Also um die Sache noch mal zu konkretisieren :
Es geht um 3 Staaten Angehörigen von EU Bürgern, die in D. leben . Und damit sind sie Freizügig nach EU Recht .
Früher gab es für den EU Bürger und seine 3 Staaten Verwandschaft eine Aufenthaltskarte ( bzw. Freizügigkeitsbescheinigung ) .
Seit dem 29. Januar 2013 (
IMHO ) gibt es so eine Freizügigkeitsbescheinigung nicht mehr und die Aufenthaltskarte wird jetzt als ID Karte ausgegeben .
Meine Frage war nun, ob für die ID Karte Fingerabdrücke abgenommen werden , was hier im Thread bestätigt wurde .
Was ich aber nun nicht verstehe ist, wie das mit EU Recht übereinstimmt. Bisher war ich immer der Meinung man darf Freizügige nicht schlechter behandeln als Einheimische . ( Vereinfacht ausgedrückt )
Ein Deutscher ist nicht verpflichtet Fingerabdrücke für einen Perso abzugeben. Ob für einen Pass entscheidet der EuGH wohl noch dieses Jahr.
Ich war auch der Meinung das die Rechte des EU Bürgers und seiner 3 Staaten Verwandtschaft gleich sind. ( zb. Ehepartner ) Der muss aber auch keine Biometrischen Daten abgeben !! ??
Also behandele ich zumindest nicht alle Freizügigen gleich. Wie kann das sein ? Wo ist die Rechtliche Begründung dafür ? Eine E
AT könnte man ja auch ohne Fingerabdrücke erstellen . Geht ja beim Perso auch .
Michael