Der
Bundesrat hat gestern 22. März 2013 beschlossen,
http://www.bundesrat.de/cln_320/nn_8538/DE/presse/pm/2013/069-2013.html?__nnn=tr...den Gesetzentwurf Hamburgs für eine stichtagsunabhängige Bleiberechtsregelung in den Bundestag einzubringen.
Hier ist der
Entwurf im Wortlaut:
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/505-12%28B%29_GE_BR_Bleiberecht.pdfDem Gesetzesantrag sind die Länder Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Niedersachsen beigetreten.
Der Entwurf beinhaltet für bisher Geduldete eine
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nach § 25 b AufenthG, wenn sie
* sich als Familie mit mdj Kinder mindestens 6 Jahre hier aufhalten,
* sich ohne mdj Kinder mindestens 8 Jahre hier aufhalten,
* mindestens Deutschkenntnisse A2 besitzen und ihren Lebensunterhalt durch Arbeit sichern oder dieses absehbar in Zukunft tun werden, diese Voraussetzungen gelten nicht wenn sie wegen Alter, Krankheit, Behinderung nicht erfüllt werden können,
* ihre Identität offenbaren und einen Pass vorgelegen bzw sich nachweisbar vergeblich um einen Pass bemühen, und
* straffrei sind, Strafen unter 50/90 Tagessätzen sind unschädlich.
Anders als bei der Altfallregelung von 2007 nach § 104a
AufenthG ist das Bleiberecht nicht mehr von einem bestimmten Einreisestichtag abhängig (nach § 104a musste die Einreise vor dem 1.7.1999/1.7.2001 erfolgt sein), die Mindestaufenthaltsdauer von 6/8 Jahren muss aber zum Zeitpunkt der Aufenthaltserteilung erfüllt sein.
Zudem soll die Mindestaufenthaltsdauer für das
eigenständige Bleiberecht für gut integrierte Jugendliche nach § 25a AufenthG von sechs auf vier Jahre verkürzt werden. Der Antrag kann wie bisher im Alter von 14 - 20 Jahren gestellt werden, die Einreise muss spätestens mit 16 Jahren erfolgt sein (bisher mit 13 Jahren).
Nunmehr muss der
Deutsche Bundestag sich hierzu politisch positionieren. Was dabei herauskommt, hängt von Lobbyarbeit der NGOs und Initiativen und davon ab, ob der Entwurf noch in die bereits laufenden ausländerrechtlichen Gesetzgebungsverfahren dieser Legislaturperiode mit aufgenommen werden wird, oder das Ganze bis nach der Wahl aufgeschoben wird.