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Plötzlich Staatenlos (Gelesen: 10.502 mal)
Themen Beschreibung: ich habe nun keine Staatsangehörigkeut
drzivago
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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19.09.2013 um 15:10:48
 
Hallo Leute!  Smiley
Ob mir jemand ein gute Rat geben koennte!
Ich lebe in D seit 1994. Komme aus Russland. Habe auch einen Pass bekommen vom Russ. Konsulat im Hamburg, dann wurde Pass wieder bei Konsulat erneuert.

Im Fruhling 2012 hab mich entschlossen zurück nach Russland zu kehren - Und trotzdem nach der Enttäuschung bin wieder zurückgekehrt und zwar im Oktober 2012. Und es gab kein Problem beim Ein- und Ausreisen.

Mein Russischen Pass ist im November 2012 abgelaufen und bin zu Russischen Konsulat im Hamburg gegangen. Ich habe einen Antrag auf Passausstellung gemacht.

Zirka nach 3-4 Monaten hab ich einen Anwort vom Konsulat erhalten , dass ich leider kein Bürger der Russischen Föderation bin. Lippen versiegelt Es gibt nämlich ein neues Verfahren über der Feststellung der Staatsangehörigkeit und nur die Personen die Fest angemeldet waren zum Februar 1992 - nur diese haben die russische Staatsangehörigkeit automatisch bekommen (ehem. UdSSR). Und da ich nicht angemeldet gewesen - bin ich nun laut Gesetzt kein Rus. Bürger - Obwohl früher hab ich den Pass automatisch bei der Botschaft verlängert.

Das Ordnungsamt Hannover stellt mir aber keinen Reiseausweiss (Übereinkommen vom 1954 ) aus und das Amt will dass ich einen Antrag bei der Botschaft stelle auf Russ. Einbürgerung (Wahrscheinlich die da denken bei Ordnungsamt , dass ich blöd bin? Laut lachend).

Ich laufe herum ohne Pass mit einer Fiktionsbescheinigung die immer nach 6 Mon. verlängert werden sollte.Wie läuft das Verfahren über Anerkennung als Staatenlose?
Was soll ich machen? Ich habe schriftlich bei Ordnungsamt Antrag gemacht aber zurück hat kein Schwein geantwortet!
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Runenwolf
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Antwort #1 - 19.09.2013 um 15:23:07
 
drzivago schrieb am 19.09.2013 um 15:10:48:
Ich habe schriftlich bei Ordnungsamt Antrag gemacht aber zurück hat kein Schwein geantwortet!


Schweine arbeiten normalerweise nicht in Ordnungsämtern!
Vielleicht solltest du dir deine Wortwahl besser überlegen.
Hier im Board gibt es auch Mitarbeiter von Ordnungsämtern, vielleicht ist sogar von deinem einer dabei, der hier unentgeltlich in seiner Freizeit hilft.
Und da finde ich die Bezeichnung "Schwein" doch etwas unpassend!
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Mick
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Antwort #2 - 19.09.2013 um 15:35:39
 
Ähm, Runenwolf... Das ist eine Redensart und war mit
Sicherheit nicht beleidigend gemeint.

Im Übrigen empfehle ich den Modalarm, wenn man
Beleidigungen zu entdecken glaubt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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reinhard
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Antwort #3 - 19.09.2013 um 16:00:03
 
@drzivago

Zunächst solltest Du die Frage beantworten, was aus Deiner Sicht gegen den Versuch der Wiedereinbürgerung spricht.

Ich fürchte: Solange Du das nicht versuchst, wird eine deutsche Behörde keine Staatenlosigkeit anerkennen.

Auf jeden Fall musst Du diese Möglichkeit immer im Auge behalten und nicht nur die Forderung an die Ausländerbehörde stellen.
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Antwort #4 - 19.09.2013 um 17:27:48
 
drzivago schrieb am 19.09.2013 um 15:10:48:
Ich lebe in D seit 1994. 

drzivago schrieb am 19.09.2013 um 15:10:48:
nur die Personen die Fest angemeldet waren zum Februar 1992 - nur diese haben die russische Staatsangehörigkeit automatisch bekommen (ehem. UdSSR).

