Hi Afreakana
ist jetzt drei Wochen her, seit ich mit meiner senegalesischen Freundin vor dem Ambassade in Dakar auf Einlass gewartet habe. Unser Ziel war es, für sie ein Besucher-Visum für den Schengenraum zu erhalten damit sie mal sieht, wie es in Deutschland so zu -und hergeht.
Sie hatte zum Zeitpunkt der Antragsstellung gerade kein Beschäftigungsverhältnis in Senegal jedoch, nach meinem Dafürhalten, ziemlich brauchbare Zeugnisse, Diplome und Arbeitszeugnisse welche wir unaufgefordert miteingereicht haben. Ebenfalls unaufgefordert eingereicht haben wir einen Bankauszug meiner freiwilligen Unterstützungs-Zahlungen der letzten sechs Monate welche durchschnittlich 230.-€ p./Mt. ausmachen. Da meine Freundin ein uneheliches Kind im Alter von 5 Jahren erzieht, haben wir auch hier die Geburtsurkunde eingereicht.
Leider hat meine Freundin eine Absage der Botschaft erteilt bekommen. Die Begründung im Wortlaut des Ablehnungsbescheids:
9. Ihre Absicht, vor Ablauf des Visums aus dem Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten auszureisen, konnte nicht festgestellt werden.
Anmerkungen zu 9.):
Die Botschaft hat eine sogenannte Rückkehrprognose zu erstellen. Die von Ihnen vorgelegten Unterlagen bzw. Ihre sonstigen Angaben reichen nicht aus, um in dieser Prognose zu einem positiven Ergebnis zu kommen. Hierbei berücksichtigt die Botschaft:
- die familiäre Bindung im Heimatland (Ehepartner, minderjährige Kinder, Pflegeverantwortung, etc.)
- die berufliche Bindung (Besterhen eines festen und gut bezahlten Arbeitverhältnisses)
- die wirtschaftliche Bindung (regelmässige sonstige Einnahmen aus Mieten bzw. Immobilienbesitz)
- die ordnungsgemässe Nutzung von Schengenvisa in der Vergangenheit
- Veränderung in der persönlichen Lebenssituation seit Erteilung des letzten Schengenvisums
Daraus ist verständlich, dass ich als Einlader zwar seit den letzten 6 Monaten "Sponsor" meiner Freundin bin, dies aber in der Entscheidungsfindung der Botschaft keine Rolle spielt. Es zählen NUR die regelmässigen Einkünfte des Antragsstellers/In im Herkunftsland.
Nach meiner persönlichen Meinung gefragt, kann ich zum Punkt "die berufliche Bindung" wirklich nur den Kopf schütteln. Denn ein "gut bezahltes Arbeitsverhältnis" gibt es in Senegal nicht. Meine Freundin hat an ihrer letzten 100%-Anstellung in der Hotellerie als Qualitäts-Verantwortliche in einem 5-Sterne Resort gerade mal 90.-€ p.Mt. verdient..
Auch die eingereichte Geburtsurkunde der 5-jährigen Tochter wurde nicht berücksichtigt. Nach meiner Meinung, könnte in diesem Punkt mit dem Ablehnungsentscheid unterstellt werden, dass meine Freundin ihr Kind im Herkunftsland zurücklasse bevor sie mutmasslich im Schengenraum untertaucht..
Wer also seine Freund/In oder Verlobte/N mal für ein paar Tage zu sich nach Hause holen möchte, hat zumindest in Senegal schlechte Karten.