Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen. (Gelesen: 5.407 mal)
Themen Beschreibung: Einbürgerung für alten Staatenlosen
Kai Stoppel
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
30.03.2013 um 17:52:46
 
.

Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung für alten Staatenlosen.

Ich weigere mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen, bzw. mir einen neuen Staatenlosenreiseausweis (nach 3-Jahren) erneut ausstellen zu lassen! Ich fordere mir nur einen deutschen Pass! Ich bekomme mir ab jetzt nur einen deutschen Pass und auf keinen Fall wieder einen Staatenlosenreiseausweis geschweige einen irgendwelchen ausländischen Pass!

Ausländerbehörde und Strafgericht nötigen mich, zwingen mich, mir einen irgendwelchen ausländischen Reiseausweis zu beantragen, welcher ist egal und wie ist auch egal. Meine Person müsse einfach aus Deutschland verschwinden, wohin ist auch egal...

Dafür haben mich gerade zu 450 EURO Geldstrafe strafrechtlich verurteilt. Siehe weiter ein Zeitungsartikel über mich:

https://docs.google.com/file/d/0Bz0unr86AWkObDk0MjN4Rkw1Unc/edit?pli=1

w-w-w.peiner-nachrichten.de/lokales/Peine/geldstrafe-fuer-staatenlosen-ohne-pass
-id852146.html
(Man muss sich kostenpflichtig anmelden, um es lesen zu können. Ich habe den Artikel mit PDF aufgenommen, aber mit Balke)

Und dennoch nach dieser strafrechtlichen Verurteilung weigere ich mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen! Ich will nur den deutschen Pass?

(Eltern geboren UdSSR, Lettland? Sozialhilfeempfänger, 62-Jahre alt, Schwerbehindert, Erwerbsminderungsrentner, Rente 70 EURO, Volkszugehörigkeit asiatische vermutlich kasachische?)

Werde ich jetzt auch von Strafbehörden verfolgt? Kommen jetzt 2, 3,... 4079... strafrechtliche Verurteilungen? Ist es nicht so, für eine Straftat wird man nur ein mal verurteilt oder 365 mal in einem Jahr? Ist diese ganze Handlung ihrer deutschen Behörden nicht politische Verfolgung von Staatenlosen in Deutschland oder „natürlich irre ich mich“?

Wie ist die Rechtslage?

Kai Stoppel

.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.172

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #1 - 30.03.2013 um 18:08:28
 
Du bist auch als Staatenloser verpflichtet, einen Pass zu haben und ggf. verlängern zu lassen.

Insofern: Wenn Du Dich weiterhin nicht an Gesetze halten willst, riskierst Du täglich eine neue Verurteilung.

Während eines schwebenden Strafverfahrens kannst Du nicht eingebürgert werden. Und wenn Du Straftaten "sammelst" und damit auch Verurteilungen / Geldstrafen sammelst, verlierst Du damit die Möglichkeit auf eine Einbürgerung je nach Höhe der Strafe für 5 / 10 / 15 Jahre oder für immer.

Du solltest also
1) den aktuellen Pass als Staatenloser verlängern lassen.
2) mit dem gültigen Pass dann die Einbürgerung beantragen.

So rum wäre das dann kein Problem mehr.

Ist einfach nur eine Frage der Intelligenz.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #2 - 30.03.2013 um 18:24:38
 
Zitat:
Ausländerbehörde und Strafgericht nötigen mich, zwingen mich, mir einen irgendwelchen ausländischen Reiseausweis zu beantragen, welcher ist egal und wie ist auch egal. Meine Person müsse einfach aus Deutschland verschwinden, wohin ist auch egal...


nach dem Zeitungsartikel ist das aber alles ganz anders:

- Du hattest einen Reiseausweis für Staatenlose
- Du hattest eine gültige Aufenthaltserlaubnis
- Du hast Dich dann geweigert, den Reiseausweis zu verlängern
- Du hast darauf hin Deine Aufenthaltserlaubnis verloren

Eine Einbürgerung konnte zuvor wegen früherer Straftaten nicht erfolgen.

Jetzt spielst Du endgültig das beleidigte Kind und willst die deutsche Staatsangehörigkeit, die Dir zuvor wegen Deiner Straftaten(!) nicht gegeben wurde, mit so einer völlig bescheuerten Trotz-Nummer erzwingen. Das ist das Niveau von Kleinkindern.

Komm wieder runter und halte Dich an die deutschen Gesetze.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #3 - 30.03.2013 um 23:00:33
 
Was für ein überflüssiges Gelaber. (Meine das erste Posting)

@
Kai Stoppel  (ich sage jetzt nicht, wen ich dahinter vermute...)

