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Einbürgerung blaue Karte (Gelesen: 4.804 mal)
wata
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i4a rocks!


Beiträge: 5

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung blaue Karte
15.01.2014 um 16:59:10
 
Hallo zusammen

ich lebe seit Juni 2004 in BRD (Essen NRW) und habe hier studiert. Mein Studium habe ich im Juni 2012 abgeschlossen. Seit November 2012 habe ich ein unbefristetes Vertrag und besitze eine Blaue Karte.

Ich habe mich bei der Einbürgerungsstelle beraten lassen, ob ich die Einbürgerung beantragen darf/kann.
Die Antwort war: "Nein noch nicht, Sie müssen bis Ende 11.14 warten".

Auf der Frage "wieso?" kamm dann:
"Sie leben zwar seit mehr als 8 Jahre in der BRD und haben eine Blaue Karte aber da Sie bis ende 10.14 jede Arbeitsplatzwechsel bei der Ausländerbehörde anmelden müssen, können jetzt noch kein Einbürgerungsantrag abgeben. Deswegen geht das jetzt nicht."

Meine Frage jetzt an der Community: ist das richtig was die mir erzählt haben?

Danke im Voraus
Wata
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« Zuletzt geändert: 15.01.2014 um 17:16:23 von wata »  
 
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 15.01.2014 um 17:11:01
 
Nö. Die Aussage entbehrt jeder Rechtsgrundlage.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 15.01.2014 um 19:05:09
 
falls sich die EBH - warum auch immer - an der Arbeitgeberbindung stört. Die wirst Du auch sofort los, siehe § 9 Abs. 1 Nr. 2 BeschV (http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1382814180/13#13).
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wata
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 16.01.2014 um 09:22:20
 
@Bayraqiano danke für die Antwort.

Ich habe von 2004 bis 2012 als Student hier gelebt und von 2007 bis 2012 als Werkstudent (Versicherungspflicht???) gearbeitet. Seit 11.12 besitze ich die blaue karte.

Damit kann ich doch die Bindung umgehen oder was meint Ihr?

danke
wata
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 16.01.2014 um 09:33:46
 
Von den Jahren 2004-12 bekommst Du zwei Jahre angerechnet (§ 9 Abs. 3 BeschV), dazu kommt alles ab November 2012. Damit hast Du die Jahre für die unbeschränkte Beschäftigungserlaubnis ohne Arbeitgeberbindung (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 BeshV).

Geh zur ABH und lass die Auflage auf Deiner Blauen Karte streichen.
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Aras
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 16.01.2014 um 09:34:17
 
Stell einen Antrag an die ABH

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantrage ich die Aufhebung der Auflage für einen Arbeitgeberwechsel die Zustimmung der Behörden einholen zu müssen aufgrund von § 9 Abs. 1 Nr. 2 BeschV.

Ich lebe seit 2004 durchgängig rechtmäßig in Deutschland. Anfangs als Student und später als Werksstudent. Seit November 2012 besitze ich die Blaue Karte.

Somit sehe ich die Bedingung für eine Aufhebung der Arbeitgeberbindung gegeben.

Mit freundlichen Grüßen,
wata

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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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wata
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 16.01.2014 um 11:21:23
 
vielen Dank! Leute für die Hilfe.

Ihr seid unser Helden Zwinkernd
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wata
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 17.01.2014 um 10:52:42
 
Hallo zusammen,
ich war heute bei der ABH. Die Antwort war "nein".

Erklärun: Im § 9 Abs. 1 Nr. 2 BeschV handelt es sich um die Zustimmung der Arbeitsagentur. Was auf meiner blaue Karte (Auflage) steht, ist aber die Zustimmung der ABH".

Ich habe jetzt 2 Optionen:
- warten bis ende 10.14 (wird dann die Auflage automatisch gelöscht)
- die Beamten bei der Einbürgerungsstellen zu überzeugen, den Antrag "obwohl Auflagen" zu stellen.
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dim4ik
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #8 - 17.01.2014 um 11:01:29
 
wata schrieb am 17.01.2014 um 10:52:42:
Erklärun: Im § 9 Abs. 1 Nr. 2 BeschV handelt es sich um die Zustimmung der Arbeitsagentur. Was auf meiner blaue Karte (Auflage) steht, ist aber die Zustimmung der ABH"

Totaller Quatsch! Solche Auflagen in Deiner BC haben grundsätzlich keinen Einfluß auf die Einbürgerung.

wata schrieb am 17.01.2014 um 10:52:42:
Ich habe jetzt 2 Optionen:
- warten bis ende 10.14 (wird dann die Auflage automatisch gelöscht)
- die Beamten bei der Einbürgerungsstellen zu überzeugen, den Antrag "obwohl Auflagen" zu stellen.

Stell doch jetzt den Antrag schriftlich. Dafür brauchst ja niemanden zu überzeugen außer Dich selber Zwinkernd
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wata
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 17.01.2014 um 11:19:33
 
Zitat:
Stell doch jetzt den Antrag schriftlich. Dafür brauchst ja niemanden zu überzeugen außer Dich selber Zwinkernd


genau das werde ich jetzt machen.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 17.01.2014 um 11:24:29
 
Es tun sich hier wieder Abgründe auf (nichts für ungut an die Behördenmitarbeiter aber hier muss ordentlich nachgeschult werden):

- EBH behauptet Arbeitgeberbindng in der BC hinder die Einbürgerung -> falsch und nirgendwo im StAG erwähnt.

- ABH will Auflage nicht streichen weil nicht zuständig -> völlig falsch. Seit November 2011 entscheiden Ausländerbehörden alleine über Anträge nach § 9 BeschV (vormals § 3b BeschVerfV).

Da du in NRW wohnst:

- hier sind die Unterlagen die Du abgeben musst, https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=7&vd_id=12317&ver=8&val=1
2317&menu=1&vd_back=N

- das ist der Antrag für die Einbürgerung in NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=14961

Wenn es Dir auch wichtig ist kannst Du auch einen Antrag bei der ABH auf Streichung der AG-Bindung stellen.
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jeem
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 17.01.2014 um 15:55:40
 
Zitat:
- das ist der Antrag für die Einbürgerung in NRW: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_show_pdf?p_id=14961


Hier der Einbürgerungsantrag (NRW) kann am Computer ausgefüllt und anschließend ausgedruckt werden:

http://www.mik.nrw.de/fileadmin/user_upload/Redakteure/Dokumente/Themen_und_Aufg...
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