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Antrag auf Ehegattennachzug (Gelesen: 5.770 mal)
Mister Vahrerboy
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11.04.2014 um 20:56:00
 
Hallo,
meine Ehefrau in der Türkei, türkische Staatsbürgerin hat einen Antrag zur Familienzusammenführung in Konsulat/Istanbul gestellt. Ich selber bin deutscher Staatsbürger.

Meine Frage lautet nun:
Wenn eine zustimmung durch die Behörden erfolgt, bekommt sie dann sofort einen Aufenthaltstitel oder was genau passiert dann?

Mfg
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reinhard
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Antwort #1 - 11.04.2014 um 21:03:25
 
Sie hat das Visum auf dem Antragsformular "Antrag auf Aufenthaltserlaubnis" beantragt.

Wenn Ausländerbehörde und Botschaft zustimmen, bekommt sie ein Visum für 90 Tage und reist ein. Hier meldet sie sich an und beantragt dann eine AE. Dieser Aufenthaltserlaubnis hat die Ausländerbehörde ja schon im Visumverfahren zugestimmt, sie wird die geben.

Außer wenn die Frau auf dem Weg vom Flughafen zu Dir eine Bank überfällt, dann wird es nichts.

Sie bekommt aber nichts automatisch, sie muss hin und den Antrag stellen (auch wenn der sozusagen schon vorher genehmigt ist).
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Mister Vahrerboy
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Antwort #2 - 11.04.2014 um 21:20:47
 
Vom Ablauf her geschieht es folgendermaßen:

Sie hat den Antrag in Istanbul am 28.03. gestellt.
Wir wollen am 07.09.2014 Hochzeit feiern.

Für den Fall das ihr Antrag vor dem Hochzeittermin genehmigt wird

Kann man den Zeitpunkt für den 90 tätigen Visum selber bestimmen?
Wäre natürlich dann ab dem 07.09.2014 sinnvoll.

Also wenn sie einreist für 90 Tage, dann wieder antrag bei der Ausländerbehörde stellen. Dann bekommt sie auch garantiert den Aufenthaltstitel und muss nicht wieder ausreisen?
Es sei den sie überfällt ne bank Zwinkernd

mfg
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morice_89
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Antwort #3 - 12.04.2014 um 08:04:25
 
Ja, beim Visum abholen steht die Moglichkeit, den Zeitpunkt an der Botschaft zu bestimmen.   Smiley
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reinhard
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Antwort #4 - 12.04.2014 um 12:26:39
 
Die Ausländerbehörde stimmt dem Visum zu, wenn Du die Bestätigung des Standesamtes bringst, dass alle Urkunden eingereicht sind und der Termin vergeben ist und nichts anderes dagegen spricht. Der Termin beim Standesamt kann dann geändert werden, wenn sie einen anderen Flug nimmt.

Beispiel:
Wenn Du im Juli alles zusammen hast und die Ausländerbehörde zustimmt, kann sie beim Abholen des Visums sagen, dass sie es auf den 20. August ausgestellt haben möchte. Dann wäre es bis Mitte November gültig. Sie könnte dann den Flug so buchen, wie es passt, und Ihr könnt im September heiraten. Sie kann dann im September ihre AE beantragen, dazu fehlt ja nur noch die Heiratsurkunde.

Bis die Karte mit der AE kommt, dauert es ja auch noch mal einen Monat oder so.
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Antwort #5 - 13.04.2014 um 13:43:53
 
Mister Vahrerboy schrieb am 11.04.2014 um 21:20:47:
Sie hat den Antrag in Istanbul am 28.03. gestellt.
Wir wollen am 07.09.2014 Hochzeit feiern. 


Ihr heiratet in der Türkei?
Wenn ja, auf welcher Basis soll denn einem FZF Visum vor der Eheschliessung zugestimmt werden?

Also:

1) erst in Türkei heiraten, dann FZF Visum beantragen
oder
2) ein Eheschliessungsvium für D beantragen, um ihn D zu heiraten. Dazu siehe aber oben: die Eheschliessung in D muss unmittelabr bevorstehen, also alles mit dem Standesamt geklärt sein.
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Antwort #6 - 19.04.2014 um 18:50:20
 
Also es ist so:

-wir haben am 18.11.2013 standesamtlich in der Türkei geheiratet.
-Dann ist meine Ehefrau zum Deutschkurs gegangen und hat diesen im Februar 2014 bestanden.
-Dann haben sie am 28.03.2014 einen Termin beim Deutschen Konsulat bekommen für Ehegattennachzug.
-Jetzt warten wir ab. Bis das Visum da ist, und im September 2014 wollen wir Hochzeit feiern.

