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Abgelehntes Schengen Visum (Gelesen: 23.255 mal)
Themen Beschreibung: Philippinen
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #30 - 28.07.2014 um 15:09:45
 
T.P.2013 schrieb am 28.07.2014 um 14:46:02:
Interessieren würde es mich aber schon, was passiert, wenn ich eine entsprechende Bevollmächtigung ggü. der obersten Bundesbehörde, also dem im Inland angesiedelten AA (und somit den Bestimmungen des VwVfG unterworfen), vorweise und verlangen würde, dass diese auch durch die untergeordneten Verwaltungseinheiten des eigenen Hauses(!) anerkannt werden sollen.

Dann erkläre das doch mal dem ortsansässigen Securitymenschen an der Pforte der AV, der kein Deutsch (aber nur wenn du Glück hast, ein wenig Englisch) spricht
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 28.07.2014 um 15:29:34
 
Ob er dabei sein darf oder nicht sind doch alles Scheingefechte. Als ob es etwas bringen würde. Das wichtigste ist doch: wer 90 Tage beantragt zeigt, dass er abkömmlich ist. Was wäre denn mit dem 'Jobangebot' gewesen, hätten die solange gewartet? Wie es aussieht gibt es überhaupt keine objektiven Argumente für die Rückkehrbereitschaft. Man kann jetzt remonstrieren, sollte man auch, aber das ganze nicht zu hoch aufhängen, sondern:
-Job suchen. Arbeiten. Urlaub beantragen. Visum beantragen.
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T.P.2013
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blubb


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Antwort #32 - 28.07.2014 um 15:30:18
 
Saxonicus schrieb am 28.07.2014 um 15:09:45:
Dann erkläre das doch mal dem ortsansässigen Securitymenschen an der Pforte der AV, der kein Deutsch (aber nur wenn du Glück hast, ein wenig Englisch) spricht


Diese Problematik, praktisch, ist mir bekannt. Aus vielfältiger, eigener Erfahrung. Wobei es da aber oft, zumindest als Deutscher, die Möglichkeit gibt, bei hartnäckigem Insistieren einen deutschen Entsandten zu sprechen - und sein es erst einmal "nur" der HOD, sofern vorhanden.

Meine Gedanken zielen aber mehr auf das Formalrechtliche und nicht auf die praktischen Hemmnisse vor Ort nach §1 Cowboygesetz oder mündlich überlieferter, rudimentär vorhandener "Einlassregelung".

@tiggger
Du hast natürlich Recht, was den hier geschilderten konkreten Fall angeht.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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unicum
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #33 - 28.07.2014 um 19:49:35
 
tiggger schrieb am 28.07.2014 um 15:29:34:
... Man kann jetzt remonstrieren, sollte man auch, aber das ganze nicht zu hoch aufhängen, sondern: -Job suchen. Arbeiten. Urlaub beantragen. Visum beantragen. 


Ja, das ist es auch was wir jezt machen werden - sie sucht einen job - und wenn es nur ist um nich rumzuhängen und Geld zu verdienen.



Eine eingescannte Vollmacht vo ihr habe ich auch mittlerweile und werde nun wohl morgen eine email an die Botschaft in Manila schicken um das Remorsieren (Ich glaub es ist schon jahre her das ich ein deutsches Wort kennenlernte das ich nachschlagen musste) einzuleiten.

Aber irgendwie scheit da kaum ein System darin zu sein,...
ich glaub ich bau lieber ein Haus, das erschient mir jezt fast einfacher.

Ich denke ich werde das mit den emotionalen Emails welche sie während der ungewissheit nach dem Thaifun lezten Herbst versuchen etwas zu begründen.
Die 90 Tage werde ich der Botschaft völlig freistellen - sollen sie das meintwegen zusammenstreichen (solange es wenigstens ein paar Tage wären).
Ansosnten werde ich noch erwähnen das sie recht grosse probleme hatte bei ihrem lezten Job überhaupt urlaub zu bekommen, wir also die Gelegenheit "Arbeitssuschend" (hört sich positiver an als Arbeitslos) dafür verwenden.



Vieleicht wirft der Verwantwortliche ja eine Münze und wir haben dieses mal mehr Glück.
Es ist davon auszugehen das es ein anderer Sachbearbeiter ist? Sind das Deutsche?
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reinhard
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Antwort #34 - 28.07.2014 um 20:05:33
 
Wenn Deine Begründung ist, dass sie wegen des Taifuns weg wollte, dann ist das nicht geeignet als Begründung.

