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Asyl für ukrainischen Reservisten (Gelesen: 7.759 mal)
nikolson77
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Asyl für ukrainischen Reservisten
10.03.2014 um 22:43:57
 
Guten Abend,
ich möchte mich hier wegen folgender Angelegenheit erkundigen.
Ich bin ukrainischer Staatsbürger, lebe mit meiner Familie und arbeite in Deutschland und habe eine auf 3 Jahre befristete AE. Meine Frau und unser kleines Kind sind deutsch.
Angesichts der aktuellen Situation auf der Krim und in der Ukraine, dass eventuell ein Krieg ausbrechen könnte, wurde mir als einem Reservisten neulich in der Ukraine ein Einberufungsbefehl zugeschickt.  Kurz gefasst es ist so, dass falls man beim Kriegsausbruch und nach dem dritten Befehl nicht erscheinen soll, gehört man für zehn Jahre in den Knast. Ich will nicht in den Krieg, weil meine Familie hier ist. 
Mein Reisepass ist noch ein paar Jahre gültig und dann muss ich einen Neuen in ukrainischer Botschaft in Deutschland beantragen, was logischerweise bei oben genannten Situation nicht mehr möglich wäre. Und in die Heimat dürfte ich dann auch nicht einreisen. Wie kann ich in dann in Deutschland weiter bleiben, falls ich keinen gültigen Reisepass mehr hätte? Könnte ich einen Asylantrag stellen und damit meinen aktuellen Aufenthaltsparagraph ändern lassen?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #1 - 10.03.2014 um 23:16:51
 
nikolson77 schrieb am 10.03.2014 um 22:43:57:
Könnte ich einen Asylantrag stellen und damit meinen aktuellen Aufenthaltsparagraph ändern lassen? 

Das kann Dir keiner - insbesondere mit Blick auf die aktuelle Lage,
die sich ja ad hoc verändern kann - zuverlässig beantworten.

Du hast ja noch Zeit, ggf. kannst Du es drauf ankommen lassen
und dann einen Reiseausweis für Ausländer mit der Begründung,
die Beschaffung eines Nationalpasses wäre Dir nicht zuzumuten,
beantragen. Auch hier kommt es zu einer Ermessensentscheidung
der Behörde, die wir hier nicht vorweg nehmen können.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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nikolson77
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Antwort #2 - 11.03.2014 um 10:46:23
 

Mick schrieb am 10.03.2014 um 23:16:51:
ggf. kannst Du es drauf ankommen lassenund dann einen Reiseausweis für Ausländer mit der Begründung,die Beschaffung eines Nationalpasses wäre Dir nicht zuzumuten,beantragen.


Ich habe nicht verstanden, wo könnte ich dann einen Reisepass beantragen?
Zur Beantragung eines neuen ukrainischen Reisepasses benötigt man keinen neuen Nationalpass.
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Antwort #3 - 11.03.2014 um 11:27:09
 
Solange du einen ukrainischen Reisepass hast, kannst du auch entsprechend damit reisen und deine Passpflicht in Deutschland erfüllen. Sollte aber die Gültigkeit des Reisepasses ablaufen, dann kannst du ja theoretisch keinen Reisepass mehr beantragen, da es die ukrainische Vertretung wohl verweigern wird. Dann kannst du auch einen Reisepass für Ausländer beantragen.

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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nikolson77
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Antwort #4 - 11.03.2014 um 14:12:12
 
Vielen Dank für die Antwort.

Kann man mit einem Reisepass für Ausländer Einbürgerungsantrag in Deutschland stellen?
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Antwort #5 - 11.03.2014 um 17:46:26
 
Hallo,

erst einmal zur Begriffsklärung: Der "Reisepass" für Ausländer, um den es geht, nennt sich "Reiseausweis für Ausländer" und ist ein Passersatz.

Die Art des Passes / Passersatzes hat grundsätzlich nichts mit der Einbürgerung zu tun, Antwort zu Deiner Frage: Ja.

Gruß
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Auch das Ausländerrecht in Deutschland gründet sich auf gesetzliche Grundlagen und ständige Rechtsprechung - nicht jedoch auf das Bauchgefühl des deutschen oder ausländischen Wutbürgers.
 
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Hansi
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Antwort #6 - 06.04.2014 um 12:05:10
 
nikolson77 schrieb am 10.03.2014 um 22:43:57:
Angesichts der aktuellen Situation auf der Krim und in der Ukraine, dass eventuell ein Krieg ausbrechen könnte, wurde mir als einem Reservisten neulich in der Ukraine ein Einberufungsbefehl zugeschickt.Kurz gefasst es ist so, dass falls man beim Kriegsausbruch und nach dem dritten Befehl nicht erscheinen soll, gehört man für zehn Jahre in den Knast.


Hallo,

ich weiß, das Ausgangspost ist zwar schon einige Wochen her. Aber meines Erachtens eröffnet sich da ein Fragenkomplex, der mich auch interessiert, der in den Antworten aber außer Acht gelassen wurde.

Der Verfasser des Ausgangsposts stellt ja dar, das er sich in der Ukraine durch die Missachtung des Einberufungsbefehls strafbar macht. Seine Gründe für sein Verhalten sind menschlich gut nachzuvollziehen. Scheinbar hat er ja auch ungeachtet der aktuellen Krise, die Absicht, auf Dauer hier zu wohnen. Dass der Staat allerdings auf eine strafrechtliche Verfolgung nicht verzichten wird, ist auch anzunehmen. Deshalb hat Verfasser ja auch das Stichwort Asyl in die Überschrift aufgenommen.

Sollte es nun zu einer gerichtlichen Verfolgung dieser Straftat in der Ukraine kommen, bestünde dann für ihn die Gefahr, dass er von deutschen Behörden an ukrainische Behörden ausgeliefert würde? Könnte er von ukrainischen Behörden festgehalten werden, wenn er z.B. wegen Passangelegenheiten ein ukrainisches Konsulat auf deutchem Boden betreten würde? Wäre er aus Sicht deutscher Behörden im Falle einer Verurteilung (z.B. auch in Abwesenheit) wohl auch vorbestraft?

Mit den besten Wünschen für den Postverfasser, die Ukraine und eine Deeskalation des entstandenen Konfliktes.

Hansi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 16.04.2014 um 04:35:14
 
Hansi schrieb am 06.04.2014 um 12:05:10:
Dass der Staat allerdings auf eine strafrechtliche Verfolgung nicht verzichten wird, ist auch anzunehmen. Deshalb hat Verfasser ja auch das Stichwort Asyl in die Überschrift aufgenommen.

Sollte es nun zu einer gerichtlichen Verfolgung dieser Straftat in der Ukraine kommen, bestünde dann für ihn die Gefahr, dass er von deutschen Behörden an ukrainische Behörden ausgeliefert würde?


sollte die ukraine in die eu eintreten - ja.
sollte sie das nicht, bleibt aber, dass die eu und - naturgemäss - die brd, die aktuelle "staats"macht wie die legitime sehen und den TE wie jemanden, der den krieg gegen den (auch) eigenen feind verweigert. somit - auch dann - durchaus denkbar.

die erlangung des passersatzes für ausländer könnte sich auch widerwillig gestalten. Zwinkernd

Zitat:
Könnte er von ukrainischen Behörden festgehalten werden, wenn er z.B. wegen Passangelegenheiten ein ukrainisches Konsulat auf deutschem Boden betreten würde?


es gäbe zumindest niemanden, der befugt wäre dies zu unterbinden!

Zitat:
Wäre er aus Sicht deutscher Behörden im Falle einer Verurteilung (z.B. auch in Abwesenheit) wohl auch vorbestraft?


als brd-resident vermutlich nein, als visumantragsteller - definitiv. zumindest, solange er sich in der jetzigen, "legitim" regierten, ukraine strafbar macht. 
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die wahrheit triumphiert nie, ihre gegner sterben nur aus. (Max Planck)
 
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