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Russland oder UdSSR (Gelesen: 8.263 mal)
Johannl
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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16.04.2014 um 23:28:09
 
Hallo zusammen,
ich bin Ukrainer, wurde aber in Moskau geboren. Immer bei offiziellen Formularen frage ich mich ob ich bei "Geburtsland" UdSSR schreiben darf. Als ich 1985 geboren wurde, gab es das Land Russland nicht.

Darf ich das machen?
Gibt es da eine rechtliche Reglung?

Danke im Voraus

Änderung:
das ist keine Frage sonstiger dt. Rechtsgebiete sondern
eben ein grundlegedes Problem deiner tatsächlichen
innehabenden Staatsanghörigkeit. Daher hierher verschoben
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.04.2014 um 23:36:03
 
Ich würde "UdSSR, jetzt Russland" schreiben.

http://archiv.jura.uni-saarland.de/Entscheidungen/VGH_BW/vbw7-00.html
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Antwort #2 - 17.04.2014 um 00:23:47
 
Ich bin im Deutschen Reich geboren. In allen Dokumenten habe ich immer Staatsangehörigkeit DEUTSCH geschrieben. Plötzlich 1967 behauptete man, dass meine Staatsangehörigkeit DDR sei.

Wer hat(te) recht ?
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Aras
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Antwort #3 - 17.04.2014 um 01:05:51
 
Ganz schön philosophische Frage. Ich wusste aber nicht, dass du so alt bist.

Nur ist die Staatsangehörigkeit nicht gleich Geburtsland.

Jeder DDR-Staatsbürger hatte die deutsche Staatsbürgerschaft. Und das DDR-Staatsbürgerschaftsrecht wurde als Landesrecht weitergeführt und bis zur Rechtsangleichung weitergeführt.

Die Lösung mMn ist aber , dass die Bundesrepublik Deutschland der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist. Und durch die Wiedervereinigung wurden die Staatsgebiete der BRD und DDR mit einander verbunden und wird als Deutschland weitergeführt.

Die Frage ist natürlich ob Russland der Rechtsnachfolger der UdSSR ist. Ist es ja nicht, da das heutige Russland der Rechtsnachfolger der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik (RSFSR) ist.

Außerdem gibt es noch ISO 3166-1 Kodierliste auch die UdSSR als Datensatz. Es sollte also Darstellbar sein.

Sinn macht es, den historischen und heutigen Namen zu schreiben. Z.B. für Schlesier "Deutsches Reich, jetzt Polen". Dann kann man auch entsprechende wichtige historischen Begebenheiten darstellen bzw. Unklarheiten vermeiden.
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idleXtreme
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 17.04.2014 um 06:25:19
 
Aras schrieb am 17.04.2014 um 01:05:51:
Die Lösung mMn ist aber , dass die Bundesrepublik Deutschland der Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist.


war das schon immer so? Schockiert/Erstaunt
kann man sich gewiss dessen sein, dass das deutsche reich fortbesteht und ausschliessen, dass es zusammen mit der ddr untergegangen ist?


Zitat:
taatsgebiete der BRD und DDR mit einander verbunden und wird als Deutschland weitergeführt.


aber auch nur auf der landkarte, bei den kiddies im erdkundeunterricht.

Zitat:
Sinn macht es, den historischen und heutigen Namen zu schreiben. Z.B. für Schlesier "Deutsches Reich, jetzt Polen". Dann kann man auch entsprechende wichtige historischen Begebenheiten darstellen bzw. Unklarheiten vermeiden.


einfach nur die geburtstadt reicht - egal welcher pass. in den 80er-90ern wohnte man als schlesier ein halbes jahr in einer asyleinrichtung, nach einem halben jahr gab es den "deutschen" pass.
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Antwort #5 - 17.04.2014 um 07:23:43
 
@TS
Selbstverständlich ist es zulässig und korrekt, das Geburtsland UdSSR anzugeben, wo es möglich ist.

Diese letzte Einschränkung deshalb, weil es z.B. im Online-Antrag für Schengenvisa auf videx.diplo.de keine "vergangenen" Länder gibt. Daher ist für diesen speziellen Fall in der Ausfüllhilfe auf www.germania.diplo.de/visa-stpe die Lösung "Schreibe als Geburtsland das Land, in dem der Geburtsort heute liegt (Beispiel: Kiew -> Ukraine)" genannt.

