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Recht auf Einbürgerung wenn ich Ehepartner pflege? (Gelesen: 1.008 mal)
Jay
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Algerisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Recht auf Einbürgerung wenn ich Ehepartner pflege?
25.04.2014 um 18:37:33
 
Hallo
Seit Jahren betreue ich meine Frau die Psychische und gesundheitliche Probleme hat und musste deswegen auch schon öffters meine Arbeit aufgeben ,wir haben da sie kein Anspruch auf Pflegegeld hat nur Hartz4 .
Seit es ihr schlechter geht muss ich mich fast den ganzen Tag um sie kümmern und kann deswegen keine neue Arbeit beginnen ,habe ich trozdem die Chance die deutsche Staatsbürgerschaf zu bekommen oder kann ich das mit einem Antrag mir schenken.

Hoffe auf eure Rückantwort

Jay
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reinhard
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Beiträge: 15.157

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Recht auf Einbürgerung wenn ich Ehepartner pflege?
Antwort #1 - 25.04.2014 um 18:59:41
 
Ja, es gibt die Möglichkeit.

Das kommt nur bei einer Anspruchseinbürgerung in Frage, also nach acht Jahren Aufenthalt.

Du musst also die üblichen Bedingungen erfüllen: Aufenthaltszeit, keine Vorstrafen, Sprachkenntnisse, passende AE...

Dann solltest Du zuerst einen Beratungstermin mit Deiner Einbürgerungsbehörde vereinbaren. Du musst Dich darauf einstellen, dass es nicht so einfach ist, wenn Du Hartz-IV beziehst.

Den Antrag solltest Du nur stellen, wenn die Einbürgerungsbehörde Dir sagt, dass aus ihrer Sicht die Einbürgerung möglich ist.
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