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Geburt in China, Reisepass beantragen, Namenserklärung (Gelesen: 7.866 mal)
falopo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Geburt in China, Reisepass beantragen, Namenserklärung
10.04.2014 um 04:13:51
 
Hallo liebes Forum,

ich bin neu hier, und bin von einem anderen Forum an Euch verwiesen worden ... verzeiht mir, wenn ich mit meiner Anfrage hier völlig falsch bin ... Zwinkernd

Zur Sache: ich bin Deutscher, meine Frau Chinesin, lebt momentan in China, wir sind seid Ende letzten Jahres verheiratet (in Hongkong, wir wollten uns den Urkundenmarathon bei Hochzeit in China ersparen ...!). Ich lebe gerade in GB (nicht in D oder China).

Meine Frau ist schwanger, unser Sohn (ja, wir haben das Geschlecht in China erfahren ...) wird wohl Ende Mai geboren.

Wir beide wollen nach Geburt, sobald möglich (vielleicht sechs Wochen oder so) gemeinsam nach England reisen, das nötige Visum (EEA family permit) haben wir kürzlich beantragt.

Wir wollen also möglichst schnell für unser Kind einen deutschen Pass bekommen (denn mit chinesischem bräuchte es auch ein UK-Visum ...). Ich dachte, ich könnte einfach zum deutschen Konsulat nach Kanton fahren mit den nötigen Unterlagen, und jetzt erfahre ich (nach Anfrage per Email ...) folgendes "Horrorszenario":

* da wir in Hongkong geheiratet haben, haben wir beide keinen gemeinsamen Ehenamen (und auch "ohne nachträgliche Angabe des Ehenamens"). Somit müssen wir eine "Namenserklärung" abgeben: dies muss vor den Augen der Konsularbeamten erfolgen (also eine weitere Reise nach der Geburt mit Kind und Kegel ...)
Zitat Konsularmensch: "*Wegen der rechtlichen Tagweite einer Namenserklärung muss diese vor einem deutschen Notar/Konsularbeamten unterschrieben werden. Dies ist in Xiamen nicht möglich.*" --- und dann geht diese an das zuständige Standesamt nach Deutschland, und erst wenn diese zurück ist, kann ich einen Reisepass für mein Kind beantragen. Und das kann laut Konsulat Monate dauern ...
--- wir wollen aber eigentlich schon Mitte oder Ende Juli nach England reisen ---

* Hat irgend jemand Erfahrung mit dieser Konstellation?
* Geht die Unterschriftabgabe auch woanders als beim Konsulat (um die viele Reiserei zu vermeiden?)
* Geht es irgendwie einfacher? Evt. auch chinesischen Pass beantragen, auf den deutschen (zunächst) verzichten, und dann noch ein Visum für mein Kind beantragen?
* kann ich irgendetwas jetzt tun, um die Sache zu beschleunigen (z. B. ein

Tausend Dank für Hilfe!
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Alacrity
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch durch Geburt
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Antwort #1 - 10.04.2014 um 16:22:18
 
falopo schrieb am 10.04.2014 um 04:13:51:
Wir wollen also möglichst schnell für unser Kind einen deutschen Pass bekommen (denn mit chinesischem bräuchte es auch ein UK-Visum ...).
Bei der Reise sollte das Kind aber als Doppelstaatler beide Pässe dabeihaben.
falopo schrieb am 10.04.2014 um 04:13:51:
und dann geht diese [Namenserklärung] an das zuständige Standesamt nach Deutschland, und erst wenn diese zurück ist, kann ich einen Reisepass für mein Kind beantragen. Und das kann laut Konsulat Monate dauern ...
War bei uns 2009 nicht so. Namenserklärung musste zwar vor einem entsprechenden Beamten der Botschaft abgegeben werden, aber nicht zuerst zum Standesamt nach Deutschland geschickt werden, wir konnten den Pass eine logische Sekunde später beantragen.
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grisu1000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 11.04.2014 um 00:38:37
 
falopo schrieb am 10.04.2014 um 04:13:51:
Geht es irgendwie einfacher? Evt. auch chinesischen Pass beantragen, auf den deutschen (zunächst) verzichten, und dann noch ein Visum für mein Kind beantragen?