Daher dürfte die Angabe "Moskau - Russland" in allen vergleichbaren Fällen nicht beanstandet werden.
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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idleXtreme
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 17.04.2014 um 07:49:57
 
akuter nachbesserungsbedarf bei den onlineanträgen - "russische föderation" wäre korrekter, geboren ist man trotzdem in der udssr und hat das auch so anzugeben. genau so, wie "leningrad" und nicht "petersburg". Smiley
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Antwort #7 - 17.04.2014 um 08:41:58
 
@idleXtreme
wenn man das so machen würde, dann wirds ja wieder kompliziert. Geburtsland dient nur zur geograph. Zuordnung des Geburtsortes. Ist nunmal ein Unterschied zwischen Tripolis Libyen und Tripolis Libanon. Also ist auch nur der geograph. Name des heutigen Staates gemeint.

Aber wenn man auf paar Besonderheiten aufmerksam machen möchte, wäre es nicht falsch diese Information mit zugeben. Dann weiss auch ein uninformierter, dass mal St. Petersburg auch zeitweise Leningrad hiess und wundert sich nicht, wenn eine alte Geburturkunde mit Geburtsort Leningrad einem vorliegt.

Wenn man jetzt auf deine Spitzfindigkeiten achten müsste, dann werden Formulare wieder schwerer auszufüllen.

Genauso wie das Feld Staatsbürgerschaft. Schreibt man da Deutschland rein, weil Österreich ja auch zur deutschen Ethnie gehört? Wenn man aber weiss, dass das Adjektiv hingehört und es auch österreichische Staatsbürgerschaft heisst, dann löst sich der "Konflikt" in Wohlgefallen auf.
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Antwort #8 - 17.04.2014 um 09:32:10
 
Aras schrieb am 17.04.2014 um 01:05:51:
Jeder DDR-Staatsbürger hatte die deutsche Staatsbürgerschaft. Und das DDR-Staatsbürgerschaftsrecht wurde als Landesrecht weitergeführt und bis zur Rechtsangleichung weitergeführt. 

Die "DDR-Staatsangehörigkeit" wurde erst 1967 par ordre du Mufti eingeführt. Bis zu diesen Zeitpunkt hieß die Staatsangehörigkeit auch in der DDR nur DEUTSCH.
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Antwort #9 - 17.04.2014 um 09:49:23
 
@ alle, die sich angesprochen fühlen (oder auch nicht)...

Die Ausgangsfrage des TS war UdSSR oder Russland!
Warum in dieser Diskussion über die DDR, BRD, Polen, Schlesien geredet werden muss, erschließt sich mir in keiner Weise.
Wenn ihr das besprechen wollt, dann macht euch einen eigenen Thread auf und verschont den TS hier mit euren -für den TS nebensächlichen- Weisheiten.

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Antwort #10 - 17.04.2014 um 14:15:44
 
Aras schrieb am 17.04.2014 um 08:41:58:
@idleXtreme
wenn man das so machen würde, dann wirds ja wieder kompliziert. Geburtsland dient nur zur geograph. Zuordnung des Geburtsortes.


jepp - korrekterweise allerdings nach der am geburtsdatum gültigen geographie - ist überall auf der welt so.

Zitat:
Ist nunmal ein Unterschied zwischen Tripolis Libyen und Tripolis Libanon.


eben-eben.

Zitat:
Also ist auch nur der geograph. Name des heutigen Staates gemeint.


wenn du ausschliessen kannst, dass es durchaus seine relevanz haben könnte, in welchem staat der antraqsteller geboren und ggf. aufgewachsen ist...

Zitat:
Aber wenn man auf paar Besonderheiten aufmerksam machen möchte, wäre es nicht falsch diese Information mit zugeben. Dann weiss auch ein uninformierter, dass mal St. Petersburg auch zeitweise Leningrad hiess und wundert sich nicht, wenn eine alte Geburturkunde mit Geburtsort Leningrad einem vorliegt.


genau deswegen ist eben "UDSSR, Leningrad" die einzig korrekte variante. "russland, leningrad" und "udssr, st. peterburg" sind schlicht und ergreifend falsch. 

Zitat:
Wenn man jetzt auf deine Spitzfindigkeiten achten müsste, dann werden Formulare wieder schwerer auszufüllen.


das was in der geburtsurkunde steht eins zu eins für den antrag zu übernehmen kann so schwer nicht sein. m.b.m.n.

