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Staatenlos / Reisen (Gelesen: 4.779 mal)
Themen Beschreibung: Reise nach Italien
Sc
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i4a rocks!


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06.07.2014 um 19:26:19
 
Hallo

Derzeit mache ich das Einbürgerungsverfahren und bin Staatenlos.
Gerne möchte ich nach Venedig reisen, meine Frage wäre ob ich mit dem Aufenthalt Titel reisen darf?
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lottchen
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i4a rocks!


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Antwort #1 - 06.07.2014 um 21:20:05
 
Was hast Du denn für einen Aufenthaltstitel und was hast Du für einen Paß?
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planloser
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Antwort #2 - 07.07.2014 um 10:04:05
 
Der Aufenthaltstitel ist KEIN Reisedokument! Wenn du in der Wartezeit auf die Einbürgerung reisen willst, dann musst du bei der ABH einen Reiseausweis für Staatenlose (Staatenlosenpass) beantragen, ob sich das für wenige Wochen auszahlt ist aber fraglich. Mit diesem Pass und deinem schengenfähigen AT kannst du zumindest im Schengen-Raum reisen, bei anderen Staaten musst du dich erkundigen ob es irgendwelche Restriktionen bezüglich der Einreise und des Aufenthalts gibt.

Mein Tipp: Warte die Einbürgerung ab, der ganze Aufwand zahlt sich wegen ein paar Tagen Venedig nicht aus.

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Antwort #3 - 07.07.2014 um 16:41:10
 
Ok vielen Dank.

Ich habe die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, im Besitz eines Passen bin ich nicht da mir die bosnischen Behörden den  Pass und den Ausweis eingezogen haben.
Ich dachte das mann evtl. Innerhalb der EU Reisen darf.
Ist die Reise mit dem Titel überhaupt möglich ohne das mann "verhaftet" wird??
Ein staatenlose  Pass wäre jetzt überflüssig.
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planloser
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Antwort #4 - 07.07.2014 um 16:47:24
 
Ob du verhaftet wirst wird auf die Rechtslage des Staates ankommen in dem man dich ohne Pass oder Passerstatzpapier kontrolliert. Aber grundsätzlich wirst du immer gegen irgendein Gesetz verstoßen, denn man braucht zur Einreise in jedes Land -und das gilt auch für die Schengen-Staaten- ein gültiges Reisedokument, der AT ist KEINES.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.07.2014 um 16:50:41
 
Sc schrieb am 07.07.2014 um 16:41:10:
Ich dachte das mann evtl. Innerhalb der EU Reisen darf. 

Nein, nicht ohne gültiges Reisedokument und ein Aufenthaltstitel alleine ist keiner.

Wenn Du unbedingt verreisen willst kannst Du 30 Euro in einen vorläufigen Reiseausweis für Ausländer/Staatenlose investieren.
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Sc
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Antwort #6 - 07.07.2014 um 17:02:53
 
Danke für die Zahlreichen Infos,
Ich weiss nicht wie aufwendig das alles für die Behörden sowas auszustellen. Möchte aber Dort nicht dem Aufwand machen, die machen im Moment sowieso so viel für mich, wenn das aber gut läuft bekomme ich Ende der Woche die Einbürgerungsurkunde, dann verschieben wir das ganze mal um 2 Wochen.
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idleXtreme
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 07.07.2014 um 20:12:13
 
Sc schrieb am 07.07.2014 um 16:41:10:
Ok vielen Dank.

Ich habe die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung, im Besitz eines Passen bin ich nicht ...


sofern du die in der daueraufenthalt -eg -variante und im plastikformat hast ist das kein problem - auf den dingern selbst steht sogar "passersatz" drauf.

Zitat:
Ist die Reise mit dem Titel überhaupt möglich ohne das mann "verhaftet" wird??



dann müssten aber auch alle, die einen personalausweis der brd besitzen verhaftet werden - das ding ist nämlich ausdrücklich kein dokument, welches die staatsangehörigkeit bezeugt!

Zitat:
Ein staatenlose  Pass wäre jetzt überflüssig.


insbesondere im hinblick darauf, dass "deutsche" bei reisen innerhalb der staaten, bei denen kein reisepass benötigt wird ja auch keinen staatsangehörigkeitsausweis mitführen.

bulgarien, mazedonien, albanien gehen ok. für den kosovo reicht schon ein einfacher, begrenzter aufenthaltstitel - hauptsache, es ist eine separate plastikkarte.
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Mick
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Antwort #8 - 07.07.2014 um 21:07:20
 
@
idleXtreme

Sorry:  fresse

Fasse das gerne als Verwarnung auf. Wir legen keine Wert
darauf, dass jemand aktiv ist und dabei nur Blödsinn verbreitet.

...
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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idleXtreme
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 07.07.2014 um 21:46:01
 
irgendetwas daraus oder absolut alles?

gut, dann habe ich das alles - teilweise sowohl die eigenen als auch die erfahrungen meiner mitreisenden - nur geträumt...

und das staatsangehörigkeitsgesetz der brd beruht auch nicht auf RuStAG vom 22.07.1913, nein.

sind alles nur verschwörungstheorien, gell?

ich meine, wenn ich diese hier verbreiten würde, könnte man deine herzlichkeit ja verstehen aber so... :confused:
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« Zuletzt geändert: 07.07.2014 um 22:01:33 von idleXtreme »  

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Antwort #10 - 07.07.2014 um 22:02:15
 
idleXtreme schrieb am 07.07.2014 um 21:46:01:
irgendetwas daraus oder absolut alles? 


So ziemlich alles... aber ich erwarte nicht, dass du es verstehen willst!

Und nu soll Schluss damit sein... Lippen versiegelt
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