Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken
Kontoauszüge fürs Schengenvisum (Gelesen: 15.487 mal)
Hanhart
Junior Member
**
Offline


one world not three


Beiträge: 12

Mbour, Senegal
Mbour
Senegal
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: CH und D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #15 - 27.06.2015 um 02:04:55
 
Saxonicus schrieb am 27.06.2015 um 01:19:41:
Deine Unterstützungszahlungen wirken eher kontraproduktiv auf eine erfolgreiche Visumsantragstellung. Welchen Grund für eine Rückkehr sollte sie haben, wenn sie ohnehin über einen deutschen Sponsor verfügt, da kann sie doch auch gleich hier in Deutschland bleiben.
Ich hab eine VE am laufen, meine 2500.-€ bekäme ich nicht wieder, würde sie nicht ausreisen. Ausserdem halte ich es für wenig sinnvoll meine Freundin illegal in meiner Wohnung zu verköstigen.

Zitat:
Die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft ist das A und O für eine erfolgversprechende Visumsantragstellung, ohne feste Arbeitsstelle sieht das nicht gut aus. Kinder werden in vielen Länder sehr häufig bei den Großelter "geparkt", deshalb ist ein Kind nicht unbedingt ein Grund wieder zurückzukehren.
Soweit bin ich seit der Lektüre des Ablehnungsbescheids auch, danke.

Zitat:
Wahrscheinlich hat sie auch noch den Fehler gemacht, das Visum für einen längeren Zeitraum zu beantragen  ?
Sie hat ein Besucher-Visum für 2 Wochen beantragt. Ausserdem hat sie keine Fehler gemacht. Der Fehler oder besser gesagt die Fehleinschätzung liegt beim Entscheidungsträger.

Zitat:
Versucht doch mal ein Besuchsvisum für 2 oder 3 Wochen zu bekommen. Wenn sie dann auf eine entsprechende Visumshistorie zurückblicken kann und immer pünktlich wieder ausgereist ist, wird sicher eher auch ein längerer Besuchszeitraum genehmigt.
Danke, wir heiraten voraussichtlich im Dezember.

Besten Dank für Deine Aufmerksamkeit
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #16 - 27.06.2015 um 02:29:04
 
Hanhart schrieb am 27.06.2015 um 00:29:15:
Da meine Freundin ein uneheliches Kind im Alter von 5 Jahren erzieht, haben wir auch hier die Geburtsurkunde eingereicht.


Sofern das Kind keinen rechtlichen Vater hat, könntest du die Vaterschaft anerkennen. Dann hat das Kind die deutsche Staatsangehörigkeit und kann umgehend mit seiner Mutter nach Deutschland umziehen. Das wäre wesentlich schneller und viel weniger kompliziert als in Senegal zu heiraten und anschließend die Familienzusammenführung zu beantragen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #17 - 27.06.2015 um 09:45:29
 
cabrio schrieb am 27.06.2015 um 02:29:04:
Sofern das Kind keinen rechtlichen Vater hat, könntest du die Vaterschaft anerkennen.

Ich bin gar kein Freund von dieser Art Ratschlägen.

Wenn eine Beziehung die Wartezeit auf ein Visum nicht übersteht, ist die (rechtlich völlig zulässige und keinesfalls zu beantstandende) Vaterschaftsanerkennung der falsche Weg.
Und selbst wenn die Eheleute erst nach drei, fünf oder sieben Jahren auseinandergehen, läuft die Unterhaltsverpflichtung des Mannes dann noch deutlich länger.

Dann kommt im konkreten Fall, also in diesem Thema noch dazu, daß es gar keine Information über einen fehlenden Vater gab.
Genauso könnte man dann phantasieren, nachdem man das Wort Diplom gelesen hat: "Und wenn sie hochqualifiziert ist, kann sie ggf. eine 19a beantragen" usw. usf.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Hanhart
Junior Member
**
Offline


one world not three


Beiträge: 12

Mbour, Senegal
Mbour
Senegal
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: CH und D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #18 - 27.06.2015 um 13:29:07
 
cabrio schrieb am 27.06.2015 um 02:29:04:
Sofern das Kind keinen rechtlichen Vater hat, könntest du die Vaterschaft anerkennen

In der Geburtsurkunde der Tochter ist der Name des leiblichen Vaters vermerkt. Ist eine Anerkennung der Vaterschaft meinerseits trotzdem möglich?
Bedanke mich jedenfalls für den Hinweis zur Vaterschaftsanerkennung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #19 - 27.06.2015 um 13:36:44
 
Hanhart schrieb am 27.06.2015 um 13:29:07:
In der Geburtsurkunde der Tochter ist der Name des leiblichen Vaters vermerkt. Ist eine Anerkennung der Vaterschaft meinerseits trotzdem möglich? 


