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Als Staatenloser nach Deutschland (Gelesen: 9.538 mal)
planloser
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17.07.2013 um 12:52:54
 
Nachdem die österreichischen Behörden mir aller Voraussicht nach endlich einen Fremdenpaß mit der Bezeichnung "staatenlos" ausstellen werden, stellt sich für mich die Frage was bei einem Umzug in die BRD passieren wird.

Lt. Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen - Staatenlosenübereinkommen Artikel 28 stellen die Vertragsstaaten  den Staatenlosen, die sich rechtmäßig in ihrem Hoheitsgebiet aufhalten, Reiseausweise aus.

Wenn ich mit meiner Ehefrau nach Deutschland übersiedle, dann ist mein Aufenthalt in Deutschland rechtmäßig, entweder durch eine AE nach § 28 AufenthG oder durch die "mitgenommene" EU-Aufenthaltskarte.

Auf wikipedia ist zu lesen:

Zitat:
Die Neuausstellung und Verlängerung erfolgt durch den Ausstellerstaat des bisherigen Ausweises. Wenn sich aber der Inhaber in einem anderen Staat niedergelassen hat und dort erlaubt lebt, geht die Zuständigkeit auf den neuen Aufnahmestaat über (sofern er Vertragsstaat des Staatenlosenübereinkommens ist). Dieser zieht den alten Reiseausweis für Staatenlose ein und sendet ihn entweder an den Ausstellerstaat zurück oder stempelt ihn ungültig.


Da ich in diesem Board schon gelesen habe, dass es ziemlich schwierig ist in Deutschland als Staatenloser anerkannt zu werden, frage ich mich wie da die Praxis aussehen kann?

Variante A: Ich gehe mit meinem österr. Fremdenpass zur ABH und bekomme unbürokratisch einen deutschen Reiseausweis für Staatenlose?

Variante B: Ich muss das gesamte Anerkennungsverfahren in Deutschland nochmals durchlaufen?
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 17.07.2013 um 14:07:38
 
Bist Du de facto oder de jure staatenlos?
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planloser
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Antwort #2 - 17.07.2013 um 14:41:21
 
Hmm, spannende Frage, bei der ich keine klare Antwort geben kann, daher eine kurze Schilderung des "Falls", wobei kurz relativ ist:

Ich wurde in den 60er Jahren des letzen Jahrtausends als eheliches Kind einer Österreicherin und eines -damals noch- Jugoslawen geboren.

Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht sah damals vor, dass ehelich Kinder grundsätzlich die Staatsangehörigkeit des Vaters erhalten, nur wenn sie sonst staatenlos wären, die der Mutter.

Eine Behörde in Österreich stellte mir dann einen österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis aus, man ging davon aus, dass ich keinen Anspruch auf die jugoslawische Staatsangehörigkeit hatte.

Mein Vater wurde 1976 aus YU ausgebürgert und in weiterer Folge in Österreich eingebürgert.

1987 stellte die zuständige Behörde in Österreich rechtskräftig fest, dass die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises ein behördlicher Irrtum war, ich bei Geburt doch einen Anspruch auf die YU-Staatsangehörigkeit gehabt hätte.

Ich versuchte daraufhin bei der zuständigen AV der alten SFRJ eine Anerkennung als Staatsangehöriger zu erwirken, zuerst wurde ich monatelang hingehalten, dann musste ich diverse Unterlagen beibringen, verrhätnismässig hohe "Bearbeitungsgebühren" bezahlen, dann wurde endlich die Anfrage ans YU-Innenministerium weitergeleitet, wobei mir damals bereits erklärt wurde, dass die Eintragung vor der Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen hätte müssen (ich war Anfang 20), ausserdem durch die Ausbürgerung meines Vaters ohnehin unmöglich sei.

Die Bearbeitung dauerte so lange, bis es kein Jugoslawien mehr gab, ich wurde durch das alte Jugoslawien nie als Staatsangehöriger anerkannt oder registriert, angeblich ist heute seitens der YU bzw. Nachfolgestaaten-Behörden nicht mehr nachvollziehbar, dass ich jemals diesen Antrag eingebracht habe.

Mein Vater ist zufällig in Beograd im heutigen Serbien geboren, war aber bis zu seiner Ausbürgerung der Teilrepublik Kroatien zuzurechnen, er hatte auch einen "Heimatschein" aus Kroatien.

Von der Republik Kroatien habe ich eine Negativbescheinigung, weil mein Vater aber im heutigen Serbien geboren wurde und die Republik Serbien auch der völkerrechtliche Nachfolger des alten YU ist (Aussage stammt von der österr. ABH) brauche ich aber auch eine Negativbescheinigung aus Serbien, mir wird aber bei der SRB AV in Wien aber sogar die Antragstellung verweigert, das geht in der Zwischenzeit so weit, dass ich bei Versuchen der Vorsprache beim Konsulat mehr oder minder hinausgeworfen werde.

