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Elektronischer Aufenthaltstitel im Ausland gestohlen worden. (Gelesen: 13.884 mal)
Aufrecht
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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20.11.2013 um 19:40:30
 
Guten Abend zusammen,

ich bin Deutscher, meine Schwägerin ist Deutsche. Sie hat einen Inder geheiratet, mit dem sie in NRW lebt.
Mein Schwager hat seit 02/2013, einen gültigen Aufenthaltstitel/Aufenthaltsgenehmigung incl. Arbeitserlaubnis.

Die Ausländerbehörde hat ihm die Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (mit Sprachprüfung A1) auferlegt, den er seit September 2013 besucht.

Nun zum Problem:
In den Herbstferien (Integrationskurs) ist er nach Indien geflogen, um seinen schwerkranken Vater zu besuchen.
Nach der Ankunft in Neu Delhi wurde ihm seine Geldbörse gestohlen, in dem sich sein eAT befand.
Er hat in Delhi den Diebstahl bei der Polizei angezeigt, wofür er eine Quittung bekam.
Dann hat er die deutsche Botschaft besucht und ein Visum beantragt, um bei der Rückkehr nach Deutschland, am 11.11. wieder einreisen zu können, was möglicherweise ein Fehler war.
Die Botschaft/Konsulat verweigert die Ausfertigung eines Visums, mit den Hinweis, dass er in Indien einen A1 Nachweis beim Goethe Institut zu führen hätte.
Der Hinweis, dass er ja genau deshalb in Deutschland einen Integrationskurs besucht, interessiert die Botschaft nicht. Die nächste Prüfung findet Ende Januar statt. Die Verlängerung  seiner Aufenthaltsgenehmigung müsste er hier aber schon Anfang Januar beantragen.

Eine Mail der Botschaft von gestern , mit zumindest von mir nicht nachvollziehbaren Begründungen, liegt mir vor.

Ich hoffe hier "Inspiration" für ein weiteres Vorgehen unsererseits zu bekommen.

LG
Michael

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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.11.2013 um 19:49:45
 
wenn man nicht bei der Botschaft nicht mehr weiterkommt, dann wendet man sich an den Bürgerservice, Kopie der Antwort der Botschaft am Besten mitschicken http://www.auswaertiges-amt.de/DE/AAmt/Krisenreaktionszentrum/Buergerservice/Bue...

Die AE ist ja schon da (und nicht erloschen), deshalb kann die Botschaft das Visum jetzt nicht vom A1-Zertifikat abhängig machen.

Wobei mich brennend interessieren würde, wie er überhaupt eine AE ohne A1 bekommen hat?
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Eins
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Eins, Zimbabwe
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.11.2013 um 19:51:17
 
würde die zuständige ABH am Wohnort ansprechen und diese bitten, umgehend Kontakt mit der Botschaft im Ausland aufzunehmen um das ganze auf dem kurzen Dienstweg zu klären.
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Aufrecht
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i4a rocks!


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Antwort #3 - 20.11.2013 um 20:07:06
 
Erstmal vielen Dank für die schnellen Reaktionen!!!

@Nonjo, leider herrscht zwischen zwischen deutschen Behörden mitunter unterschiedliche Rechtsauffassung und im Ausland hat nun mal das auswärtige Amt das Sagen.

@Bayraqiano, Verwaltungsgerichtliche Verhandlung. Gericht und Leiter AB haben sich geeinigt, aufgrund schlimmer psychischer Auswirkungen bei meiner Schwägerin, eine Vorabzustimmung an die Deutsche Botschaft zu senden. Die stellte ein Visum aus, hier bekam er den Aufenthaltstitel, mit der Auflage den Integrationskurs zu besuchen.
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Bayraqiano
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Antwort #4 - 20.11.2013 um 20:09:54
 
Aufrecht schrieb am 20.11.2013 um 20:07:06:
Die stellte ein Visum aus, hier bekam er den Aufenthaltstitel, mit der Auflage den Integrationskurs zu besuchen. 

