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es wird ernst - Hochzeit geplant (Gelesen: 22.454 mal)
Falk
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #60 - 29.08.2014 um 14:30:04
 
ok, danke

einen Brief an die deutsche Botschaft habe ich schon geschrieben



Nun, kommt die Frage, wie remonstriere ich richtig? Kann ich das vorbereitend erstellen? Am Dienstag soll meine Verlobte erscheinen zur Annullierung des Visas. Vielleicht kann sie es gleich mitnehmen?
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« Zuletzt geändert: 29.08.2014 um 14:41:33 von Falk »  
 
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blubb


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #61 - 29.08.2014 um 15:04:04
 
Remonstrieren solltet Ihr bei der ITA-AV. Nämlich gegen die angekündigte Annullierung / Stornierung. Am besten natürlich direkt bei dem Termin am Dienstag, falls ein Vorgespräch zur Annullierung fruchtlos bleiben sollte. Deine Frau sollte alle Eure Argumente argumentativ und, sofern vorhanden, als Beleg parat haben, es schadet auch nicht, dies in schriftlicher Form bereits vorformuliert zusammengefasst zu haben.
Ist das Visum allerdings erst annulliert, ist die Sache gegessen, ganz sicher zumindest für den für die Reise erheblichen Zeitraum.

Auch wenn Du mich "Hiob" nennen wirst - viel Hoffnung auf Rücknahme der Entscheidung solltet Ihr Euch nicht machen.
Wünsche trotzdem alles Gute und viel Glück.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Falk
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Antwort #62 - 29.08.2014 um 15:07:30
 
Nun, Hiob nenne ich dich nicht.

Ich habe das gerade gefunden im Internet:
"Wurde ein Visum zu touristischen Zwecken beantragt, so ist eine ablehnende Entscheidung unanfechtbar. Insofern kann hiergegen weder remonstriert werden, noch Klage erhoben werden."

Sprich, alles sinnlos. Was ist mit den Kosten? Wie kann da der Willkuer da Einhalt geboten werden?  Schockiert/Erstaunt
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Falk
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #63 - 29.08.2014 um 15:49:24
 
ein update noch:

Der italienische Angestellte sagte uns, es muss annulliert werden auf Wunsch der deutschen Botschaft. Es kann neu ausgestellt werden, als nationales Visa. Die Einreise nach Deutschland passt Deutschland nicht.

Er sagt weiterhin, schnell am Dienstag beantragen, wenn das eine annulliert wird und nur Italien. Das ist doch krank.

Dabei ist eine Hochzeit egal wo ohne Dokumente nicht moeglich. Ich glaub es einfach nicht. Fuer mich ist das Willkuer.
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reinhard
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Antwort #64 - 30.08.2014 um 11:48:49
 
Falk schrieb am 29.08.2014 um 15:49:24:
Der italienische Angestellte sagte uns, es muss annulliert werden auf Wunsch der deutschen Botschaft. Es kann neu ausgestellt werden, als nationales Visa. Die Einreise nach Deutschland passt Deutschland nicht.


Das bedeutet, dass der Versuch, die Einreisebestimmungen über den Trick mit dem Urlaub zu umgehen, bemerkt worden ist. Aber Du weißt ja seit einiger Zeit, dass hier eher die Einschätzung ist, dass es bis Ende des Jahres dauert, dass sie mit Aussicht auf Erfolg das richtige Visum beantragen kann.


Zitat:
Er sagt weiterhin, schnell am Dienstag beantragen, wenn das eine annulliert wird und nur Italien. Das ist doch krank.


Da Ihr gesagt habt, Ihr wollt in Italien Urlaub machen, und sie jetzt ein Visum für Italien bekommt, ist daran nichts krank. Die Botschaft hat ihr geglaubt, dass es wirklich nur um einen Urlaub in Italien geht. Deutschland hat darum gebeten, keine Hintertür für Euch zu lassen.


Zitat:
Dabei ist eine Hochzeit egal wo ohne Dokumente nicht moeglich. Ich glaub es einfach nicht. Fuer mich ist das Willkuer.