Durch Eintrag in der Geburtsurkunde ist er nicht automatisch der rechtliche Vater. Das müsst ihr nach senegalischem Recht klären. Wenn nicht, dann kannst du die Vaterschaft sehr unaufwendig anerkennen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hanhart
Junior Member
**
Offline


one world not three


Beiträge: 12

Mbour, Senegal
Mbour
Senegal
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: CH und D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #20 - 27.06.2015 um 13:51:50
 
Petersburger schrieb am 27.06.2015 um 09:45:29:
Wenn eine Beziehung die Wartezeit auf ein Visum nicht übersteht, ist die (rechtlich völlig zulässige und keinesfalls zu beantstandende) Vaterschaftsanerkennung der falsche Weg.

Ein weiser Ratschlag, danke! Möchte dazu anfügen, dass es nicht darum geht, uns möglichst umgehend in Deutschland als Familie zu etablieren. Wir können uns ebenso vorstellen in Senegal eine Existenz zu Gründen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #21 - 27.06.2015 um 13:56:01
 
Ich wollte noch anmerken, dass eine Vaterschaftsanerkenung für mich legitim erscheint, wenn man mit der Mutter verheiratet ist, und man die Familie nicht auseinanderreißen will. Aber für ein einfaches Schengenvisum? Das klingt doch echt erbärmlich.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #22 - 27.06.2015 um 14:12:18
 
Aras schrieb am 27.06.2015 um 13:56:01:
Ich wollte noch anmerken, dass eine Vaterschaftsanerkenung für mich legitim erscheint, wenn man mit der Mutter verheiratet ist, und man die Familie nicht auseinanderreißen will. Aber für ein einfaches Schengenvisum? Das klingt doch echt erbärmlich.


Aras, entschuldige, aber dann lies doch bitte mal den Thread: Der TS plant, die Mutter im Dezember zu heiraten.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Aras
Ex-Mitglied
****


Berufsrevolutionär


Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #23 - 27.06.2015 um 14:18:52
 
Dann soll er sie erstmal heiraten und dann sollte man schauen ob es mit der Familienzusammenführung problemlos klappt. Und wenn es dann Probleme geben sollte, dann sollte man nach Möglichkeiten suchen.

Aber jetzt gibt es keine Zwangslage, die zu so einer drastischen Maßnahme zwingen würde.
Zum Seitenanfang
  
"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
IP gespeichert
 
Hanhart
Junior Member
**
Offline


one world not three


Beiträge: 12

Mbour, Senegal
Mbour
Senegal
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: CH und D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #24 - 27.06.2015 um 14:36:13
 
Aras schrieb am 27.06.2015 um 14:18:52:
Und wenn es dann Probleme geben sollte, dann sollte man nach Möglichkeiten suchen.

Cabrio hat mir eben eine dieser Möglichkeiten aufgezeigt. Zwangslagen entstehen heutzutage i.d.R. durch äusserliche Einflüsse. Manchmal auch ganz unverhofft über Nacht (Katastrophen, Terror, Coup d'État). Nochmals ein recht herzliches Dankeschön an alle Beteiligten in dieser Diskussion - ein tolles Board!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #25 - 27.06.2015 um 16:12:24
 
Zur Klarstellung:
Ich habe nichts gegen Vaterschaftsanerkennungen und verfechte die Legitimität solcher Vaterschaftsanerkennungen durch den Stiefvater ohne Ausnahme.
Es gibt nämlich durchaus noch Vertreter der Meinung, daß die Anerkennung durch andere Männer als den biologischen Vater mißbräuchlich sei.

Nur lese ich in letzter Zeit zunehmend Ratschläge zu solchen Vaterschaftsanerkennungen mit aktuellen Hauptziel (!) der zeitlichen Verkürzung des bürokratischen Verfahrens.

