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Einbürgerungszusicherung erhalten, nun gibt es mehr Fragen als vorher. (Gelesen: 10.757 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung mit zwei Pässen und NE
Errare_humanum_est
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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30.07.2013 um 18:02:41
 
Hallo,

ich habe die letzten 20 Jahre meines Lebens mit meinem georgischen Reisepass in Deutschland gelebt.
Davor wohnte ich zwar in Russland, hatte aber keinen gültigen russischen Pass, nur den alten aus der Sowjetunion.
Meine Mutter, Schwester, Großeltern und andere Verwandte wohnen allesamt in Russland und ich konnte sie als Georgier mehrere Jahre nicht mehr besuchen, weil ich entweder kein Visum mehr für Russland bekam (wegen der angespannten russisch-georgischen Beziehungen) oder schlicht Angst hatte als Georgier (mit entsprechendem Aussehen) bei einer von unzähligen Passkontrollen von russischen Polizisten schikaniert zu werden. Bei meinen wenigen stattgefundenen Besuchen hatte ich stets ein russisches Visum in meinem georgischen Reisepass gehabt.

Nun hat sich im Zuge meiner Einbürgerung herausgestellt, dass ich auch eine russische Staatsbürgerschaft besitze.
Beim Abholen der Einbürgerungszusicherung wurde mir aufgetragen den Verlust von georgischer UND russischer Staatsbürgerschaften oder einfach deren Nichtvorhandensein zu beweisen.
Nach einer aufwendigen und teuren Nachfrage auf Feststellung der Staatsangehörigkeit bei der russischen Botschaft hat sich bestätigt, dass ich als russischer Staatsbürger gelte.
Das hatte mich erst mal aus den Socken gehauen, hätte ich doch mit einem russischen Reisepass schon die ganze Zeit meine Verwandten ohne Angst und Strapazen besuchen können!
Wahrscheinlich hat mich meine Mutter vor 20 Jahren als in ihrer Wohnung lebend in Russland eingetragen, was dazu geführt hat, dass die russischen Behörden mich als russischen Staatsbürger führten. Das Erteilen der russischen Visa in meinem georgischen Pass kann ich nur auf verschiedene Namensschreibweisen zurückführen.
Jedenfalls habe ich, als ich es amtlich hatte, einen russischen Reisepass beantragt und kann ihn übermorgen abholen!

Jetzt stellt sich für mich die Frage, welche Möglichkeiten ich nun habe.

1. Georgische und russische Staatsbürgerschaften abgeben und deutschen Personalausweis abholen.
2. Die beiden Staatsbürgerschaften behalten und mit meiner Einbürgerungszusicherung (gültig bis 10.2014) die nahende Bundestagswahl abwarten. Man munkelt ja, dass die SPD, aber vor allem Grüne und die Linke wieder mehrere Staatsbürgerschaften erlauben wollen, wie es in den meisten anderen Ländern üblich ist.

Ich tendiere momentan zu zwei, auch weil es ganz schön  aufwendig sein dürfte 2 Staatsangehörigkeiten aufzugeben.

Was würdet ihr mir raten? Habe ich irgendetwas nicht beachtet oder vergessen?
Und was passiert, wenn die Einbürgerungszusicherung abläuft? Kann man sich danach noch einmal einbürgern lassen? Fängt man dann mit dem Antrag bei null an?

Wenn ich 2 Pässe behalte, stellt sich noch eine Frage:

Ich werde meine Niederlassungserlaubnis aus meinem georgischen Pass in meinen neuen russischen übertragen lassen müssen, damit ich ohne Visum nach Russland fliegen kann.
Weiß jemand, wie kompliziert das ist und wie lange das dauert?
Ich habe noch keine elektronische Karte.

Verzeihung für so viel Text, umso mehr bin ich denjenigen dankbar, die mir einen Rat geben können!

MFG
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reinhard
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Antwort #1 - 30.07.2013 um 18:21:23
 
Ich rate dazu:

Wenn Du auf die doppelte Staatsangehörigkeit hoffst, die SPD / FDP / Grüne / Linke / Piraten tatsächlich wollen, dann warte den 22. September ab, bevor Du handelst.

Aber: Du solltest Dich ab sofort informieren, wie Du genau die beiden Staatsangehörigkeiten los wirst. Soweit ich weiß, ist das Loswerden der russischen Staatsangehörigkeit vor allem von Deiner Hartnäckigkeit abhängig, weil Du das Konsulat regelmäßig anstoßen musst.

