ala schrieb am 21.08.2013 um 01:44:46:ich bin Maschinenbau Student
Wenn, wie bei ausländischen Studenten üblich, eine
AE nach § 16 AuenthG vorhanden ist, ist eine
Einbürgerung derzeit überhaupt nicht möglich,
das ist völlig unabhängig von der Problematik
staatenlos/Palästinenser. Bei einer "besseren"
AE wird es anders aussehen, sofern die sonstigen
Voraussetzungen ebenfalls erfüllt sind. Allerdings
werden in Bayern und Sachsen Zeiten mit
AE nach
§ 16 wiederum nicht angerechnet.
Da Palästina kein von Deutschland anerkannter Staat
ist, existiert aus deutscher Sicht auch keine paläs-
tinensische Staatsangehörigkeit, welche für eine
Einbürgerung aufgegeben werden müsste. Demnach
kann der Inhaber eines palästinensischen Passes
diesen bei einer Einbürgerung behalten, lediglich
eine darin befindliche
AE /
NE würde ungültig
gemacht werden, da Deutsche keine
AE /
NE haben
können.