Die Namenserklärung kann sofort, bereits vor der Geburt des Kindes gemacht werden.

Optimalerweise hättet ihr direkt nach der Hochzeit eine Nachregistrierung über ein deutsches Kosnulat gemacht. Damit wäre das ganze jetzt kein Thema, weil eine deutsche Eheurkunde vorhanden wäre.

Geht der chinesische Pass für das Kind schnell, sollte mit der Ehefrau dann zusammen das EEA Family permit beantragt werden.

Die Nachregistrierung der Ehe und der Geburt des Kindes in Deutschland, einschl. Ausstellung eines deutschen Pass für das Kind würde ich dann in UK über das Konsulat angehen.
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Aras
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Antwort #3 - 11.04.2014 um 00:45:31
 
Kann man eigentlich dem entgegen wirken und gleich nach der Heirat diese Erklärung für die zukünftigen Kinder abgeben? Oder muss die Frau schwanger sein?
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 11.04.2014 um 10:12:15
 
grisu1000 schrieb am 11.04.2014 um 00:38:37:
Optimalerweise hättet ihr direkt nach der Hochzeit eine Nachregistrierung über ein deutsches Kosnulat gemacht. Damit wäre das ganze jetzt kein Thema, weil eine deutsche Eheurkunde vorhanden wäre.


Meines Wissens hat das eine mit dem anderen nichts zu tun. Wir z. B. haben in DK geheiratet und haben verschiedene Nachnamen (und wollen da auch so belassen). Wir haben dann den gewünschten Nachnamen in der Geburtsmeldung für das Standesamt (im Krankenhaus ausgefüllt) angegeben und das war alles, was nötig war. Wir haben die Heirat nicht nachregistriert. Umgekehrt führt eine Nachregistrierug nicht automatisch zur Festlegung eines Ehenamens, so dass immer noch ein Nachnamen für das Kind gewählt werden muss.

Von daher frage ich mich, ob das Konsulat da nicht irgendwas verwechselt. Es geht hier nicht um die Wahl eines Ehenamens (das ist deutlich aufwändiger und da kann auch die fehlende deutsche Eheurkunde eine Rolle spielen), sondern nur um die Wahl eines Nachnamens für das Kind.
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 11.04.2014 um 13:10:49
 
grisu1000 schrieb am 11.04.2014 um 00:38:37:
Geht der chinesische Pass für das Kind schnell, sollte mit der Ehefrau dann zusammen das EEA Family permit beantragt werden. 

Mal ein blöder Gedanke. Braucht das Kind eigentlich auch mit deutschen Pass einen EEA Family permit (oder etwas ähnliches)? Ein Freizügigkeitstatbestand besteht ja erstmal nicht. Oder lässt sich das permit  nachträglich in der UK besorgen?
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Blaise
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Antwort #6 - 11.04.2014 um 13:51:41
 
Hallo,

Eduard hat völlig Recht. Eine Nachbeurkundung der Eheschließung hat nichts mit einer Namensbestimmung nach § 1617 BGB zu tun, solange dabei kein Ehename bestimmt wurde. Ein Ehename ist ja keine Pflicht...

Die Erklärung zur Namensführung ist gegenüber dem (zuständigen) Standesamt abzugeben. Da es eine höchstpersönliche Erklärung der Erziehungsberechtigten ist, kann die Erklärung z.B. nicht über Bevollmächtigte abgegeben werden. Dies wird sichergestellt, indem die jeweiligen Personen eben persönlich auf dem Konsulat bzw. beim Standesamt vorsprechen.

Eine gleichzeitige Erklärung der Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich, inhaltlich gleich lautende Erklärungen sind ausreichend.

Erfolgt die die Erklärung nach der Beurkundung der Geburt des Kindes, ist eine öffentliche Beglaubigung der Erklärung erforderlich.

Weitere Infos siehe auch § 45 PStG und den entsprechenden Bestimmungen in der PStG-VwV.
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erne
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Antwort #7 - 11.04.2014 um 16:50:08
 
tiggger schrieb am 11.04.2014 um 13:10:49:
Ein Freizügigkeitstatbestand besteht ja erstmal nicht.


doch, für die ersten 3 Monate absolut voraussetzungesfrei.
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Ralf
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Antwort #8 - 16.04.2014 um 14:28:54
 
Alacrity schrieb am 10.04.2014 um 16:22:18:
Bei der Reise sollte das Kind aber als Doppelstaatler beide Pässe dabeihaben.