Mit dem deutschen Pass kannst Du ja visumfrei nach Georgien. Nach Russland brauchst Du ein Visum. Und weil Russland und EU über Visumfreiheit verhandeln, hat Russland zur Zeit das Verfahren bis zum Visum mit einigen Hindernissen gespickt, um Druck auszuüben.
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cmyk
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Antwort #2 - 30.07.2013 um 18:44:48
 
reinhard schrieb am 30.07.2013 um 18:21:23:
Mit dem deutschen Pass kannst Du ja visumfrei nach Georgien. Nach Russland brauchst Du ein Visum. Und weil Russland und EU über Visumfreiheit verhandeln, hat Russland zur Zeit das Verfahren bis zum Visum mit einigen Hindernissen gespickt, um Druck auszuüben.

Hierzu möchte ich anmerken, dass das russische Visum seit vielen Jahren in Supermärkten quer durch Deutschland angeboten wird, der Preis liegt aktuell bei ca. 70 Euro und dauert vielleicht 2 Wochen.

Errare_humanum_est schrieb am 30.07.2013 um 18:02:41:
Ich werde meine Niederlassungserlaubnis aus meinem georgischen Pass in meinen neuen russischen übertragen lassen müssen, damit ich ohne Visum nach Russland fliegen kann.

Du brauchst bestimmt keinen deutschen Aufenthaltstitel, um mit deinem russischen Pass nach Russland zu fliegen.
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reinhard
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 30.07.2013 um 19:05:22
 
Doch, braucht man. Sonst wird man beim Rückflug nicht ins Flugzeug gelassen. Zwar ginge die Kombination "russischer Pass - ohne" und "georgischer Pass - mit", aber dann müsste er immer bei der Ausreise den georgischen Pass zusätzlich zeigen.
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planloser
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Antwort #4 - 30.07.2013 um 19:13:55
 
cmyk schrieb am 30.07.2013 um 18:44:48:
Du brauchst bestimmt keinen deutschen Aufenthaltstitel, um mit deinem russischen Pass nach Russland zu fliegen.


Auf dem Hinweg nicht, aber bei der Rückkehr nach DE wäre es nicht schlecht einen AT zu haben!
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Errare_humanum_est
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Georgisch
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Antwort #5 - 31.07.2013 um 12:26:35
 
Vielen Dank für alle Antworten!

Ich habe mich entschieden die Wahl abzuwarten.

Kann mir denn bitte jemand sagen was passiert, wenn die Einbürgerungszusicherung abläuft? Müßte man dann bei einer Einbürgerung ganz von vorne anfangen?

Und weiß jemand wie aufwendig das ist, die Niederlassungserlaubnis aus dem georgischen in den russischen Pass übertragen zu lassen? Vor allem wie lange das dauert?

Ich werde es tun müssen, weil vor dem Rückflug von Russland nach Deutschland kontrolliert wird, ob man eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland hat. Da haben reinhard und planloser recht.

Einfach den georgischen Pass vorzeigen funktioniert dann nicht, weil der Name etwas anders buchstabiert wird.

Außerdem möchte ich den georgischen Pass auch gar nicht nach Russland mitnehmen. Die Georgier stehen in Russland unter Generalverdacht kriminell zu sein und erfahren meistens  eine "Sonderbehandlung" von sämtlichen offiziellen Stellen.

Danke im voraus,
MFG
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 31.07.2013 um 12:32:15
 
Errare_humanum_est schrieb am 31.07.2013 um 12:26:35:
Müßte man dann bei einer Einbürgerung ganz von vorne anfangen?

Die EBZ kann verlängert werden, wenn die Einbürgerungsvoraussetzungen weiterhin erfüllt werden (das wird dann geprüft). Außerdem wollen viele EBH dann auch einen Nachweis, dass man zwischenzeitlich einen Ausbürgerungsantrag gestellt hat.

Errare_humanum_est schrieb am 31.07.2013 um 12:26:35:
Und weiß jemand wie aufwendig das ist, die Niederlassungserlaubnis aus dem georgischen in den russischen Pass übertragen zu lassen? Vor allem wie lange das dauert?

Es ist anscheinend nicht möglich einen zweiten eAT zu erteilen. Hier müsste die ABH entweder die Passnummer des russischen Passes im Anmerkungsfeld eintragen (siehe BVerwG 1 C 12.12
vom 19.03.2013, Rn. 23) oder einen AT als Klebeetticket erteilen. Ersteres scheint mit aber aufgrund der abweichenden Schreibweise des Namen problematisch.

Für die Dauer musst Du die ABH fragen.
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« Zuletzt geändert: 31.07.2013 um 12:46:20 von N/V »  
 
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Errare_humanum_est
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Antwort #7 - 31.07.2013 um 13:21:02
 
Danke für die schnelle Antwort.