Wenn's egal ist, nehmt es so. Eure Heiratspläne könnt Ihr ja trotzdem weiter verfolgen, den Urlaub könnt Ihr auch machen.

Dass die Botschaften genauer hinsehen, muss auch nichts mit Euch zu tun haben, sondern mit den hundert Visumanträgen vorher, wo solch eine Umgehung versucht worden ist.
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Falk
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Antwort #65 - 03.09.2014 um 10:15:08
 
reinhard schrieb am 30.08.2014 um 11:48:49:
Das bedeutet, dass der Versuch, die Einreisebestimmungen über den Trick mit dem Urlaub zu umgehen, bemerkt worden ist.


Von welchem Trick sprichst Du? Der Urlaub ist seit Februar geplant und war nie in Verbindung gesehen von uns, da zu heiraten.

reinhard schrieb am 30.08.2014 um 11:48:49:
Da Ihr gesagt habt, Ihr wollt in Italien Urlaub machen, und sie jetzt ein Visum für Italien bekommt, ist daran nichts krank.


Da gibt es zum Einen kein Hintertuerchen und zum Anderen dauern die Fluege unverhaeltnismaessig lange. Ebenso haben wir im Maerz Kontakt mit der deutschen und der italienischen Botschaft gehabt, mit der Frage, wohin wenden in dem Fall und welches Visa. Es wurde sich jederzeit an die Bestimmungen gehalten.

reinhard schrieb am 30.08.2014 um 11:48:49:
Wenn's egal ist, nehmt es so. Eure Heiratspläne könnt Ihr ja trotzdem weiter verfolgen, den Urlaub könnt Ihr auch machen.


Es ist leider nicht ganz egal. Zum Einen haben wir die Fluege schon bezahlt. Zum Anderen, erwarte wir durch eine Eintragung wegen einer Annullierung ein Problem bei spaeteren Visabeantragungen.

Die Hochzeit ist geplant Ende des Jahres, wenn alles gut geht und hat nichts mit dem Touristenvisum zu tun.

Da wir eine Fernbeziehung fuehren und uns aller 1-2 Monate fuer 1-2 Wochen sehen, dann ist ein Ausfall einfach schmerzvoll zu verkraften. Ich verstehe, dass es Menschen gibt, die solche Sachen umgehen und auszunutzen versuchen. Unsere Vorgehensweise fuer das touristische Visum ist glaubhaft und schluessig. Es kann nicht geheiratet werden, da Ehehindernisse vorliegen.

Ich verstehe auch nicht warum die italienische Botschaft es nicht begruenden will offiziell. Die deutsche Botschaft hat mir geschrieben, dass sie nichts beeinflusst haben oder werden. (offiziell E-Mail vom Konsul)
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« Zuletzt geändert: 03.09.2014 um 10:28:52 von Falk »  
 
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reinhard
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Antwort #66 - 03.09.2014 um 12:04:22
 
Wenn Ihr gar keinen Trick beabsichtigt habt, ist das italienische Visum für den Italien-Urlaub ja völlig ausreichend und in Ordnung. Und wenn ein Besuch in Deutschland geplant ist, beantragt sie einfach offen und ehrlich ein Visum bei der deutschen Botschaft.
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Antwort #67 - 03.09.2014 um 12:10:31
 
Die Einreise nach Italien soll per Transit durch Deutschland erfolgen.

Ich würde offen gesagt der italienischen Botschaft das Schreiben des deutschen Konsulats vorlegen und bitten doch das Visum in seiner ursprünglichen Form wieder anzubringen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #68 - 03.09.2014 um 13:19:28
 
reinhard schrieb am 03.09.2014 um 12:04:22:
Wenn Ihr gar keinen Trick beabsichtigt habt, ist das italienische Visum für den Italien-Urlaub ja völlig ausreichend und in Ordnung. Und wenn ein Besuch in Deutschland geplant ist, beantragt sie einfach offen und ehrlich ein Visum bei der deutschen Botschaft. 