Stimmt. Allerdings gehört China zu den Ländern,
die Mehrstaatigkeit konsequent vermeiden. Das
heißt, dass das Kind nur dann die chinesische
Staatsangehörigkeit erwirbt, wenn es keine weitere
besitzt, was aber der Fall ist.
Bezüglich de Sonderzonen wie Hongkong gibt es
aber wiederum einige Sonderregeln, die evtl. davon
abweichen könnten. Also beim Konsulat genau
erkundigen, wie es sich mit der Staatsangehörigkeit
verhält
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tiggger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 16.04.2014 um 14:32:58
 
Ralf schrieb am 16.04.2014 um 14:28:54:
Stimmt. Allerdings gehört China zu den Ländern,
die Mehrstaatigkeit konsequent vermeiden. Das
heißt, dass das Kind nur dann die chinesische
Staatsangehörigkeit erwirbt, w

Die Anwendung scheint sich gerade etwas zu ändern. Es ist aber vermutlich noch so, dass zu einer erfolgreichen Ausreise der Hukou Eintrag gelöscht werden muss (und das ganze durch ein Exit-Permit nachgewiesen).
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falopo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 22.04.2014 um 23:04:20
 
Erst mal vielen Dank für die vielen Antworten (und sorry, dass ich den Beitrag erst im falschen Forum hatte ...)

Blaise schrieb am 11.04.2014 um 13:51:41:
Eduard hat völlig Recht. Eine Nachbeurkundung der Eheschließung hat nichts mit einer Namensbestimmung nach § 1617 BGB zu tun, solange dabei kein Ehename bestimmt wurde. Ein Ehename ist ja keine Pflicht...

OK, das verstehe ich soweit, und das ist für uns auch eigentlich kein Thema ... hauptsache wir bekommen einen Pass für das Kind ...

Blaise schrieb am 11.04.2014 um 13:51:41:
Die Erklärung zur Namensführung ist gegenüber dem (zuständigen) Standesamt abzugeben. Da es eine höchstpersönliche Erklärung der Erziehungsberechtigten ist, kann die Erklärung z.B. nicht über Bevollmächtigte abgegeben werden. Dies wird sichergestellt, indem die jeweiligen Personen eben persönlich auf dem Konsulat bzw. beim Standesamt vorsprechen.

Das heißt, ich fahre mit meiner Frau (und vermutlich Kind ...) zum Konsulat in China --- und dann können wir den Reisepass beantragen (oder gleich mitnehmen)? (wie von  Alacrity 2009 berichtet) --- @Alacrity: welche Botschaft/welches Konsulat war das? Gibt es vielleicht Unterschiede mit EU/Nicht-EU-Staaten?

Vielleicht zur Ergänzung: Ich bin (obwohl ich in GB lebe) noch offiziell in Deutschland gemeldet. Ist dann mein "altes" Standesamt noch dafür zuständig, oder das Konsulat in China?

Blaise schrieb am 11.04.2014 um 13:51:41:
Eine gleichzeitige Erklärung der Erziehungsberechtigten ist nicht erforderlich, inhaltlich gleich lautende Erklärungen sind ausreichend.

Erfolgt die die Erklärung nach der Beurkundung der Geburt des Kindes, ist eine öffentliche Beglaubigung der Erklärung erforderlich.


Nochmal für Nichtjuristen wie mich: ich kann also nach Namenserklärung (die wir beide abgeben) einen Reisepass beantragen? Und mitnehmen ... Smiley?

Danke für Eure Hilfe!
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falopo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 22.04.2014 um 23:19:04
 
PS: ich habe gerade noch mal das Merkblatt für die "Geburt eines Deutschen Staatsangehörigen in China" gelesen:

http://www.china.diplo.de/contentblob/3485502/Daten/4145462/mbgeburtinchina14021...

Dort steht unter Punkt 3 ("Namensrecht"), dass es einer Namenserkärung bedarf, die von beiden Eltern persönlich abgegeben werden muss. Dann folgt weiter: "Die Namenserklärung wird wirksam mit Zugang beim zuständigen deutschen Standesbeamten" --- erst nach wirksamer Namenserklärung kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.