Ein Mitarbeiter der AV hat mir erklärt, dass ich sicher nicht Serbe sei, als "Beweis" hat er meinen Familiennamen einfach gegooglet, einmal mit der Suche auf Seiten mit der Länderkennung .rs und einmal mit .hr, bei .rs gibt es keine Treffer, bei .hr jede Menge (war mir aber bekannt).

Wie bin ich nun staatenlos? De facto oder de jure? Ich weiß es nicht, leider!
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Saxonicus
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Antwort #3 - 17.07.2013 um 15:20:14
 
planloser schrieb am 17.07.2013 um 14:41:21:
dass die Eintragung vor der Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen hätte müssen (ich war Anfang 20), 

Womit (wieder einmal) festgestellt wäre, daß die Versäumnisse und Nachlässigkeiten der Eltern, ihren Kindern irgendwann einmal vor die Füße fallen, sich dann oft nicht mehr regeln lassen und für viel Ärger und Verdruss sorgen. Ganz abgesehen von den Kosten, die durchaus zu vermeiden gewesen wären.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Antwort #4 - 17.07.2013 um 15:24:20
 
Wie wäre es mit Anwalt einschalten ?
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Zitat:
Es werden weniger Kinder geboren. Auch durch Zuwanderung steigt die Zahl nicht.
- Orientierungstest, Anwort auf die Frage 188/250
 
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planloser
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Antwort #5 - 17.07.2013 um 15:50:35
 
Greenarrow schrieb am 17.07.2013 um 15:24:20:
Wie wäre es mit Anwalt einschalten ?


In Serbien?

In Österreich wurde der ganze Vorgang durch die Volksanwaltschaft geprüft, Ergebnis: Alles okay, wenn eine Behörde sich irrt, dann kann der Irrtum -wie bei mir- auch Jahrzehnte später einfach revidiert werden, die Rechtsfolgen für den Bürger sind egal. Nachdem ich seit Jahren die Spitzen der österr. Innenpolitik mit dem Wahnsinn dieser Gesetzeslage konfrontiere -teils unterstützt durch Medien und OppositionspolitikerInnnen- wird in der kommenden Änderung zum Staatsbürgerschaftsgesetz endlich eine gesetzliche Regelung für die solche Fälle verankert (ähnlich dem § 3 Abs. 2 des deutschen Staatsangehörigkeitsgesetzes), Ironie des Schicksals: Für mich änderst sich aus diversen Gründen nichts, nach derzeitigem Stand der Dinge kann ich in Österreich 2019 um Einbürgerung ansuchen, nachdem meines Erachtens die Republik Österreich nicht besonders nett mit mir umgegangen ist -ursächlich für diese ganze Situation ist die fälschliche Ausstellung eines österr. Staatsbürgerschaftsnachweises, wenn die Behörde das nicht gemacht hätte, hätten meine Eltern gewußt, dass ich nicht Österreicher bin und ich wäre mit meinem Vater als damals noch minderjähriges Kind miteingebürgert worden- lege ich in der Zwischenzeit keinen besonders großen Wert mehr darauf Österreicher zu werden. Dieser Wahnsinn begleitet mich seit nunmehr 26 Jahren, langsam wird es unterträglich. (zB seit 26 Jahren keine Möglichkeit legal aus Österreich aus- und in ein anderes Land einzureisen)

Serbien: Ich habe mit einem deutschsprachigen Anwalt in Beograd telefoniert, er meinte, dass es de facto unmöglich sei mit diesem Hintergrund einen Negativbescheid durch das serbische Innenministerium zu bekommen.

@ Saxonicus: Ja und nein, einerseits hätte mein Vater natürlich bei der jugoslawischen AV meine Geburt melden sollen, andererseits ist es auch paradox, dass österr. Behörden nach mehr als 20 Jahren ein von ihnen ausgestelltes Dokument als ungültig erklären.
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 17.07.2013 um 16:12:35
 
planloser schrieb am 17.07.2013 um 14:41:21:
Wie bin ich nun staatenlos? De facto oder de jure?


schwierig.

De jure staatenlos wärst Du, wenn Du beim Zusammenbruch Jugoslawiens tatsächlich dessen Staatnagehörigkeit nicht (mehr) gehabt hast  und die Staatsangehörigkeit dann auch nicht auf einen Nachfolgestaat übergeganen ist (um das nachzuvollziehen müsste man jeweils die geltenden Bestimmungen in der damaligen Zeit kennen). Ansonsten wärst Du de facto staatenlos.

