Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken
Einbürgerung Pflegekind (Gelesen: 26.054 mal)
Goliath2306
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47

Hannover, Germany
Hannover
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung Pflegekind
25.06.2012 um 20:37:38
 
Hallo,

ich habe leider mit der Suchfunktion keine Antwort auf meine Frage gefunden, so dass ich hier ein neues Thema eröffnen möchte.

Folgendes Problem habe ich:

Ich bin deutsche Staatsangehörige und habe ein in Deutschland geborenes Pflegekind aufgenommen. Der leibliche Vater (und damit dessen Staatsangehörigkeit) ist unbekannt. Die leibliche Mutter ist russische Staatsangehörige und  lebt seit langem mit jeweils befristeten Aufenthaltserlaubnissen in Deutschland. Das Kind erhält zur Zeit etwa alle sechs Monate eine Fiktionsbescheinigung. Einen Pass gibt es (noch) nicht. Das Sorgerecht wurde einem Vormund (nicht mir) übertragen.

Meine Frage ist nun, wie kann das Kind einen unbefristeten Aufenthaltsstatus erreichen und wie kann es wann eingebürgert werden. Steht einer Einbürgerung der Bezug von Pflegegeld als Sozialleistung entgegen ?

ich hoffe, Ihr könnt mir helfen !!

Liebe Grüße G.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Goliath2306
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47

Hannover, Germany
Hannover
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #1 - 26.06.2012 um 09:35:27
 

Hat niemand eine Idee ? Habe ich zuwenig Infos gegeben ? Wäre die Frage besser in einem anderen Unterforum aufgehoben ?

Bitte helft mir !!

Liebe Grüße G.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #2 - 26.06.2012 um 09:45:37
 
Sprich doch einfach mal den Vormund des Kindes an. Schließlich müsste der ja den Antrag auf Einbürgerung stellen.
Dann kannst du auch an die für deinen Bereich zuständige Einbürgerungsstelle gehen und nachfragen.

Einen unbefristeten Aufenthalt ohne Pass zu bekommen, dürfte fast nicht möglich sein. Warum gibt es denn noch keinen Pass?
Bekommt die Mutter das nicht auf die Reihe?

Ohne Pass wird es auch sehr schwer werden, das Kind einzubürgern. Aber ganz genau kann dir das die Einbürgerungsbehörde sagen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #3 - 26.06.2012 um 09:49:45
 
Goliath2306 schrieb am 25.06.2012 um 20:37:38:
Meine Frage ist nun, wie kann das Kind einen unbefristeten Aufenthaltsstatus erreichen und wie kann es wann eingebürgert werden. Steht einer Einbürgerung der Bezug von Pflegegeld als Sozialleistung entgegen ?


das ist rechtlich gesehen gar nicht Deine Sache. Wir hatten das hier schonmal in ähnlicher Konstellation: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1329486856/5#5

Wenn der aufenthaltsrechtliche Status des Kindes geklärt ist, kann man sich über eine Einbürgerung Gedanken machen. Das Pflegegeld (welches nicht das Kind bekommt!) steht einer Einbürgerung dann irgendwann mal nicht mehr im Wege.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.384

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #4 - 26.06.2012 um 10:40:07
 
Nach der vorliegenden Information hat das Kind kraft russischen StAG die russische StAng.

Es bedarf also entsprechender Paßaustellung durch die russische AV in Deutschland, die das auf Antrag der Mutter auch tun wird.

Ob die Sorgerechtsübertragung auf den Vormund (?) durch die russische AV so anerkannt wird, kann ich nicht beurteilen.
Das russische Recht kennt keine Unterteilung der elterlichen Rechte - es gilt Alles oder Nichts.
An dieser Hürde muß man aber ohnehin vorbei, wenn das Kind zu seinem Paß kommen soll.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Goliath2306
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47

Hannover, Germany
Hannover
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #5 - 26.06.2012 um 12:48:43
 
Vielen Dank für Eure Antworten !

Vielleicht habe ich das ein oder andere nicht verständlich genug rübergebracht.

Natürlich ist der Vormund für alles zuständig, was mit Registrierung, Pass, Einbürgerung etc. zu tun hat. Ich bin aber diejenige, die daran interessiert ist, dass es erledigt wird. Von alleine tut sich gar nichts. Deshalb wiederum muss ich wissen, was der Vormund rechtlich veranlassen kann oder sollte.