Nur dazu ist eine Vaterschaftsanerkennung nicht sinnvoll; auf mögliche Folgen habe ich oben bereits hingewiesen.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Hanhart
Junior Member
**
Offline


one world not three


Beiträge: 12

Mbour, Senegal
Mbour
Senegal
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: CH und D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #26 - 27.01.2016 um 22:32:33
 
Hallo, ich habe im Dezember meine Frau in Mbour Senegal geheiratet und dort ein Haus gebaut. Aufgrund unserer schlechten Erfahrungen machen wir nun einen weiten Bogen um das Deutsche Konsulat in Dakar.

Gruss
Zum Seitenanfang
  

IMG_8014.jpg (109 KB | 219 )
IMG_8014.jpg
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #27 - 27.01.2016 um 23:12:28
 
Hanhart schrieb am 27.01.2016 um 22:32:33:
Aufgrund unserer schlechten Erfahrungen machen wir nun einen weiten Bogen um das Deutsche Konsulat in Dakar.


Falls ihr doch noch nach D kommen wollt - zu Besuch oder auf Dauer: Ich sehe gerade, dass du Deutschschweizer bist. Solltest du auch schonmal eine Zeitlang in der Schweiz und nicht immer nur in Deutschland gelebt haben, dann wärst du nach dem Freizügigkeitsabkommen EU-Schweiz ein freizügigkeitsberechtigter EU-Bürger. Deine Frau und ihre Tochter leiten dann als Familienangehörige Freizügigkeit von dir ab. Sie können innerhalb von zwei Wochen kostenlose Einreisevisa bekommen, wenn sie mit dir in irgendein EU-Land oder nach Deutschland kommen wollen. Vor Ort in D haben dann beide ein Aufenthaltsrecht und bekommen eine Aufenthaltskarte nach EU-Recht. Der mühsame Visumsprozess der Familienzusammenführung sowie der Deutschtest A1 für deine Frau entfallen dadurch.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
cabrio
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 520

Hamburg, Hamburg, Germany
Hamburg
Hamburg
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #28 - 28.01.2016 um 03:22:30
 
cabrio schrieb am 27.01.2016 um 23:12:28:
Ich sehe gerade, dass du Deutschschweizer bist.


Sorry, für den Fauxpas! Ich meinte selbstverständlich "Deutscher und Schweizer" - und den Unterschied kenne ich natürlich...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Hanhart
Junior Member
**
Offline


one world not three


Beiträge: 12

Mbour, Senegal
Mbour
Senegal
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: CH und D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Kontoauszüge fürs Schengenvisum
Antwort #29 - 07.02.2016 um 16:16:39
 
Hallo und Danke für die Info Cabrio. Bin in CH geboren habe einen Schweizer Pass und bin vor 10 Jahren über den Rhein nach D "ausgewandert". Die Deutsche Staatsbürgerschaft habe ich durch Erklärung erhalten und in den 90ern diese Urkunde gegen einen Deutschen Pass eingetauscht. Meine Mutter, im ehemaligen Ostpreussen geboren und dann nach dem Krieg nach CH eingewandert um meinen Vater zu heiraten, hatte nach meiner Geburt die Deutsche Staatsbürgerschaft durch Erklärung für mich und meinen Bruder beantragt.
Damals wie heute hatten Schweizer Unternehmen durch Zeitungsannoncen, Deutsche Fachkräfte angeworben - die Geschichte wiederholt sich.

Wir haben jetzt, nach der Heirat in Mbour unsere beglaubigten Dokumente an die CH-Botschaft in Dakar zur Transkription weitergeleitet. Das weitere Vorgehen muss ich erst mal noch durch die CH-Botschaft in Erfahrung bringen. Es geht darum, dass meine Gattin für ein paar Wochen in die Schweiz kommen möchte um meine Verwandten hier kennen zu lernen. Schön wäre es natürlich dabei auch, die Grenzen in den EU-Raum passieren zu dürfen; Paris, Berlin stehen u.a. auf der Wunschliste meiner Frau.

Es ist auch zu beachten, dass bei der Einreise und je nach Flugroute Dakar-Zürich ein Umsteigen in EU-Raum erforderlich werden könnte. Ich benutze jedoch i.d.R. die Gesellschaft RAM welche Flüge von Dakar über Casablanca nach Zürich  anbietet.

Deinem Hinweis bezüglich kostenlosem EU-Einreisevisa und EU-Aufenthaltskarte werde ich jedenfalls nachgehen. Bislang bin ich davon ausgegangen, dass mit dem angestrebten CH-Einreisevisa automatisch die Freizügigkeit im ganzen Schengenraum gegeben ist.

Recht herzlichen Dank nochmals für Deine wertvollen Tipps.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema