Saxonicus schrieb am 27.06.2015 um 01:19:41:Deine Unterstützungszahlungen wirken eher kontraproduktiv auf eine erfolgreiche Visumsantragstellung. Welchen Grund für eine Rückkehr sollte sie haben, wenn sie ohnehin über einen deutschen Sponsor verfügt, da kann sie doch auch gleich hier in Deutschland bleiben.
Ich hab eine
VE am laufen, meine 2500.-€ bekäme ich nicht wieder, würde sie nicht ausreisen. Ausserdem halte ich es für wenig sinnvoll meine Freundin illegal in meiner Wohnung zu verköstigen.
Zitat:Die Glaubhaftmachung der Rückkehrbereitschaft ist das A und O für eine erfolgversprechende Visumsantragstellung, ohne feste Arbeitsstelle sieht das nicht gut aus. Kinder werden in vielen Länder sehr häufig bei den Großelter "geparkt", deshalb ist ein Kind nicht unbedingt ein Grund wieder zurückzukehren.
Soweit bin ich seit der Lektüre des Ablehnungsbescheids auch, danke.
Zitat:Wahrscheinlich hat sie auch noch den Fehler gemacht, das Visum für einen längeren Zeitraum zu beantragen ?
Sie hat ein Besucher-Visum für 2 Wochen beantragt. Ausserdem hat sie keine Fehler gemacht. Der Fehler oder besser gesagt die Fehleinschätzung liegt beim Entscheidungsträger.
Zitat:Versucht doch mal ein Besuchsvisum für 2 oder 3 Wochen zu bekommen. Wenn sie dann auf eine entsprechende Visumshistorie zurückblicken kann und immer pünktlich wieder ausgereist ist, wird sicher eher auch ein längerer Besuchszeitraum genehmigt.
Danke, wir heiraten voraussichtlich im Dezember.
Besten Dank für Deine Aufmerksamkeit