und dann will be AV doch das A1-Zertifikat sehen  Schockiert/Erstaunt

wie schon gesagt, dann ab zum Bürgerservice. Die ABH wird auf die AV verweisen, da er eben im Ausland ist.
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Aufrecht
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Antwort #5 - 20.11.2013 um 20:11:15
 
Noch einen Dank für den Link. Werde ihn noch durcharbeiten und tätig werden.
Bin für jeden Tip dankbar, denn es muss was positives geschehen, da meine Schwägerin mittlerweile in einen behandlungsbedürftigen, psychischen Zustand kommt, der leider Kurzschlusshandlungen nicht ausschliesst.

*

Wie gesagt, manches ist nicht wirklich für nen Ottonormalverbraucher, wie mich, zu verstehen.
Man vergisst behördlicherseits leider mitunter auch, dass es hier ja nicht ausschließlich um Ausländerrechtgeht, sondern auch um deutsches Recht meiner Schwägerin z.B. GG Art. 2 (2) und Art. 6 (1), was übrigens auch durch die Verwaltungsrichterin gewürdigt wurde.
Ja, der klageweg, aber wer hat jetzt in der Situation schon 1 oder 2 Jahre Zeit

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« Zuletzt geändert: 21.11.2013 um 10:11:36 von schweitzer »  
 
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Antwort #6 - 20.11.2013 um 20:41:52
 
hier noch Zitate aus heutiger Mail der Botschaft:
"Da das indische Urkundswesen notorisch unzuverlässig ist werden seit dem Jahr 2000 indische Urkunden jeglicher Art von der Bundesrepublik Deutschland nicht mehr ohne Vor-Ort-Einzelprüfung anerkannt. So ist auch das von Ihrem Mann vorgelegte Polizeiprotokoll "receipt missing article/passport" auf seine Echtheit hin zu überprüfen. Da er eine gültige Aufenthaltskarte für die Bundesrepublik verloren hat, die im Punjab sicherlich recht begehrt ist, da mit einer solchen evtl. eine Nicht-rechtmäßige Einreise in die Bundesrepublik erlangt werden könnte, ist es wichtig, dass der Verlust/Diebstahl tatsächlich bei der indischen Polizei gemeldet wurde. Die Botschaft beauftragt derzeit, nachdem Ihr Mann die nötige Gebühr eingezahlt hat (umgerechnet 300€) , einen Ermittler, der Aufträge sehr zügig bearbeitet."

"Ihr Mann hat bei der Botschaft ein Visum zur Wiedereinreise beantragt; Grundlage ist, dass er mit Ihnen verheiratet ist. Voraussetzung für die Erteilung eines Visums ist es, dass Sprachkenntnisse des Niveaus A1 vorliegen. Das ist erkennbar nicht der Fall"
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Bayraqiano
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Antwort #7 - 20.11.2013 um 20:57:38
 
gut, der erste Teil ist ja verständlich. Da kann man nichts sagen.

Den zweiten Teil halte ich für falsch, das Visum beruht auf der bereits bestehenden AE, die dann wegen dem Vergleich erteilt wurde (weiß die Botschaft das eigentlich?) und zwar ohne A1. Da müssen nicht sämtliche Erteilungsvoraussetzungen de novo geprüft werden.

Sollte die Botschaft nichts von dem Vergleich wissen, dann nochmal darauf aufmerksam machen. Falls sich nichts tut, weist du ja wie es weiter geht.
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Antwort #8 - 20.11.2013 um 21:11:45
 
Werde morgen tätig und werde hier das Resultat berichten.
Drückt uns die Däumchen. Nochmal danke für den Link.