Es war von Anfang an kein Trick geplant. Es ist ebenso kein Besuch in Deutschland geplant wurden. Das Problem war damals und ist es natuerlich noch, der Flughafen in Bozen. Da der Urlaubstermin fest und nicht flexibel ist, kommen auf sie 4X Stunden Anreise und 3X Stunden Abreise in Frage. Dazu, bedingt durch die mereren Stopps teilweise der dreifache Preis. Aus diesem Grund hatten wir im Februar bereits beide Botschaften angeschrieben und nach den Beratungen, ein Schengenvisum in Italien beantragt, was sie auch ohne Umstaende bekommen hat (eigenes Geschaeft, Woneigentum und Tochter verbleibt bei der Grossmutter).





Dazu kommt, die italienische Botschaft sagt Deutschland ist schuld, gibt jedoch offiziell keine (nur muendlich) Erklaerung der Gruende an. Des weiteren bietet Italien an, ohne Kosten oder weiterer Pruefung sofort ein nationales Visum auszustellen.



Aras schrieb am 03.09.2014 um 12:10:31:
Ich würde offen gesagt der italienischen Botschaft das Schreiben des deutschen Konsulats vorlegen und bitten doch das Visum in seiner ursprünglichen Form wieder anzubringen. 


Da bin ich mir oder besser gesagt sind wir uns nicht sicher ob das zu Problemen fuehrt. Immerhin wird die deutsche Botschaft bald ihre Dokumente mit einem Vertrauensanwalt in Taschkent pruefen.


Hier die E-Mail der deutschen Botschaft:
"vielen Dank für Ihre E-Mail (siehe unten) und Ihren Anruf heute Vormittag. Ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail. Die italienische Botschaft steht in Kontakt zur deutschen Botschaft. Dies ist verständlich vor dem Hintergrund, dass Italien und Deutschland zu den 26 Schengenländern gehören, für die Schengenvisa gültig sind. Festhalten möchte ich nochmals, dass es Entscheidung der italienischen Botschaft ist, ob sie ein selbst ausgestelltes Visum zurücknimmt. Die deutsche Botschaft legt dort weder ein Veto ein noch gibt sie eine Weisung."

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Antwort #69 - 05.09.2014 um 13:55:12
 
nachdem der Pass nun vor zwei Tagen abgegeben wurde, liegt er immernoch bei der italienischen Botschaft.

Nach dem ganzen Stress und den fast taeglichen Interviews, deute ich dies hoffnungsvoll als gutes Zeichen. Ein Nein, waere wohl schnell geschehen.




Zurueck zu den Vorbereitungen:

Alle Dokumente wurden gestern Nachmittag an das Standesamt meiner Stadt abgegeben und sind laut Aussage der Beamtin heute frueh zum Versenden geplant gewesen. Ende Oktober ist mit einem Bescheid zu rechnen.

Wir wuerden zeitnah ein Hochzeitsvisum beantragen. Da wir gern Weihnachten zusammen waeren und dies zeitlich sehr knapp wird, habe ich nun einige Fragen dazu:

Macht es Sinn, einen Termin mit der ABH zu vereinbaren um da vorstellig zu werden und eventuell aufkommende Fragen vorab zu bespraechen, wie Lohnnachweis, Wohnungsraum (ich wollte eine groessere Wohnung nehmen, da im Moment allein 2 Zimmer ausreichen, spaeter wegen ihrer Tochter es mind. 3 sein sollten?

Ich habe gehoert, wenn ich eine Faxnummer der entsprechenden ABH der deutschen Botschaft zukommen lassen kann, koennen gegen eine Gebuehr die Dokumente vorab schon per Fax geschickt werden und man gewinnt ca. 1 Woche an Zeit. Stimmt das?

Hilft es, wenn das Standesamt einen geplanten Termin in die Bescheinigung fuer die Botschaft eintraegt? Sagen wir einmal 22.12.2014.
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Antwort #70 - 08.10.2014 um 09:34:34
 
update

Sie hat ein nationales italienisches Visum bekommen und das Schengen-Visum wurde ungueltig gestempelt mit dem Vermerk "without predjudices". Ich gehe davon aus, dass dies bedeutet, dass offiziell keine Vorbehalte eingetragen sind und im gegenseitigen Einverstaendnis auf ein nationales Visum gewechselt wurde. Der Woche Urlaub war auch toll und den ersten Flug konnte ich auf Ende des Jahres verschieben.

