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Nochmalige Scheidung im Ausland erforderlich ?? (Gelesen: 17.703 mal)
uwe1122
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20.07.2014 um 19:09:04
 
Hallo zusammen,

ich bin deutscher,und habe damals in Thailand geheiratet,und lebte mit meiner thailändischen Frau ,bis zur Scheidung in Deutschland,wo sie heute auch noch ihren Wohnsitz hat.

Nun möchte ich wieder eine Thai heiraten,diesmal in Deutschland.

Mein Standesamt verlangt nun,zusätzlich zur thailändischen Heiratsurkunde und deutscher Scheidungsurkunde,ein rechtskräftiges Anerkennungsurteil der Scheidung durch das zuständige Gericht in Thailand.

Sowie: deren Auflösung durch,komplettes und vollständiges Ehescheidungsurteil der letzten Vorehe(es muss erkennbar sein,dass beide Ehepartner zum Scheidungsausspruch persönlich anwesend und mit der Scheidung einverstanden waren - kein Versäumnisurteil )

Ergo müsste ich mich ,mit meiner Ex nochmal in Thailand vor einem Gericht scheiden lassen,um die geforderten Unterlagen zu bekommen.

Meine Ex wird das alles nicht interessieren, was mach ich dann ?

Ich hab da mal einen online Anwalt gefragt,der auch der Meinung ist,das ich in Thailand noch einmal  geschieden werden muss.

Ich kann mir das einfach nicht vorstellen,wenn meine Ex wieder heiraten sollte würde es mir einleuchten,denn sie ist ja in Thailand als verheiratet eingetragen,und hätte Probleme mit der  Ausstellung ihrer Heiratsdokumente. 

Ich habe auch schon das Generalkonsulat in Frankfurt angeschrieben,ob das auch irgendwie aus Deutschland zu machen ist,aber habe noch keine Antwort erhalten.

Ich wollte eigentlich nur einen Beratungsgesräch auf dem Standesamt,aber es kam mir vor wie ein Verhör,und alles wurde festgehalten,na ja,ich habe absolut nichts zu verbergen.

Gruß
Uwe
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Saxonicus
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Antwort #1 - 20.07.2014 um 21:33:55
 
uwe1122 schrieb am 20.07.2014 um 19:09:04:
Ergo müsste ich mich ,mit meiner Ex nochmal in Thailand vor einem Gericht scheiden lassen,um die geforderten Unterlagen zu bekommen.

Das glaube ich nicht.

Nach meiner Auffassung müsste es genügen, wenn das deutsche Scheidungsurteil von einer thailändischen Behörde oder einem thailändischen Gericht bestätigt/anerkannt wird.

Warte doch erst einmal ab, was das thailändische Konsulat dazu zu sagen hat.

So einmalig oder außergewöhnlich wird so ein Sachverhalt in Deutschland sicher nicht sein, frag doch mal in einem Thailand-Forum nach.
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tiggger
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Antwort #2 - 20.07.2014 um 22:28:25
 
@Saxonius: wieso kann Deiner Meinunf nach überhaupt eine Anerkennung verlangt werden? Eine deutsche Scheidung sollte doch gegenüber einem deutschen Amt ausreichen.
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Antwort #3 - 20.07.2014 um 22:48:34
 
tiggger schrieb am 20.07.2014 um 22:28:25:
Eine deutsche Scheidung sollte doch gegenüber einem deutschen Amt ausreichen.

Reicht sie doch auch, da er aber wieder eine Thailänderin heiraten will und er in Thailand noch als verheiratet gilt, muss das deutsche Scheidungsurteil eben erst dort noch akzeptiert/anerkannt werden.

Ich hoffe hier schreibt noch jemand etwas dazu, der sich damit genauer/sachgerechter auskennt. Meine (laienhafte) Antwort kam nur aus dem Bauch.
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uwe1122
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Antwort #4 - 21.07.2014 um 07:06:09
 
Danke für Eure Antworten,

Wieso ist es dem Standesamt in Deutschland nicht egal ,ob Thailand denkt ,ich bin noch verheiratet mit eine Thailänderin ?

Eine zweite rechtskräftige Heirat zu der bestehenden in Thailand wäre doch überhaupt nicht möglich,oder gibt es ein EFZ für mich ,bei einer in Deutschland bestehenden Ehe,ich glaube nicht.