Wenn Du erst 1994 nach Deutschland gekommen bist, wo warst Du denn dann 1992 gemeldet ? Doch wohl (noch) in Russland bzw. in der UdSSR.
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Antwort #5 - 19.09.2013 um 19:21:45
 
reinhard schrieb am 19.09.2013 um 16:00:03:
was aus Deiner Sicht gegen den Versuch der Wiedereinbürgerung spricht.


die Notwendigkeit?
Eine "Wieder"einbürgerung impliziert ja auch, dass man nicht (mehr) Staatsbürger dieses Staates ist.

reinhard schrieb am 19.09.2013 um 16:00:03:
Ich fürchte: Solange Du das nicht versuchst, wird eine deutsche Behörde keine Staatenlosigkeit anerkennen.

da kann ich nicht folgen.
Wenn er das versucht und das gelingt, kann auch *keine* Behörder Staatenlosigkeit anerkennen, da keine vorliegt Smiley

Du meinst wahrscheinlich, dass er mehr nachweise braucht, dass er sich bemüht hat, einen Nachweis zu bekommen, dass er nicht mehr Staatsbürger des anderen Landes ist.
siehe auch Antwort (Frage) Nr. 4
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drzivago
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Antwort #6 - 19.09.2013 um 19:32:49
 
also nur Reden ..Reden-- kann jemand was genaues sagen?

zu 1 - kennt keiner Max Raabe ???  Laut lachend
http://www.youtube.com/watch?v=sTvIb5bu-GI
wollte doch keiner Beleidigen!!

2. Nach der Rote Armee hab ich versaut mich wieder anzumelden--- deshalb hab mich erst auch im 1994 angemeldet

3. ich habe ein offizielles Antwort von der Botschaft ++was will Mann mehr?

4. ich hab mich bemüht aber wieder sich einburgern lasse finde ich blöd da ich lieberdie Deutsche annehmen würde - wohne schon solange hier
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Antwort #7 - 19.09.2013 um 20:21:56
 
drzivago schrieb am 19.09.2013 um 19:32:49:
also nur Reden ..Reden-- kann jemand was genaues sagen?


Mit den Angaben die du gegeben hast, wird hier wohl niemand etwas bestimmtes sagen können, da es hier um russisches Staatsangehörigkeitsrecht geht.

Aus meiner Sicht gibt es hier so einige Ungereimtheiten:

Tatsächlich wird bei der Ausstellung eines neuen Reisepasses beim Konsulat, wenn der alte Pass abgelaufen ist, ein Nachweis verlangt, bzw. wird von amtswegen geprüft ob man Staatsangehöriger ist. Dazu muss man tatsächlich eine Menge an Unterlagen einreichen.

Andererseits führt die Tatsache, dass man mglw. den Nachweis - z.B. mangels Unterlagen-  nicht führen kann, noch lange nicht zum Verlust der russ. Staatsangehörigkeit.
In dem Fall hat man, wenn man den Pass hat ablaufen lassen, im Prinzip "den Zonk" und somit eine Menge bürokratischen Ärger am Hals.

drzivago schrieb am 19.09.2013 um 19:32:49:
ich habe ein offizielles Antwort von der Botschaft ++was will Mann mehr?


Und was steht dort genau? Dass man tatsächlich festgestellt hat, dass die russ. StaG nicht erworben wurde, oder lediglich ob sich das nicht feststellen lässt. Das ist ein ziemlicher Unterschied.

In jedem Fall bekommt man aber die Bescheinigung, dass wenn die russ. StaG nicht erworben wurde, man vorher zumindest Sowjetbürger war. In dem Fall ist es nicht unwahrscheinlich, dass irgenbdeine andere StaG der Nachfolgestaaten erworben wurde.

