Marc-in-Mainz schrieb am 15.11.2013 um 13:57:26:Wir machten einen ersten termin mit dem Standesbeamten, der für Eheschliessungen mit Ausländern zuständig ist, um zu Fragen, was wir für eine Eheschliessung brauchen-
= Beratung, welche Unterlagen für eine Eheschließung o.ä. gebraucht werden
Zitat:Mein partner hatte bereits aus Argentinien eine Ledigkeitsbescheinigung mit Apostille und Geburtsurkunde mitgebracht.
Unser seeeehr wortkarger Beamte schaute sich die papiere an und sagte nur kurz, das müsste beglaubigt übersetzt werden-
dann sollten wir wiederkommen und man könne, wenn die beglaubigten Papiere vorliegen, 3 bis 4 Wochen einen Termin für die Eheschliessung machen (Trauung).
Vorsprache mit allen Unterlagen = Anmeldung, ich kann mir jedenfalls keinen anderen Grund dafür denken
Zitat: er füllte ein Formular aus-
Könnte der Vordruck für die Anmeldung gewesen sein. Hat er es am PC ausgefüllt? Hat er die Daten aus euren Unterlagen genommen? Wenn ja, dann war es die Anmeldung.
Zitat: ich durfte auch nicht übersetzen
Als Beteiligter im Verfahren darfst du wirklich nicht übersetzen.
Ich vermute, dass der Standesbeamte nicht gleich zu Anfang die Sprachkenntnisse testet, sondern lieber erstmal alle Daten schweigend im PC einträgt und dann die offenen Punkte bespricht. Dadurch ist bei euch der Eindruck entstanden, dass es nur um die Namensführung gehen würde. Vermutlich hat er dann schon bei den ersten Fragen gemerkt, dass die Sprachkenntnisse seiner Meinung nach für die Anmeldung nicht ausreichen.
Sinnvoller wäre es gewesen, wenn er die Sprachproblematik schon bei der Beratung angesprochen hätte, aber auch Standesbeamte haben mal einen schlechten Tag.
Da keine Vorlage ans Gericht erfolgen muss (Fehler meinerseits), kann, sobald alle Unterlagen und Angaben vollständig sind, "geheiratet" werden.