Hmm, spannende Frage, bei der ich keine klare Antwort geben kann, daher eine kurze Schilderung des "Falls", wobei kurz relativ ist:
Ich wurde in den 60er Jahren des letzen Jahrtausends als eheliches Kind einer Österreicherin und eines -damals noch- Jugoslawen geboren.
Das österreichische Staatsbürgerschaftsrecht sah damals vor, dass ehelich Kinder grundsätzlich die Staatsangehörigkeit des Vaters erhalten, nur wenn sie sonst staatenlos wären, die der Mutter.
Eine Behörde in Österreich stellte mir dann einen österreichischen Staatsbürgerschaftsnachweis aus, man ging davon aus, dass ich keinen Anspruch auf die jugoslawische Staatsangehörigkeit hatte.
Mein Vater wurde 1976 aus YU ausgebürgert und in weiterer Folge in Österreich eingebürgert.
1987 stellte die zuständige Behörde in Österreich rechtskräftig fest, dass die Ausstellung des Staatsbürgerschaftsnachweises ein behördlicher Irrtum war, ich bei Geburt doch einen Anspruch auf die YU-Staatsangehörigkeit gehabt hätte.
Ich versuchte daraufhin bei der zuständigen
AV der alten SFRJ eine Anerkennung als Staatsangehöriger zu erwirken, zuerst wurde ich monatelang hingehalten, dann musste ich diverse Unterlagen beibringen, verrhätnismässig hohe "Bearbeitungsgebühren" bezahlen, dann wurde endlich die Anfrage ans YU-Innenministerium weitergeleitet, wobei mir damals bereits erklärt wurde, dass die Eintragung vor der Vollendung des 18. Lebensjahres erfolgen hätte müssen (ich war Anfang 20), ausserdem durch die Ausbürgerung meines Vaters ohnehin unmöglich sei.
Die Bearbeitung dauerte so lange, bis es kein Jugoslawien mehr gab, ich wurde durch das alte Jugoslawien nie als Staatsangehöriger anerkannt oder registriert, angeblich ist heute seitens der YU bzw. Nachfolgestaaten-Behörden nicht mehr nachvollziehbar, dass ich jemals diesen Antrag eingebracht habe.
Mein Vater ist zufällig in Beograd im heutigen Serbien geboren, war aber bis zu seiner Ausbürgerung der Teilrepublik Kroatien zuzurechnen, er hatte auch einen "Heimatschein" aus Kroatien.
Von der Republik Kroatien habe ich eine Negativbescheinigung, weil mein Vater aber im heutigen Serbien geboren wurde und die Republik Serbien auch der völkerrechtliche Nachfolger des alten YU ist (Aussage stammt von der österr. ABH) brauche ich aber auch eine Negativbescheinigung aus Serbien, mir wird aber bei der SRB
AV in Wien aber sogar die Antragstellung verweigert, das geht in der Zwischenzeit so weit, dass ich bei Versuchen der Vorsprache beim Konsulat mehr oder minder hinausgeworfen werde.
Ein Mitarbeiter der
AV hat mir erklärt, dass ich sicher nicht Serbe sei, als "Beweis" hat er meinen Familiennamen einfach gegooglet, einmal mit der Suche auf Seiten mit der Länderkennung .rs und einmal mit .hr, bei .rs gibt es keine Treffer, bei .hr jede Menge (war mir aber bekannt).
Wie bin ich nun staatenlos? De facto oder de jure? Ich weiß es nicht, leider!