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Einbürgerungsfälle ab 65 Jahren (Renter) (Gelesen: 4.391 mal)
MaceV
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29.06.2013 um 09:36:34
 
Ich habe eine Frage, weil ich es aus meine bekannten Kreis gehört habe und es mich verwundert hat.

Der Mann ist Renter und erhält Grundsicherung. Er lebt hier schon seit 40 Jahren. Deutsch sprechen und lesen kann er gut. Das Lesen vielleicht ein Tick langsamer als ein normaler Deutscher, aber er kann es. Verstehen, sowieso. Beim Schreiben hakt es doll. Also sehr niedriges Niveau. Jedoch wird er nicht in der Lage sein, den Einbürgerungstest erfolgreich zu absolvieren, weil es sehr viele konkrete Fragen zum Land und zur Kultur sind.

So, da kam dann das Thema Einbürgerung. Der Anwalt hat gesagt, dass er gute Chancen hat, eingebürgert zu werden, und zwar auf Ermessungsgrundlage, auch wenn seine Deutschkenntnisse nicht perfekt sind.

Meine Frage ist:
Reichen einfache Gründe aus (z.B. er lebt hier lange, war noch nie polizeibekannt, ist mit vielen Deutschen befreundet) als Ermessungsgrundlage, um den dt. Pass zu erhalten, also auch ohne sichere Deutschkenntnisse?

[Die Ehefrau von ihm lebt von H4]
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Odysseus
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Antwort #1 - 29.06.2013 um 11:16:31
 
wenn er seit 40 Jahren in Deutschland lebt, und immer noch keinen blassen Schimmer vom Land und der  deutschen Kultur und der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland hat, dann sollte er sich mal fragen, an wem das liegt - aber das nur nebenbei...

Es kann zwar nach § 10(6) StAG vom EB-Test aufgrund des Alters abgesehen werden, aber ob das hier Anwendung finden kann, wage ich zu bezweifeln, denn der Mann hatte wie gesagt 40 Jahre lang Zeit und Gelegenheit, sich die Kenntnisse anzueignen. Sich jetzt auf sein Alte hinausreden zu wollen, wird wohl nicht aufgehen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 29.06.2013 um 11:40:04
 
Odysseus schrieb am 29.06.2013 um 11:16:31:
wenn er seit 40 Jahren in Deutschland lebt, und immer noch keinen blassen Schimmer vom Land und der  deutschen Kultur und der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland hat, dann sollte er sich mal fragen, an wem das liegt - aber das nur nebenbei...


das hilft MaceV, jetzt richtig weiter... alle seine Fragen sind jetzt beantwortet und die Einbürgerungsurkunde samt Pass werden Ihm wahrscheinlich per Post zugestellt...

Odysseus schrieb am 29.06.2013 um 11:16:31:
denn der Mann hatte wie gesagt 40 Jahre lang Zeit und Gelegenheit, sich die Kenntnisse anzueignen. Sich jetzt auf sein Alte hinausreden zu wollen, wird wohl nicht aufgehen. 


In zwei Absätzen sich zu wiederholen ist auch nicht besonders sinnvoll
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MaceV
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Antwort #3 - 29.06.2013 um 11:52:15
 
Also, nur um es klarzustellen: es handelt sich nicht um einen nicht-integrierten Mann, der in einer Parallelgesellschaft lebt. Er ist ortsweit bekannt, engagiert sich auf für die lokale Politik und kennt die dt. Kultur gut, aber wenn er gefragt wird, wie der Bundespräsident gewählt wird, wird er die Antwort nicht wissen. Wenn er gefragt wird, ob die BRD 16 oder 14 Bundesländer hat, wird er vielleicht auf 14 tippen. Das meine ich mit konkreten Fragen. Wir reden hier nicht von nicht-integrierten Menschen. Er ist sehr wohl integriert, hat einen sehr großen Bekanntenkreis (hauptsächlich Deutsche!) und kennt sich mit der Kultur auch aus, aber so Detailkenntnisse, was Bundesrat macht oder welche Rechte der Rat hat, hat er halt nicht. Oder wenn gefragt wird, in welchen Bundesland Spätzle beliebt sind, ist er auch überfragt. Also, bitte konstruktives Feedback statt Pauschalverurteilung, nur weil man der Meinung ist, dass man wegen ein paar Fakten schnell ein Urteil fällen muss.

Odysseus schrieb am 29.06.2013 um 11:16:31:
wenn er seit 40 Jahren in Deutschland lebt, und immer noch keinen blassen Schimmer vom Land und der  deutschen Kultur und der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland hat, dann sollte er sich mal fragen, an wem das liegt - aber das nur nebenbei...

Es kann zwar nach § 10(6) StAG vom EB-Test aufgrund des Alters abgesehen werden, aber ob das hier Anwendung finden kann, wage ich zu bezweifeln, denn der Mann hatte wie gesagt 40 Jahre lang Zeit und Gelegenheit, sich die Kenntnisse anzueignen. Sich jetzt auf sein Alte hinausreden zu wollen, wird wohl nicht aufgehen.

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Antwort #4 - 29.06.2013 um 12:21:50
 
Es hängt ein wenig vom Bundesland ab. In Schleswig-Holstein gibt es entsprechende Hinweise des Innenministeriums für Ausländer ab dem 65. Geburtstag, bei bestimmten Dingen (Sprachkenntnisse, Eibürgerungstest) einen "Rabatt" zu geben. Am besten geht er zur Einbürgerungsbehörde und klärt das.

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Antwort #5 - 29.06.2013 um 18:05:29
 
Danke schrieb am 29.06.2013 um 11:40:04:
und die Einbürgerungsurkunde samt Pass werden Ihm wahrscheinlich per Post zugestellt...


Das wage ich mal zu bezweifeln: Die Einbürgerungsurkunde
wird niemals per Post zugestellt, sondern - meist in einem
feierlichen Rahmen - persönlich ausgehändigt, denn die
Einbürgerung wird erst mit der AUshändigung wirksam
(vgl. § 23 StAG).

Der Pass muss nach erfolgter Einbürgerung erst mal separat
beantragt werden, dafür ist auch nicht die Einbürgerungs-
behörde zuständig, sondern das Einwohnermeldeamt
(teils auch als "Bürgeramt" öder ähnlich bezeichnet)
der Wohngemeinde.
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Antwort #6 - 29.06.2013 um 19:16:02
 
Odysseus schrieb am 29.06.2013 um 11:16:31:
Sich jetzt auf sein Alte hinausreden zu wollen, wird wohl nicht aufgehen. 

Wenn Du mit der Begründung ablehnst, wirst Du nicht weit kommen. Die Rechtsprechung zu § 10 Abs. 6 StAG geht wie die Kommentarliteratur nur davon aus, dass die Voraussetzungen zum jetztigen Zeitpunkt nicht mehr erfüllt werden können. Auf Versäumnisse in der Vergangenheit kommt es nicht mehr an (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 22. Januar 2013 - 19 A 364/10, Rn. 30 f.).
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Odysseus
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Antwort #7 - 29.06.2013 um 19:52:28
 
MaceV schrieb am 29.06.2013 um 11:52:15:
Also, bitte konstruktives Feedback statt Pauschalverurteilung, nur weil man der Meinung ist, dass man wegen ein paar Fakten schnell ein Urteil fällen muss.



dann liefere doch bitte beim nächsten Mal mehr als die "paar Fakten", dann kannst Du vielleicht auch eine hilfreiche Antwort bekommen.

Das einzige konstruktive Feedback, das mir einfällt, wenn er nicht weiß, wieviele Bundeländer die Bundesrepublik hat, nicht weiß, wie der Bundespräsident gewählt wird, dann sollte er sich zur örtlichen VHS bemühen, und sich das Wissen schnellstens aneignen. Gerade, wenn er doch so politisch interessiert und engagiert ist, (und was heißt eigentlich ortsweit bekannt??, das sind Kiezgrößen auf St.Pauli auch ...), dann dürfte das ja wohl möglich sein.

Konstruktiv genug??

Ach ja, nochwas: In manchen Bundesländern wird pauschal, nur aufgrund des Alters, vom EB-Test abgesehen (leider!!). Vielleicht hat der Mann ja Glück, und lebt in einem solchen.

Aber er möchte ja keine pauschale Behandlung, oder??
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« Zuletzt geändert: 29.06.2013 um 20:03:19 von Odysseus »  

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Antwort #8 - 29.06.2013 um 20:26:06
 
In Schleswig-Holstein wird pauschal auf den Einbürgerungstest und das B1-Zertifikat verzichtet - ich finde zum Glück, aber das kann ja jeder selbst entscheiden.

Deshalb hatte ich oben schon den Tipp gegeben, dass der Betroffene zu seiner (!) Einbürgerungsbehörde gehen sollte, um konkret zu fragen.

Und wenn die pauschale Befreiung bei ihm nicht vorgesehen ist, ist das Bestehen vielleicht tatsächlich einfacher als er jetzt befürchtet - oder auch eine individuelle Erleichterung möglich oder "verhandelbar".
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MaceV
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Antwort #9 - 30.06.2013 um 14:01:39
 
Ok, ich werde das an die Person weiterleiten. Danke. Es ist schön, dass es immer noch Leute gibt, die die Frage sachlich beantworten statt einem erstmal mit Vorwürfen und Unterstellungen "abzuspeisen".Schönen Sonntag noch!

reinhard schrieb am 29.06.2013 um 20:26:06:
In Schleswig-Holstein wird pauschal auf den Einbürgerungstest und das B1-Zertifikat verzichtet - ich finde zum Glück, aber das kann ja jeder selbst entscheiden.

Deshalb hatte ich oben schon den Tipp gegeben, dass der Betroffene zu seiner (!) Einbürgerungsbehörde gehen sollte, um konkret zu fragen.

Und wenn die pauschale Befreiung bei ihm nicht vorgesehen ist, ist das Bestehen vielleicht tatsächlich einfacher als er jetzt befürchtet - oder auch eine individuelle Erleichterung möglich oder "verhandelbar".

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