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Vermögensprüfung bei Heiratsvisum?? (Gelesen: 3.057 mal)
deerhunter
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19.02.2014 um 22:24:11
 
Hallo Fories,

gibt es eine Vermögensprüfung bei Antrag auf Heiratsvisum??

Wenn der VE Geber (Ehemann) über sehr gutes Einkommen verfügt (weit mehr als erforderlich für 2) und ein Eigenheim besitzt kann dann die ABH zusätzlich noch Konto´s und Kredite überprüfen?
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Antwort #1 - 19.02.2014 um 23:13:40
 
deerhunter schrieb am 19.02.2014 um 22:24:11:
Wenn der VE Geber (Ehemann) über sehr gutes Einkommen verfügt (weit mehr als erforderlich für 2) und ein Eigenheim besitzt kann dann die ABH zusätzlich noch Konto´s und Kredite überprüfen?




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deerhunter
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Antwort #2 - 19.02.2014 um 23:21:17
 
Danke!
Kann man also Kontoauszüge verweigern?
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erne
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Antwort #3 - 20.02.2014 um 00:29:42
 
deerhunter schrieb am 19.02.2014 um 23:21:17:
Kann man also Kontoauszüge verweigern?


ja, natürlich
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Steve Dash
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Antwort #4 - 20.02.2014 um 07:56:52
 
deerhunter schrieb am 19.02.2014 um 22:24:11:
Hallo Fories,

gibt es eine Vermögensprüfung bei Antrag auf Heiratsvisum??

Wenn der VE Geber (Ehemann) über sehr gutes Einkommen verfügt (weit mehr als erforderlich für 2) und ein Eigenheim besitzt kann dann die ABH zusätzlich noch Konto´s und Kredite überprüfen?


Als Deutscher sind Einkommen und LU Sicherung nicht erforderlich. Du kannst auch Hartz IV Leistungen beziehen und die ABH muss einer FZF zustimmen und ihr könntgemeinsam Leistungen bekommen.

Wichtig ist das deine Frau für die unbefristete NE nach 3 Jahren B1 Spracjkenntnisse und eigenes Einkommen hat um selbst ohne dich für ihren Lebensunterhalt sichern zu können.

Dein Einkommen als Deutscher spielt keine Rolle !
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Antwort #5 - 20.02.2014 um 08:01:40
 
Steve Dash schrieb am 20.02.2014 um 07:56:52:
Als Deutscher sind Einkommen und LU Sicherung nicht erforderlich. Du kannst auch Hartz IV Leistungen beziehen und die ABH muss einer FZF zustimmen und ihr könntgemeinsam Leistungen bekommen.Wichtig ist das deine Frau für die unbefristete NE nach 3 Jahren B1 Spracjkenntnisse und eigenes Einkommen hat um selbst ohne dich für ihren Lebensunterhalt sichern zu können.Dein Einkommen als Deutscher spielt keine Rolle ! 


Das mag ja alles richtig sein, geht aber total am Thema vorbei.

Für den TS stellte sich die Frage, ob bei einem Visum zur Eheschließung im Rahmen der VE diese Unterlagen gefordert werden können.
Bei einem Visum zur Eheschließung ist die Zeit zwischen Einrese und Eheschließung durch eine VE abzusichern. Und ein deutscher Partner, der von Hartz IV lebt, kann nun mal keine VE abgeben.

Sobald der deutsche Partner genügend Einkommen hat ... woher auch immer, dann wird die VE ausgestellt. Kontoauszüge und Kredite würde ich nicht grundsätzlich überprüfen. Nur dann, wenn sich das Einkommen meinetwegen aus Erträgen aus dem Vermögen zusammensetzt, würde ich mir eine Bestätigung der Bank vorlegen lassen, wieviel Vermögen vorhanden ist.
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schweitzer
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Antwort #6 - 20.02.2014 um 08:07:35
 
Steve Dash schrieb am 20.02.2014 um 07:56:52:
Wichtig ist das deine Frau für die unbefristete NE nach 3 Jahren B1 Spracjkenntnisse und eigenes Einkommen hat um selbst ohne dich für ihren Lebensunterhalt sichern zu können.


Runenwolf schrieb am 20.02.2014 um 08:01:40:
Das mag ja alles richtig sein, geht aber total am Thema vorbei.


Es geht nicht nur am Thema vorbei, es ist auch noch falsch. Deshalb muss ich mich hier reinhängen, um es richtig zu stellen, damit keine Verwirrung entsteht:

Es ist mitnichten so, dass für die NE nach drei Jahren der ausländische Ehepartner eigenes Einkommen nachweisen muss. Es reicht aus, wenn sein Lebensunterthalt durch das Einkommen des deutschen Partners hinreichend gesichert ist.


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Antwort #7 - 20.02.2014 um 11:17:52
 
schweitzer schrieb am 20.02.2014 um 08:07:35:
Es geht nicht nur am Thema vorbei, es ist auch noch falsch. Deshalb muss ich mich hier reinhängen, um es richtig zu stellen, damit keine Verwirrung entsteht:

Es ist mitnichten so, dass für die NE nach drei Jahren der ausländische Ehepartner eigenes Einkommen nachweisen muss. Es reicht aus, wenn sein Lebensunterthalt durch das Einkommen des deutschen Partners hinreichend gesichert ist.


=schweitzer=


Hallo Schweitzer

Kann ja sein, mir sagte die ABH Einkommensnachweis letzte 6 Monate der Frau bei Antragstellung auf NE.

Der Sachbearbeiter der ABH sagte zu mir was Sie als Mann / Lebenspartner verdiene interessiert uns nicht.
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Runenwolf
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Antwort #8 - 20.02.2014 um 11:45:43
 
Steve Dash schrieb am 20.02.2014 um 11:17:52:
Hallo SchweitzerKann ja sein, mir sagte die ABH Einkommensnachweis letzte 6 Monate der Frau bei Antragstellung auf NE.Der Sachbearbeiter der ABH sagte zu mir was Sie als Mann / Lebenspartner verdiene interessiert uns nicht.


schweitzer hat Recht.
Wenn deine Frau gearbeitet hat und ihren LU eigenständig gesichert hat, dann ist es auch egal, was du verdienst.

Vielleicht war das ja gerade in deinem speziellen Fall so.

Eine Frau, die nicht arbeitet, weil sie meinetwegen Kinder hat und nicht arbeiten gehen kann, stellt den LU über den Mann sicher.

Bei deiner Auslegung könnte ja kein Ausländer, der keinen Job hat und dessen LU vom Ehegatten sichergestellt wird, jemals eine NE bekommen.

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Antwort #9 - 20.02.2014 um 12:02:02
 
Danke  Durchgedreht
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