Noch so ein Beitrag und Du bist raus.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Kai Stoppel
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #4 - 12.07.2013 um 14:14:11
 
Zitat:
.

Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung für alten Staatenlosen.

Ich weigere mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen, bzw. mir einen neuen Staatenlosenreiseausweis (nach 3-Jahren) erneut ausstellen zu lassen! Ich fordere mir nur einen deutschen Pass! Ich bekomme mir ab jetzt nur einen deutschen Pass und auf keinen Fall wieder einen Staatenlosenreiseausweis geschweige einen irgendwelchen ausländischen Pass!

Ausländerbehörde und Strafgericht nötigen mich, zwingen mich, mir einen irgendwelchen ausländischen Reiseausweis zu beantragen, welcher ist egal und wie ist auch egal. Meine Person müsse einfach aus Deutschland verschwinden, wohin ist auch egal...

Dafür haben mich gerade zu 450 EURO Geldstrafe strafrechtlich verurteilt. Siehe weiter ein Zeitungsartikel über mich:

https://docs.google.com/file/d/0Bz0unr86AWkObDk0MjN4Rkw1Unc/edit?pli=1

w-w-w.peiner-nachrichten.de/lokales/Peine/geldstrafe-fuer-staatenlosen-ohne-pass
-id852146.html
(Man muss sich kostenpflichtig anmelden, um es lesen zu können. Ich habe den Artikel mit PDF aufgenommen, aber mit Balke)

Und dennoch nach dieser strafrechtlichen Verurteilung weigere ich mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen! Ich will nur den deutschen Pass?

(Eltern geboren UdSSR, Lettland? Sozialhilfeempfänger, 62-Jahre alt, Schwerbehindert, Erwerbsminderungsrentner, Rente 70 EURO, Volkszugehörigkeit asiatische vermutlich kasachische?)

Werde ich jetzt auch von Strafbehörden verfolgt? Kommen jetzt 2, 3,... 4079... strafrechtliche Verurteilungen? Ist es nicht so, für eine Straftat wird man nur ein mal verurteilt oder 365 mal in einem Jahr? Ist diese ganze Handlung ihrer deutschen Behörden nicht politische Verfolgung von Staatenlosen in Deutschland oder „natürlich irre ich mich“?

Wie ist die Rechtslage?

Kai Stoppel

.


Der Landtag Schleswig-Holstein beschäftigt sich mit diesem Fall, prüft die Petition.

https://docs.google.com/file/d/0Bz0unr86AWkOeFdwcVdvQkpqNkE/edit?pli=1
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #5 - 12.07.2013 um 15:04:32
 
Wenn Du wegen irgendwelcher Straftaten und Verurteilungen nicht eingebürgert werden kannst, dann mußt Du das wohl oder übel so hinnehmen und mit der Einbürgerung warten, bis die Strafen im Register getilgt werden.

Trotzdem bist Du verpflichtet gültige Papiere (hier wohl einen Pass für Staatenlose) zu besitzen. Wenn Du das nicht in die Wege leitest, wird das wohl nie etwas mit einer Einbürgerung und den  deutschen Pass kannst Du längerfristig vergessen.

Der deutsche Staat, vertreten durch die Behörden, wird sich von Dir nicht erpressen oder nötigen lassen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
tiggger
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #6 - 12.07.2013 um 15:16:44
 
Zitat:
Der Landtag Schleswig-Holstein beschäftigt sich mit diesem Fall, prüft die Petition.

Davon steht in dem Artikel aber nichts.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
garfield2008
Full Top-Member
***
Offline


www.forum-vietnam.de


Beiträge: 409

01259, Sachsen, Germany
01259
Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #7 - 12.07.2013 um 17:21:39
 
Seit wann liegt Peine in Schleswig Holstein ???
Irgendwie sieht das ganze nach dem hier und auch in anderen Foren ausgeschlossenen P. W. alias a***y aus.
Zum Seitenanfang
  

Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
Homepage garfield2008  
IP gespeichert
 
Kai Stoppel
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #8 - 21.07.2013 um 19:52:27
 
Zitat:
.

Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung für alten Staatenlosen.

Ich weigere mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen, bzw. mir einen neuen Staatenlosenreiseausweis (nach 3-Jahren) erneut ausstellen zu lassen! Ich fordere mir nur einen deutschen Pass! Ich bekomme mir ab jetzt nur einen deutschen Pass und auf keinen Fall wieder einen Staatenlosenreiseausweis geschweige einen irgendwelchen ausländischen Pass!

Ausländerbehörde und Strafgericht nötigen mich, zwingen mich, mir einen irgendwelchen ausländischen Reiseausweis zu beantragen, welcher ist egal und wie ist auch egal. Meine Person müsse einfach aus Deutschland verschwinden, wohin ist auch egal...

Dafür haben mich gerade zu 450 EURO Geldstrafe strafrechtlich verurteilt. Siehe weiter ein Zeitungsartikel über mich:

https://docs.google.com/file/d/0Bz0unr86AWkObDk0MjN4Rkw1Unc/edit?pli=1

w-w-w.peiner-nachrichten.de/lokales/Peine/geldstrafe-fuer-staatenlosen-ohne-pass
-id852146.html
(Man muss sich kostenpflichtig anmelden, um es lesen zu können. Ich habe den Artikel mit PDF aufgenommen, aber mit Balke)

Und dennoch nach dieser strafrechtlichen Verurteilung weigere ich mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen! Ich will nur den deutschen Pass?

(Eltern geboren UdSSR, Lettland? Sozialhilfeempfänger, 62-Jahre alt, Schwerbehindert, Erwerbsminderungsrentner, Rente 70 EURO, Volkszugehörigkeit asiatische vermutlich kasachische?)

Werde ich jetzt auch von Strafbehörden verfolgt? Kommen jetzt 2, 3,... 4079... strafrechtliche Verurteilungen? Ist es nicht so, für eine Straftat wird man nur ein mal verurteilt oder 365 mal in einem Jahr? Ist diese ganze Handlung ihrer deutschen Behörden nicht politische Verfolgung von Staatenlosen in Deutschland oder „natürlich irre ich mich“?

Wie ist die Rechtslage?

Kai Stoppel

.



...Strafurteil sei rechtskräftig. Er habe Strafe eingezahlt, aber weigere sich weiter den Staatenlosenreiseausweis zu verlängern. Er gehe auf alle Vorladungen der Ämter und Polizei fleißig, verhalte sich ruhig freundlich und fordere nur deutschen Pass. Staatsanwaltschaft sei unetnschlossen, ob sie zweite Anklage für gleiche Tat erheben dürfe und ob sie zweckführend wäre? Ämter prüfen, ob die Einrichtung einer Betreuung möglich und sinnvoll wäre, weil bei der Ausstellung des Staatenlosenreiseausweises seine eigenen Unterschrift und Fingerabdrücke notwendig seien. Die Redaktion bleibe an diesem Fall dran...


Landtag Schleswig-Holstein habe die Petition zurück an Landtag Niedersachensen gescickt. Geburt als staatenloser in Lübeck vor 60 jahren haqbe nicht zu tun mit jetziger einbürgerung in Nidersachsen.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #9 - 21.07.2013 um 19:56:58
 
Zitat:
und fordere nur deutschen Pass

Etwas einfordern könntest du nur, wenn Du die Voraussetzungen und gesetzlichen Anforderungen erfüllst. Wenn das nicht gegeben ist, kann dem Antrag nicht entsprochen werden.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Kai Stoppel
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #10 - 09.08.2013 um 09:20:06
 
Zitat:
.

Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung für alten Staatenlosen.

Ich weigere mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen, bzw. mir einen neuen Staatenlosenreiseausweis (nach 3-Jahren) erneut ausstellen zu lassen! Ich fordere mir nur einen deutschen Pass! Ich bekomme mir ab jetzt nur einen deutschen Pass und auf keinen Fall wieder einen Staatenlosenreiseausweis geschweige einen irgendwelchen ausländischen Pass!

Ausländerbehörde und Strafgericht nötigen mich, zwingen mich, mir einen irgendwelchen ausländischen Reiseausweis zu beantragen, welcher ist egal und wie ist auch egal. Meine Person müsse einfach aus Deutschland verschwinden, wohin ist auch egal...

Dafür haben mich gerade zu 450 EURO Geldstrafe strafrechtlich verurteilt. Siehe weiter ein Zeitungsartikel über mich:

https://docs.google.com/file/d/0Bz0unr86AWkObDk0MjN4Rkw1Unc/edit?pli=1

w-w-w.peiner-nachrichten.de/lokales/Peine/geldstrafe-fuer-staatenlosen-ohne-pass
-id852146.html
(Man muss sich kostenpflichtig anmelden, um es lesen zu können. Ich habe den Artikel mit PDF aufgenommen, aber mit Balke)

Und dennoch nach dieser strafrechtlichen Verurteilung weigere ich mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen! Ich will nur den deutschen Pass?

(Eltern geboren UdSSR, Lettland? Sozialhilfeempfänger, 62-Jahre alt, Schwerbehindert, Erwerbsminderungsrentner, Rente 70 EURO, Volkszugehörigkeit asiatische vermutlich kasachische?)

Werde ich jetzt auch von Strafbehörden verfolgt? Kommen jetzt 2, 3,... 4079... strafrechtliche Verurteilungen? Ist es nicht so, für eine Straftat wird man nur ein mal verurteilt oder 365 mal in einem Jahr? Ist diese ganze Handlung ihrer deutschen Behörden nicht politische Verfolgung von Staatenlosen in Deutschland oder „natürlich irre ich mich“?

Wie ist die Rechtslage?

Kai Stoppel

.


Dieser 62-jährige Staatenloser ist vor 62-Jahren in Lübeck auf dem deutschen Boden in einem deutschen Krankenhaus geboren, lebte ganze Zeit nur in Deutschland und immer noch nicht eingebürgert!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #11 - 09.08.2013 um 09:35:47
 
Zitat:
Dieser 62-jährige Staatenloser ist vor 62-Jahren in Lübeck auf dem deutschen Boden in einem deutschen Krankenhaus geboren, lebte ganze Zeit nur in Deutschland und immer noch nicht eingebürgert! 


Wenn eine Karte im Fischladen Junge bekommt, sind das auch keine Heringe.


Dann würden doch mal die Gründe interessieren, warum das in all den Jahren nicht geschehen ist, nicht geschehen konnte ? Da müssen doch wesentliche Ursachen vorgelegen haben, die eine Einbürgerung verhindert haben.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Kai Stoppel
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #12 - 09.08.2013 um 09:49:10
 
Zitat:
.

Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung für alten Staatenlosen.

Ich weigere mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen, bzw. mir einen neuen Staatenlosenreiseausweis (nach 3-Jahren) erneut ausstellen zu lassen! Ich fordere mir nur einen deutschen Pass! Ich bekomme mir ab jetzt nur einen deutschen Pass und auf keinen Fall wieder einen Staatenlosenreiseausweis geschweige einen irgendwelchen ausländischen Pass!

Ausländerbehörde und Strafgericht nötigen mich, zwingen mich, mir einen irgendwelchen ausländischen Reiseausweis zu beantragen, welcher ist egal und wie ist auch egal. Meine Person müsse einfach aus Deutschland verschwinden, wohin ist auch egal...

Dafür haben mich gerade zu 450 EURO Geldstrafe strafrechtlich verurteilt. Siehe weiter ein Zeitungsartikel über mich:

https://docs.google.com/file/d/0Bz0unr86AWkObDk0MjN4Rkw1Unc/edit?pli=1

w-w-w.peiner-nachrichten.de/lokales/Peine/geldstrafe-fuer-staatenlosen-ohne-pass
-id852146.html
(Man muss sich kostenpflichtig anmelden, um es lesen zu können. Ich habe den Artikel mit PDF aufgenommen, aber mit Balke)

Und dennoch nach dieser strafrechtlichen Verurteilung weigere ich mich kategorisch, mir meinen Staatenlosenreiseausweis verlängern zu lassen! Ich will nur den deutschen Pass?

(Eltern geboren UdSSR, Lettland? Sozialhilfeempfänger, 62-Jahre alt, Schwerbehindert, Erwerbsminderungsrentner, Rente 70 EURO, Volkszugehörigkeit asiatische vermutlich kasachische?)

Werde ich jetzt auch von Strafbehörden verfolgt? Kommen jetzt 2, 3,... 4079... strafrechtliche Verurteilungen? Ist es nicht so, für eine Straftat wird man nur ein mal verurteilt oder 365 mal in einem Jahr? Ist diese ganze Handlung ihrer deutschen Behörden nicht politische Verfolgung von Staatenlosen in Deutschland oder „natürlich irre ich mich“?

Wie ist die Rechtslage?

Kai Stoppel

.


Der 62-jährige Staatenloser kämpft um die Einbürgerung seit 62-Jahren ununterbrochen!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #13 - 09.08.2013 um 09:55:46
 
Zitat:
Der 62-jährige Staatenloser kämpft um die Einbürgerung seit 62-Jahren ununterbrochen!

Es macht wenig Sinn, ständig Deine eigenen Beiträge zu zitieren und lediglich Deine Forderungen zu wiederholen, ohne die Gründe offenzulegen, weshalb einer Einbürgerung nach so vielen Jahren immer noch nicht stattgegeben werden konnte.

Ohne Preisgabe der Hinderungsgründe, wirst Du auch hier keine zielführenden Antworten erwarten können.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Geldstrafe für Staatenlosen ohne Pass. Einbürgerung von Staatenlosen.
Antwort #14 - 09.08.2013 um 10:17:10
 
Das ist ja unerträglich hier. Abgesehen davon, dass hier nicht jedesmal ALLES nochmnal zitiert werden muss, was schon gesagt wurde und obendrein in seiner Substanz schon als überaus fragwürdig festgestellt wurde, ist hier nichts mehr zu sagen.

Solche threads sind überflüssig wie ein Kropf!  Ärgerlich


=schweitzer=

geschlossen
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema