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Fragen zur Einbürgerung eines Palästinensers (Gelesen: 1.339 mal)
Themen Beschreibung: Muss alte Staatsbürgerschaft aufgegeben werden?
ala
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: palästina
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fragen zur Einbürgerung eines Palästinensers
21.08.2013 um 01:44:46
 
hallo,
ich bin Maschinenbau Student aus Gaza-streifen und hab den Reisepass Palästina Autonomie aus Gaza.
ich lebe in Deutschland seit knapp 8 Jahren und wollte gerne fragen ob ich recht habe die Einbürgerung zu beantragen wenn Palästina als Staatenlos anerkannt wird oder als ungeklärt auch.

können Sie mir ein Paar Tipps geben ob ich da was machen kann.

ich bedanke mich sehr,
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 21.08.2013 um 07:41:21
 
Ich habe Dir einen eigenen thread eröffnet.

Es macht wenig Sinn und wird unübersichtlich, wenn man sich an einen längst abgehandelten thread, der fast 1 1/2 Jahre ruht hängt. - Zudem ist Deine Frage doch spezifisch anders als die in dem thread behandelte, in dem Du zunächst gepostet hattest.

Bei uns gilt der Grundsatz: Eigene Frage = eigener thread.

Ich denke, Du wirst nun hier bald auch Sachantworten bekommen.


=schweitzer=
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #2 - 21.08.2013 um 10:53:51
 
Mit einer AE als Student (§ 16) kann man nicht eingebürgert werden.
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #3 - 21.08.2013 um 21:32:15
 
ala schrieb am 21.08.2013 um 01:44:46:
ich bin Maschinenbau Student


Wenn, wie bei ausländischen Studenten üblich, eine
AE nach § 16 AuenthG vorhanden ist, ist eine
Einbürgerung derzeit überhaupt nicht möglich,
das ist völlig unabhängig von der Problematik
staatenlos/Palästinenser. Bei einer "besseren" AE
wird es anders aussehen, sofern die sonstigen
Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind. Allerdings
werden in Bayern und Sachsen Zeiten mit AE nach
§ 16 wiederum nicht angerechnet.

Da Palästina kein von Deutschland anerkannter Staat
ist, existiert aus deutscher Sicht auch keine paläs-
tinensische Staatsangehörigkeit, welche für eine
Einbürgerung aufgegeben werden müsste. Demnach
kann der Inhaber eines palästinensischen Passes
diesen bei einer Einbürgerung behalten, lediglich
eine darin befindliche AE / NE würde ungültig
gemacht werden, da Deutsche keine AE / NE haben
können.
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