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Problem mit Schengen-Visa (Gelesen: 2.407 mal)
Wolf359
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24.06.2014 um 18:09:10
 
Zunaechst mal Guten Tag an alle.

Nachdem ich schon 2 Jahre hier mitlese und meist eine Loesung finden konnte hab ich jetzt ein richtiges Problem.

Meine Frau ist sambische Staatsbuergerin und lebt mit mir in Deutschland.

Ihre Schwester studiert in Russland Medizin. Jetzt wollen wir sie in den Semesterferien zu uns einladen.
Das Problem ist, dass sie noch 17 Jahre alt ist und somit kein Visa beantragen kann.

Ihre Eltern koennen es auch nicht da sie ja in Sambia sind.

Gibt es fuer dieses Problem eine Loesung?

Hier ein Auszug des Textes von
http://www.minsk.diplo.de/Vertretung/minsk/de/01B/visa__neu/visa__verfahren.html

Grundsatz der persönlichen Vorsprache

................

Anträge auf Schengenvisa für Minderjährige (unter 18 Jahren alt) müssen von ihren gesetzlichen Vertretern eingereicht werden. Wenn keiner der gesetzlichen Vertreter den Antrag einreichen kann, muss er einer anderen volljährigen Person eine notariell beglaubigte Vollmacht zur Einreichung des Antrags erteilen.

................

Ich vermute jetzt mal, dass es nicht so einfach ist jemandem eine notariell beglaubigte Vollmacht zur Einreichung des Antrags zu erteilen.

Mfg.
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Petersburger
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Antwort #1 - 24.06.2014 um 20:18:03
 
Zunächst mal frage ich mich, wieso Du Minsk zitierst, wenn die junge Frau in RUS studiert.
Wo studiert sie also wirklich?

Antragsmündig i.S.d. AufenthG ist ein Ausländer bereits mit 16 Jahren. Sofern die erforderliche Zustimmung der Eltern vorliegt, kann ein 16jähriger seine Anträge selbst stellen und auch unterzeichnen.
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Wolf359
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Antwort #2 - 24.06.2014 um 21:12:41
 
Hallo Petersburger.

Ich hab ja schon regelrecht auf Dich gewartet.  Smiley

Petersburger schrieb am 24.06.2014 um 20:18:03:
Zunächst mal frage ich mich, wieso Du Minsk zitierst, wenn die junge Frau in RUS studiert.
Wo studiert sie also wirklich?


Sie studiert in Nischni Nowgorod.

Den Link hab ich zitiert, weil es der erste war den ich gefunden habe und wo das mit den 18 Jahren mal erwaehnt wurde. (Ich hab hier eine sehr langsame Internetverbindung.  Ärgerlich )
Und ich bin davon ausgegengen, dass das mit dem Alter allgemeingueltig ist.

Die Auskunft, dass sie 18 sein muss hat meine Schwaegerin von  dem Buero wo sie das Visa beantragen wollte. Leider weiss ich nicht genau um was es sich dabei exakt handelt. Aber es ist in Nischni Nowgorod. Ich werde sie morgen fragen wo genau sie war wegen dem Visum.

In welcher Form muesste denn das Einverstaendnis ihrer Eltern vorliegen?
Die sind schliesslich in Zambia und koennen nicht mal so einfach nach Russland fliegen.  unentschlossen

Mfg
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Petersburger
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Antwort #3 - 24.06.2014 um 21:29:14
 
Wolf359 schrieb am 24.06.2014 um 21:12:41:
Sie studiert in Nischni Nowgorod.

Dann ist Botschaft Moskau zuständig.

Wolf359 schrieb am 24.06.2014 um 21:12:41:
Und ich bin davon ausgegengen, dass das mit dem Alter allgemeingueltig ist.

Allgemeingültig ist § 80 AufenthG.