Hintergrund meiner Frage war, dass - sollte die dt. ABH die österreichische Anerkennung nicht ohne weiteres übernehmen - Du in Deutschland nur als de jure Staatenloser vom Abkommen profitieren kannst. Als de facto Staatenloser (also theoretisch mit Sta. aber ohne Rechte) könntest Du in Deutschland keinen Reiseausweis für Staatenlose beanspruchen.
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Antwort #7 - 17.07.2013 um 16:19:33
 
Danke, das habe ich befürchtet, und so lange die Staatsangehörigkeit nicht geklärt ist, kann ich auch nicht eingebürgert werden, das ist auch klar.

Das wird sich wohl äußerst langwierig und teuer (Anwalt in DE, Anwalt in Serbien) werden, aber ich kann es nicht ändern, da muss ich wohl oder übel durch.

Trotzdem werde ich mit meiner Frau nach Deutschland gehen, auch wenn es dann mit der Reisefreiheit mangels Reisedokuments wohl wieder vorbei sein wird, wenigstens gibt es in DE Meer.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 17.07.2013 um 20:48:53
 
mit deinem Thema kenne ich mich nicht all zu gut aus... aber was dein Problem mit EX-YU angeht... etwas besser...

Vorab aber mal ein paar Fragen an dich...

Wann ist dein Vater geboren?

Wann ist dein Opa (Väterlicher seits) geboren? exaktes Datum!

Wo ist dein Opa (Väterlicher seits) geboren? Bitte so genau wie möglich, frage deinen Vater er soll dir auf der Karte aufzeigen, wenn sich dieser Ort in Kroatien befindet! Vielleicht mit der Angabe von Kilometern von einer jetzigen kroatischen Groß Stadt?

Falls diese Stadt im jetzigen Kroatien liegt?!

Welcher Konfession gehört dein Vater an und auch dein OPA.

Ich weiß ich nerve, aber es gibt eine Chance den kroatischen Pass bzw. Staatsangehörigkeit zu bekommen. Sollten sich deine Antworten in der Konstellation so ergeben, werde ich den Weg zeigen...

Sollte es du anrecht auf die kroatische Staatsbürgerschaft haben, wärst du zu mindestens schon mal EU-Bürger, falls dir das irgendwie weiterhilft, versuche die Fragen zu beantworten...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 17.07.2013 um 21:02:48
 
planloser schrieb am 17.07.2013 um 14:41:21:
wobei mir damals bereits erklärt wurde, dass die Eintragung vor der Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen hätte müssen (ich war Anfang 20)


ist irrelevant.
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Antwort #10 - 17.07.2013 um 22:07:10
 
Danke schrieb am 17.07.2013 um 20:48:53:
mit deinem Thema kenne ich mich nicht all zu gut aus... aber was dein Problem mit EX-YU angeht... etwas besser...

Vorab aber mal ein paar Fragen an dich...

Wann ist dein Vater geboren?



02.01.1941


Danke schrieb am 17.07.2013 um 20:48:53:
Wann ist dein Opa (Väterlicher seits) geboren? exaktes Datum!



Keine Ahnung, ich kann aber versuchen das rauszufinden, meine Tante -seine Tochter- lebt noch, vielleicht weiß sie das.

Danke schrieb am 17.07.2013 um 20:48:53:
Wo ist dein Opa (Väterlicher seits) geboren? Bitte so genau wie möglich, frage deinen Vater er soll dir auf der Karte aufzeigen, wenn sich dieser Ort in Kroatien befindet! Vielleicht mit der Angabe von Kilometern von einer jetzigen kroatischen Groß Stadt?

Falls diese Stadt im jetzigen Kroatien liegt?!



Zadvarje, circa 25 km von Split entfernt, in dem Dorf hat geschätzt die Hälfte der Bevölkerung den gleichen Familiennamen wie ich, an der dalamtinischen Küste gibt es unzählige Leute, mit denen ich irgendwie verwandt bin, aber ich habe zu meinem Vater seit Mitte der 90er Jahre keinen Kontakt mehr gehabt und ausserdem ist er 2003 gestorben. Mit meiner Familie in Kroatien habe ich seit 30 Jahren keinen Kontakt mehr, als sich meine Eltern 1980 scheiden ließen, brach der Kontakt leider ab.

Danke schrieb am 17.07.2013 um 20:48:53:
Welcher Konfession gehört dein Vater an und auch dein OPA.



Beide römisch-katholisch

Danke schrieb am 17.07.2013 um 20:48:53:
Ich weiß ich nerve, aber es gibt eine Chance den kroatischen Pass bzw. Staatsangehörigkeit zu bekommen. Sollten sich deine Antworten in der Konstellation so ergeben, werde ich den Weg zeigen...