Den Pass gibt es noch nicht, weil der Weg dahin mühsam ist (Übersetzungen und Beglaubigungen von allen möglichen Dokumenten). Ich hoffe aber, dass es irgendwann einen Pass geben wird !!

Wenn das der Fall ist, wann und wie könnte das Kind dann eingebürgert werden (auf Antrag des Vormundes) ?

Und wie könnte es statt eines befristeten Aufenthaltsitels einen unbefristeten bekommen ? In dem verlinkten Thread habe ich darauf auch keine Antwort gefunden.

Liebe Grüße G.

*

noch zur weiteren Ergänzung:

ja, das Kind ist zunächst einmal nach russischen Recht (nach deutschem auch) russischer Staatsbürger. Das wird das Konsulat so auch bestätigen, sobald das Kind dort registriert ist. So hat man mir das jedenfalls telefonisch gesagt. Der Pass kommt dann erst nach der Registrierung. Das alles muss aber, wie gesagt, über den Vormund laufen. Die Mutter braucht keinen eigenen Antrag stellen, solange der Vormund sich mit genügend beglaubigten und übersetzten Dokumenten ausweist (Sorgerechtbeschluss, Bestellung etc.) Das hat mir das Konsulat auch telefonisch gesagt.

Liebe Grüße G.

schweitzers Änderung:
Folgepost eingefügt. - Bitte das markierte Wort anklicken und künftig die Funktion benutzen! - Vielen Dank.



Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 26.06.2012 um 13:24:08 von schweitzer »  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #6 - 26.06.2012 um 12:59:51
 
Goliath2306 schrieb am 26.06.2012 um 12:48:43:
Und wie könnte es statt eines befristeten Aufenthaltsitels einen unbefristeten bekommen ? In dem verlinkten Thread habe ich darauf auch keine Antwort gefunden.


Für einen unbefristeten Aufenthaltstitel sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, unter anderem Voraufenthaltszeiten. Deine Frage kann so ohne weiteres nicht beantwortet werden.

Du hast geschrieben, das Kind würde alle 6 Monate eine Fiktionsbescheinigung bekommen. Dann muss es schon mal einen Titel gehabt haben. Da wäre es interessant zu erfahren, nach welcher Vorschrift der damalige Titel erteilt wurde. War es ein familiärer Aufenthalt, war es ein humanitärer? Ist es vielleicht doch nur eine Duldung und es wurde noch nie ein Aufenthaltstitel erteilt?

Wie alt ist denn das Kind?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Goliath2306
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47

Hannover, Germany
Hannover
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #7 - 26.06.2012 um 13:30:03
 
Hallo Runenwolf,

das Kind ist sieben Monate alt und hat soeben die zweite Fiktionsbescheinigung bekommen. Die gilt bis Heilig Abend - vermutlich ein kleiner Scherz der AHB Zwinkernd

Angekreuzt auf der Fiktionsbescheinigung ist § 81 Absatz 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz.

Es gab für das Kind nie einen anderen Titel. Es hat die Fiktionsbescheinigung vermutlich bekommen, weil sein Status an den der leiblichen Mutter gekoppelt ist, die wiederum eine befristete Aufenthaltserlaubnis hat (soweit ich weiss). Auf welcher Rechtsgrundlage die leibliche Mutter diesen Aufenthaltstitel hat, weiss ich nicht. Das wird mir die ABH auch nicht sagen, weil es natürlich dem datenschutz unterliegt.

Liebe Grüße G.

P.S.: Mir ist natürlich klar, dass das Kind so schnell weder eingebürgert werden kann noch einen gesicherten Aufenthaltsstatus bekommen kann. ich möchte einfach nur wissen, wann ich erstmals entsprechende Anträge stellen kann, damit ich ein wenig mehr Klarheit und Rechtssicherheit für das Kind habe.

Liebe Grüße G.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Runenwolf
Expertin
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1.624

Daheim, Baden-Württemberg, Germany
Daheim
Baden-Württemberg
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter Standesamt/Aufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #8 - 26.06.2012 um 13:37:57
 
Goliath2306 schrieb am 26.06.2012 um 13:30:03:
Die gilt bis Heilig Abend - vermutlich ein kleiner Scherz der AHB 


Nein, vermutlich nicht. Die Gültigkeitsdauer ist halt nur 6 Monate. Wenn die ABH die Fiktionsbescheinigung am 25.06.2012 ausgestellt hat, läuft sie automatisch am 24.12.2012 ab. Der Vormund muss halt vor Weihnachten die Fiktionsbescheinigung verlängern lassen.