Wolf359 schrieb am 24.06.2014 um 21:12:41:
Die Auskunft, dass sie 18 sein muss hat meine Schwaegerin vondem Buero wo sie das Visa beantragen wollte. Leider weiss ich nicht genau um was es sich dabei exakt handelt. Aber es ist in Nischni Nowgorod. 

Dann war es hoffentlich das Visazentrum der Botschaft Moskau.

Wolf359 schrieb am 24.06.2014 um 21:12:41:
In welcher Form muesste denn das Einverstaendnis ihrer Eltern vorliegen?

Keine Ahnung. Und das Visazentrum wird ebenso ahnungslos sein.

Das ist ein Fall von der Sorte, die man einmal in zehn Jahren trifft. Wenn überhaupt.
Darauf ist niemand vorbereitet und kann sofort antworten.

Mein Rat: Schreib' an die Visastelle Moskau und frage konkret. Die schriftliche Antwort von dort ist auch für das Visazentrum bindend.
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Antwort #4 - 24.06.2014 um 21:43:40
 
Hallo Petersburger

Petersburger schrieb am 24.06.2014 um 21:29:14:
Das ist ein Fall von der Sorte, die man einmal in zehn Jahren trifft. Wenn überhaupt.
Darauf ist niemand vorbereitet und kann sofort antworten.


Ich freu mch mal was Neues ins Forum gebracht zu haben.  Laut lachend

Dann werde ich denen morgen eine E-Mail schreiben.

Mal sehen was dabei rumkommt. Ich werde auf jeden Fall berichten was letztendlich dabei rauskommt.

Mfg
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Antwort #5 - 27.06.2014 um 21:31:19
 
Petersburger schrieb am 24.06.2014 um 21:29:14:
Dann war es hoffentlich das Visazentrum der Botschaft Moskau.


na, hoffentlich nicht - wenn es solche auskünfte erteilt...
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Antwort #6 - 27.06.2014 um 21:47:24
 
Wolf359 schrieb am 24.06.2014 um 18:09:10:
Ihre Schwester studiert in Russland Medizin. Jetzt wollen wir sie in den Semesterferien zu uns einladen.Das Problem ist, dass sie noch 17 Jahre alt ist und somit kein Visa beantragen kann.

Nur eine Nebenfrage:
Kann mir jemand erklären, wo man mit 17 Jahren eine Hochschulzugangsberechtigung für ein Medizin-Studium bekommt? In Sambia?
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Antwort #7 - 27.06.2014 um 22:12:45
 
In Russland erwirbt man die Uni- Zulassung i.d. R. durch das Bestehen der (teilweise sehr harten) Aufnahmeprüfungen bei den (ordentlichen) Unis. Dafür reicht der Besuch der 10 Jährigen allgemeinbildenden Schule. Dort ist es normal mit 17 schon zu studieren.
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Wolf359
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Antwort #8 - 23.07.2014 um 21:31:31
 
Guten Abend.

Zuerst die gute Nachricht. Die Schwester meiner Frau ist seit dem 21. Juli da.  Smiley

Sie wurde am 11. Juli 18, hat dann das Visa beantragt und es am 17. Juli bekommen.

Ich war sehr erstaunt, dass das so schnell ging.
Hatte aber trotzdem den Flug fuer den 21. gebucht.

Es haette eine andere Loesung gegeben.
Nachdem ich der deutschen Botschaft in Lusaka (Sambia) mein Problem in einer Mail geschildert hatte, haben die geantwortet dass mein Schwiegervater mit der Einverstaendniserklaerung vorbeikommen kann.
Sie wuerden diese pruefen und dann nach Moskau schicken.  Zwinkernd

Das das Visa erst am 11. Juli beantragt wurde, war die Entscheidung der Antragsstellerin.

Weil hier die Frage aufkam wie eine 17-jaerige Sambierin in Russland studieren kann.
Wenn ich das richtig verstanden habe, hat das Maedel hat eine Art Leistungsstipendium.
Ist wohl eine Art russische Entwicklungshilfe.

Einen schoenen Abend noch.
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