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Übergang von Blue Card zur NE (ein paar Fragen) (Gelesen: 1.630 mal)
radoznala_25
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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23.04.2014 um 19:50:11
 
Hallo an alle!

Ich besitze die Blaue Karte EU für Deutschland und arbeite in Deutschland seit dem 1.3.13. Ich besitze auch ein Deutschzertifikat und erfülle somit auch die Voraussetzungen eine NE schon nach 21 Monaten zu erhalten. Die Ausländerbehörde meint aber, dass die NE frühestens ab dem 1.1.15 beantragt werden kann. Ich plane eine große Reise im januar und das würde meine Pläne so ziemlich durcheinander bringen. Eigentlich sind die Voraussetzungen doch schon ab dem 1.12.14 erfüllt  unentschlossen oder habe ich da etwas überlesen?

Des Weiteren würde mich interessieren, was passiert falls man die Arbeitsstelle während der Bearbeitungszeit wechselt? Muss der Antrag in diesem Falle neu gestellt werden?


Vielen Dank für eure Antworten im Voraus!
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dim4ik
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Antwort #1 - 23.04.2014 um 21:17:55
 
radoznala_25 schrieb am 23.04.2014 um 19:50:11:
Ich besitze die Blaue Karte EU für Deutschland und arbeite in Deutschland seit dem 1.3.13. Ich besitze auch ein Deutschzertifikat und erfülle somit auch die Voraussetzungen eine NE schon nach 21 Monaten zu erhalten. Die Ausländerbehörde meint aber, dass die NE frühestens ab dem 1.1.15 beantragt werden kann.

Da hat wohl Deine ABH Recht. Hast Du Dich vor 1.3.13 in DE aufgehalten?

radoznala_25 schrieb am 23.04.2014 um 19:50:11:
Eigentlich sind die Voraussetzungen doch schon ab dem 1.12.14 erfüllt

Wie kommst Du auf das Datum?

radoznala_25 schrieb am 23.04.2014 um 19:50:11:
Des Weiteren würde mich interessieren, was passiert falls man die Arbeitsstelle während der Bearbeitungszeit wechselt? Muss der Antrag in diesem Falle neu gestellt werden?

Der Antrag muss nicht neu gestellt werden, allerdings musst Du der ABH darüber Bescheid geben. Ich würde Dich aber davon strengst abraten, den Arbeitgeber vor der Erteilung der NE zu wechseln, es kann ziemlich viel Aufwand hinter sich ziehen bzw. die Erteilung der NE verzögern.
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radoznala_25
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.04.2014 um 21:26:43
 
dim4ik schrieb am 23.04.2014 um 21:17:55:
Da hat wohl Deine ABH Recht. Hast Du Dich vor 1.3.13 in DE aufgehalten?

Wie kommst Du auf das Datum?

Der Antrag muss nicht neu gestellt werden, allerdings musst Du der ABH darüber Bescheid geben. Ich würde Dich aber davon strengst abraten, den Arbeitgeber vor der Erteilung der NE zu wechseln, es kann ziemlich viel Aufwand hinter sich ziehen bzw. die Erteilung der NE verzögern.


Danke für die rasche Antwort!

Nein, habe ich nicht. Ich bin jetzt ein bisschen verunsichert, wie auch immer ich rechne sind ja 21 Monate vom 1.3.13 bis 1.12.14  oder hab ich da ein Verständnisproblem?
Auf jeden Fall, gibt es denn eine Möglichkeit den Antrag bereits im Dezember zu stellen, obwohl der Antrag dann zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet wird? Es ist noch reichlich Zeit ich muss aber auch den Auslandsaufenthalt demnächst planen und organisieren.
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Aras
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Antwort #3 - 23.04.2014 um 23:02:34
 
Also laut meiner Rechnung sind 1.3.2013 - 30.11.2014 21 Monate. Also ich kann dir insofern zustimmen.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #4 - 24.04.2014 um 02:15:24
 
radoznala_25 schrieb am 23.04.2014 um 19:50:11:
Ich plane eine große Reise im januar und das würde meine Pläne so ziemlich durcheinander bringen. 


Ist die Blaue Karte EU über dem Ende der Reise hinaus gültig, sollte es keine Probleme geben, auch wenn noch keine NE erteilt wurde.  Du beantragst im Dezember die NE und holst die dann nach Ende der Reise ab. Beachte, dass alleine die Austellung des eAT für die NE einige Wochen dauern kann.
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dim4ik
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Antwort #5 - 24.04.2014 um 08:53:49
 
radoznala_25 schrieb am 23.04.2014 um 21:26:43:
Ich bin jetzt ein bisschen verunsichert, wie auch immer ich rechne sind ja 21 Monate vom 1.3.13 bis 1.12.14  oder hab ich da ein Verständnisproblem? 

Nein, Du rechnest schon alles richtig, ich hatte vorher auch falsch gerechnet, sorry Augenrollen

radoznala_25 schrieb am 23.04.2014 um 21:26:43:
Auf jeden Fall, gibt es denn eine Möglichkeit den Antrag bereits im Dezember zu stellen, obwohl der Antrag dann zu einem späteren Zeitpunkt bearbeitet wird?

Ja. Entwender folgst Du dem Vorschlag von grisu1000 oder kannst vorhin mit der ABH reden, evtl. können sie den Antrag bereits im Oktober bzw. November annehmen und mit dessen Bearbeitung beginnen, damit die NE zum Anfang Dezember bereits erteilt werden kann.
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