Es geht um ihre Verwurzelung zu Hause und ihren Wunsch zur Rückkehr.
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lottchen
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Antwort #35 - 28.07.2014 um 20:09:40
 
unicum schrieb am 28.07.2014 um 19:49:35:
Remorsieren (Ich glaub es ist schon jahre her das ich ein deutsches Wort kennenlernte das ich nachschlagen musste)


Ohne klugscheißen zu wollen und nur zur Klarstellung: Das von Dir gesuchte Wort heißt "remonstrieren". Es geht um "Remonstration" und "remonstrieren".
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unicum
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #36 - 28.07.2014 um 20:34:32
 
reinhard schrieb am 28.07.2014 um 20:05:33:
Wenn Deine Begründung ist, dass sie wegen des Taifuns weg wollte, dann ist das nicht geeignet als Begründung.

Es geht um ihre Verwurzelung zu Hause und ihren Wunsch zur Rückkehr.


Nein, das war es nicht. Es ging darum das sie in Manila in Sicherheit war und ihre Eltern und ihre Geschwister direkt in der Bahn des Taifunes - keine Komunikation, keine Informartion was los ist, nur ungewissheit. Ihre Schwester war in der Stadt welche es am Schlimmsten erwischt hat.

Meine Argumentation würde daraufgehend aufbauen das sie sehr um ihre Familie besorgt war/ist und diese ihr sehr viel bedeutet.
Aber dann: das tut wohl jeder (sich um seine Famile sorgen)

Und da die Botschaft unseren (90 Seitigen) Schriftverkehr aus 1.5 Jahren hat, sollte auch dieser Part dabei sein. Wo sie jede mail damit anfängt das sie nichts neues weis,...
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HeFi
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Antwort #37 - 28.07.2014 um 21:12:29
 
unicum schrieb am 28.07.2014 um 20:34:32:
Meine Argumentation würde daraufgehend aufbauen das sie sehr um ihre Familie besorgt war/ist und diese ihr sehr viel bedeutet.
Aber dann: das tut wohl jeder (sich um seine Famile sorgen)

Eben, das sind "weiche" Daten bzw. unbelegbare Behauptungen und deshalb im Visa-Verfahren ohne Wert.
Im Visa-Verfahren werden "harte" bewiesene und nachprüfbare Kriterien zugrunde gelegt.
Hinweise, welche Kriterien eine entscheidente Rolle spielen liefert zB das
VISA-Handbuch ab S. 57 ff http://www.info4alien.de/gesetze/eu/Visa-Handbuch-de.pdf

Das A&O bei einem Besuchsvisum ist die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft durch Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland, zB durch:
1. Besitz (Immobilien, Auto, ggf. Bankkonto ... alles, was wert hat)
2. Familiäre Bindungen im Herkunftsland
3. Job, eigenes Geschäft im Herkunftsland
4. Stabilität der Lebensumstände in Herkunftsland
5. Verwurzelung des Antragstellers im Herkunftsland

Nachweise über die soziale und wirtschaftliche Verwurzelung des Antragstellers zB durch:
    1. Aktuelle chronologische Bankbelege der letzten 6 Monate, Sparbuch, sonstiges Vermögen.
    2. bei Arbeitnehmern: Schreiben des Arbeitgebers mit Angabe, seit wann, in welcher Position und mit welchem Einkommen beschäftigt und für welchen Zeitraum Urlaub gewährt wird.
    3. bei selbständigen Unternehmern: Handelsregisterauszug, Steuerkarte
    4. bei Schülern: Schulbescheinigung, bei Studenten: Studienbescheinigung

Faktoren, die Zweifel an der Rückkehrbereitschaft aufkommen lassen (können) (siehe zB VISA-Handbuch Ziff. 7.12):
1. jung, ledig, kinderlos, arbeitslos, wohnen bei Eltern, arme Länder
2. Internetbekanntschaft, Falschangaben im Antrag
3. fehlende Verwurzelung des Antragstellers im Heimatland, zB Arbeit, Familie, Lebensum-stände etc. (Das ganze muss natürlich auch stimmig, widerspruchsfrei und möglichst mit Nachweisen dargelegt werden.) Eine beantragte ungewöhnlich lange Zeitspanne OHNE Glaubhaftmachung der Abkömmlichkeit (zB durch Urlaubsbescheinigung) beweist eine unge-nügende Verwurzelung im Herkunftsland.
4. kein Haus, kein hohes Einkommen, keine Existenzgrundlage im Herkunftsland,
5. falsche Zweckangaben zB Tourist, aber (insgeheim) Arbeit, Studium, Heirat geplant und Do-kumente vorbereitet,
6. Zweck nicht glaubhaft nachgewiesen,
7. Finanzielle Mittel nicht nachgewiesen, zuvor bereits missbräuchlich Sozialleistungen in den Mitgliedstaaten in Anspruch genommen
8. Differenz der Angaben im Visumantrag + Interview + Einladung
9. kein detaillierter Reiseplan, lange Besuchszeit 3 Mon.
10. ggf. fehlendes Rückflugticket (nicht zwingend lt. VISA-Handbuch)
11. ungenügende Stabilität der Lebensumstände in Herkunftsland

