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ehegattennachzug von iran nach deutschland (Gelesen: 5.270 mal)
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #15 - 21.02.2014 um 11:34:33
 
einerseits:OVG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 09.06.2011 - 2 B 2.10. § 39 Nr. 1 AufenthV wird nicht angesprochen, dem Kläger wurde aber eine AE § 25 III a.F. erteilt, die AE nach § 28 auf die er ausnahmsweise keinen Anspruch hatte eben abgelehnt (bestätigt durch BVerwG, Beschl. v. 13.01.2012 - 1 B 24.11). Andererseits: selbes OVG, Beschl. v. 23.12.2013 - 3 M 81.13 (offengelassen).

M.E. entfällt die Sperrwirkung sofern der Anspruch i.S.d § 10 III Satz 3 AufenthG wiederherstellt wird, liegt kein Anspruch vor, dann greift auch § 39 Nr. 1 AufenthV nicht.         
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