Zu dem Thema lässt sich in den Broschüren und I-Net-Auftritten, das AA aus:
"Verlust/Diebstahl
Was müssen Sie tun?
Um einen Missbrauch des elektronischen Aufenthaltstitels bei Diebstahl oder Verlust auszuschließen, müssen Sie die Online-Ausweisfunktion unverzüglich sperren lassen!
Das können Sie telefonisch über die Sperrhotline unter der Nummer 0180-1-33 33 33 (3,9 Cent/Minute aus dem deutschen Festnetz, maximal 42 Cent/Minute aus dem Mobilfunknetz - auch aus dem Ausland erreichbar) veranlassen. Dort werden Sie nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. So kann niemand außer Ihnen Ihren elektronischen Aufenthaltstitel sperren lassen."


Das wars dann auch, hilft nicht wirklich weiter, by the way, das war das Erste was wir durch die AB machen liessen.

*

Zitat:
Da müssen nicht sämtliche Erteilungsvoraussetzungen de novo geprüft werden. 


"Sehr geehrte Frau ....,
haben Sie vielen Dank für Ihre E-Mail und die Unterlagen, die Sie übersandt haben."

"Zunächst werde ich das Ergebnis der Urkundenüberprüfung abwarten, das in ca. vier Wochen vorliegen dürfte. Wie mitgeteilt muss Ihr Mann auch nicht einen Kurs besuchen, er kann auch nur die A1-Prüfung ablegen.
Ein Visum kann nicht vor Einreichung eines gültigen, bestandenen A1-Zertifikats erteilt werden"


Naja, ist ja noch lange bis zur Rente, was sind da schon 4 Wochen  unentschlossen
Denke mir grade, was bin ich froh, kein Ausländer zu sein, kann als Einheimischer ja manche Logik nicht nachvollziehen. Urlaub nur noch am Tegernsee....... obwohl..... Seehofer wollte ja neulich noch einen WDR-Journalisten aus Bayern rausschmeissen lassen  weinend

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tiggger
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Antwort #9 - 20.11.2013 um 21:39:32
 
Aufrecht schrieb am 20.11.2013 um 21:29:10:
was sind da schon 4 Wochen 

Vielleicht ist es nicht die schlechteste Idee diese 4 Wochen auch für A1 zu nutzen.
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Märchenprinz
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Antwort #10 - 20.11.2013 um 21:45:41
 
Hier nur meine 2cts, die mir spontan einfallen:

Bei der Botschaft vorpsrechen und ein einfaches Einreisevisum beantragen und zwar aufgrund §5 Abs.2 und 4 KonsG:

Zitat:
§ 5 Hilfeleistung an einzelne
(1) Die Konsularbeamten sollen Deutschen, die in ihrem Konsularbezirk hilfsbedürftig sind, die erforderliche Hilfe leisten, wenn die Notlage auf andere Weise nicht behoben werden kann. Dies gilt nicht für Deutsche, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem ausländischen Staat haben, wenn sie gleichzeitig die Staatsangehörigkeit dieses Staates besitzen und auch ihr Vater oder ihre Mutter sie besitzt oder besessen hat sowie für ihre Abkömmlinge; diesen Personen können die Konsularbeamten jedoch Hilfe gewähren, soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht.
(2) Soweit es im Einzelfall der Billigkeit entspricht, können die Konsularbeamten Hilfe auch nichtdeutschen Familienangehörigen von Deutschen gewähren, wenn sie mit diesen in Haushaltsgemeinschaft leben oder längere Zeit gelebt haben.
(3) Art, Form und Maß der Hilfe richten sich nach den besonderen Verhältnissen im Empfangsstaat unter Berücksichtigung der notwendigen Lebensbedürfnisse eines dort lebenden Deutschen. Die Hilfe kann auch in der Gewährung von Rechtsschutz bestehen.
(4) Wenn es sich empfiehlt, können die Konsularbeamten die Hilfe auch dadurch leisten, daß sie dem Hilfesuchenden die Reise an den Ort des gewöhnlichen Aufenthalts oder an einen anderen Ort ermöglichen.


Bei Ablehnung soll ein Bevollmächtigter Antrag auf einstweilige Anordnung auf Ausstellung des Visums beim VerwG Berlin stellen (klagen).