Für meine Ex könnte es ja zutreffen,denn sie ist ja thailänderin ,und in  Thailand als verheiratet eingetragen

Ich lege hier mein Scheidungsurteil,des Familiengerichtes vor,und die Heiratsurkunde aus Thailand,darin steht ein und der selbe Name ,nämlich der meiner Ex.In der Heiratsurkunde steht ihr Mädchenname XXXX. dieser wird aber im deutschem Urteil erwähnt.

Für die Erteilung des Heiratsvisum`s sollte es auch keine Rolle spielen,ob meine Vorehe in Thailand als geschieden gemeldet ist,wenn die Anmeldung zur Eheschließung bei der Botschaft in BKK vorliegt.

Das sind aber nur so meine eigenen,für mich logischen Schlussvolgerungen,man weis ja wie Ämter so ticken.

Ich tippe mal vorsichtig darauf das die junge Standesbeamtin,nebst ihrem anzulernenden Kollegen,eine Scheinehe vermuten.

Der Verlauf des Gespräches lässt dieses vermuten.

Muss ich denn immer die selbe Beamtin,zur Rücksprache bei weitern Fragen kontaktieren,oder kann ich einfach zu einer anderen gehen,oder gar zu einem Standesamt in einer anderen Stadt ?

Gruß
Uwe



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uwe1122
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Antwort #5 - 21.07.2014 um 07:21:18
 
Saxonicus schrieb am 20.07.2014 um 21:33:55:
frag doch mal in einem Thailand-Forum nach.


Habe ich schon gemacht,da herrscht auch Ratlosigkeit und solche Sachen,wie könnte ,sollte oder müsste, ich glaub ich bin der Erste dem sowas passiert   unentschlossen
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Aras
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Antwort #6 - 21.07.2014 um 08:27:52
 
Vielleicht sollen Ehehindernisse in Thailand überprüft werden? Wenn du in Thailand heiraten wollen würdest, dann darfst du nicht da du noch verheiratet bist.

Ob man Scheidungen in Thailand anerkennen lassen kann? Dann müsste man nicht die ganze Prozedur wiederholen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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uwe1122
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Antwort #7 - 21.07.2014 um 08:44:44
 
Aras schrieb am 21.07.2014 um 08:27:52:
Ob man Scheidungen in Thailand anerkennen lassen kann? 



Mit einigen Staaten bestehen Abkommen zur erleichterten gegenseitigen Anerkennung von Scheidungsurteilen.

In einigen Staaten werden ausländische Scheidungen grundsätzlich nicht anerkannt und müssen ggf. vor Ort wiederholt werden.

Thailand ist so ein Fall.

Ich habe auch gerade mal die Königlich Thailändische Botschaft in Berlin angeschrieben.

Gruß
Uwe
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Saxonicus
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Antwort #8 - 21.07.2014 um 09:24:44
 
uwe1122 schrieb am 21.07.2014 um 07:06:09:
Ich tippe mal vorsichtig darauf das die junge Standesbeamtin,nebst ihrem anzulernenden Kollegen,eine Scheinehe vermuten.Der Verlauf des Gespräches lässt dieses vermuten.

Muss ich denn immer die selbe Beamtin,zur Rücksprache bei weitern Fragen kontaktieren,oder kann ich einfach zu einer anderen gehen,oder gar zu einem Standesamt in einer anderen Stadt ?

Wenn Du Zweifel an der Sachkompetenz der Mitarbeiterin hast, dann solltest Du Dich an deren Vorgesetzte oder die Standesamtsaufsicht wenden.

Nein, Dein Standesamt kannst Du Dir nicht aussuchen, es sei denn Du wechselst Deinen Wohnort.
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 21.07.2014 um 09:35:15
 
Erstmal: Imo ist der Thread im falschen Forum, das ist eher Personenstandsrecht.

In § 13 I BGBEG steht:
Die Voraussetzungen der Eheschließung unterliegen für jeden Verlobten dem Recht des Staates, dem er angehört.

Also:
Kann eine Thailänderin nach thailändischem Recht einen Mann heiraten, der in Thailand noch als verheiratet gilt?

Wenn nein, dann muss die deutsche Scheidung wohl in Thailand anerkannt werden oder nochmal geschieden werden.