Nun warten wir seit 5 Wochen auf den positiven Bescheid hinsichtlich Urkundenueberpruefung und hoffen, dass es inkl. OLG Ende Oktober ueberstanden ist.

Meine Scheidung ist auch ohne Probleme nun durch. Auf Rechtsmittel wurde verzichtet (mit Hilfe eines Fluranwaltes).

Falk schrieb am 05.09.2014 um 13:55:12:
Macht es Sinn, einen Termin mit der ABH zu vereinbaren

Die ABH hatte ich angeschrieben und ein nettes Gespraech gehabt mit einem freundlichen Beamten. Eine Beschleunigung haelt er fuer Ausgeschlossen. Evtl. hilft, bei der Abgabe der Dokumente diese von der Botschaft direkt zu faxen. Daher hoffen wir, dass es vor Weihnachten noch klappt mit dem Visum.


Nun meine Fragen an Euch:

Hilft es, wenn ich beim Standesamt einen Hochzeitstermin vereinbare?

Da die derzeitige Wartezeit auf einen Termin bei der Botschaft in Taschkent 2 Wochen betraegt, ueberlegen wir, einen Termin Ende Oktober/Anfang November online zu vereinbaren. Wir  wissen aber nicht genau, wann die Ueberpruefung abgeschlossen sein wird und wollen niemanden blockieren. Macht es Sinn, daher einen Termin ins Ungewisse zu beantragen?


Vielen Dank.  Smiley
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Antwort #71 - 08.10.2014 um 09:48:13
 
Falk schrieb am 08.10.2014 um 09:34:34:
Hilft es, wenn ich beim Standesamt einen Hochzeitstermin vereinbare?


welches Standesamt?

egal... ohne Standesamt, keine Eheschliessung,
ohne Eheschliessung, keine FZF.

daher verstehe ich die Frage nicht
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Antwort #72 - 08.10.2014 um 09:58:17
 
erne schrieb am 08.10.2014 um 09:48:13:
welches Standesamt?

egal... ohne Standesamt, keine Eheschliessung,
ohne Eheschliessung, keine FZF.

daher verstehe ich die Frage nicht 


Das Standesamt meiner Stadt. Da habe ich alle Dokumente abgegeben hinsichtlich der Urkundenueberpruefung.

Diese Dokumente wurden an die deutsche Botschaft Taschkent geschickt, werden da ueberprueft und zum OLG weitergeleitet. Das OLG gibt dann einen Bescheid an das Standesamt und dieses stellt eine Bescheinigung aus, die meine Verlobte dann bei der Visabeantragung beilegen muss.

Meine Standesbeamte meinte, theoretisch kann ich einen Termin fuer die Hochzeit vereinbaren. Wenn dieser nun vorab auf den 22.12.2014 gelegt wird ist es nicht sicher, ob die Zeit fuer die Bearbeitung des Visas (mind. 6-8 Wochen) ueber diesen hinausgeht. Daher die Frage, ob es die Bearbeitung positiv beeinflusst, evtl. beschleunigt.

Davon abgesehen, dass wir natuerlich das ganze Leben vor uns haben, wuerden wir uns einfach riesig freuen, wenn wir Weihnachten zusammen waeren.
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Antwort #73 - 08.10.2014 um 10:29:23
 
Wenn sie dir einen Termin anbietet, dann kannst du ihn ja annehmen. Den Termin verschieben kannst du weiterhin.
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Antwort #74 - 08.10.2014 um 10:37:32
 
Du musst einen Termin haben, sonst kann kein Visum beantragt werden. Dieser Termin kann dann natürlich auch verschoben werden falls es mit dem Visum länger dauert.
Wie alt ist das A1 Zertifikat? Ab 1 Jahr kann es Probleme geben.
Vergiss nicht, das Du auch eine Verpflichtungserklärung brauchst.
Hast Du mal nachgerechnet ob der LU gesichert ist, so das die Tochter herkommen kann?
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