Ich hoffe, der
TE meldet sich nochmal und stellt klar, ob es sich um
- die Anmeldung der Lebenspartnerschaft oder
- eine Terminvereinbarung nach Befreiung gehandelt hat.
In der Überschrift spricht er von
Anmeldetermin, im Text dann von
Zitat:einem Termin um einen Termin für die Eheschließung zu machen
Letzteres bräuchte wahrlich keinen Dolmetscher, da reicht es auch, wenn einer kommt/anruft und einen Termin festzurrt.
Mein Verdacht ist weiterhin, dass es sich um den Versuch gehandelt hat, die Lebenspartnerschaft anzumelden.
Aras schrieb am 11.11.2013 um 15:58:42:Des Weiteren ist der rechtswirksame Akt immernoch das rechtsgültige Ja-Wort und nicht die Terminvereinbarung. Es werden Formalitäten vorher geklärt und die entsprechenden geforderten Dokumente eingereicht etc., aber das Ja ist die endgültige Willenserklärung und alle Schritte dorthin nur Formalitäten, die benötigt werden um das Ziel zu erreichen.
Wichtige Rechtsfragen wie eine Gütertrennung werden nicht beim Standesamt gemacht.
Die Willenserklärung ist und bleibt das Ja-Wort, da kann ich dir nur zustimmen. Und dieses schafft man oft ohne Dolmetscher (dass man die Rede des Standesbeamten nicht versteht, steht auf einem anderen Blatt - schöner ist es, einen Dolmetscher zu haben.)
Jedoch ist auch die Anmeldung mehr als eine Formalität, da falsche Angaben immerhin eine Ordnungswidrigkeit, teilweise sogar ein Straftatbestand sind.
Strafgesetzbuch:
§ 156 Falsche Versicherung an Eides statt,
§ 169 Personenstandsfälschung, z.B. Kindesunterschiebung,
§ 172 Doppelehe,
§ 267 Urkundenfälschung, z.B. Herstellung unechter Urkunden oder Verfälschung von Urkunden,
§ 271 Mittelbare Falschbeurkundung, z.B. Eintragungen auf Grund falscher Angaben,
§ 273 Verändern von amtlichen Ausweisen,
§ 281 Missbrauch fremder Ausweispapiere zur Täuschung im Rechtsverkehr.
(@TE - dies bezieht sich nicht auf euch, sondern ist allgemein angemerkt)
Ich schlage vor, wir warten ab, ob der
TE uns noch nähere Erläuterungen zukommen lässt.