Wenn das so ist und die (Ex-)Frau nicht kooperiert, dann musst du entweder auf die Richter am thailändischen Familiengericht vertrauen oder ein anderes Land finden, in dem ihr heiraten könnt.
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uwe1122
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Antwort #10 - 25.07.2014 um 16:13:41
 
Hat sich geklärt,die deutsche Scheidung wird nach Beglaubigung, Legalisation und Übersetzung anerkannt.

Noch mals Danke für die Antworten.
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uwe1122
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Antwort #11 - 09.09.2014 um 22:26:35
 
uwe1122 schrieb am 25.07.2014 um 16:13:41:
Hat sich geklärt,die deutsche Scheidung wird nach Beglaubigung, Legalisation und Übersetzung anerkannt.

Noch mals Danke für die Antworten.


Update

Ich habe das deutsche Scheidungsurteil legalisieren und übersetzen lassen,um es auf dem Generalkonsulat von Thailand in Frankfurt beglaubigen zu lassen.


Dort teilte  man mir dann mit,das ich als Deutscher nirgendwo in Thailand registriert bin,und es kein Gericht oder eine Behörde gibt,welches für mich in dieser Angelegenheit zuständig ist,und mir bestätigt, das meine Ehe in Thailand,aufgrund meines deutschen Scheidungsurteil, nicht mehr registriert ist,oder der Eintrag gelöscht wurde.

Das Standesamt könnte gerne bei uns anrufen,und wir klären das dann.

Das habe ich dann der Standesbeamtin so weiter gegeben,und die Antwort war :

Ich rufe nirgendwo an.sie  müssen dafür einen Beweis bringen ,das ihr  Heiratseintrag in Thailand gelöscht worden ist oder dieses nicht möglich ist.

Also ich brauch jetzt eine Bescheinigung,das es keine Bescheinigung gibt.

Nur wer macht sowas wenn keiner dafür zuständig ist ?

Als ich dann wieder zu Hause war klingelte mein Handy und ihr Name erschien auf dem Display.

Ich sollte nicht meinen sie würde mir nicht glauben ,nein ich habe mir ja Mühe gegeben um den Nachweis zu erbringen,sie bot mir eine Eidesstaatliche Versicherung an,um meine Ledigkeit in Thailand zu beweisen.

Ich flieg nächste Woche eh nach Thailand sagte ich ihr,und werde sehen was ich noch tun kann  Zwinkernd,wenn nichts geht, wovon ich ausgehe,dann machen wir die EV.

Dann habe ich ca. 200€ Kosten gehabt für eine nicht benötigte Legalisation, Übersetzung und
500KM Fahrt ,durch Unkenntnis einer Standesbeamtin,von dem Zeitverlust ganz zu schweigen.



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Antwort #12 - 10.09.2014 um 17:53:41
 
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Antwort #13 - 10.09.2014 um 18:46:19
 
Muleta schrieb am 10.09.2014 um 17:53:41:

Ich finde da nichts zu meinem Fall,das Andere wusste ich schon.

Hast Du meine Frage auch richtig gelesen ?Ich finde da nichts, wer in Thailand dafür zuständig ist,es geht nicht um eine Anerkennung meiner Scheidung aus Thailand in Deutschland.

Die Sachen die meine Verlobte beibringen muss sind mir bekannt.
Das ist auch nachvollziehbar ,es geht um eine Anerkennung einer deutschen Scheidung in Thailand, von einem deutschen ,der in Thailand eine Thai geheiratet hat.

Es gibt dafür lt. Generalkonsulat von Thailand keine Zuständigen Behörden,allein darum geht es.

Wenn Du natürlich weist,welches Gericht oder welche Behörde in Thailand für mich zuständig ist, wäre ich Dir dankbar.

Ich habe dort keine Personenkennziffer wie die Thais,die wissen gar nicht wer ich bin.

Gruß
Uwe


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« Zuletzt geändert: 10.09.2014 um 19:00:46 von uwe1122 »  
 
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Antwort #14 - 10.09.2014 um 18:53:18
 
Zitat:
Anerkennung ausländischer Scheidungsurteile in der Heimat
Ausländische Scheidungsurteile bedürfen nach den hier bekannten Informationen zur Wirksamkeit für den thailändischen Rechtsbereich keines besonderen Anerkennungsverfahrens


ergo: die Scheidung muss in Thailand nicht anerkannt werden um dort wirksam zu sein. Und wenn das nicht sein muss, dann wird es dort vermutlich auch gar kein Verfahren der Anerkennung geben. Das ganze Theater ist überflüssig wie ein Kropf.
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