Indizien, die den Verdacht auf eine Umgehung des regulären D-Visa-Verfahrens aufkommen lassen (können):
1. für bereits Verheiratete wird lediglich ein Besuchsvisum (statt FzF-Visum) beantragt.
2. Werden bei einem Touristen- (Besucher-, Schengen-) Visum Absichten erkennbar, für die idR ein längerfristiges D-Visum erforderlich ist (zB Arbeitsaufnahme, Studium, Heiratsabsichten usw.), dann sind diese ein mögl. Ablehnungsgrund wegen Zweifel an der Rückkehrbereitschaft.


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« Zuletzt geändert: 28.07.2014 um 21:27:14 von HeFi »  
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Antwort #38 - 29.07.2014 um 01:43:29
 
unicum schrieb am 28.07.2014 um 19:49:35:
... Sind das Deutsche?


Ja. Die "Entscheider" sind eigentlich deutsche Entsandte. Wobei es möglicherweise vorkommen kann, dass die Vorentscheidung / Empfehlung durch eine Visa-Ortskraft getroffen und im 08/15-Standardvorgang so vom dt. (Sach-) Bearbeiter übernommen wird.
Die Remonstration wird, das unterstelle ich schon auch generell, auf jeden Fall durch einen Entsandten auch komplett gelesen, bewertet und entschieden werden.

Gruß
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Antwort #39 - 29.07.2014 um 04:02:04
 
unicum schrieb am 28.07.2014 um 19:49:35:
Die 90 Tage werde ich der Botschaft völlig freistellen - sollen sie das meintwegen zusammenstreichen (solange es wenigstens ein paar Tage wären). 


Es geht doch nicht darum, dass die Botschaft die Antragstellerin je nach "Scoring" der Rückkehrbereitschaft 1 bis 90 Tage Visum gewährt. Der beantrage Zeitraum ist eben auch ein (einiziges) Indiz über die Abkömmlichkeit im Herkunftsland.

Wenn die Rückkehrbereitschaft nicht feststeht gibt es eben kein Visum; denn auch ein einziger Tag würde reichen, sich in der EU abzusetzen.

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Antwort #40 - 31.07.2014 um 23:15:26
 
So wie ich sehe, möchtest du ja unbedingt das sie hier hin kommt, heiraten möchtest Du wahrscheinlich auch.
Mach es anders und hab noch paar Monate Geduld, schick sie zum Deutschkurs für A1, fahr zu ihr, nimm Papiere mit heirate sie und flieg zurück, danach geht Sie zur Botschaft, stellt Antrag auf Familienzusammenführung und nach 6 Monaten müsste das Thema gegessen sein. Investiere dein Geld lieber so als anders.
Hierbei stehen deine Chancen viel höher das sie hierhin kommt, als wenn Sie Antrag für Besuchervisum macht.
Familienzusammenführung wird nicht gefragt nach Verdienst, Arbeitsstelle, Verwurzelung und Rückkehr.
Wenn du ja shon täglich seit 15 Monaten mit ihr telefonierst kannst du sie auch heiraten.
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Antwort #41 - 31.07.2014 um 23:29:28
 
Ghana99 schrieb am 31.07.2014 um 23:15:26:
Wenn du ja shon täglich seit 15 Monaten mit ihr telefonierst kannst du sie auch heiraten.


So ein Quatsch  lach

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #42 - 01.08.2014 um 07:10:43
 
Saxonicus schrieb am 28.07.2014 um 10:38:45:
Als Deutscher wird man in Botschaft, nach einem mehr oder weniger komplizierten, anscheinend länderspezifischen, Procedere, schon eingelassen, aber oftmals nicht in die Visumsabteilung, die häufig von der eigentlichen Botschaft getrennt, über einen separaten Eingang verfügt.




In Manila wird man (zur Zeit) als deutscher Partner der Antragstellerin beim Antrag zum Visum vorgelassen. Daher erübrigt sich die die Diskussion im konkreten Fall. Lediglich wenn das Interview (Schengen Visum) gemacht wird, muss der Begleiter im Warteraum Platz nehmen. Auch bei Remonstration wird der deutsche Partner vorgelassen. Das wäre ja auch ohnehin rechtens, wenn er die Vollmacht für die Remonstration hat.

