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widerspruch f. Kostenübern. der de. Einbürgerung Sonderfall (Gelesen: 1.349 mal)
Themen Beschreibung: Gültiger Pass durch deutsche Einbürgerung Kostenübern. Ablehnung
esmaralda1
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Borken, Germany
Borken
Germany
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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03.01.2013 um 12:36:44
 
Sehr geehrte Forenmitglieder,

vielleicht kann mir hier jemand weiterhelfen....

folgender Sachverhalt:

Kind reiste ungeboren nach Deutschland ein und wurde hier geboren. Aufgrund seiner Behinderung wurde er im Krankenhaus von seinen leibl. Eltern zurück gelassen. Er lebt nun seit dem er 7 mon. alt ist in meiner Obhut (seit 8 Jahren nun). Er gehört der russischen Förderation an und ist orth. Jude. Ich stehe zum Kind in einem Arbeitsverhältnis als Erzieherin (keinerlei Rechte einer Pflegefamilie!).

Wir haben für den ersten Pass 1 1/2 Jahre gebraucht zur Ausstellung, da die Eltern ihre Mitarbeit verweigert hatten und das Konsulat in Bonn nicht mit dem Jugendamt etc. zusammen gearbeitet hatte (keinerlei Reaktion auf Briefverkehr etc.).

Nun folgendes Problem: der jetzige Pass ist im Dez.2012 abgelaufen. Die leiblichen Eltern zeigen bislang weiterhin keine Reaktion. Das zuständige Ausländeramt (Kreishaus) hat signalisiert, das für das Kind nun die deutsche Staatsbürgerschaft beantragt werden kann-damit wären wir zukünftig das leidige Theama los-ABER der Kostenträger hat den Antrag auf Kostenübernahme dieser abgelehnt und die Wirtschaftliche Jugendhilfe (Vormund) mündlich bereits auch, da sie keinerlei Nutzen für das Kind sehen bzw. sich nicht zuständig fühlen....

So nun meine Fragen dazu: welche Begründung im Widerspruch kann ich anbringen, warum es für das Kind wichtig ist eine deutsche Staaatsbürgerschaft ( gültigen Pass)  zu erlangen...welche Probleme kommen auf mich nun zu da wir keinen gültigen Pass mehr für ihn haben....welche Stellen können mir weiterhelfen (ggf. Rechtsanwalt etc?)

Hoffe hier auf den ein oder anderen Tipp, da sowohl mein Arbeitgeber, Vormund etc. so einen Fall noch nicht hatten und keiner weiss was nun zumachen ist, lieben Dank und Gruß

Melanie
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tiggger
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i4a rocks!


Beiträge: 956

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 03.01.2013 um 14:06:01
 
Bei den Kosten meints Du die 255 Euro? Um vielleicht noch eine andere Möglichkeit in Betracht zu ziehen, wie wäre es mit sammeln? Oder die lokale Zeitung einschalten und einen kleinen Spendeaufruf machen? Könnte einfacher sein, als so ein Widerspruch.
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Blaise
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Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 03.01.2013 um 15:35:35
 
Hallo,

Vielleicht kannst Du einen Antrag au Gebührenbefreiung bei der Einbürgerungsbehörde stellen? Den würde ich so begründen, dass das Kind kein Einkommen hat und vom Jugendamt oder anderen Stellen unterstützt wird.

Das Kind hat den Bezug dießer Leistungen natürlich nicht zu vertreten.

Würden Gebühren erhoben und das Jugendamt müsste das bezahlen, würden nur öffentlich Mittel von einer Haushaltsstelle auf eine andere verschoben werden.

Eventuell kannst Du mit einem Vorgesetten sprechen und ihn um Unterstützung bitten.

Viel Erfolg,

Blaise
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