Das ist doch genau, was mir der Konsularbeamte geschrieben hat ...? @Alacrity: hat sich da vielleicht seit 2009 etwas geändert? --- also erst zum Konsulat "mit Kind und Kegel", Namenserklärung abgeben, *warten* bis der deutsche Standesbeamte das ganze für richtig befindet, und dann wieder hin zum Konsulat und Pass abholen ...?

Oder verstehe ich da etwas falsch ?
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Antwort #12 - 25.04.2014 um 14:28:36
 
falopo schrieb am 22.04.2014 um 23:04:20:
@Alacrity: welche Botschaft/welches Konsulat war das?
Das war in der Botschaft in Bangkok. Der Antrag für den Reisepass konnte sofort danach gestellt werden.

Allerdings:
Inzwischen können sich die Anforderungen geändert haben
oder
auch damals schon wurde die Namenserklärung erst nach Deutschland geschickt, um dort von einem Standesbeamten abgesegnet zu werden bevor dann der Antrag für den Reisepass bearbeitet wurde, wir merkten es aber nicht, weil wir keinen Express-Reisepass/vorläufigen Reisepass bestellt hatten, sondern einen ganz normalen, der sowieso so lange brauchte, dass die zusätzliche Verzögerung durch die Wartezeit auf das OK des Standesamts gar nicht auffiel. Das letzte halte ich aber für unwahrscheinlich.
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Antwort #13 - 25.04.2014 um 14:42:36
 
falopo schrieb am 22.04.2014 um 23:19:04:
Dort steht unter Punkt 3 ("Namensrecht"), dass es einer Namenserkärung bedarf, die von beiden Eltern persönlich abgegeben werden muss. Dann folgt weiter: "Die Namenserklärung wird wirksam mit Zugang beim zuständigen deutschen Standesbeamten" --- erst nach wirksamer Namenserklärung kann ein Reisepass für das Kind ausgestellt werden.

Das ist doch genau, was mir der Konsularbeamte geschrieben hat ...? @Alacrity: hat sich da vielleicht seit 2009 etwas geändert? --- also erst zum Konsulat "mit Kind und Kegel", Namenserklärung abgeben, *warten* bis der deutsche Standesbeamte das ganze für richtig befindet, und dann wieder hin zum Konsulat und Pass abholen ...?

Oder verstehe ich da etwas falsch ?

Nein.

Dir hatte man geschrieben: "Wegen der rechtlichen Tagweite einer Namenserklärung muss diese vor einem deutschen Notar/Konsularbeamten unterschrieben werden. Dies ist in Xiamen nicht möglich.*" --- und dann geht diese an das zuständige Standesamt nach Deutschland, und erst wenn diese zurück ist, kann ich einen Reisepass für mein Kind beantragen", also erst zum Konsularbeamten zur Namenserklärung, dann warten auf OK des Standesamts, danach nochmal zum Konsularbeamten zur Beantragung des Passes, dann warten auf Pass, dann nochmal hin zum Pass abholen.

Unsere Erfahrung war: Einmal hin zur Namenserklärung und sofort darauf möglichen Passbeantragung, dann warten, dann nur noch hin zum Pass abholen.

Der Text des Merkblatts sagt dazu nichts. Die Ausstellung des Reisepasses kann nicht vor wirksamen Zugang der Namenserklärung beim zuständigen Standesbeamten erfolgen, aber dass die Beantragung nicht schon früher erfolgen könnte steht da nicht.
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Antwort #14 - 25.04.2014 um 23:29:23
 
grisu1000 schrieb am 11.04.2014 um 00:38:37:
Die Namenserklärung kann sofort, bereits vor der Geburt des Kindes gemacht werden. 

Tatsaechlich? Kann das jemand bestaetigen?
Es koennte sich ja bis zur Geburt z.B. noch etwas an den Sorgerechts- oder Familienstandsverhaeltnissen aendern.

Aras schrieb am 11.04.2014 um 00:45:31:
Kann man eigentlich dem entgegen wirken und gleich nach der Heirat diese Erklärung für die zukünftigen Kinder abgeben? Oder muss die Frau schwanger sein? 

Das wuerde mich auch interessieren. Kann das jemand beantworten?
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