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Brauche bitte einen Rat (Gelesen: 2.316 mal)
diso
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Brauche bitte einen Rat
17.02.2014 um 00:54:55
 
Guten Tag,
Ich habe eine Frage und möchte Sie um Hilfe bitten. Ich habe 2012 eine deutsche Frau geheiratet und bin im August 2012 mit FZF Visum nach Deutschland gekommen und habe Aufenthaltserlaubnis wegen Ehe bekommen.

Im Oktober 2013 wir haben uns getrennt und Trennung Ausländerbehörde gemeldet. Da ich nach Trennung nicht mehr dort bleiben wollte, bin ich im Dezember in Heimat Marokko zurückgekehrt und habe Ausländerbehörde mitgeteilt und mit Grenzübertritsbescheinigung bewiesen.

Jetzt bin ich seit 2 Monate zurück in Marokko. Nun meine Frage, ist meine Aufenthalterlaubnis durch Ausreise mit die Bescheinigung gelöscht oder läuft trotzdem weiter bis Termin, der auf meine Aufenthaltskarte stand (2015)? Kann ich wieder Einreisen nach Deutschland ohne Probleme oder brauche ich neue Visum dafür?

Vielen herzlichen Dank für ihre Antwort
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Runenwolf
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Antwort #1 - 17.02.2014 um 07:49:16
 
Was ist denn der Grund für eine Einreise?
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sigi-n
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Antwort #2 - 17.02.2014 um 08:49:31
 
Runenwolf schrieb am 17.02.2014 um 07:49:16:
Was ist denn der Grund für eine Einreise?


Ist der nicht irrelevant?
Wenn er der ABH mitgeteilt ht das er wieder nach Maroko zieht, ist die AE erloschen und er braucht ein Visum ganz gleich aus welchem Grund er einreisen will

gruss
sigi-n
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Runenwolf
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Antwort #3 - 17.02.2014 um 08:57:45
 
sigi-n schrieb am 17.02.2014 um 08:49:31:
Ist der nicht irrelevant?


Nicht, wenn man beurteilen möchte, ob eine erneute Einreise überhaupt möglich ist.
Zu sagen, dass er für die Wiedereinreise ein Visum benötigt, ist eine Sache.
Abzuschätzen, ob ein Visumsantrag erfolgreich wäre, eine andere.

Wenn er sich mit seiner Frau versöhnt hat und die beiden wieder zusammenleben wollen, dann wird ein Visum erteilt werden können.

Wenn er einfach hier leben will, weil es ihm in Deutschland besser gefällt, wird er keine Chance haben.

Deswegen habe ich die Frage gestellt.
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sigi-n
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Antwort #4 - 17.02.2014 um 09:17:51
 
diso schrieb am 17.02.2014 um 00:54:55:
Kann ich wieder Einreisen nach Deutschland ohne Probleme oder brauche ich neue Visum dafür?


Das war doch die Frage, oder hatte ich etwas missverstanden?
Er braucht also in jedem Fall ein Visum und kann nicht einfach so einreisen!
Die Erfolgsaussichten sind dann der nächste Schritt wenn der TS sagt warum er zurück will, versöhnung, einfach so oder zu Besuch für 14 Tage.
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Runenwolf
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Antwort #5 - 17.02.2014 um 09:49:53
 
sigi-n schrieb am 17.02.2014 um 09:17:51:
Das war doch die Frage, oder hatte ich etwas missverstanden?Er braucht also in jedem Fall ein Visum und kann nicht einfach so einreisen!Die Erfolgsaussichten sind dann der nächste Schritt wenn der TS sagt warum er zurück will, versöhnung, einfach so oder zu Besuch für 14 Tage. 


Und wer entscheidet ob es richtig ist, die beiden Schritte miteinander zu verbinden?
Ist es etwa falsch?
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Safina7212
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 19.02.2014 um 22:27:09
 
Hallo ich würde auch sagen, dass du in jedem Fall für die Wiedereinreise ein Visum brauchst, wenn du dich hier endgültig abgemeldet und mit GÜB und der Mitteilung an die ALB ausgereist bist.

Was ich dir nicht beantworten kann, aber mich auch interessieren würde ist, ob durch deine Ausreise mit GÜB deine AE "SOFORT" erlischt oder ob die Bearbeitung/Eintragung des Erlöschens der AE durch die ALB eine gewisse Zeit dauert und du bis dahin noch die Möglichkeit hast ohne Visum hin- und herzureissen ?!?!

Aber ich denke das können die Profis dir hier sicher beantworten (falls es jemand weiß, würde mich das auch interessieren!!)

LG
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.02.2014 um 08:40:35
 
Die Ausreise war aus einem nicht nur vorübergehenden Grund i. S. d. § 51 I Nr. 6 AufenthG und damit ist die AE längst erloschen ohne dass es darauf ankommt, was die ABH ins AZR eingetragen hat.
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