Meine Problematik war folgendes:
Wir wollen am 07.09.2014 Hochzeit feiern
Wenn sie aber das Visum vorher zugestimmt bekommt, also sagen wir mal im Juni 2014, besteht die Möglichkeit, den Behörden zu sagen, dass das Visum ab dem 07.09.2014 gültig ist. Also praktisch soll sie mit mir nach Deutschland ab diesen Datum einreisen. Also nicht vorher einreisen und wieder zurück in die Türkei und dann wieder nach Deutschland einreisen.
Ich will ein hin und her vermeiden.
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reinhard
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Antwort #7 - 19.04.2014 um 19:18:28
 
Siehe Antwort #4
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Antwort #8 - 19.04.2014 um 22:55:37
 
Wollt ihr hier in D nochmal standesamtlich heiraten? Oder verstehe ich jetzt etwas falsch?

Ihr seid doch schon verheiratet, sie bekommt also direkt nach Einreise ihre AE bzw. kann sie beantragen, und wann sie zu einer privaten Hochzeitsfeier einreist ist doch eigentlich egal.

Und falls ihr private Gründe habt, dass sie erst zur Feier einreisen soll, dann eben so wie reinhard schon geschrieben hat.
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Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.
(Schopenhauer)
 
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Mister Vahrerboy
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Antwort #9 - 20.04.2014 um 07:46:05
 
Hallo Reinhard,
danke für die Antwort.

Sie hat den Antrag für Ehegattennachzug am 28.03 eingereicht und wir haben ja schon in der Türkei geheiratet.
Wird jetzt die Ausländerbehörde mich auch rufen bevor sie dem Visum zustimmt und meine Lage zu erfragen (Wohnsituation etc) oder geschieht das rufen um meine Lage zu erfragen erst wenn sie mit dem Visum in Deutschland ist und sie dann entgültig ihren Aufenthaltstitel bekommt?

MFG
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reinhard
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Antwort #10 - 20.04.2014 um 12:42:08
 
Noch sind Deine Informationen mehr als unklar.

Seid Ihr schon verheiratet? Wollt Ihr noch heiraten? Bisher hast Du beides geschrieben und auf Rückfragen dazu nicht geantwortet. Außerdem hast Du für alle Fragen bereits Antworten erhalten, fragst sie aber immer erneut, als würdest Du gar nicht lesen, was hier geschrieben wird.

Es wäre besser, wenn Du etwas konzentrierter informierst und fragst.
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Antwort #11 - 20.04.2014 um 16:03:17
 
Hallo Reinhard,

tut mir echt leid, irgendwie ist alles durcheinander geraten. Und bin selber total durcheinander geraten. Einige Dinge habe ich nicht ganz verstanden, deswegen frage ich nochmal. Vielen Dank das du dir die Zeit nimmst und auf meine Fragen Antworten gibst.

Damit auch nichts mehr falsch verstanden wird, hier meine Ausgangslage:

- wir haben schon standesamtlich in der Türkei geheiratet im 18.11.2013, ich bin wieder zurück nach Deutschland und meine Ehefrau ist weiterhin in der Türkei geblieben. Da sie ja noch keinen Aufenthaltstitel hat, da sie ja zunächst den Deutschkurs belegen und muss und diesen muss sie ja auch beim Antrag beim Konsulat vorlegen.
- Sie hat den Deutschkurs belegt und bestanden im Februar 2014
- Am 28.03.2014 hat sie einen Termin bekommen beim Konsulat in Istanbul und alle unterlagen, die vom Konsulat verlangt wurden eingereicht.
- Und die Hochzeitfeier findet in der Türkei statt im 07.09.2014

Diesen Vorgang haben wir gewählt weil wir vorab schon einen sicheren Status haben wollten, also Aufenthaltstitel für meine Ehefrau, damit sie direkt nach der Hochzeitfeier in der Türkei mit mir nach Deutschland kommen kann.

Und hier meine Fragen diesbezüglich:
- SIe hat ja den Antrag gestellt auf Familienzusammenführung, wird jetzt die Ausländerbehörde mich auch einladen in diesem Antragsverfahren um Unterlagen zu fordern? (Wohnstatus etc.)
- Oder wird die Ausländerbehörde die Unterlagen (Wohungstatus etc.) von mir erst an dem Tag fordern wenn meine Frau mit dem Visa nach Deutschland einreist, wir dann nochmal zur Ausländerbehörde fahren müssen und wir dann den entgültigen Aufenthaltstitel bekommen.
- Wenn die Ausländerbehörde und das Konsulat zustimmen für ein FZF Visa, kann man diesen Visa Zeitraum selber bestimmen für die EInreise, in unserem Fall ab dem 07.09.2014, damit ich und meine Ehefrau mit einmal nach Deutschland reisen können noch mal zur Ausländerbehörde gehen und entgültig einen Aufenthaltstitel bekommen kann
- Wir haben ja schon standesamtlich in der Türkei geheiratet. Müssen wir nochmal in Deutschland heiraten standesamtlich?