Ich habe noch keinen eAT, vielleicht wird es deswegen einfacher. Denn ich könnte mir jetzt theoretisch meine NE, die in den georgischen Pass eingeklebt ist als eAT mit den Daten aus dem russischen Pass ausstellen lassen.
Wie es in der Praxis funktioniert, wird sich erst zeigen müssen.
Mir schwant Böses wegen der unterschiedlichen Schreibweisen.

Die Frage mit der Einbürgerungszusicherung war anders gemeint: Was passiert, wenn ich die Zusicherung auslaufen lasse, ohne irgendetwas zu unternehmen und irgendwann in 5-10 Jahren mich aber trotzdem einbürgern lassen möchte?
Gibt es dann Nachteile?

MFG
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Blaise
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Antwort #8 - 31.07.2013 um 14:20:14
 
Errare_humanum_est schrieb am 31.07.2013 um 13:21:02:
Was passiert, wenn ich die Zusicherung auslaufen lasse, ohne irgendetwas zu unternehmen und irgendwann in 5-10 Jahren mich aber trotzdem einbürgern lassen möchte?
Gibt es dann Nachteile?

Hallo,

der Antrag auf Einbürgerung würde kostenpflichtig abgelehnt werden. Ein neuer Antrag ist trotzdem möglich und muss auch genehmigt werden, wenn dann die Voraussetzungen für die Einbürgerung vorliegen.

Ein nicht genehmigter Einbürgerungsantrag ist per se kein Ablehnungsgrund.

Blaise
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Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
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reinhard
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Antwort #9 - 31.07.2013 um 14:34:48
 
Ich habe schon Einbürgerungszusicherungen gesehen, die zwei Jahre gültig waren, auch schon welche, die (auf Wunsch) drei Jahre gültig waren. Es müsste auf der Zusicherung draufstehen, und mit guter Begründung (Ausbürgerung beantragt, 14mal gemahnt, noch keine Antwort) lässt sich die auch verlängern - rechtzeitig Antrag stellen.

Allerdings: Wenn Du auch im Oktober noch unentschlossen bist und in zwei Jahren noch nichts zur Ausbürgerung unternommen hast, wird sie voraussichtlich nicht verlängert.
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g.galina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 31.07.2013 um 15:11:21
 
Errare_humanum_est schrieb am 30.07.2013 um 18:02:41:
Hallo,

ich habe die letzten 20 Jahre meines Lebens mit meinem georgischen Reisepass in Deutschland gelebt.
Davor wohnte ich zwar in Russland, hatte aber keinen gültigen russischen Pass, nur den alten aus der Sowjetunion.
Meine Mutter, Schwester, Großeltern und andere Verwandte wohnen allesamt in Russland und ich konnte sie als Georgier mehrere Jahre nicht mehr besuchen, weil ich entweder kein Visum mehr für Russland bekam (wegen der angespannten russisch-georgischen Beziehungen) oder schlicht Angst hatte als Georgier (mit entsprechendem Aussehen) bei einer von unzähligen Passkontrollen von russischen Polizisten schikaniert zu werden. Bei meinen wenigen stattgefundenen Besuchen hatte ich stets ein russisches Visum in meinem georgischen Reisepass gehabt.

Nun hat sich im Zuge meiner Einbürgerung herausgestellt, dass ich auch eine russische Staatsbürgerschaft besitze.
Beim Abholen der Einbürgerungszusicherung wurde mir aufgetragen den Verlust von georgischer UND russischer Staatsbürgerschaften oder einfach deren Nichtvorhandensein zu beweisen.
Nach einer aufwendigen und teuren Nachfrage auf Feststellung der Staatsangehörigkeit bei der russischen Botschaft hat sich bestätigt, dass ich als russischer Staatsbürger gelte.
Das hatte mich erst mal aus den Socken gehauen, hätte ich doch mit einem russischen Reisepass schon die ganze Zeit meine Verwandten ohne Angst und Strapazen besuchen können!
Wahrscheinlich hat mich meine Mutter vor 20 Jahren als in ihrer Wohnung lebend in Russland eingetragen, was dazu geführt hat, dass die russischen Behörden mich als russischen Staatsbürger führten. Das Erteilen der russischen Visa in meinem georgischen Pass kann ich nur auf verschiedene Namensschreibweisen zurückführen.
Jedenfalls habe ich, als ich es amtlich hatte, einen russischen Reisepass beantragt und kann ihn übermorgen abholen!

Jetzt stellt sich für mich die Frage, welche Möglichkeiten ich nun habe.