Warten wir ab, was Petersburger dazu sagt, der müsste eine Lösung wissen.
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Antwort #11 - 20.11.2013 um 22:08:58
 
Habe soeben dem Bürgerservice des AA (gem. o.a. Link) über dessen Mailformular den Sachverhalt geschildert und um Hilfe gebeten. Anlagen kann man leider nicht mitschicken. Habe aber mitgeteilt, dass ich sie dem Bürgerservice jederzeit zur Verfügung stellen kann.
Jetzt bin ich gespannt auf die Reaktion.

Gute Nacht und

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Antwort #12 - 20.11.2013 um 22:26:21
 
@tiggger
Der ganze Fall hat ja eine nicht ganz unübliche Vorgeschichte. Im Vw-Gerichtsverfahren wurde halt geurteilt, dass er auszureisen habe, in Indien ein Visum zwecks Familienzusammenführung zu beantragen habe. Vorab hat er hier beim Goethe-Institut eine A1 Prüfung gemacht und ist durchgefallen. Es ist klar, dass die Prüfungsinhalte sich nicht so sehr nahe am "normalen" Alltagssprachgebrauch orientieren. Aufgrund der krankheitsbedingten Probleme meiner Schwägerin hat die AB ja eine Vorabzustimmung an die Botschaft gechickt, u.a. mit dem Hinweis, dass für eine einfache verständigung die Sprachkenntnisse ausreichend sind (allerdings "noch" nicht im Bereich der lateinischen Schriftzeichen, die aber auch Prüfungsrelevant sind, aber dafür wurde ja die Auflage gemacht, dies hier nachzuholen, was ja auch gemacht wird, nur leider nun unterbrochen wurde). Die Erteilung des Einreisevisums ging dann im Januar auch problemlos über die Bühne.

@Märchenprinz
Auch Dir Dank für die Info. Wieder  ein Gestz von dessen Existenz ich nichts wusste. Werde mich auch dort einlesen und hoffen, dass es zielführend wird.
Wie gesagt, ne Klage, alles schön und gut und benötigt Zeit, nur hat man bei suizidgefährdeten Personen genau diese nicht.

Habe jedenfalls jetzt schon Mal durch Euch ein paar Ansatzpunkte bekommen. Vielen Dank dafür. Mail an den Bürgerservice ist auch raus.
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Antwort #13 - 20.11.2013 um 22:48:56
 
Durch die Erteilung der AE hat er -unabhängig von der Vorgeschichte- eine Rechtstellung erlangt von der er keinen Gebrauch machen kann, da er sie im Moment einfach nicht dokumentieren kann, was aber ein faktisches Rückkehrhindernis darstellt.
Auf jeden Fall scheint zumindest die Forderung, das Visumverfahren nocheinmal durchlaufen zu müssen als abwegig. Wozu denn, wenn er schon ein Aufenthaltsrecht besitzt.
Es könnte also durchaus einen Anspruch auch auf einstweiligen Rechtsschutz geben. Da entscheidet das Gericht etwas vorläufig innerhalb kürzester Zeit. Ob das tatsächlich eine Lösung sein könnte kann ich nicht sagen.
Hier im Forum gibt es aber einen Konsulatsmitarbeiter, der im Moment höchstwahrscheinlich schon schläft, ansosnsten aber täglich online ist.
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Antwort #14 - 20.11.2013 um 23:12:11
 
@ Märchenprinz:
Ich bin wirklich für jeden Tip dankbar. Jetzt warte ich erst einmal die Reaktion des Bürgerservice ab.
Meine Schwägerin hat diesmal aus Scham , schon wieder die "Nachbarschaft" zu "belästigen",sie wohnt im Nebenhaus, die ersten Schritte alleine unternommen. Möglicherweise hat sie sich auch bei den Telefonaten mit der Botschaft unglücklich, ungeschickt, unbeholfen ausgedrückt.
Schau mer ma, was die nähere Zukunft bringt.

Also auch Dir noch mal vielen Dank für die sachdienlichen Hinweise. Hoffentlich brauche ich sie nicht noch.....

LG
Michael
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