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Aufenthaltskarte für Freizügige 3 Staaten Ausländer (Gelesen: 5.185 mal)
Mikael321
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24.09.2013 um 10:45:19
 
Da ja die Aufenthaltskarten nicht mehr ausgestellt werden gibt es für Freizügigen 3 Staaten Ausländer die Möglichkeit eine Aufenthaltskarte nach § 5.2 zu erhalten . Meine Frage nun : Ist man verpflichtet dazu Biometrische Daten abzugeben ??



Michael
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Antwort #1 - 24.09.2013 um 10:57:31
 
Der Drittstaatsangehörige, der seinen Aufenthalt von einem freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger ableitet, muss seinen rechtmäßigen Aufenthalt durch eine Aufenthaltskarte nachweisen.

Diese Aufenthaltskarte wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt und darauf sind nun mal biometrische Daten gespeichert, also ist man auch verpflichtet, diese abzugeben.

Zur Einführung des elektronischen Aufenthaltstitel wurden alle EU-Mitgliedstaaten verpflichtet. Grundlage hierfür sind die EU-Verordnungen Nummer 1030/2002 und Nummer 380/2008.

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Mikael321
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Antwort #2 - 24.09.2013 um 23:26:35
 
Runenwolf schrieb am 24.09.2013 um 10:57:31:
Diese Aufenthaltskarte wird als elektronischer Aufenthaltstitel erteilt und darauf sind nun mal biometrische Daten gespeichert, also ist man auch verpflichtet, diese abzugeben.
Gut aber wie ist das im Übereinstimmung mit EU Recht zu bringen ? Deutsche Staatsbürger brauchen für den Perso zb. keine Fingerabdrücke abzugeben . Reine EU Bürger für Ihre Dokumente in der Regel auch nicht . Aber deren drittstaatenangehörigen Verwandten ?? Verstehe ich jetzt  nicht ??

Michael
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Mick
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Antwort #3 - 25.09.2013 um 07:32:51
 
Ich darf an die NUB erinnern. Wenn du darüber diskutieren
möchtest, ob Regelungen richtig/falsch, gut/schlecht sind,
dann darf ich auf das Userforum verweisen.

geschlossen

Änderung:
Ich mache dann auf Wunsch des Threadstarters nochmal
auf. Es soll wohl doch nicht Sinn oder Unsinn diskutiert
werden. Ich bin gespannt.
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« Zuletzt geändert: 26.09.2013 um 12:31:48 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Mikael321
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Antwort #4 - 28.09.2013 um 13:27:58
 
Also um die Sache noch mal zu konkretisieren :

Es geht um 3 Staaten Angehörigen von EU Bürgern, die in D. leben . Und damit sind sie Freizügig nach EU Recht .

Früher gab es für den EU Bürger und seine 3 Staaten Verwandschaft eine Aufenthaltskarte ( bzw. Freizügigkeitsbescheinigung )  .

Seit dem  29. Januar 2013 ( IMHO ) gibt es so eine Freizügigkeitsbescheinigung nicht mehr und die Aufenthaltskarte wird jetzt als ID Karte ausgegeben .

Meine Frage war nun, ob für die ID Karte Fingerabdrücke abgenommen werden , was hier im Thread bestätigt wurde .

Was ich aber nun nicht verstehe ist, wie das mit EU Recht übereinstimmt. Bisher war ich immer der Meinung man darf Freizügige nicht schlechter behandeln als Einheimische . ( Vereinfacht ausgedrückt )

Ein Deutscher ist nicht verpflichtet Fingerabdrücke für einen Perso abzugeben. Ob für einen Pass entscheidet der EuGH wohl noch dieses Jahr.

Ich war auch der Meinung das die Rechte des EU Bürgers und seiner 3 Staaten Verwandtschaft gleich sind. ( zb. Ehepartner ) Der muss aber auch keine Biometrischen Daten abgeben !! ??

Also behandele ich zumindest nicht alle Freizügigen gleich.  Wie kann das sein ? Wo ist die Rechtliche Begründung dafür ? Eine E AT könnte man ja auch ohne Fingerabdrücke erstellen . Geht ja beim Perso auch .


Michael

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Antwort #5 - 28.09.2013 um 20:31:12
 
Mikael321 schrieb am 28.09.2013 um 13:27:58:
Wie kann das sein ?


BT-Drs. 17/3354

Zitat:
Der Rat der Europäischen Union hat zusammen mit der eAT-Verordnung (EG) Nr. 380/2008 zur Einführung einheitlicher eigenständiger Aufenthaltstitel mit Lichtbild und Fingerabdrücken am 18. April 2008 eine Erklärung verabschiedet (Dok. 8622/08 ADD 1 PV/CONS 26 JAI 188 vom 11. Juni 2008 und Dok. 15145/08 CRS/CRP vom 24. November 2008), wonach für die Ausstellung von Aufenthaltskarten für Familienangehörige von EU-Bürgern das einheitliche Format für Aufenthaltstitel, einschließlich biometrischer Merkmale, Verwendung finden soll. Die vorgenannte Erklärung der Mitgliedstaaten bezieht sich auf Artikel 5a der eAT-Verordnung, wonach die Mitgliedstaaten das vorgesehene einheitliche Format auch für andere als in dieser Verordnung vorgesehenen Zwecke verwenden können. Dabei ist nach den Vorgaben der Verordnung sicherzustellen, dass eine Verwechselung mit den sonst im einheitlichen Format aus- gestellten Titeln nicht möglich ist und dass der Zweck auf der Karte eindeutig angegeben wird. Auf Aufenthaltskarten für Familienangehörige eines Unionsbürgers wird aus die- sem Grund die eindeutige Bezeichnung „Aufenthaltskarte (Familienangehöriger EU)“ bzw. „Daueraufenthaltskarte (Familienangehöriger EU)“ aufgebracht.

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Antwort #6 - 02.10.2013 um 10:02:37
 
Danke. Gute Info.

Habe trotzdem noch zwei Fragen

Ist schon was bekannt, das jemand dagegen klagt ? ( Wegen der Ungleichbehandlung EU Freizügiger und 3 Staaten Freizügiger  )

Aufgrund der Tatsache das Schweizer wohl immer noch so eine Art Aufethaltskarte bekommen ( weil nicht 2004/38 pur angewendet wird ) , wie sieht das mit 3 Staaten Ausländern aus, die mit einem Schweizer verheiratet sind und sich in Deutschland aufhalten ??

E Ausweis mit Fingerabdrücken ??? ( Gefühlsmäßig würde ich nein sagen )

Michael
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Antwort #7 - 03.10.2013 um 07:12:10
 
Mikael321 schrieb am 02.10.2013 um 10:02:37:
Wegen der Ungleichbehandlung EU Freizügiger und 3 Staaten Freizügiger 

Ich wüsste nicht, warum das nicht zulässig ist: Art. 18 AEUV verlangt die Gleichstellung von Inländern und ausländischen Unionsbürgern, nicht die von Drittstaatlern (egal ob freizügigkeitsberechtigt oder nicht).
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Mikael321
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Antwort #8 - 22.02.2014 um 09:33:22
 
Nur zur Info :

Seit dem 01.12.2013 bekommen 3 Staaten Ausländer die Aufgrund EU Freizügigkeit eine AE in der Schweiz bekommen haben , keinen grauen Lappen mehr !

...

Aufgrund der eAT-Verordnung der EU bekommen diese jetzt ein Kärtchen , inklusive Abnahme der Fingerabdrücke .

...

Für EUler bleibt es weiter beim grauen Lappen . ( Vorerst )


Michael
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