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Neue Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsgesetz in Baden-Württemberg (Gelesen: 2.123 mal)
dim4ik
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Mitten in nirgendwo, Baden-Württemberg, Germany
Mitten in nirgendwo
Baden-Württemberg
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neue Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsgesetz in Baden-Württemberg
26.08.2013 um 07:55:25
 
Ich reposte einfach mal diese Information hier:

Zitat:
Mit der Verwaltungsvorschrift zum Staatsangehörigkeitsgesetz (VwV StAG), die seit 01.08.2013 gilt, erleichtert das Ministerium für Integration die Einbürgerung langjährig in Deutschland lebender Ausländer spürbar, so die Landesregierung.

"Soweit es der bundesrechtliche Rahmen zulässt, haben wir mit dieser Verwaltungsvorschrift weitere Einbürgerungshemmnisse abgebaut und Wartezeiten verkürzt", sagte Ministerin Bilkay Öney. Zum Beispiel würden die Behörden künftig deutsche Bildungsabschlüsse stärker im Einbürgerungsverfahren gewichten. Habe ein Bewerber eine Berufsausbildung oder ein Hochschulstudium in Deutschland absolviert, könne die Behörde die für die Einbürgerung regelmäßig erforderliche Aufenthaltsdauer von acht Jahren auf sechs Jahre verkürzen und auf einen zusätzlichen Sprachnachweis verzichten. "Ziel ist ein liberales und modernes Einbürgerungsrecht, das insbesondere Hochqualifizierte stärker an das Land bindet", so Öney.

Außerdem erlaube die neue Verwaltungspraxis erstmalig ausländischen Minderjährigen, die einen Anspruch auf Einbürgerung haben, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben und vorübergehend die ausländische zu behalten. Dies betreffe Minderjährige, die nach dem Recht ihres Heimatstaates erst ab einem bestimmten Lebensalter aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen werden könnten. "Die Verwaltungsvorschrift geht damit auf Schwierigkeiten ein, die sich für Minderjährige bei der Entlassung aus der Staatsangehörigkeit ihrer Herkunftsstaaten ergeben", so Öney. Kinder von Flüchtlingen würden künftig ebenso wie ihre Eltern unter endgültiger Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, auch wenn sie selbst keinen Flüchtlingsstatus besitzen.

Die neue Verwaltungsvorschrift gehe zudem auch auf die Lebenssituation älterer Menschen ein. Bei Personen, die mindestens 60 Jahre alt seien und seit mindestens zwölf Jahren in Deutschland lebten, sähen die Einbürgerungsbehörden nicht nur vom Nachweis schriftlicher Sprachkenntnisse ab, sondern künftig auch von einem Einbürgerungstest. Weitere Erleichterungen ergäben sich durch die gleichzeitig in Kraft getretene Verwaltungsvorschrift über Zustimmungserfordernisse im Staatsangehörigkeitsrecht. Zur Beschleunigung der Einbürgerungsverfahren habe das Ministerium für Integration die zustimmungsbedürftigen Einbürgerungstatbestände erheblich reduziert. Weggefallen seien insbesondere die Zustimmungserfordernisse der Regierungspräsidien für Einbürgerungen, in denen die notwendige Aufenthaltsdauer wegen besonderer Integrationsleistungen verkürzt werden solle.


Die angesprochenen Vorschriften findet man auf der Webseite des Integrationsministeriums BW.
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