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Was ist ein Allgemeinbildender Schulabschluss (Gelesen: 6.350 mal)
Nanoteilchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.07.2014 um 13:24:03
 
Guten Tag
Ich habe die Deutsche Staatsangehörigkeit beantragt. Das Problem ist das von mir gefordert wird einen Einbürgerungstest zu machen , obwohl ich in Deutschland geboren bin Und einen Deutschen Schulabschluss habe . Von der Regulären Hauptschule habe ich ein Abgangszeugnis bekommen . Am Weiterbildungskolleg hab ich dann den Hauptschulabschluss und an der Volkshochschule die mittlere Reife nachgeholt.
In der Ausländerbehörde wurde jetzt gesagt dies seien keine Allgemeinbildenen Schulen einen Nachweis konnten sie mir nicht bringen. Im Internet konnte ich aber finden das nur Schulen die einen Berufsabschluss bieten keine Allgemeinbildenen Schulen sind.

Sie wollen den Antrag solange nicht bearbeiten bis ich einen Einbürgerungstest mache. Wie kann ich nun vorgehen.

Danke im vorraus
Mit freundlichem Gruß
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.07.2014 um 13:40:46
 
In 10.1.1.7 VAH-BMI heißt es:

Zitat:
Der Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse ist auch erbracht, wenn der Einbürgerungsbewerber einen Abschluss einer deutschen Hauptschule oder einen vergleichbaren oder höheren Schulabschluss einer deutschen allgemeinbildenden Schule nachweisen kann.


Das Weiterbildungskolleg (Du wohnst in NRW?) scheint wohl eine allgemeinbildende Schule zu sein - es wird aber wohl darauf ankommen, ob Du überhaupt Fächer mit einem entsprechenden Bezug zu dem Thema hattest (in Bayern hieß das Fach Sozialkunde).
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reinhard
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Antwort #2 - 23.07.2014 um 13:45:17
 
Nanoteilchen schrieb am 23.07.2014 um 13:24:03:
Sie wollen den Antrag solange nicht bearbeiten bis ich einen Einbürgerungstest mache. Wie kann ich nun vorgehen.


Entscheiden musst Du selbst. Aber es wäre möglich, einfach den Test zu machen. Kostet 25 Euro, dauert 10 Minuten. Du hast aber 60 Minuten Zeit, falls Du überlegen möchtest. Alle Termine erfährst Du beim Landesverband der Volkshochschulen.
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Antwort #3 - 23.07.2014 um 13:56:44
 
Ich gehe davon aus, dass als allgemeinbildender Schulabschluss ein Schulabschluss der Stufe 2 oder höher gemäß des ISCED-97 gefordert wird.

http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Downloads/Infothek/Integrationskurse/Ku...

Im Zweifel bittet man die Schulbehörde um die Einstufung des Schulabschlusses gemäß ISCED-97 (.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Nanoteilchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.07.2014 um 14:45:43
 
Ja ich wohne in NRW . Am Weiterbildungskolleg und der VHS hatte ich das Fach Geschichte/Politik.
Ich versuche jetzt eine Bestätigung vom Schulministerium zu bekommen ,dass die beiden Schulformen auch als Allgemeinbildende Schulen gelten. Wird bestimmt ein paar Tage dauern.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 23.07.2014 um 15:27:51
 
Nanoteilchen schrieb am 23.07.2014 um 14:45:43:
Ich versuche jetzt eine Bestätigung vom Schulministerium zu bekommen ,dass die beiden Schulformen auch als Allgemeinbildende Schulen gelten. Wird bestimmt ein paar Tage dauern. 

In der Zeit wo Du da von Pontius zu Pilatus rennst, eine Menge Zeit vertrödelst und doch nicht weißt wie das letztendlich entschieden wird, kannst Du doch auch gleich diesen Test machen. Das dauert ein paar Minuten und damit bist Du auf der sicheren Seite.
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Antwort #6 - 23.07.2014 um 15:41:35
 
Wenn er eine Kopie seines Schulabschlusses abgibt, dann ist es die Aufgabe der Einbürgerungsbehörde zu überprüfen ob dieser Schulabschluss ausreicht. Das hat er wohl scheinbar gemacht und sie wurden ohne Überprüfung als unzureichend bewertet.