§ 81 Abs. 3 AufenthG besagt, dass das Kind sich bislang rechtmäßig ohne Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufgehalten hat und die Erteilung eines Titels beantragt hat.
Mit dieser Fiktionsbescheinigung solltest du übrigens nicht ins Ausland reisen, da es bei der Einreise Probleme geben könnte.
Du solltest unbedingt mit dem Vormund die Sache besprechen.

Nachdem nicht klar ist, was die Mutter für einen Titel hat und welchen das Kind dadurch bekommen könnte, ist es schlichtweg unmöglich zu sagen, wann ein unbefristeter Titel erteilt werden könnte. Aber auch das sollte und müsste der Vormund klären.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #9 - 26.06.2012 um 14:11:41
 
Goliath2306 schrieb am 26.06.2012 um 13:30:03:
das Kind ist sieben Monate alt und hat soeben die zweite Fiktionsbescheinigung bekommen. Die gilt bis Heilig Abend - vermutlich ein kleiner Scherz der AHB Angekreuzt auf der Fiktionsbescheinigung ist § 81 Absatz 3 Satz 1 Aufenthaltsgesetz.


dann braucht das Kind erstmal einen Pass, danach wird es dann eine AE bekommen - vermutlich nach § 33 AufenthG, sofern die Eltern regelmäßigen Kontakt mit dem Kind haben, sonst eher nach § 25 Abs. 5 AufenthG.

Mit § 33 wäre dann eine NE nach 5 Jahren theoretisch denkbar; sonst mit dem 16. Geburtstag nach § 35. Einbürgerung wäre theoretisch mit dem 8 Geburtstag möglich.

Wenn eine AE 25 V erteilt wird, dann geht die NE nach § 26 Abs. 4 im Prinzip nach 7 Jahren, Einbürgerung dann ebenfalls ab dem 8 Geburtstag.

Ist also noch viel Zeit, außerdem müssen ggf. noch zusätzliche Bedingungen zum Zeitpunkt der NE-Erteilung/Einbürgerung erfüllt werden und die Gesetze können sich bis dahin auch noch 5-mal ändern.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Goliath2306
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47

Hannover, Germany
Hannover
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #10 - 26.06.2012 um 14:29:17
 
Zitat:
Mit dieser Fiktionsbescheinigung solltest du übrigens nicht ins Ausland reisen, da es bei der Einreise Probleme geben könnte.


Also Ostseeurlaub für die nächsten acht Jahre...hurraaaa !

Im Ernst: das haben wir uns schon gedacht, dass wir nicht ins Ausland fahren können, zumal wir bislang ja nicht mal einen Pass haben. Ist im Augenblick aber unser kleinstes Problem 8wird vielleicht nochmal größer, wenn man unbedingt mal wieder Sonne braucht und auf die Kanaren fliegen will...)


Zitat:
nach § 33 AufenthG, sofern die Eltern regelmäßigen Kontakt mit dem Kind haben,


nein, es gibt keinen kontakt.

Also kommt nur § 25 Absatz 5 mit NE nach fünf Jahren in Betracht und eventeuell Einbürgerung mit acht Jahren ? Das wäre ja ein überschaubarer Zeitraum. Wäre das eine Ermessenseinbürgerung ?


Zitat:
Du solltest unbedingt mit dem Vormund die Sache besprechen.



Schon gemacht. Der weiss das, was ich auch weiss.....

Liebe Grüße G.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #11 - 26.06.2012 um 16:30:35
 
Goliath2306 schrieb am 26.06.2012 um 14:29:17:
Also kommt nur § 25 Absatz 5 mit NE nach fünf Jahren in Betracht und eventeuell Einbürgerung mit acht Jahren ? 


wenn ihr ganz viel Glück habt gibt es eine familiäre AE nach § 33 weil man die rechtlichen Probleme gar nicht erkennt. Das kann Euch aber bei jeder Verlängerungsentscheidung auch wieder einholen.

Also eher 25 V und NE nach 7 (sieben) Jahren, falls der LU gesichert ist. Im Hinblick auf das Pflegegeld ließe sich darüber sicherlich noch streiten.

