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chancen trotz schengenverbot ehemann (türke) nach DE zu holen, familienzusammenführung?? (Gelesen: 7.186 mal)
rosenbluete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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15.02.2013 um 18:52:05
 
Liebe info4alien User,

ich habe ein großes Problem, und weiß nicht mehr weiter!
İch bin deutsche Staatsbürgerin und habe einen Mann geheiratet der türkischer Staatsbürger ist. Er ist in Österreich geboren und aufgewachsen, doch leider ist er in seiner Jugend in die schiefe Bahn geraten, er hat insgesamt 7 Vorstrafen in Österreich und als er 23 Jahre alt war, wurde er zu einer Freiheitstrafe von 8 Jahren und 9 Monaten verurteilt, von denen er 8 Jahre in Gefängnis verbüßt hat, den Rest bekam er auf Bewährung. (9 Monate)
Er bekam in der Haft 2006 einen Bescheid dass er abgeschoben wird, nach vielen Berufungen, Von erster İnstanz bis zum Verwaltunggerichtshof wurde jegliche Berufung abgelehnt. Nach der Entlassung 2008 Oktober durfte er wegen gelinderte Mittel sich noch im Bundesgebiet Österreich aufhalten, nur musste er viele auflagen erfüllen wie zb. Gewalttherapie, Bewæhrungshelfer und einmal in der Woche sich bei der zuständigen Polizei Wache melden. Er hat sich Arbeit gefunden durfte arbeiten und alles schien gut zu laufen. Bis Plötzlich die Polizei zu hause vor der Tür stand und sagte er müsse mitgehen zur Fremdenpolizei. Er kam in Schubhaft für zwei Wochen und danach haben sie ihm gegen seinen Willen mit Gewalt in die Türkei abgeschoben. Er ist ende April 2009 Abgeschoben worden und hat ein unbefristetes Aufenthaltsverbot und ein Schengen Verbot.
Jetzt komme ich ins Spiel. Wir haben am 19. Mai 2012 unsere Hochzeitfeier gehabt und am 14. September 2012 haben wir Standesamtlich in der Türkei geheiratet.
İch habe aus meiner früheren Ehe zwei gesunde Kinder die zur Zeit in DE bei ihren Vater leben. İch bin am 26. August 2012 zu meinem Mann in die Türkei gezogen für eine unbestimmte Zeit, davor lebten die Kinder bei mir. İn Deutschland habe ich meine Wohnung gekündigt und habe mich dort abgemeldet.
Jetzt habe ich das Problem dass ich sehr meine Kinder vermisse und wenn ich zurück nach DE ziehen würde, würde ich meinen Mann in der Türkei vermissen.
İch kann mich nicht in zwei teilen deswegen gibst nur die Möglichkeit meinen Mann nach DE zu holen damit wir uns dort eine gemeinsame Zukunft aufbauen können. İch würde nie die Zusage von meinen Ex Mann bekommen meine Kinder in die Türkei zu holen weil wir das gemeinsame Sorgerecht haben, also ist daher eine Zukunft in der Türkei für mich unmöglich. Was ich noch ergänzen möchte ich bin in der 21 Woche schwanger.

Und jetzt zu meiner Frage, ist es möglich meinen Mann wegen FZF nach DE zu holen? Welche Schritte müsste ich einleiten? ist es besser hier in der Türkei in die Deutsche Botschaft zu gehen und beantragen für FZF und für das ungeborene Kind? Oder soll ich zurück nach DE und dort alles in die Wege leiten? Wenn ja was muss ich als erstes machen? İn meiner Situation weiß ich nicht was für mich der richtige Weg währe. İch bin ratlos und würde mich über jede Information die Hilfreich ist freuen.
Danke im voraus   Traurig
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 15.02.2013 um 19:09:56
 
rosenbluete schrieb am 15.02.2013 um 18:52:05:
Und jetzt zu meiner Frage, ist es möglich meinen Mann wegen FZF nach DE zu holen? Welche Schritte müsste ich einleiten? ist es besser hier in der Türkei in die Deutsche Botschaft zu gehen und beantragen für FZF und für das ungeborene Kind? Oder soll ich zurück nach DE und dort alles in die Wege leiten? Wenn ja was muss ich als erstes machen?

Du mußt/kannst überhaupt nichts machen.
Die Initiative muß von Deinem Mann ausgehen.
Er sollte eine Befristung seiner Einreisesperre beantragen.

Inwieweit, ob und wann diesen Antrag dann stattgegeben wird, bleibt abzuwarten.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Vinzent2m
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Antwort #2 - 15.02.2013 um 19:57:43
 
Alternativ zu der von Saxonicus vorgeschlagenen Beantragung der Befristung der Einreisesperre bei den Österreichischen Behörden gäbe es die Möglichkeit bei der Dt. Botschaft ein FZF-Visum zu beantragen und darauf hinzuweisen, dass zuvor ein Konsultationsverfahren zwecks Aufheben der Schengensperre für Deutschland durchgeführt.
Angesichts der doch sehr massiven Straffälligkeit wird es aber nicht einfach werden.
Aber ohne einen Versuch gibt es gar keine Chance.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 15.02.2013 um 20:02:50
 
rosenbluete schrieb am 15.02.2013 um 18:52:05:
ist es möglich meinen Mann wegen FZF nach DE zu holen?


das kommt darauf an, ob die Interessen, ihn aus Schengen fernzuhalten höher zu werten sind, als Dein das Recht aus GG Art. 6.
... es kommt somit darauf an, weshalbt er kanpp 9 Jahre ins Gefängniss musste und welche Gefahr von ihm ausgeht

rosenbluete schrieb am 15.02.2013 um 18:52:05:
ist es besser hier in der Türkei in die Deutsche Botschaft zu gehen und beantragen für FZF und für das ungeborene Kind?


Witzlos, solang die Einreisesperre vorliegt. Da wird jedes Visum abgelehnt (muss abelehnt werden)

daher als erstes:
Saxonicus schrieb am 15.02.2013 um 19:09:56:
Er sollte eine Befristung seiner Einreisesperre beantragen.

das macht er bei der Behörde, die die Eireisesperre verhängt hat.

Über die Selbstauskunft kann er darüber mehr erfahren.

Und dabei sollter er alles, was für die Wiedereinreise nach Schengen spricht (Ehe, Kind) angeben.

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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.02.2013 um 20:22:55
 
erne schrieb am 15.02.2013 um 20:02:50:
Witzlos, solang die Einreisesperre vorliegt. Da wird jedes Visum abgelehnt (muss abelehnt werden)


nein, keineswegs. Da es sich nicht um eine deutsche Sperre handelt, also letztlich "nur" eine SIS-Ausschreibung nach Art. 96 SDÜ müsste die deutsche Behörde ein Konsultationsverfahren nach Art. 25 SDÜ durchführen. In diesem Rahmen könnte die SIS-Sperre gelöscht werden und es nur noch bei einer österreichischen Sperre verbleiben.
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Karolina
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Antwort #5 - 16.02.2013 um 13:15:12
 
ich habe 2002 geheiratet, 2003 wurde unser Sohn geboren, mein Mann wurde 2002 aus der Haft in sein Heimatland abgeschoben (5 Jahre und 3 Monat in Halbstrafe abgschoben). Einen Sohn aus erster Ehe habe ich auch, der damals sehr jung war.

- Befristung beantragt, wurde abgeleht, Widerspruch eingelegt, auch abgeleht und dann vor Gericht, die Sperre für die Schenger Staaten wurde auf 5 Jahre gesetzt (sis-sperre), in einer Verhandlung versucht einen Vergleich  von 3 Jahren wurde auch abgelehnt.  In der Zeit der Befristung, darf man sich nicht zu schulden kommen lassen.

- Eine kurze Einreise für 4 Wochen zur Geburt wurde genehmigt, in dieser Zeit wurde die Strafe solange ausgesetzt

- nach 5 Jahren, versucht die Halbstrafe umzuwandelt ist zwecklos. Mann muss einreisen, sich freiwillig an der Grenze festnehmen lassen, dann wird erst geschaut, wie die Umstände sind und dann wird entschieden, Reststafe, Freigänger usw......

Mein Exmann kann bis heute noch nicht einreisen....weil er die Reststrafe nicht auf sich nehmen wollte..........

Die Befristung gilt von da, wo dein Mann ausgereist ist.....
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reinhard
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Antwort #6 - 16.02.2013 um 17:57:10
 
Nein, Karolina, das stimmt so nicht.

Im Fall von "rosenblüte" geht es um einen Mann, der
1) in Österreich verurteilt wurde
2) seine Strafe abgesessen hat
3) nach Deutschland einreisen will.

Das ist so verschiedenen von Deinem Fall, dass Deine Erfahrungen hier nicht helfen. Für "rosenblüte" sieht es sehr, sehr viel besser aus, weil nichts mehr abzusitzen ist, keine Festnahme droht und so weiter.

Es geht tatsächlich "nur" um das Konsultationsverfahren und die Einreise nach Deutschland. Es kann sein, dass Österreich die "eigene" Sperre aufrecht erhält. Die beiden können dann aber trotzdem zusammenleben, sie haben nur ein Urlaubsland weniger auf der Welt.
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Antwort #7 - 16.02.2013 um 21:02:32
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Antwort #8 - 18.02.2013 um 18:44:47
 
Danke an alle die sich zeit für mich genommen haben und so schnell geantwortet haben. ich finde die Seite toll und werde mir die Antworten zu Herzen nehmen.

Bezüglich Konsultationsverfahren,
wie muss ich da vorgehen? Wo muss ich beantragen?
Wer muss das beantragen, ich oder mein Ehemann?
Kommen auf mich kosten zu?
İst es am besten wenn ich in DE bin um zu beantragen oder ist überhaupt von Vorteil dass ich in DE lebe und mir eine Wohnung nehme?

lg danke im voraus,
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reinhard
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Antwort #9 - 18.02.2013 um 18:51:27
 
Dein Mann beantragt das Visum und bittet in einem Begleitbrief, das Konsultationsverfahren einzuleiten. Denn dem Visum muss nicht nur die Ausländerbehörde, sondern auch Österreich zustimmen.

Die Botschaft kann es auch "von alleine" richtig verstehen, wenn er ein Visum beantragt - ein Brief dazu ist für alle einfacher.

Dauert dann.
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Antwort #10 - 26.03.2013 um 22:48:07
 
reinhard schrieb am 18.02.2013 um 18:51:27:
Dein Mann beantragt das Visum und bittet in einem Begleitbrief, das Konsultationsverfahren einzuleiten. Denn dem Visum muss nicht nur die Ausländerbehörde, sondern auch Österreich zustimmen.

Die Botschaft kann es auch "von alleine" richtig verstehen, wenn er ein Visum beantragt - ein Brief dazu ist für alle einfacher.

Dauert dann.



vielen dank für eure hilfe.

İch haette bezüglich dem Begleitbrief des Konsultationsverfahren eine frage. und zwar wie soll mein Mann den brief am Besten formulieren könntet ihr bitte mir behilflich sein. vielen dank im voraus  Smiley
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reinhard
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Antwort #11 - 27.03.2013 um 10:59:53
 
Da wird die Informationen gar nicht haben, muss Dein Mann den Brief vermutlich ohne uns schreiben.

Helfen kann ihm nur jemand, der weiß, worum es geht. "Ungefähr" (so wie hier im Forum) reicht nicht.
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