OT:
Dass man als Partner eines Antragstellers nicht vorgelassen wird, habe ich persönlich nur bei der US-Botschaft Frankfurt erlebt. Als meine Frau dort das B2-Visum beantragt hat und - da meine Frau sehr scheu - ich höflich gebeten habe, ob ich mit in die Botschaft dürfe, wurde ich im rüden Ton des Anwesens verwiesen. Es fehlte nur noch, dass der Sicherheitsbeamte den Kolt gezogen hätte -Smiley


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DTU
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Antwort #43 - 01.09.2015 um 13:27:16
 
Hallo,

ich bin neu hier, finde aber das Forum super, weil ich mich auch schon sehr über die Praxis der Visumerteilung geärgert habe. Und wahrscheinlich hätte ich mir auch ein wenig eigenen Ärger gespart, hätte ich die Beiträge hier vorher gefunden.

Kurz zu unserer Situation, meine Freundin hat auch eine Ablehung aufgrund fehlender Rückkehrwilligkeit bekommen. Dies wurde extrem schnell entschieden, max. 3 Tage.

Wir haben dann die Remonstration geschrieben (mit zusätzlichen Belegen angereichert) und auch persönlich gemeinsam abgegeben, die Abgabe der Remonstration war jedoch mehr eine Formalität, keine Nachfrage oder ein Interview.

Ich wurde in beiden Termin nicht zum Interview zugelassen. (Den Pinoy habe ich nicht gesehen, es waren bei uns jeweils nur Pinay dort. Zwinkernd )

Nun warten wir seit über 6 Wochen auf das Ergebnis der Remonstration, gibt es irgendeine Möglichkeit hier schneller Klarheit zu bekommen? Das Warten macht einen richtig kirre und es sind auch schon eine Menge geplanter Termine hier in Deutschland vorbeigegangen (Konzerte, Familienfeste...).


Weil ich die Aufzählung von HeFi sehr sehr gut finde, habe ich es mal für meine Freundin ins Englische übersetzt, evtl. kann der ein oder andere dies ja auch brauchen, deswegen füge ich es hier an, vielen Dank nochmal für die Erläuterung.

Viele Grüße
DTU

--------------------------- Translation
The visa application process  will be founded on "hard", reliable and verifiable criterias. Tipps which criterias will be vital are written in the VISA-Handbuch page 57 ff http://www.info4alien.de/gesetze/eu/Visa-Handbuch-de.pdf

The most important points about the Schengen visa is the believability of the willingness to return by proof of the social and economical rootedness of the applicant in the country of origin, e.g. by:
1. property (real estate, car, bank account ... everything with value)
2. family ties in the country of origin
3. job, own business in the country of origin
4. stability of the circumstances of life in the country of origin
5. rootedness of the applicant in the country of origin

Proof of the social and economical rootedness of the applicant can be given by:
1. Recent chronological bank account statements of the last 6 months, savings and other properties
2. for emplyees: Written confirmation of the employer stating since when, in which position and with which salary and for which period the leave is granted.
3. for self employed: trade register excerpt
4. for students: enrollment documentation, certificate of study

Factors, which could raise doubts on the willingness of return (pls see VISA-Handbuch figure 7.12):
1. young, single, without children, living with parents, poor countries
2. internet acquaintance, false statement in your application
3. missing rootedness of the applicant in the country of origin, e.g. work, family, circumstances etc.
    This has to be proven without contradictions by documentations. A particularly long applied visa stay without given appropriate evidence of the availability (e.g. approved leave of absent) proves an insufficient rootedness in the country of origin.
4. no private property, no high income, no means of existence in the country of origin
5. wrong statements of the purpose, e.g. tourist but (secretly) preparing to work, study, marriage and documents in preparation
6. purpose not believably proven
7. funding not proven, having already abused social benefits in one of the member countries
8. differences between statements in the visa application, interview and invitation
9. no detailed planned itinerary, long stay of visit of 3 months
10.Possibly missing return ticket (not mandatory according to Visa-Handbuch)
11.insufficient stability of the life circumstances in the country of origin

Evidence which could raise suspicion of bypassing the regular D-visa (marriage):
1. for already married people only a tourist visa there has been only an application for a tourist visa (instead of the family reunion).
2. If there are intentions noticeable, for which there is the need of a longer-term visa (e.g. work, study, marriage intentions etc.), then this might be a reason for a refusal due to doubts about the willingness to return.
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Antwort #44 - 01.09.2015 um 14:32:42
 
Wenn Du tatsächlich hilfreiche Antworten auf Deine Fragen erwartest, dann solltest Du einen eigenen Fred eröffnen und nicht an so ein uraltes Thema anhängen.
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