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Mehrstaatigkeit - Arbeiten in Deutschland (Gelesen: 1.411 mal)
higgins
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i4a rocks!


Beiträge: 18

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Mehrstaatigkeit - Arbeiten in Deutschland
08.10.2012 um 19:58:27
 
Hallo Zusammen,

ich hätte noch eine Frage zu dem Thema Mehrstaatigkeit.

Angenommen ich bin Deutscher und habe die Staatsangehörigkeit eines weiteren EU Landes und lebe in Deutschland.

Wie gehe ich vor wenn ich mich auf eine Arbeitsstelle bewerbe oder bereits irgendwo arbeite? Ich meine, gebe ich bei der Staatsangehörigkeit beide an, oder nur die Deutsche da ich in Deutschland 100% als Deutscher gelte?

Was steht dann bspw. in meiner Meldebescheinigung zur Sozialversicherung unter Staatsangehörigkeit deutsch oder beide Staatsangehörigkeiten?

Generell muss ich in Deutschland zumindest die andere Staatsangehörigkeit irgendwo in Formularen angeben? (In Drittstaaten denke ich eher ja, aber da man nach Deutschland nur mit dem deutschen Pass einreisen soll - im Fall von Mehrstaatigkeit - würde man meinen dass man hier auch in sonstigen Angelegenheiten sich nur als Deutscher ausweisen soll) Oder bin ich mit meiner Annahme falsch?

Wird das irgendwo genau geregelt? Ich habe nichts unter den möglichen, hierfür relevanten Gesetzen gefunden.

Besten dank erneut!

Daddys' Änderung:
Hier wird ein Sammelsurium verschiedenster Rechtsgebiete abgefragt, aber mit Sicherheit nichts, was mit aufenthalts- oder staatsangehärigkeitsrechtlichen Angelegenheiten an und für sich zu tun hat... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 08.10.2012 um 20:50:50 von Daddy »  
 
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erne
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Beiträge: 6.680

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 08.10.2012 um 21:11:18
 
higgins schrieb am 08.10.2012 um 19:58:27:
Generell muss ich in Deutschland zumindest die andere Staatsangehörigkeit irgendwo in Formularen angeben?


bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt)
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"wer Schreibfehler/Tippfehler findet, kann sie behalten" (Zitat von unbekannt)
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Sofie598
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i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Mehrstaatigkeit - Arbeiten in Deutschland
Antwort #2 - 09.10.2012 um 17:23:20
 
Lieber Higgins,

beim Thema Bewerbung kann ich vielleicht helfen - ich arbeite in dem Bereich (und habe auch zwei Staatsangehörigkeiten):

Du musst deine Staatsangehörigkeit überhaupt nicht in einer Bewerbung angeben - weder die eine noch die andere.

In manchen Fällen könnte es aber von Vorteil sein.
Beispiel: Du bist Deutscher und, sagen wir, Italiener. Du bewirbst dich bei einem Unternehmen, das Geschäftsbeziehungen mit italienischen Firmen pflegt, eine Niederlassung dort hat o.Ä. Dann solltest du in deiner Bewerbung im Lebenslauf angeben, dass du Deutscher und Italiener bist. Das Unternehmen kann dann vermuten, dass du die Sprache beherrschst, das Land kennst und dir vielleicht auch die geschäftlichen Gepflogenheit bekannt sind. Z.B. im Anschreiben könntest du das dann auch genauer ausführen.

Viele Grüße
Sofie
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