-Zu aller letzt eine weiter zusätzliche Frage habe ich noch: Meine Ehefrau hat ja einen Antrag auf Familienzusammenführung im Konsulat in Istanbul gestellt, hätte ich vorher bei der Ausländerbehörde Bremen einen Antrag stellen müssen? Oder reicht es vollkommen aus, das sie den Antrag gestellt hat in Istanbul? Höre von anderen Leuten, die auch ihre Ehefrau nach Deutschland gebracht haben, dass ich hätte vorher bei der Ausländerbehörde ein Antrag stellen müssen.

Nochmals tut mir leid, aber ich schreibe die Fragen nochmal auf, wegen der Übersichtshalber. Bitte dich Reinhard um Hilfe  weinend

MFG
Sakir Kula
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Antwort #12 - 20.04.2014 um 16:15:39
 
Hallo Smiley

ein paar deiner Fragen kann ich auch beantworten, da ich selbst gerade im FZF bin..

die ALB wird sich bei dir melden und Unterlagen fordern. Bei waren dies Passkopie, Wohnraumbescheinigung (mit Unterschrift Vermieter) Arbeitgeberbescheinigung und Gehaltsnachweise letzte 3 Monate.
AG-Bescheinigung und Gehalt ist für dt. Staatsbürger nicht zwingend, wollte mich aber nicht streiten, deswegen habe ich alles eingereicht.
Du bekommst hierzu aber nochmal Post.


In D müsst ihr nicht nochmal heiraten. Die Ehe würde ich hier aber anerkennen lassen (ca 100€), dann habt ihr deutsche Papiere (dazu wird die Eheukrunde+Übersetzung, beglaubigt gebraucht).


Du kannst keinen Antrag stellen, weil ja deine Frau zu dir will Zwinkernd Warte bis du Post von der ALB bekommst und darin wird alles weitere geschrieben was nötig ist Smiley
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Antwort #13 - 20.04.2014 um 18:41:03
 
Mister Vahrerboy schrieb am 20.04.2014 um 16:03:17:

Und hier meine Fragen diesbezüglich:
- SIe hat ja den Antrag gestellt auf Familienzusammenführung, wird jetzt die Ausländerbehörde mich auch einladen in diesem Antragsverfahren um Unterlagen zu fordern? (Wohnstatus etc.)
- Oder wird die Ausländerbehörde die Unterlagen (Wohungstatus etc.) von mir erst an dem Tag fordern wenn meine Frau mit dem Visa nach Deutschland einreist, wir dann nochmal zur Ausländerbehörde fahren müssen und wir dann den entgültigen Aufenthaltstitel bekommen.
- Wenn die Ausländerbehörde und das Konsulat zustimmen für ein FZF Visa, kann man diesen Visa Zeitraum selber bestimmen für die EInreise, in unserem Fall ab dem 07.09.2014, damit ich und meine Ehefrau mit einmal nach Deutschland reisen können noch mal zur Ausländerbehörde gehen und entgültig einen Aufenthaltstitel bekommen kann
- Wir haben ja schon standesamtlich in der Türkei geheiratet. Müssen wir nochmal in Deutschland heiraten standesamtlich?

-Zu aller letzt eine weiter zusätzliche Frage habe ich noch: Meine Ehefrau hat ja einen Antrag auf Familienzusammenführung im Konsulat in Istanbul gestellt, hätte ich vorher bei der Ausländerbehörde Bremen einen Antrag stellen müssen? Oder reicht es vollkommen aus, das sie den Antrag gestellt hat in Istanbul? Höre von anderen Leuten, die auch ihre Ehefrau nach Deutschland gebracht haben, dass ich hätte vorher bei der Ausländerbehörde ein Antrag stellen müssen.




also: die ausländerbehörde wird dich im zuge des visumverfahrens kontaktieren. üblicherweise möchten sie dann dort noch ein paar unterlagen von dir sehen. dies geschieht normalerweise bevor deine frau das visum bekommt.

den gültigkeitszeitraum des visums kann man mit dem konsulat abstimmen.

nein ihr müsst nicht nochmal in deutschland heiraten und hier ist auch nichts anzuerkennen. die türkei ist kein exotisches land und stellt auf wunsch neben dem roten familienbuch auch internationale heiratsurkunden aus, die im deutschen rechtsverkehr gültig sind. solange ihr in der türkei seid besorgt euch mal ein halbes dutzend davon - kann nicht schaden. da muss auch nichts übersetzt und/oder beglaubigt werden.

und nein, du musst überhaupt keinen antrag stellen. deine frau möchte ein deutsches visum haben. das hat sie im konsulat istanbul beantragt. und fertig ist die kiste... ich drücke euch die daumen...
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Mister Vahrerboy
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Antwort #14 - 20.04.2014 um 19:07:40
 
Ich möchte mich bei euch allen bedanken für eure Hilfe  Laut lachend Diese Informationen sind für mich Gold wert. Gut das es euch gibt Smiley

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