Dann wird man wohl seitens der dt. Behörde verlangen, dass du eine entspr. Beschionigung von den AVs sämtlicher Nachfolgestaaten zu besorgen hast.
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drzivago
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Antwort #8 - 19.09.2013 um 22:40:07
 
Da steht dass bei der Überprüfung sich heraushestellt hat dass ich im Febr 1992 nicht angemeldet gewesen und deshalb die Botschaft kann die Passausstellung nicht machen audgrund desss. dass ich kein russ. Staatsangehöriger bin! Und die vorherige Passausstellung lediglich ein Fehler gewesen!
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Antwort #9 - 19.09.2013 um 22:49:21
 
drzivago schrieb am 19.09.2013 um 22:40:07:
Passausstellung nicht machen audgrund desss. dass ich kein russ. Staatsangehöriger bin!

ok. Kommt eine andere Staatsangehörigkeit infrage? Vielleicht wo Du bei der roten Armee stationiert warst? Von denen die infrage kommen, könnte man sich auch eine Negativbescheinigung holen.
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Märchenprinz
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Antwort #10 - 20.09.2013 um 00:00:48
 
Am ehesten kommt die StaG des Nachfolgestaates der Republik in Frage, in der du geboren wurdest. Die Russische hast du wohl tatsächlich nicht erworben.

Einschlägig ist das StaG RSFR in der Fassung vom 28.11.1993, Art. 13. Danach siehts tatsächlich nicht gut für dich aus. Einen Ersitzungstatbestand bei Gutgläubigkeit kennt das Russische Recht leider nicht.

Wo wurdest du geboren?
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drzivago
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Antwort #11 - 20.09.2013 um 07:46:16
 
geboren in Russland und der Armee war ich im 1989 in Russland bei Moskau!! aber nach der Armee hab ich mich nicht angemeldet da ich es einfach vergessen habe und habe auch nicht so viel Bedeutung für diese Angelegenheit gemacht. Erst als ich die Papiere nach Deu. (Einreisevisa) machen wollte - sollte ich mich für die Passausstellung anmelden. Traurig
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 20.09.2013 um 08:41:21
 
Staatsangehörigkeit Deiner Eltern?
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Antwort #13 - 20.09.2013 um 09:03:25
 
Märchenprinz schrieb am 20.09.2013 um 00:00:48:
StaG RSFSR in der Fassung vom 28.11.1993, Art. 13. 

28.11.1991

tiggger schrieb am 20.09.2013 um 08:41:21:
Staatsangehörigkeit Deiner Eltern?

Irrelevant.

Der Vortrag des TS entspricht den Gegebenheiten.
Selbst ein konkreter Student, der sich zwei Tage vor dem Stichtag in Moskau abgemeldet hatte und nach seiner Zugfahrt im Fernen Osten zwei Tage nach dem Stichtag wieder anmeldete, hatte 2005 immer noch keine russische StAng.
Da gab es eine ausführliche Reportage in den Medien ...

Wer am 06.02.1992 keine "Propiska" = ständige Registrierung auf dem Territorium der Russischen Föderation hatte, wurde nicht kraft Gesetzes als russischer StAng anerkannt - so wurde der Gesetzeserwerb formuliert.
In RUS galt und gilt: Ständiger Aufenthalt ist dort, wo man ständig registriert ist. Ob man sich überhaupt dort aufhält oder nicht.

Wer dazu noch im Ausland lebte, bekam noch nicht mal eine (offizielle) Information darüber selbst in den Fällen, wo die russische AV den Aufenthaltsort des "Auslandsrussen" kannte.
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„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

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Antwort #14 - 20.09.2013 um 12:15:56
 
Petersburger schrieb am 20.09.2013 um 09:03:25:
Irrelevant.

Vermutlich in dem Fall. Vielleicht hätte sich aus eine Staatsangehörigkeit der Eltern (jetzt nicht die russische) auch eine für ihn ableiten lassen.
Gut, dass Du bestätigt hast, dass das in keinem Fall möglich ist.

D.h. der TE ist wie er vermutet wirklich staatenlos. Also, was soll er tun : Reiseausweis in Hannover schriftlich beantragen und bei Ablehnung klagen?
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