Zitat:
Genauso wie das Feld Staatsbürgerschaft. Schreibt man da Deutschland rein, weil Österreich ja auch zur deutschen Ethnie gehört? Wenn man aber weiss, dass das Adjektiv hingehört und es auch österreichische Staatsbürgerschaft heisst, dann löst sich der "Konflikt" in Wohlgefallen auf.


aber wo, bitte, ausserhalb der BRD gehört da ein adjektiv rein? bei den amis im pass steht "usa", bei den polen "republik polen" und bei den russen - "russische föderation". die weltweit einzigen, die die adjektivform verwenden wären die bundesdeutschen - aus gründen, deren nähere erläuterung hier von vornherein - auch ohne moderatorischer ermahnung - äusserst unerwünscht ist.  Cool
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« Zuletzt geändert: 17.04.2014 um 14:27:12 von idleXtreme »  

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Antwort #11 - 17.04.2014 um 14:44:58
 
Dein Beispiel mit St. Petersburg geht schon leer, weil die UdSSR 1922 gegründet wurde und St. Petersburg 1924 in Leningrad umbenannt wurde. Und die RSFSR wurde am 12.06.1990 gegründet und Leningrad wurde am 12.06.1991 zu St. Petersburg umbenannt. Die Kombinationen St. Petersburg/UdSSR und Leningrad/Russland sind somit möglich.

idleXtreme schrieb am 17.04.2014 um 14:15:44:
das was in der geburtsurkunde steht eins zu eins für den antrag zu übernehmen kann so schwer nicht sein. m.b.m.n.


In neuen Geburtsurkunden von Chemnitz für Personen vor der Rückbenennung steht "Karl-Marx-Stadt, jetzt Chemnitz". In einer älteren Urkunde würde aber nur "Karl-Marx-Stadt" stehen. Siehe hierzu den Link in meiner ersten Antwort.  Das Gericht hat entschieden "Karl-Marx-Stadt, jetzt Chemnitz" korrekt ist, obwohl in der Geburtsurkunde wohl nur Karl-Marx-Stadt stehen könnte.

idleXtreme schrieb am 17.04.2014 um 14:15:44:
aber wo, bitte, ausserhalb der BRD gehört da ein adjektiv rein?


Möchtest du etwa Sprachen vergleichen? Und außerdem war das nur ein Beispiel, wie man sich das Leben durch sture Regeln zum Ausfüllen von Formularen schwer machen kann.

Formulare dienen dazu, übersichtlich Daten zu erfassen und die damit verbundene Antragsbearbeitung zu erleichtern. Mehr ist es doch nicht.

Also füllt man die Formulare mit bestem Wissen und Gewissen aus. Und wenn man dem Sachbearbeiter durch den Wink mit dem Zaunpfahl hilft, solche historischen Veränderungen leichter nachvollziehbar zu machen, dann sollte man es auch ruhig tun.

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Antwort #12 - 17.04.2014 um 16:02:09
 
du willst mir jetzt aber nicht erzählen, dass die Russische Sowjetische Föderative Sozialistische Republik nach dem untergang der sowjetunion gegründet wurde, oder?

und nein - ich vergleiche keine sprachen sondern nur begrifflichkeiten und handhabungen. sofern ich denn überhaupt irgendwas "vergleiche". hab' ja nicht einfach so davon abgesehen, die Ösis auch mal erwähnt zu haben.

wie war das bei denen - östereichisch?
american wäre dir nicht englisch genug?
und russkij nicht russisch?

Zitat:
Das Gericht hat entschieden "Karl-Marx-Stadt, jetzt Chemnitz" korrekt ist, obwohl in der Geburtsurkunde wohl nur Karl-Marx-Stadt stehen könnte.


mag ja für den brd-internen gebrauch so richtig sein. das universum ist allerdings ein kleines bisschen grösser, unterliegt nicht der bundesrepublikanischen rechtsprechung und ausserhalb der brd bist du bitte so nett und schreibst karl-marx-stadt. ob "ddr" oder "deutschland" - völkerrechtlich wäre, in DIESEM fall, m.E. beides korrekt. ist aber nicht auf RU / UA / EX-SU übertragbar!
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« Zuletzt geändert: 17.04.2014 um 16:15:55 von idleXtreme »  

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Antwort #13 - 17.04.2014 um 16:25:27
 
wobei übrigens selbst die nationale verwaltungsinstanz nicht entschieden hat, dass man "karl-marx-stadt, jetzt..." einfach so weglassen kann. 
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Antwort #14 - 17.04.2014 um 16:43:38
 
Mach doch was du für richtig hälst  Laut lachend

Gibt für mich wahrlich wichtigeres als mich um solche Begrifflichkeiten zu streiten.  Zwinkernd
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