1. Georgische und russische Staatsbürgerschaften abgeben und deutschen Personalausweis abholen.
2. Die beiden Staatsbürgerschaften behalten und mit meiner Einbürgerungszusicherung (gültig bis 10.2014) die nahende Bundestagswahl abwarten. Man munkelt ja, dass die SPD, aber vor allem Grüne und die Linke wieder mehrere Staatsbürgerschaften erlauben wollen, wie es in den meisten anderen Ländern üblich ist.

Ich tendiere momentan zu zwei, auch weil es ganz schön  aufwendig sein dürfte 2 Staatsangehörigkeiten aufzugeben.

Was würdet ihr mir raten? Habe ich irgendetwas nicht beachtet oder vergessen?
Und was passiert, wenn die Einbürgerungszusicherung abläuft? Kann man sich danach noch einmal einbürgern lassen? Fängt man dann mit dem Antrag bei null an?

Wenn ich 2 Pässe behalte, stellt sich noch eine Frage:

Ich werde meine Niederlassungserlaubnis aus meinem georgischen Pass in meinen neuen russischen übertragen lassen müssen, damit ich ohne Visum nach Russland fliegen kann.
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Aha! du hast a.....karta gezogen! jetzt muss alles alles seit 20-jahgren gestoppt werden! deine ganze 20-jahren waren falsch! alles falsch! deutsche müssen dich jetzt neu als russe registrieren und alles neu überprüfen! und es kann sogar zum Abschibung nach russland kommen! Tschuß aus Deutschland! schöne gute Heimreise! solchen fall habe ich in usere Gemeinde gehört! die ganze Familie war nach Russland abgeschoben!
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Antwort #11 - 31.07.2013 um 15:19:11
 
Zitat:
und es kann sogar zum Abschibung nach russland kommen!  Tschuß aus Deutschland! schöne gute Heimreise!

So ein Unsinn, nur weil sich jetzt herausgestellt hat, daß er auch die russische Staatsangehörigkeit innehat, wird er doch nicht abgeschoben.

Da müßte er schon eine Bank überfallen oder sonstwie schwerkriminell in Erscheinung treten.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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g.galina
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Antwort #12 - 31.07.2013 um 15:37:04
 
lottchen schrieb am 31.07.2013 um 15:19:28:
Können die Mods diese Galina nicht mal stoppen? Das ist ja echt nervig, immer wieder diese sinnlosen Kommentare zu lesen.


das ist mir scheißegal! von diesem Idiotenforum habe ich absolut nichts! sie erzählen hier idiotische "Ratschläge"!

und Du! wenn du von mir schon nervig und hysterisch bist, dann bist Du psychophatin! du benennst mich "unsinn! aber reagierst an diesen "unsinn" trotzden hysterisch. dann ist es nicht "unsinn", wenn du an diesen "unsinn" so reagierst. Gesunde menschen reagieren nicht an "unsinn", aber du reagierst!!!!!

Das heißt ich bin gut! nur nach einem harmnlosen satz bekommen die Deutschen Schlaganfall psychotisch nevrotisch nervig, versuchen Selbstmord machen!!!!!!!!

Hah Hah Hah! blöde psischische kranke deutsche "Juristen"!


Mick, Änderung:
Na dann: Du bist raus.
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« Zuletzt geändert: 31.07.2013 um 15:53:47 von Mick »  
 
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Errare_humanum_est
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Antwort #13 - 31.07.2013 um 16:12:11
 
Danke für die Antworten.
Ich finde es wirklich bewundernswert, wie hier mit viel Geduld und Hingabe versucht wird vielen Menschen mit teilweise existenziellen Problemen unentgeltlich zu helfen!

Zu g-galina: Da versucht sich wohl jemand mit ganz wenig Verstand und dürftigen Deutschkenntnissen als Troll.
Ganz billiger Versuch. Was geht wohl in so einem Menschen vor?

Ich will mir gar nicht vorstellen wie g-galina jemandem schaden kann, der sich mit schlechten Deutschkenntnissen in einer prekären Lage an dieses Forum wendet.

Kann jemand bitte den Moderator zwecks Kontosperrung von g-galina kontaktieren?

MFG
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reinhard
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Antwort #14 - 31.07.2013 um 16:24:19
 
Errare_humanum_est schrieb am 31.07.2013 um 16:12:11:
Kann jemand bitte den Moderator zwecks Kontosperrung von g-galina kontaktieren?


Das muss niemand. Das schaffen die völlig ohne fremde Hilfe.

Kümmer Dich nicht drum, mach einfach in Deinem Thema normal weiter.
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