Danke im Voraus für deine Bemühungen

Danke schrieb am 17.07.2013 um 20:48:53:
Sollte es du anrecht auf die kroatische Staatsbürgerschaft haben, wärst du zu mindestens schon mal EU-Bürger, falls dir das irgendwie weiterhilft, versuche die Fragen zu beantworten...


Das wäre genial, alles ist besser als ein Leben ohne Staatsanbürgerschaft.
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Antwort #11 - 17.07.2013 um 22:41:35
 
Dein Opa ist kroate, du musst dir irgendwie eine Geburtsurkunde von deinem Opa besorgen, dein Opa hatte u.a. die österreichisch ungarische Staatsbürgerschaft., kroatische und danach die Jugoslavische... die Geburtsurkunde bekommst du in Zadvarje (kenne ich übrigens)...

Was wichtig ist, sehr wichtig, das Ihr die Kirche von Zadvarje (es gibt mehrere) findet. Es gibt kleine Dörfer, teils mit 120 Einwohnern die zu Zadvarje gehören, aber jedes Dorf hat seine eigene Kirche! Taufschein besorgen! Die Behörden in Kroatien glauben den Priestern mehr, als den eigenen Standesbeamten. Versuche von dem Priester alle Unterlagen zu bekommen, Taufe, Konfirmation, Jugendweihe... Die mussten damals die Nationalität auf diesen Dokumenten eintragen. Das ist Beweis genug.

Somit kannst du nachweisen, das dein Vater kroate ist. Definitiv.   Egal wo er geboren ist. Dein Vater lässt seine Staatsangehörigkeit seitens der kroaten bestätigen. Er muss "keine" Einbürgerung beantragen. Und auch wenn, mittlerweile gehört Kroatien zu EU, somit verliert er seine Rechte in Österreich nicht. Er muss aber keine Einbürgerung beantragen, nur eine Feststellung. Aber er braucht diese Unterlagen.

Was noch weiter helfen würde, wenn du deinen Vater fragst wo er getauft, Jugendweihe bzw. Konformation erhalten hat. Das würde das ganze auch beschleunigen. Auch wenn es in Serbien war, teile des heutigen Serbien (Srijeme) gehörten zu Kroatien bis 1945... Damit könnte er zu 111% beweisen, das er Kroate ist.

Das ist auch nicht teuer, der Antrag liegt bei knapp 70,-€.

Dein Vater ist definitiv kroate!

Das er von den Jugos... ausgebürgert wurde... ist irrelevant... interessiert die kroaten soviel, wie dich, ob es am 01.07.2034 regnet oder die Sonne scheint...

Anders hast du keine Chance!

Aber der Reihe nach, zuerst den Vater seinen Part erledigen lassen. Und dann deinen. Anders rum oder gleichzeitig... Problematisch

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Antwort #12 - 17.07.2013 um 22:44:05
 
Danke schrieb am 17.07.2013 um 22:41:35:
Dein Opa ist kroate, du musst dir irgendwie eine Geburtsurkunde von deinem Opa besorgen, dein Opa hatte u.a. die österreichisch ungarische Staatsbürgerschaft., kroatische und danach die Jugoslavische... die Geburtsurkunde bekommst du in Zadvarje 

In Deutschland ist es ja relativ einfach, Personenstandsurkunden bei den Standesämtern anzufordern, sofern das Ereignis nicht vor 1876 (solange gibt es Standesämter) stattgefunden hat. Ob das  in Kroatien ebenso ist, weiß ich allerdings nicht.

Aber wie heißt es so treffend: Versuch macht kluch !
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Antwort #13 - 17.07.2013 um 22:53:51
 
Standesämter sind schon was tolles in Deutschland...

in Kroatien gibt es aber ein ungeschriebenes Gesetz und dieses Gesetz wird von der Kirche diktiert...

wenn die auf Ihrem Taufschein als Nationalität Kroate schreiben (und eins kann ich dir mit Sicherheit sagen, das die das gemacht haben), dann ist derjenige Kroate!

hört sich ein bisschen abgedroschen an, ist aber so...

Die Kriterien haben sich verschärft in Kroatien, wegen der Staatsangehörigkeit...

Man muss den Stammbaum nachweisen...

Ich bin selbst dran meinen zusammen zu stellen, weil ich die kroatische Staatsbürgerschaft wieder haben will... Und musste den gleichen Weg einschlagen...
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Antwort #14 - 17.07.2013 um 22:56:22
 
die unterscheiden dort immer noch zwischen Nationalität und Staatsbürgerschaft... keine Ahnung... aber es ist so...

Meine Frau bekommt jedes Mal bei der Beantragung des neuen Passes... ein Formular in die Hand gedrückt... erstes Feld "Staatsangehörigkeit"... zweites Feld "Nationalität"!!!!!
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