
 
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Antwort #14 - 26.07.2014 um 00:26:35
 
Einbeck schrieb am 25.07.2014 um 23:11:35:
Was ist denn eine "Sachaufsichtsbeschwerde"?
Warum immer gleich mit Kanonen schiessen?


Hallo,

ein formloser Rechtsbehelf gegen eine Sachentscheidung.
Der kleine Bruder der "Dienstaufsichtsbeschwerde".
Hätte angenommen, dass diese sogar im AA bekannt wäre...

Insofern ist dies, als eines der geringsten Beschwerdemittel, alles andere als eine "Kanone", oder?

Zitat:
Wir wissen doch wenig Genaues, Ausgang ist.. es wurde an mich "herangetragen"...


Aus diesem Grund habe ich darauf hingewiesen, dass der Vorgang im geschilderten Ablauf / inhaltlichen Tenor verifiziert werden sollte.

Denn grundsätzlich...

Zitat:
Empfehlung schriftlich per E-Mail kurz bei der Botschaft nachfragen und mal sehen was als Antwort kommt und mit welcher Begruendung..
und dann koennt Ihr immer noch die Kanonen auspacken..


...stimme ich Dir darin zu. Allein mir fehlt der Glaube, dass man im konkreten Fall, also bei der betreffenden AV in Nairobi, Antworten per Mail oder, bei persönlicher Intervention vor Ort, einen zuständigen Entsandten (also nicht HOD...) zu Gesicht bekommt. Ist aber nur meine subjektive Bewertung eigener Erfahrungen.

Zitat:
Originale sollte man zurueckbekommen koennen


Eben.

Zitat:
...meines erachtens ist hier noch ein Vorgang/Antrag offen, dann gebe ich so einfach auch keine Unterlagen zurueck..


Völlig korrekt. Würde ich auch nicht.
Jedoch, immer vorausgesetzt, der Sachverhalt trifft real so zu, wie geschildert:
Dann stelle ich dem Antragsteller kein Ultimatum, indem ich ihn zu nötigen versuche, den gestellten Antrag zurückzunehmen, damir dieser an seine benötigten Originalunterlagen herankommt.
Sondern dann weise ich ihn vorher auf mögliche Folgen hin, nämlich auf die, dass sein Antrag dann nicht bearbeitet werden kann oder abgelehnt werden muss.
Besteht er dann auf die Aushändigung, lehne ich seinen Antrag ab - mit ordentlicher Rechtbehelfsbelehrung.
Das, und nur das, kann meiner Meinung nach der richtige Weg sein.
Meine eigene Behörde, und ich als Teil dieser, arbeitet jedenfalls so.

Zitat:
von Originalen kann man auch Doppel oder Kopien bei Antragstellung abgeben.. ueblicherweise kann man weitere Abschriften des Geburtseintrages  von den Behoerden erhalten die man abgeben kann.. selten wird bei Geburt auch nur ein einziges Exemplar ausgehaendigt (selbst im Ausland)..


Nun - meine Frau hat seinerzeit nur eine einzige Geburtsurkunde ihres Sones erhalten.
Meine Frau hat, bei dem Antrag FZF ihres Sohnes zu uns, bei der AV in Nairobi durchaus das Original der Geburtsurkunde zum Antrag mit aushändigen müssen.
Mir behagte dies nicht, ich ließ sie extra nachfragen und habe diesbezüglich persönlich, anlässlich einer Intervention wegen Nichtannahme ihres Antrags ("too late, Lunchtime" - trotz Termins 2 Std. vorher und wartens seit 2 Std. ...) persönlich mit der dt. OK gesprochen. Diese bestand auf Abgabe des Originals.

Zitat:
Originale kann man ja nach anfertigen von Kopien zurueckgeben..


Hätte ich auch angenommen. War mir auch so bekannt, da andere AVen dies so handhaben.
Die in Nairobi offensichtlich nicht.

Und deswegen, "Lieber Herr Einbeck" (wie man sich wohl so schön innerhalb des AA anspricht), wegen all meiner Erfahrungen mit AVen vorher und der in Nairobi im Speziellen, hört sich der geschilderte Sachverhalt des TS für mich persönlich(!) plausibel an. Und aufgrund all dessen betrachte ich auch den Versuch eines Kontakts per E-Mail hier, in diesem Einzelfall(?), als nicht mehr zielführend und die Ausübung sanften Drucks, über den Bürgerservice oder mittels der Sachaufsichtsbeschwerde, als das Mittel der Wahl.
Wie gesagt - zumindest in diesem geschilderten Fall und immer vorausgesetzt, die Schilderung entspricht dem tatsächlichen Geschehensablauf.

Just my two cents.

Gruß


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