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Einbürgerung ohne "Beratungsgespräch" möglich? (Gelesen: 5.818 mal)
d1ma
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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16.09.2013 um 11:21:07
 
Ich habe heute mit der Staatsangehörigkeitsbehörde telefoniert, um einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch wegen geplanter Einbürgerung zu vereinbaren. Eine böse Überraschung: die ersten freien Termine sind im Juli 2014! Es wurde noch extra betont: ohne Beratungsgespräch kann man überhaupt keinen Antrag stellen. Zuerst Beratungsgespräch, erst dann Antrag auf Einbürgerung.
Wie es aus meinem letzten Thema folgt, hat meine Frau und ich am Ende dieses Jahres Anspruch auf Einbürgerung.
Müssen wir wirklich noch 6-7 Monate warten, nur weil die Behörde keinen freien Termin für uns finden kann?
Oder kann man doch den Antrag herunterladen, diesen ausfüllen und zusammen mit notwendigen Unterlagen per Post senden?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 16.09.2013 um 11:34:28
 
d1ma schrieb am 16.09.2013 um 11:21:07:
Müssen wir wirklich noch 6-7 Monate warten, nur weil die Behörde keinen freien Termin für uns finden kann?

Nein, müsst ihr nicht - das Beratungsgespräch ist zwar immer zu empfehlen, aber es ist keine zwingende Voraussetzung. Es reicht, wenn der schriftlichen Antrag gestellt wird, fehlende Unterlagen können ggf. nachgereicht werden.

Ich frage mich ernsthaft welche Behörde derart überlastet ist, dass sie für die nächsten 10 Monate keinen Termin anbieten kann.  Berlin, Hamburg oder Bremen? Schockiert/Erstaunt

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d1ma
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 16.09.2013 um 11:38:57
 
Zitat:
Ich frage mich ernsthaft welche Behörde derart überlastet ist, dass sie für die nächsten 10 Monate keinen Termin anbieten kann.Berlin, Hamburg oder Bremen? Schockiert/Erstaunt

Du wirst nicht glauben: Karlsruhe!  Laut lachend

Danke für die Antwort.
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reinhard
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Antwort #3 - 16.09.2013 um 12:22:43
 
Die Frage, ob eine Wartezeit von 10 Monaten angemessen ist, solltest Du erst mal so weit oben wie möglich stellen, also beim Ministerpräsidenten bzw. der Integrationsministerin. Bitte um eine kurze Definition des Begriffs "Willkommenskultur" aus Sicht der Landesregierung.

Die Einbürgerungsbehörde macht ihren eigenen Stellenplan nicht, das wird "weiter oben" entschieden.
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d1ma
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 16.09.2013 um 14:55:29
 
reinhard schrieb am 16.09.2013 um 12:22:43:
Die Frage, ob eine Wartezeit von 10 Monaten angemessen ist, solltest Du erst mal so weit oben wie möglich stellen, also beim Ministerpräsidenten bzw. der Integrationsministerin.

Leider glaube ich nicht, dass so ein Schreiben uns wirklich hilft, einen früheren Termin zu bekommen. Obwohl ich zugeben muss, dass Don Quijote mich immer beeindruckt hat.  Smiley
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
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Antwort #5 - 16.09.2013 um 15:06:56
 
d1ma schrieb am 16.09.2013 um 14:55:29:
Leider glaube ich nicht, dass so ein Schreiben uns wirklich hilft, einen früheren Termin zu bekommen. 


Probiers doch einfach, wenns wirklich nicht hilft, dann wirds auch nicht schaden.
Vielleicht hilft es dir ja doch und dann in der Folge auch einigen anderen Einbürgerungsbewerbern.
Und letztendlich kann es sogar der Behörde helfen. Sollte der Grund für die lange Wartezeit ein personelles Problem sein und  die EBH chronisch unterbesetzt sein, dann kann ein Hinweis von außen durchaus auf die Personalbemessung einen positiven Effekt haben.
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 16.09.2013 um 15:07:29
 
d1ma schrieb am 16.09.2013 um 14:55:29:
Leider glaube ich nicht, dass so ein Schreiben uns wirklich hilft


Dann mach einfach nichts. Vielleicht hilft das ja.

