Guten Abend zusammen,
ich bin Deutscher, meine Schwägerin ist Deutsche. Sie hat einen Inder geheiratet, mit dem sie in NRW lebt.
Mein Schwager hat seit 02/2013, einen gültigen Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgenehmigung incl. Arbeitserlaubnis.
Die Ausländerbehörde hat ihm die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (mit Sprachprüfung A1) auferlegt, den er seit September 2013 besucht.
Nun zum Problem:
In den Herbstferien (Integrationskurs) ist er nach Indien geflogen, um seinen schwerkranken Vater zu besuchen.
Nach der Ankunft in Neu Delhi wurde ihm seine Geldbörse gestohlen, in dem sich sein
eAT befand.
Er hat in Delhi den Diebstahl bei der Polizei angezeigt, wofür er eine Quittung bekam.
Dann hat er die deutsche Botschaft besucht und ein Visum beantragt, um bei der Rückkehr nach Deutschland, am 11.11. wieder einreisen zu können, was möglicherweise ein Fehler war.
Die Botschaft/Konsulat verweigert die Ausfertigung eines Visums, mit den Hinweis, dass er in Indien einen
A1 Nachweis beim Goethe Institut zu führen hätte.
Der Hinweis, dass er ja genau deshalb in Deutschland einen Integrationskurs besucht, interessiert die Botschaft nicht. Die nächste Prüfung findet Ende Januar statt. Die Verlängerung seiner Aufenthaltsgenehmigung müsste er hier aber schon Anfang Januar beantragen.
Eine Mail der Botschaft von gestern , mit zumindest von mir nicht nachvollziehbaren Begründungen, liegt mir vor.
Ich hoffe hier "Inspiration" für ein weiteres Vorgehen unsererseits zu bekommen.
LGMichael