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Familienrecht/Verzicht auf Staatsangehörigkeit (Gelesen: 1.193 mal)
Lilith
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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27.04.2013 um 22:08:35
 
Kann eine allein sorgeberechtigte Mutter für ihr Kind auf eine zweite Staatsbürgerschaft (in diesem Fall die amerikanische) verzichten? Beide haben die deutsche Staatsbürgerschaft, das Kind, 14, noch zusätzlich die amerikanische.
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 28.04.2013 um 08:15:19
 
Wenn das Recht des Staates so etwas vorsieht, dann ja.

Das wirst Du in Bezug auf die USA aber hier nicht erfahren können.


Warum eigentlich dieser Verzicht? Schadet die zusätzliche StAng irgendwo?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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grisu1000
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i4a rocks!


Beiträge: 4.022
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 28.04.2013 um 09:19:26
 
Petersburger schrieb am 28.04.2013 um 08:15:19:
Warum eigentlich dieser Verzicht? Schadet die zusätzliche StAng irgendwo? 


US-Staatsangehörige werden ggf. auch wenn sie im Ausland leben in den USA steuerpflichtig. Und dann ist dann noch der Selctive Service und US-Staatsangehörige machen sich unter Umständen strafbar wenn sie mit Staatsanghöigen anderer Staaten Geschäfte machen (z.B Kuba)

Doppelte Staatsanghörigkeit bringt nicht nur doppelte Rechte sondern eben auch doppelte Pflichten

Lilith schrieb am 27.04.2013 um 22:08:35:
Beide haben die deutsche Staatsbürgerschaft, das Kind, 14, noch zusätzlich die amerikanische. 

Warum will die Mutter eigentlich jetzt Fakten schaffen und überlässt die Entscheidung nicht dem Kind mit 18?

Lilith schrieb am 27.04.2013 um 22:08:35:
Kann eine allein sorgeberechtigte Mutter für ihr Kind auf eine zweite Staatsbürgerschaft (in diesem Fall die amerikanische) verzichten?


Grundsätzlich kann das IMHO nur mit Einvernehmen des Kindes gemacht werden. Es wird von der Botschaft befragt werden.

siehe
http://travel.state.gov/law/citizenship/citizenship_776.html
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