Im Hinterkopf sollte man aber wohl behalten, dass die AE 25 V für längerfristig vorhandene Abschiebungshindernisse vorgesehen ist. Ggf. wird die ABH also vor der Erteilung noch mal prüfen, ob man in Zusammenarbeit mit den russischen Behörden nicht noch ein russisches Kinderheim findet (oder eine russische Pflegefamilie).
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Goliath2306
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47

Hannover, Germany
Hannover
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #12 - 27.06.2012 um 08:16:10
 

Zitat:
eine familiäre AE nach § 33


Wir als Pflegefamilie sind ja auch eine Familie. Würde das reichen, damit das Kind eine familiäre AE bekommt ?

Zitat:
ein russisches Kinderheim findet


Ist das ein wahrscheinliches Szenario ? ist es in der Vergangenheit schon mnal vorgekommen, dass eine ABH ein Kind in ein Kinderheim oder eine Pflegefamilie vermittelt (wofür ja eigentlich das Jugendamt zuständig wäre, das hier aber schon eine Entscheidung getroffen hat und im übrigen ja auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat) ? Gibt es einen Präzedenzfall ?

Liebe Grüße G.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muleta
i4a-Ehrenmitglied
*****
Offline


I love i4a


Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #13 - 27.06.2012 um 10:18:43
 
Goliath2306 schrieb am 27.06.2012 um 08:16:10:
Wir als Pflegefamilie sind ja auch eine Familie. Würde das reichen, damit das Kind eine familiäre AE bekommt ?


jedenfalls ist eine Verlängerung in Anbetracht des klaren Wortlauts von § 34 AufenthG (hier -> http://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__34.html ) wohl ausgeschlossen, da ihr als Pflegeltern nunmal nicht die Eltern im rechtlichen Sinne seid.

Goliath2306 schrieb am 27.06.2012 um 08:16:10:
Ist das ein wahrscheinliches Szenario ?


das die Behörde sowas prüft, habe ich durchaus schon erlebt. Dass die Prüfungen auch zu einer Abschiebung geführt haben, dann aber nicht (betraf aber auch nicht Russland).

Goliath2306 schrieb am 27.06.2012 um 08:16:10:
dass eine ABH ein Kind in ein Kinderheim oder eine Pflegefamilie vermittelt 


die ABH hat das Kind in eine Pflegefamilie vermittelt?!?!? Und woher kommt dann der Bescheid über die Vollzeitpflege und Pflegegeld nach SGB VIII? Auch von der ABH?!?

Goliath2306 schrieb am 27.06.2012 um 08:16:10:
im übrigen ja auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind hat) 


das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat idR der Vormund und es reicht selbstverständlich nur soweit, wie sich das Kind legal aufhalten darf, d.h. nur innerhalb des (aufenthalts-)rechtlich Möglichen. Wenn dem Kind also kein Aufenthaltsrecht in Deutschland zustehen sollte, dann ist das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Vormunds in Bezug auf die BRD eben nutzlos.
Zum Seitenanfang
  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
IP gespeichert
 
Goliath2306
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 47

Hannover, Germany
Hannover
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung Pflegekind
Antwort #14 - 27.06.2012 um 18:05:55
 
Hallo Muleta,

Du hast mein Post falsch verstanden.

Ich habe nicht geschrieben, dass die ABH das Kind in eine Pflegefamilie (also zu uns) vermittelt hat sondern ich habe gefragt ob es wahrscheinlich ist, dass die ABH ein Pflegekind in eine (ausländische) Pflegefamilie vermittelt. Die Frage wiederum bezog sich auf Dein Post, in dem Du genau dieses Szenario geschildert hattest.

Um es nochmal deutlicher zu fragen: Auf welcher Rechtsgrundlage könnte die ABH das Kind in eine russische Pflegefamilie oder ein russisches Kinderheim vermitteln ?

Die Vermittlung zu uns als Pflegefamilie erfolgte natürlkich durch das Jugendamt, das gleichzeitig Vormund ist.   

Wenn ich mit dem Kind ins Ausland reisen würde (was zur Zeit zwar nicht geht, aber mal fiktiv), würde das Sorgerecht und damit das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Jugendamtes nicht an der Grenze enden. Wenn die ABH das Kind abschieben sollte, würde das Aufenthaltsbestimmungsrecht des Jugendamtes auch nicht an der Grenze enden.

Oder sehe ich das falsch ?

Liebe Grüße G.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema