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Daueraufenthalts (unbefristetes) Visum: öffentliche Leistungen? (Gelesen: 5.550 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #15 - 03.03.2014 um 20:12:59
 
laura24 schrieb am 03.03.2014 um 20:03:37:
Und nehmen wir mal an, im Januar haben mein Mann und ich eine Arbeit, wo das Einkommen ausreicht. Könnten wir dann schon direkt im nächsten Monat die Niederlassungserlaubnis beantragen oder müssten wir dann 6 Monate warten? 

Wurde doch bereits im Beitrag #12 gesagt.
Helfer schrieb am 03.03.2014 um 19:51:55:
Und man braucht ja nicht die 2 Jahre warten, sobald das Einkommen sich verbessert und stabilisiert hat, kann man ja die NE beantragen.

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