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Anmeldetermin einer Ehe auf dem Standesamt mit Dolmetscher?? (Gelesen: 12.293 mal)
Lisa2014
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Antwort #15 - 15.11.2013 um 15:14:54
 
Ich denke das er eine AE für ein Jahr bekommt mit der Auflage den Integrationskurs/Deutschkurs zu besuchen.

Oder? So war es bei meinem EX.

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Saxonicus
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Antwort #16 - 15.11.2013 um 15:38:56
 
Lisa2014 schrieb am 15.11.2013 um 15:14:54:
Ich denke das er eine AE für ein Jahr bekommt mit der Auflage den Integrationskurs/Deutschkurs zu besuchen.

Das wäre ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz gegenüber denjenigen, die nach erfolgter Eheschließung wieder ausreisen müssen, um im Herkunftsland den Deutschkurs zu absolvieren und das A1-Zertifikat zu erwerben.

Es kann doch da nicht mit zweierlei Maß gemessen werden.
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Aras
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Antwort #17 - 15.11.2013 um 15:46:15
 
Saxonicus, du liest ja hier Sachen raus, die so nicht geschrieben wurden.

"Kein Wort verstand" kann ja auch erstmal bedeuten, dass es für A1 Niveau zu hoch war.

Also erstmal warten und nicht zuviel interpretieren.
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"Alles Recht in der Welt ist erstritten worden, jeder wichtige Rechtssatz hat erst denen, die sich ihm widersetzten, abgerungen werden müssen, und jedes Recht, sowohl das Recht eines Volkes wie das eines Einzelnen, setzt die stetige Bereitschaft zu seiner Behauptung voraus. Das Recht ist nicht blosser Gedanke, sondern lebendige Kraft." - Rudolph von Jhering in "Der Kampf ums Recht"
 
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Tina05
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Antwort #18 - 15.11.2013 um 19:13:56
 
Marc-in-Mainz schrieb am 15.11.2013 um 13:57:26:
Wir machten einen ersten termin mit dem Standesbeamten, der für Eheschliessungen mit Ausländern zuständig ist, um zu Fragen, was wir für eine Eheschliessung brauchen-


= Beratung, welche Unterlagen für eine Eheschließung o.ä. gebraucht werden

Zitat:
Mein partner hatte bereits aus Argentinien eine Ledigkeitsbescheinigung mit Apostille und Geburtsurkunde mitgebracht.
Unser seeeehr wortkarger Beamte schaute sich die papiere an und sagte nur kurz, das müsste beglaubigt übersetzt werden-
dann sollten wir wiederkommen und man könne, wenn die beglaubigten Papiere vorliegen, 3 bis 4 Wochen einen Termin für die Eheschliessung machen (Trauung).


Vorsprache mit allen Unterlagen = Anmeldung, ich kann mir jedenfalls keinen anderen Grund dafür denken

Zitat:
er füllte ein Formular aus-


Könnte der Vordruck für die Anmeldung gewesen sein. Hat er es am PC ausgefüllt? Hat er die Daten aus euren Unterlagen genommen? Wenn ja, dann war es die Anmeldung.

Zitat:
ich durfte auch nicht übersetzen


Als Beteiligter im Verfahren darfst du wirklich nicht übersetzen.


Ich vermute, dass der Standesbeamte nicht gleich zu Anfang die Sprachkenntnisse testet, sondern lieber erstmal alle Daten schweigend im PC einträgt und dann die offenen Punkte bespricht. Dadurch ist bei euch der Eindruck entstanden, dass es nur um die Namensführung gehen würde. Vermutlich hat er dann schon bei den ersten Fragen gemerkt, dass die Sprachkenntnisse seiner Meinung nach für die Anmeldung nicht ausreichen.
Sinnvoller wäre es gewesen, wenn er die Sprachproblematik schon bei der Beratung angesprochen hätte, aber auch Standesbeamte haben mal einen schlechten Tag.

Da keine Vorlage ans Gericht erfolgen muss (Fehler meinerseits), kann, sobald alle Unterlagen und Angaben vollständig sind, "geheiratet" werden.
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Gruß
Tina
 
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Ursula
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 15.11.2013 um 20:15:36
 
Weder die Anmeldung zur Eheschließung noch die eigentliche Trauung ist trivial oder unstressig zu dolmetschen: Vor einigen Monaten wurde ich von Bekannten gebeten, bei beiden Terminen zu dolmetschen (Hessen, Rhein-Main-Gebiet, für spanisch).

Ich verfüge über keine entsprechende Sprachausbildung und Vereidigung, aber das war für die Standesbeamtin auch nicht erforderlich. Allerdings wurde ich zu Beginn vereidigt, was auch eine Extragebühr kostete (30 Euro?).