Im Ernst: Ich würde diese 58 Cent investieren.
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d1ma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 16.09.2013 um 15:54:14
 
OK, dann schreibe ich den gnädigen Herrn Kretschmann an.
Vielleicht hilft es doch, wer weiß.
Danke an alle.
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Antwort #8 - 17.09.2013 um 00:02:41
 
d1ma schrieb am 16.09.2013 um 15:54:14:
OK, dann schreibe ich den gnädigen Herrn Kretschmann an.

Der dürfte kaum für die Personalbesetzung in Eurer Kommune/Eurer Kreisverwaltung zuständig sein.

Der Bürgermeister bzw. der Landrat sollten eher die kompetenteren Ansprechpartner sein.
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Odysseus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #9 - 17.09.2013 um 08:29:32
 
Der einfachste Weg wird sein, wenn Du - ggf formlos - schriftlich die EB beantragst.
Du legst Kopien der vorhandenen Personenstandsurkunden (falls nicht deutschsprachig mit Übersetzung durch einen für deutsche Gerichte und Notare beeidigten Dolmetscher), also Geburtsurkunden der Antragsteller, ggf Heiratsurkunde, ggf. GebU der Kinder (auch wenn diese nicht eingebürgert werden sollen), Kopien der Pässe mit AT, Einkommensnachweise, Nachweise über Sprachkenntnisse, ggf. EB-Test bei.
Bitte ggf. um Benennung der Kontoverbindung, damit ein ggf erforderlicher Gebührenvorschuss gezahlt werden kann. Biete an, die Originale bei einem persönlichen Gespräch vorzulegen.

Mehr kannst Du erstmal nicht tun. Wenn du das gemacht hast, ist die EBH in der Pflicht.
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d1ma
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #10 - 17.09.2013 um 09:19:02
 
Danke, Odysseus.

Müssen alle Kopien der deutschsprachigen Unterlagen auch beglaubigt werden?

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Odysseus
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Antwort #11 - 17.09.2013 um 13:43:19
 
beglaubigt werden müssen die Kopien m.E. nicht, da Du ja nach Terminvereinbarung gerne bereit bist, die Originale vorzulegen.
Die Übersetzungen sollten aber von einem für Gerichte und Notare vereidigten Dolmetscher gefertigt werden, damit ggf. die erforderliche ISO-Norm beachtet wird.
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reinhard
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Antwort #12 - 17.09.2013 um 13:46:53
 
Odysseus schrieb am 17.09.2013 um 13:43:19:
vereidigten Dolmetscher


... sollte eine ermächtigte Übersetzerin oder Übersetzer sein.

(Dolmetscher arbeiten nur mündlich)

hier: www.gerichts-uebersetzer.de
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engine
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Antwort #13 - 18.09.2013 um 10:19:01
 
Hallo,

aus dem Migrationsbeirat der Stadt Karlsruhe erhielt ich heut morgen folgenden Hinweis:

Das Karlsruher Einwohnermeldeamt und die Einwanderungsbehörde sind die nächsten 2,5 Wochen jeden Tag von 8-15 Uhr (Freitags 8-12 Uhr) im Zimmer 005 des Internationalen Büros des KIT anwesend.
(Das ist in der alten Kinderklinik am Durlacher Tor, Eingang in der Karl-Wilhelmstr.)

Die Info enthielt auch den Hinweis, dass es dort praktisch keine/kaum Wartezeiten gäbe.

Vielleicht kann Dir da jemand weiterhelfen?
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d1ma
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Antwort #14 - 21.09.2013 um 12:04:59
 
Danke, engine. Am Montag gehe ich dann dorthin.
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