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Chancen einer AE nach Eheschließung mit Touristenvisum? (Gelesen: 3.621 mal)
desperate123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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02.09.2013 um 13:27:15
 
Hallo zusammen,

vorab: Ich weiß, dass es nicht gerne gesehen wird, dass man mit einem Touristen- bzw. Besuchsvisum eine Ehe schließt. Diese Visa sind dafür auch nicht gedacht, das weiß ich und es war auch zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung gar nicht beabsichtigt mit dem Besuchsvisum zu heiraten.

Nun waren meine jetzige Verlobte und ich allerdings schon so weit, dass wir alle Papiere zusammenhatten und über eine Eheschließung im Januar nachgedacht hatten. Ich hatte auch schon unsere Ringe besorgt und dann waren wir in Paris... Nunja... und jetzt sind wir verlobt und waren danach beim Standesamt und haben dort alle notwendigen Unterlagen eingereicht und jetzt steht unser Termin kurz bevor Smiley

Ich wollte fragen, wie hoch die Chancen sind, dass sie Ausländerbehörde einem eine Aufenthaltserlaubnis ausstellt, wenn man ALLE notwendigen Unterlagen (die man sowieso bei der Botschaft eingereicht hätte für eine Familienzusammenführung) bei der Ausländerbehörde vorlegt, sprich auch das A1 Zertifikat etcpp.

Gibt es Gesetzestexte die das verbieten, oder erlauben, oder gar ins Ermessen der Behörde legen?

Wenn man nett und freundlich ist, könnte das helfen Smiley ?

Wir möchten einfach jetzt vermeiden, dass wir nochmal mit rund tausend Euro einen Flug bezahlen müssen, den man sich sparen könnte, da die Unterlagen von der Botschaft sowieso zur Ausländerbehörde geschickt werden und dann wieder zurück...

Sprich man könnte die Botschaft als "Vermittler" ja raus lassen... würde daher gerne wissen, ob sowas klappen kann, und wenn ja, wie man argumentieren kann.

Danke und viele Grüße
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reinhard
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Antwort #1 - 02.09.2013 um 13:30:25
 
Mit einem Touristenvisum dürft Ihr heiraten. Das ist überhaupt kein Problem. "Gern gesehen" ist vollkommen egal.

Bleiben darf man damit nicht. Dazu braucht man ein FZF-Visum (D-Visum). Mit einem C-Visum geht gar nichts.

Heiraten ja, aber dann ausreisen und zum Umzug das richtige Visum beantragen.

Für das Visum ist ausschließlich die Botschaft zuständig, sie beteiligt die ABH. Erst mit dieser Beteiligung gibt es die Zustimmung der ABH, und die ist Voraussetzung für die Aufenthaltserlaubnis.

Es gibt die theoretische Ausnahme, dass die ABH auf das Visumverfahren verzichten kann. Das könnte eine Chance haben, wenn diese Woche im Heimatland ein Krieg ausbricht, der Flughafen geschlossen wird oder die Botschaft einen Volltreffer bei der Bombardierung der Hauptstadt bekommt. Also: Absolute, sehr seltene Ausnahme nur mit sehr, sehr guten Gründen.
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Runenwolf
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Antwort #2 - 02.09.2013 um 13:38:33
 
Deine Verlobte ist also mit einem Touristenvisum hier eingereist, hat dabei bestätigt, dass sie wieder ausreist. Dann habt ihr geheiratet und jetzt will sie gleich hierbleiben und den Flug sparen.

Als Mitarbeiter einer ABH würde ich mich da fragen, ob bei der Visumsbeantragung eventuell falsche Angaben gemacht wurden.
Denn schließlich muss sie ja in ihrem Heimatland ja beispielsweise noch ihre Wohnung auflösen und ihre restlichen Sachen holen. Es ist kaum vorstellbar, dass jemand mit Sack und Pack und seiner ganzen Habe nur zu einem Besuch nach Deutschland kommt.
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desperate123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.09.2013 um 13:48:28
 
Hallo Runenwolf,

danke für deine Rückmeldung. Eine Wohnung gibt es nicht zum Auflösen, da meine Verlobte im Haus meiner Oma wohnt, das Haus würde also auch nach der Familienzusammenführung bestehen bleiben.

Natürlich hat sie aber noch jede Menge anderer Dinge vorort die abgeholt werden müssten, allerdings ließe sich das zeitlich dann variabel gestalten.

Aber nun gut, dann müssen wir in den sauren Apfel beissen. Ich hatte nur gedacht dass man das Prozedere vielleicht verkürzen könnte, weil:

Besuch Botschaft -> Einreichen Unterlagen -> Unterlagen an ABH versenden -> OK erhalten -> Unterlagen an Botschaft zurücksenden -> Visum erhalten -> Einreisen -> Visum in AE umwandeln

hätte man ja in :

Besuch ABH -> Einreichen Unterlagen -> OK erhalten -> AE erhalten

verkürzen können.... nunja, demsei dann wohl nicht so... schade Griesgrämig
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Runenwolf
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Antwort #4 - 02.09.2013 um 13:54:59
 
desperate123 schrieb am 02.09.2013 um 13:48:28:
Ich hatte nur gedacht dass man das Prozedere vielleicht verkürzen könnte


Du könntest bei der ABH nach einer Vorabzustimmung fragen. Einen Anspruch darauf hast du nicht, aber vielleicht bekommst du sie. Dann dauert das Visumsverfahren nicht ganz so lange und deine Frau ist schneller wieder hier.

Klar die Flugkosten sparst du dir damit nicht, aber es kann halt schneller gehen.
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desperate123
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.09.2013 um 15:08:28
 
Danke Runenwolf... ich habe unsere ABH mal kontaktiert. Eventuell kommt man uns hier entgegen.

Viele Grüße  Augenrollen
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Runenwolf
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Antwort #6 - 02.09.2013 um 15:34:17
 
Na, dann drück ich mal die Daumen ...

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