Hallo Reinhard,
tut mir echt leid, irgendwie ist alles durcheinander geraten. Und bin selber total durcheinander geraten. Einige Dinge habe ich nicht ganz verstanden, deswegen frage ich nochmal. Vielen Dank das du dir die Zeit nimmst und auf meine Fragen Antworten gibst.
Damit auch nichts mehr falsch verstanden wird, hier meine Ausgangslage:
- wir haben schon standesamtlich in der Türkei geheiratet im 18.11.2013, ich bin wieder zurück nach Deutschland und meine Ehefrau ist weiterhin in der Türkei geblieben. Da sie ja noch keinen Aufenthaltstitel hat, da sie ja zunächst den Deutschkurs belegen und muss und diesen muss sie ja auch beim Antrag beim Konsulat vorlegen.
- Sie hat den Deutschkurs belegt und bestanden im Februar 2014
- Am 28.03.2014 hat sie einen Termin bekommen beim Konsulat in Istanbul und alle unterlagen, die vom Konsulat verlangt wurden eingereicht.
- Und die Hochzeitfeier findet in der Türkei statt im 07.09.2014
Diesen Vorgang haben wir gewählt weil wir vorab schon einen sicheren Status haben wollten, also Aufenthaltstitel für meine Ehefrau, damit sie direkt nach der Hochzeitfeier in der Türkei mit mir nach Deutschland kommen kann.
Und hier meine Fragen diesbezüglich:
- SIe hat ja den Antrag gestellt auf Familienzusammenführung, wird jetzt die Ausländerbehörde mich auch einladen in diesem Antragsverfahren um Unterlagen zu fordern? (Wohnstatus etc.)
- Oder wird die Ausländerbehörde die Unterlagen (Wohungstatus etc.) von mir erst an dem Tag fordern wenn meine Frau mit dem Visa nach Deutschland einreist, wir dann nochmal zur Ausländerbehörde fahren müssen und wir dann den entgültigen Aufenthaltstitel bekommen.
- Wenn die Ausländerbehörde und das Konsulat zustimmen für ein
FZF Visa, kann man diesen Visa Zeitraum selber bestimmen für die EInreise, in unserem Fall ab dem 07.09.2014, damit ich und meine Ehefrau mit einmal nach Deutschland reisen können noch mal zur Ausländerbehörde gehen und entgültig einen Aufenthaltstitel bekommen kann
- Wir haben ja schon standesamtlich in der Türkei geheiratet. Müssen wir nochmal in Deutschland heiraten standesamtlich?
-Zu aller letzt eine weiter zusätzliche Frage habe ich noch: Meine Ehefrau hat ja einen Antrag auf Familienzusammenführung im Konsulat in Istanbul gestellt, hätte ich vorher bei der Ausländerbehörde Bremen einen Antrag stellen müssen? Oder reicht es vollkommen aus, das sie den Antrag gestellt hat in Istanbul? Höre von anderen Leuten, die auch ihre Ehefrau nach Deutschland gebracht haben, dass ich hätte vorher bei der Ausländerbehörde ein Antrag stellen müssen.
Nochmals tut mir leid, aber ich schreibe die Fragen nochmal auf, wegen der Übersichtshalber. Bitte dich Reinhard um Hilfe
MFG
Sakir Kula