Hallo allerseits,
ich und meine Verlobte befinden uns gerade im Verfahren für ein nationales Visum zur Eheschließung.
Letzte Woche war sie zum Beantragen im Konsulat in Novosibirsk, dort wurde ihr gesagt, die Verpflichtungserklärung genüge nicht, weil dort "die Einkommensverhältnisse wurden glaubhaft gemacht" angkreuzt war, es müsse aber "nachgewiesen" angekreuzt sein. Bis das so vorgelegt sei, würden sie den Antrag nicht bearbeiten.
War dann heute noch mal bei der
ABH, wo ich neben meinem üblichen Einkommensnachweis und Mietvertrag auch alle meine laufenden Kosten und Rentenversicherungszeiten (hatte ich gottseidank) vorlegen musste.
Die Mitarbeiter der
ABH meinten, da gebe es seit kurzem eine neue Regelung..
Kennt das jemand? Ist das wirklich eine neue Regelung? Und gilt das jetzt auch für Schengen-Visa?
Natürlich erneute Lauferei und nochmal Gebühren, obwohl beim Konsulat nichts entsprechendes auf der Seite steht...