Würdest du das einfach akzeptieren wenn man deine hart erarbeiteten Schulabschlüsse einfach so entwerten würde?
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Antwort #7 - 23.07.2014 um 15:48:06
 
Aras schrieb am 23.07.2014 um 15:41:35:
Würdest du das einfach akzeptieren wenn man deine hart erarbeiteten Schulabschlüsse einfach so entwerten würde?


Ja, wäre mir vollkommen egal.

Der Test ist schnell und einfach zu bestehen, dieser Weg scheint mir sehr viel sinnvollen zu sein als die Kommunikation mit mehreren Behörden mit unklarer Dauer, unklaren Kosten und unklarem Ausgang.

Gemeint ist im Gesetz der Schulbesuch von Kindern, daher der Begriff "allgemeinbildende Schulen". Das ist für AusländerInnen gedacht, die hier geboren und aufgewachsen sind. Dass man da einen anderen Abschluss mit reinzwängen könnte, ist klar. Ob man es will, muss man selbst entscheiden.
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Antwort #8 - 23.07.2014 um 15:55:12
 
reinhard schrieb am 23.07.2014 um 15:48:06:
Das ist für AusländerInnen gedacht, die hier geboren und aufgewachsen sind. 


Was ja auch hier der Fall ist.
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Antwort #9 - 23.07.2014 um 16:45:30
 
reinhard schrieb am 23.07.2014 um 15:48:06:
Ja, wäre mir vollkommen egal.

Der Test ist schnell und einfach zu bestehen, dieser Weg scheint mir sehr viel sinnvollen zu sein als die Kommunikation mit mehreren Behörden mit unklarer Dauer, unklaren Kosten und unklarem Ausgang.

Mir auch.

Mit meiner miserablen Schulbildung als Kriegskind hätte ich da höchstwahrscheinlich auch gar keine Chance, dass man meine Schulzeiten akzeptieren würde.

Den Test habe ich schon mit anderen (Ausländern) durchgearbeitet, das ist in einer knappen Viertelstunde zu schaffen (wenn man nicht total unwissend ist). Außerdem werden von den 100 Fragen sowieso nur 10 abgefragt und das dauert 5 Minuten.
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Antwort #10 - 23.07.2014 um 16:50:26
 
Es werden von den 330 Fragen 33 Fragen abgefragt.

Außerdem muss man mind. 4 Wochen vor dem Termin sich für den Test einschreiben.

Da kann es schon sein, dass man schneller die Bescheinigung vom Schulamt hat, als das man das Ergebnis von dem Einbürgerungstest hat.
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Antwort #11 - 23.07.2014 um 17:19:40
 
Aras schrieb am 23.07.2014 um 16:50:26:
Es werden von den 330 Fragen 33 Fragen abgefragt.

Auch gut, trotzdem dürfte das für jemanden, der nicht mit Scheuklappen durchs Leben gelaufen ist und in der Schule nicht nur gelegentlich zu Gast war, kein großes Problem sein diese Fragen in kürzester Frist zu beantworten. Sehr viele Fragen wiederholen sich auch.
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Nanoteilchen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 23.07.2014 um 17:33:03
 
In erster Linie geht es ums Prinzip ,dass ich die Anforderungen erfülle und trotzdem weggeschickt werde.
Die zweite Sache ist ,dass es zusätzlich 25€ kostet und 1-1,5 Monate dauert bis ich diesen Test absolvieren kann.
Ich werde Morgen auch nochmal versuchen mich beim Leiter zu beschweren ,da mir ja auch nichts schriftlich gegeben wurde.
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Antwort #13 - 23.07.2014 um 19:20:21
 
Nanoteilchen schrieb am 23.07.2014 um 17:33:03:
Ich werde Morgen auch nochmal versuchen mich beim Leiter zu beschweren ,da mir ja auch nichts schriftlich gegeben wurde.

Hoffentlich dauert es dann nicht noch länger bis Du Deinen Bescheid bekommst. Aber nach drei Monaten kannst Du wegen Untätigkeit klagen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 24.07.2014 um 15:12:30
 
Der Leiter hat mir ebenfalls gesagt es würde so stimmen ,dazu hat er gesagt der Antrag würde in der Form ohne Einbürgerungstest abgelehnt werden und müsste dann vor das Verwaltungsgericht . Er sagte es gäbe zwar kein Gesetz aber aufgrund von anderen verfahren oder sowas würde das so sein und wenn ich eine Mitteilung vom Schulministerium bekomme solle ich sie an ihn weiterleiten.
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