Die Anmeldung zur Eheschließung dauerte ca. zwei Stunden und es wurde ein zweiseitiges Merkblatt besprochen, in dem es um durchaus anspruchsvolle rechtliche Themen wie Namensführung und Ehehindernisse ging. Diese Themen sind schon in der eigenen Muttersprache für die Allgemeinheit schwer verständlich, da es sich um komplizierte Sachverhalte mit juristischen Fachbegriffen handelt. Nun soll der Dolmetscher diesen Sachverhalt in der Ausgangssprache Deutsch richtig und vollständig erfassen und dann korrekt in die Zielsprache übertragen. Darüber hinaus sind sämtliche Fragen der Verlobten zu übersetzen und das kann thematisch noch weit über das Merkblatt hinausgehen.

Ich habe die Tätigkeit als sehr verantwortungsvoll und anstrengend empfunden. Aber auch die eigentliche Trauungszeremonie war für mich stressig und aufregend: Es soll bei einer Eheschließung doch würdevoll zugehen und durch einen nach Worten ringenden Dolmetscher nicht gestört werden. Die gesamte Hochzeitsgesellschaft sitzt hinter dem Dolmetscher und lauscht jedem Wort. Bei „meiner“ Trauung wurde sogar von der Standesbeamtin ein Gedicht vorgetragen, das es zu übersetzen galt. Aber auch solche Sätze wie: „Die Standesbeamtin fragte die Eheschließenden, ob sich seit der Anmeldung ihrer Eheschließung Änderungen ergeben haben, die ihre tatsächlichen Verhältnisse der Ehevoraussetzungen betreffen“ sind korrekt und ohne Stottern zu übersetzen.

Im Hinblick auf die rechtliche und persönliche Tragweite einer Eheschließung sollte die Geldausgabe für einen professionellen Dolmetscher nicht bedauert werden. Lässt der Standesbeamte auch eine andere Person zu, wären bei dieser eine juristische Vorbildung wünschenswert und natürlich die entsprechenden Sprachkenntnisse (so reicht ein „Küchenspanisch“ nicht aus).
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reinhard
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Antwort #20 - 15.11.2013 um 20:20:00
 
Ursula schrieb am 15.11.2013 um 20:15:36:
Im Hinblick auf die rechtliche und persönliche Tragweite einer Eheschließung sollte die Geldausgabe für einen professionellen Dolmetscher nicht bedauert werden. Lässt der Standesbeamte auch eine andere Person zu, wären bei dieser eine juristische Vorbildung wünschenswert und natürlich die entsprechenden Sprachkenntnisse (so reicht ein „Küchenspanisch“ nicht aus).


Da ich Fortbildungen für DolmetscherInnen organisiere, eine wichtige Ergänzung: Die Dolmetscherin muss sich Merkblätter und Gedichte (!) eine Woche vorher aushändigen lassen. Sonst ist sie ihr Geld nicht wert.
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Ursula
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Antwort #21 - 15.11.2013 um 20:52:24
 
Gerade deswegen rate ich als Laie, der eher blauäugig den Bekannten diesen Freundschaftsdienst erwiesen hat, einen Berufsdolmetscher zu engagieren, der sich sicherlich mit den Gepflogenheiten bei den Standesämtern auskennt. Außerdem spart man beim Berufsdolmetscher die Vereidigungsgebühren, die bei Laien anfallen.
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Marc-in-Mainz
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Antwort #22 - 16.11.2013 um 00:03:14
 
Saxonicus schrieb am 15.11.2013 um 15:07:49:
Wie soll er dann (s)eine AE erhalten, wenn er kein Deutsch kann ?

keine Sorge- er spricht ausreichend deutsch ( Niveau A1)-
Abhandlungen über Lebenspartnerschaftsnamen versteht er noch nicht.
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Tina05
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Antwort #23 - 16.11.2013 um 18:12:34
 
Es gibt sicher einige Dolmetscher, die immer wieder im Standesamt übersetzen, diese kennen die Vordrucke des Standesamtes und brauchen sie sich vorher nicht nochmal anzusehen. Aber einem Laien würde ich dies auf alle Fälle sehr empfehlen.

Danke, Ursula, für deine Beschreibung.  Smiley
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Antwort #24 - 16.11.2013 um 23:58:47
 
Ist zwar schon 6 Jahre her, aber wir hatten auch zur Anmeldung der Eheschliesung und wärhend der Eheschliesung einen Dolmetscher (Spanisch) dabei, das wurde vom Standesamt verlangt.

Kosten waren aber deutlich unter den hier angegebenen 480 Euro und die Anmeldung hat auch eher 30 Minuten als 2 Stunden gedauert.

Viel Erfolg
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